Neues Prostitutionsgesetz ist im Bundestag!

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von badura, 27. Juni 2013.

  1. badura

    badura Stammschreiber

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    #1 badura, 27. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2013
    Das ist ein neuer Thread wert - der Entwurf des neuen Prostitutionsgesetz liegt vor und wurde anscheinend gestern und wird heute im Bundestag beraten: mit anschließendem Beschluß per Abstimmung!

    PDF-Datei - Bundestagsdrucksache 17/13706

    Link zur Aufzeichnung des gestrigen Diskussion im Bundestag und Skizzierung der Debatte: hier

    Hintergrund: Das ist die letzte Sitzung des Bundestages vor den Wahlen, die Regierungskoalition will das Thema durch ihr doch recht schnelles Vorgehen offensichtlich aus dem Wahlkampf raushalten.
     
  2. Dorian.Gray

    Dorian.Gray The Business

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  3. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #3 Smiley, 27. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2013
    @Dorian

    Radio-Kommentar:


    1. Die Frau RAin hätte präziser sagen müssen "90% aller Fälle, die "zu ihr" kommen .." dann würd es evtl wahr sein. Wo alles in Ordnung ist und keiner sich benachteiligt fühlt, der oder die muss natürlich auch nich zu RA(innen) rennen!:rolleyes: Da die Spanne der angeblicher Zwangs-Prostitution inzwischen von 2 Drittel bis 100% ohne jeglichen nachprüfbaren Beweis von den ProstG-Gegner genannt wird, darf man die 90% ohne das "zu ihr" getrost als falsch bezeichnen.
    2. Es ist falsch den Eindruck zu Erwecken, das ProstG habe die "ausbeuterische Zuhälterei" nun legalisiert. Die steht genau noch so unter Strafandrohung.
    3. Das Beispiel der 2 Mädchen ... nehmen wir an es stimmt, dann war der Herr "Zuhälter" nach der Gesetzeslage nach 2001 also per ProstG+den üblichen Gesetzen "Arbeitgeber" und hätte für die Mädchen Sozialabgaben und einen definierten Lohn zahlen müssen, wenn er die Einnahmen an sich genommen hat!;) Allein für die Steuer-Geschichte droht ihm ne saftige Strafe.Da ist korrekt!
    4. Angenommen, die Mädchen wollten nur den Chef wechseln und es war doch "freiwillig". Pech für den Herrn "Zuhälter"!:D Hätte er damals einen richtigen Arbeitsvertrag mit den Mädels gemacht, was das ProstG ja ausdrücklich erlaubt, dann könnte er heute diesen Vertrag vorzeigen und wenn der den allgemeinen Regeln+Gesetzen entspricht, wäre er entlastet. Ok ... die Steuern+Lohn hätte er zahlen müssen.
    Mann vergleiche die Diskussionen im >>>Fungarden-Prozeß<<< und >>>hier<<<. (weitere links such ich noch)



    >>>2010!!!<<<
    >>>2010<<<
    >>>2010<<<
    >>>Zuhälter im öffentlichen Dienst<<<
    >>>Woran erkennt man einen Luden<<<
    >>>8 Jahre Haft ...<<<
    >>>EU-Schätzung<<<
    >>>Verkauft und versklavt<<<


    >>>Steuerpflicht und Prostitution<<<
     
    Dorian.Gray dankt dafür.
  4. Xx_er

    Xx_er Guest

  5. Xx_er

    Xx_er Guest

    de facto bis dato nur dann, wenn sich der paradisisch anmutende Zustand einstellt, dass sich Deutschlands Judikative & Exekutive in Smileys-:besserwisser:-Person vereinigt :D
     
  6. Dorian.Gray

    Dorian.Gray The Business

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    Nicht daß Ihr beiden jetzt auch hier loslegt!;):p:D
     
    Xx_er dankt dafür.
  7. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @Dorian

    Nööh aber unser öXperte "beschwört" im Schamanen-Stil [​IMG] seine Sichtweise, obwohl ich schon im Verlauf der Fungarden-Prozeß-Geschichte u.a. Diskussionen 2010 richtig lag! :smoke1:

    de jure Fungarden-Urteil u.a. .... Bimmeling :rolleyes:

    (Immer noch Probleme mit der Teihmmäschiehn!???:D)
     
    Xx_er dankt dafür.
  8. Xx_er

    Xx_er Guest

    #8 Xx_er, 27. Juni 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Juni 2013

    nö, aber ev. du mit dem Verständnis :rolleyes:

    meine "de facto" Sichtweise bezieht sich darauf, dass es keine einzige DL in PC's gibt, die angestellt ist und mir auch kein PC bekannt ist, der DL's als Angestellte führt. Obwohl ich "de jure" durchaus deiner Meinung bin...

    Also rate ich dazu, mal die Entwicklung in der Rechtspraxis abzuwarten, statt pauschale Behauptungen in den Raum zu stellen !


    Zur Erinnerung: vor dem ProstG war Prostitution sittenwidrig und "de jure" jeder Clubbetreiber vom StGB "betroffen", aber die Rechtspraxis duldete Clubs.



    edit PS: noch ist *afaik Fungarden nicht rechtskräftig, oder gibt's da schon neuere Infos ?!
     
  9. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #9 Smiley, 27. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2013
    Von wegen "pauschale" Behauptungen, wenn ich 2010 schon auf solche Sachen hinweise und in Augsburg oder Polheim und anderenorts schon solche Dinge passiert sind! Noch ist NRW nicht autonomes Gebiet ...:rolleyes:

    Auf den "ersten" Blick gutes Argument.
    Hat aber den Schönheitsfehler, jetzt geht es um Steuer-Straftat-Bestände aus zugelassener Erwerbstätigkeit/Gewerbe.;)

    Zur Erinnerung - auch wenn jemand aus einer Straftat oder unerlaubten Handlung Geld eingenommen hat(te), ist und war der deshalb hierzulande NICHT von der Steuer befreit!;)

    Im vorliegend Fällen darauf zu vertrauen, dass das Urteil in der grundsätzlichen Sichtweise kippt, was ich bezweifele, heißt weiter Steuer-Risiken seit Bekanntwerden des Urteils anzuhäufen.
    Nicht vergessen - die Erstattungspflicht der Steuern ist rückwirkend und nicht erst ab Urteil oder Revision!;)
     
  10. Peanut

    Peanut Stammschreiber

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    So ist es in weiten Teilen der Rechtsprechung nun mal usus. So ab und an muss sich der Gesetzgeber schon mal fragen lassen ob das Radio Eriwan spielen (ja...aber) nicht zu weit getrieben wird.

    Zum Verständnis (aller "Nicht-Latinos" :D)

    De jure (in der klassischen lateinischen Form de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für „laut Gesetz, nach geltendem Recht, legal, offiziell, amtlich“;
    de facto ist der lateinische Ausdruck für „nach Tatsachen, nach Lage der Dinge, in der Praxis, tatsächlich“ (vgl. in praxi), auch als faktisch („in Wirklichkeit“) bezeichnet.

    Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist: de jure bezeichnet den rechtlichen Soll-Zustand, de facto den tatsächlichen Ist-Zustand.

    Quelle

    Peanut :winkewinke:
     
    Xx_er und Smiley danken dafür.
  11. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Du meinst er hätte mehr Vorgaben machen müssen???

    Das sehe ich nicht so, denn da stimme dem vom öXperten eingeführten Renzikowski zu:
    Die Wahrheit oder Realität ist doch nach 2001, dass alle "Rotlicht-Täter" aufatmeteten "endlich legal" aber keiner oder nur sehr wenige sich den Kopp gemacht haben, über diese Rechtsfolgen!;)

    Dass das gut 10 Jahre gedauert hat, führe ich auf 3 Umstände zurück:

    1. Finanzkrise und öffentlich Haushalte es ist nie genug Geld da
    2. Ost-Erweiterung und Zustrom
    3. Gespannte Stimmung in der EU und im Land
    Denn Duldung oder vermutlich "Nichtwissen" heißt nicht, dass es gesetzeskonform ist! :besserwisser:
     
    cuttyframm dankt dafür.
  12. Xx_er

    Xx_er Guest

    menno...

    ich denke, du missverstehst jetzt @peanut - der kann sich aber selbst äussern...

    Und den Tenor von Renzikowski (der sich hier leider nicht selbst äussern wird) hast scheinbar auch wieder ned gecheckt :rolleyes:

    Der ist nämlich, dass eine Umsetzung des ProstG ins Verwaltungsrecht und in die Rechtspraxis nicht erfolgt ist - was er übrigens - *imho völlig zu recht - kritisiert als auch treffend begründet...
     
    Peanut dankt dafür.
  13. Peanut

    Peanut Stammschreiber

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    So isses. ;)


    Danke! Darauf wollte ich hinaus! - Vorgaben zu schaffen und sie dann in der Praxis nicht umzusetzen schafft einen Raum in dem dann das freie Spiel der Kräfte wirkt. Das kann wohl kaum der Anspruch des Gesetzgebers sein.

    Peanut
     
  14. Dorian.Gray

    Dorian.Gray The Business

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    Smiley dankt dafür.
  15. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #15 Smiley, 27. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2013
    Das sehe ich nicht so!

    Und der Renzikowski kommt nach verschlungenen Pirouetten in dem Text auch nur zu dem Schluß, man müsse paar Verbesserungen machen ABER natürlich regelt das ProstG nur einen kleinen Teilbereich und im Sinne einer Gesetzes-Hierarchie, oder wie man es auch immer nennen möge, sind die Rechtsfolgen bereits durch andere Gesetze abgedeckt!! :besserwisser:

    Da gibt es einfach nichts substantiell Neues zu regeln!:rolleyes:
    Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist?

    Oder wo ist bitte die Regelungslücke???

    Z.B. schreibt er immer "Bordelbetreiber".

    Nun nach dem ProstG gibt es den zwar noch, nämlich dann, wenn die Mädchen trotz Tarnung mit Scheinselbstständigkeit und Werksverträgen, quasi durch den Cheffe "geführt" werden. Sie z.B. Fungarden-Urteil bzw. vgl. die Sachen Augsburg und Polheim als Gegen-Beispiel.

    Dieser "Bordell-Betreiber" ist Arbeitgeber wie jedes andere Unternehmen auch. Nix besonderes. Was soll da bitte noch geregelt werden.
    Das steht doch alles in der Sozial- und Steuergesetzgebung!!!???

    Nun gibt es, seit ProstG möglich, aber auch den Betreiber von reiner Infrastruktur z.B. eines Saunaclub oder einer reinen Zimmervermietung. Das wäre früher strafbar gewesen!
    Der ist, sofern er das Geschäft der Mädchen nicht beeinflußt, natürlich kein Arbeitgeber für die Mädchen... und so weiter und sofort.
    Im Prinzip müssen sich da alle Anbieter einsortieren ... nach freier Wahl aber mit entsprechenden Konsequenzen!
    Ich seh da keine "Regelungslücke". :gruebel:

    Und auf den Ausgang zurückzukommen:
    Es schient mir eher so zu sein das auf der Seite der Behörden Unwillen vorhanden ist und auf Seite der Betroffenen (Betreiber jeder Art, Dl) Unkenntnis und Unwillen bis es eben zum Konflikt kommt.

    Übrigens der Link in Xx_Er's Beitrag funktioniert bei mir nicht.
    Der Renzikowski-Artikel ist jetzt >>>hier<<<

    Zum Abschluß nochmal: Der Gesetzgeber ist gut beraten, seine Regelungswut genau wie in Brüssel im Zaum zu halten bzw. auf das Notwendigste zu beschränken. Sonst weiß am Ende keiner mehr, was erlaubt, verboten, besteuert oder Freiraum ist. :cool:

    Vorzeichen für den Kuddelmuddel gab es ja hier auch wie der >>>Sturm der Finca<<<!
     
  16. Xx_er

    Xx_er Guest

    stimmt - ich hab ihn deshalb in meinem Posting #12 schon nochmal verlinkt ;)

    Inhaltlich lass' ich's - ist eben so, dass ich und andere (incl. Renzikowski) das nicht verstehen und du wieder mal die Erkenntnis mit dem Löffel gefressen hast - vllt. war's auch eine Gabel... :rolleyes:
     
  17. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @öXperten

    :rolleyes:Ja DUUH und der Prof xyz und DUUH und der liebe :gott: .... ach nee das bist ja selber
    Du wärest nicht der erste Gott, der gestürzt wird. :D
    Und akademische Titel usw. beeindrucken mich nicht im Mindesten ... ich weiß was ich davon zu halten habe!:peinlich:

    Das mit der Gabel ist gut! :klatsch: Das Wesentliche ohne Firlefanz und Blendwerk!:D
    Ein Bauer würd sagen, wenn ich das große Ding aus der Scheißegrube fischen muss, nehme ich nicht die Schöpfkelle sondern die Gabel!;)
     
  18. Dorian.Gray

    Dorian.Gray The Business

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    Crimson12 dankt dafür.
  19. The Tiger

    The Tiger Genitalveteran

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    Die Gesetzesvorlage (siehe #1 von badura) wurde offenbar trotz erheblicher Bedenken in der Anhörung verabschiedet.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-stellt-bordelle-unter-strengere-kontrolle-a-908289.html
     
  20. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Sie kann aber noch im Bundesrat wegen anderer Mehrheits-Verhältnisse gekippt werden.