Also ich denke, da kann man locker nochmal ne Null dranhängen, das ist nämlich ein Arsch von Arbeit. Der Stundenlohn liegt bei 200€ oder drüber, ohne Märchensteuer. Ich denke mal, für so ein komplexes Thema sollte man mind. 50-100 h veranschlagen, es sei denn, man hat kein wirkliches Interesse an dem Thema oder meint, die Richter am BVerfG seien Gutmenschen, die von Amts wegen den Antrag annehmen, weil es so schön ist, über das Thema zu diskutieren. Der Bundesverfassungsrichter erwartet da schon eine gewisse Auseinandersetzung mit der Materie, mehr Rechtsausführungen als Polemik und will zudem noch überzeugt werden in seiner kritischen Geisteshaltung. Und das ganze ist ja jetzt auch nicht nur ein Streit um die Höhe des Maschendrahtzauns, da geht es ja wirklich um freiheitliche Werte und auch um eine ganze Menge Geld.
@frauenfreund Ach fürn versierten Anwalt nich wirklich. Selbsrt als Nicht-Jurist bekommt man das hin! Das sieht komplizierter aus, als es wirklich iss. Der Rest iss juristisches Florett-Fechten, Zeremonien-Tanz und Blah-Blah. Der macht einen Job und darf sich das wie ein Mediziner nicht zu sehr verinnerlichen. Ein Glücksfall wäre, wenn Einer das zur Selbstkosten-Pauschale macht, weil er in den Markt einsteigen will. "Erfahrungsgemäß" (auch eigene) braucht es 2 Dinge, um Aussicht auf Erfolg zu haben! Fach- und Frist-gerechter Antrag .. so wie du schon angedeutet hast Einfach Glück wie beim Lotto! Alles andere sind Mythen und Illusionen aufgrund der "Rechtsstaats-Propaganda"! diese Mythen ... glaube es oder glaub es nich, das iss scheißegal.
Na denn, da sind wir ja alle beruhigt, wenn das so ist. Aber du hast das schon richtig gesehen, genauso wie du es sagst, hat der Onkel Gesetzgeber sich das auch gedacht. Schön, wenn sich zwei Meinungen so treffen.
Obacht - das sollt aber weder heißen noch garantieren, dass die Klage angenommen geschweige denn Erfolg hat! Siehe den Punkt 2 in > #879 <
Weihnachts-Spende für Verfassungsbeschwerde! Publiziert am Dezember 20, 2016 - ‚Nein‘ zum Prostituiertenschutzgesetz! - In sechs Monaten, am 1. Juli 2017, tritt das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft. Wer dieses Gesetz gelesen hat, weiß, dass es die betroffenen Sexarbeiter/innen – entgegen den üblichen offiziellen Verlautbarungen – nicht schützt, sondern sie entmündigt, entrechtet und zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Mit dem neuen Gesetz wird das Prostitutionsgewerbe einer sowohl strafrechtlichen als auch gewerberechtlichen Reglementierung unterworfen. Eine derart diskriminierende Sonderbehandlung wird keinem anderen Wirtschaftszweig hierzulande zuteil. Sie steht im Widerspruch zum Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Grundgesetzes. Es ist dieser Kontext, in dem auch die Grundrechte von Sexarbeiter/innen mit Füßen getreten werden. Zur Disposition gestellt werden Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“). Zahlreiche Verbände und Vereinigungen haben während der parlamentarischen Beratung ihre grundlegenden Bedenken gegen dieses Gesetz öffentlich zum Ausdruck gebracht. Darunter die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Juristinnen-Bund, Amnesty International, die Deutsche STI Gesellschaft, die Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Fachberatungsstellen für Sexarbeiter/innen sowie die Organisationen der Betroffenen selbst. Mit der Arroganz der Macht hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD jedoch wider alle Vernunft das umstrittene Gesetz beschlossen. Berechtigte Kritik wurde ignoriert und sämtlicher Rat in den Wind geschlagen. Das lassen wir uns nicht bieten! Doña Carmen e.V. wird dafür Sorge tragen, dass gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Zusammen mit den Betroffenen wollen wir eine entsprechende Klage auf den Weg bringen. Für diese Verfassungsbeschwerde und die notwendigen Aktivitäten einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung dieses Vorhabens sammeln wir Spenden. Wir bitten Sie / Dich um die finanzielle Unterstützung unserer Kampagne für eine Verfassungsbeschwerde! Jede einzelne Spende zählt! Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ist mit der Ausarbeitung der Klageschrift beauftragt. Ein ehrenamtlich tätiger Beirat begleitet diesen Prozess und achtet auf die sachgemäße Verwendung der gesammelten Gelder. Ihm gehören neben Sexarbeitern und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements u.a. an: Prof. Dr. Ellen Bareiss von der Universität Mannheim, Prof. Dr. Margarete Tjaden-Steinhauer, emeritierte Professorin der Universität Kassel, padeluun, einer der Vorsitzenden des Datenschutzvereins Digitalcourage, sowie Percy McLean, Rechtsanwalt und seinerzeit Leitender Richter am Verwaltungsgericht Berlin. Sorgen auch Sie dafür, dass hierzulande nicht – wie zuletzt 1939 – Sexarbeiter/innen wieder registriert und zentral überwacht werden! Helfen Sie mit, dass soziale Ausgrenzung, Entmündigung und Denunziation nicht wieder – wie in den 50er Jahren – maßgeblich werden für den Umgang mit Sexualität und Prostitution! Allen Menschen, die bisher schon für die geplante Verfassungsbeschwerde gespendet haben, gilt unser herzlicher Dank. Weiterhin gilt unser Appell: Lassen Sie die betroffenen Sexarbeiter/innen nicht im Regen stehen! Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde: Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘: Doña Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Ihr Team von Doña Carmen e.V.
Es geht voran! – Kampagne „Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ gut angelaufen! http://www.donacarmen.de/category/aktivitaten/
Habe zwar meine Bedenken, dass das Establishment aus Legislative und Judikative (und Exekutive - siehe Artemis) diese "große Errungenschaft" zurückzieht oder zurückweisen lässt. Aber : WER SICH NICHT WEHRT, DER LEBT VERKEHRT ! Deswegen überweise ich noch gleich etwas und versuche, am 24.02. dort zu sein. Ist Freitags aber nicht einfach für mich.
München – Beschluss des Gesundheitsausschusses https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/muenchen-beschluss-des-gesundheitsausschusses/
Ich hatte darüber auch schon mit Mitarbeiterinnen kleinerer Gesundheitsämter in Sachsen und Sachsen-Anhalt gesprochen, bei denen jedes GA für die Gesundheitsberatung einer sehr geringen Anzahl von Prostituierten (15-25) zuständig ist. Aber in keinen Fall war dort bislang davon die Rede, die Kosten den Sexarbeiterinnen direkt in Rechnung zu stellen. Die Münchner Linie einer direkten Kostenbelastung von 35.- Eur (und mehr) für obligatorische "Beratungsgespräche" ist m.E. in hohem Maße skandalös. Fragt sich z.B., wie die Behörden bei so einem großen adminsitrativen Aufwand die Vertraulichkeit und auch den Datenschutz gewährleisten wollen. Vor allem, wenn hier des Aspekt des "Geldverdienens" offenbar im Mittelpukt steht. Diese Linie belegt eigentlich nur, dass dieses Gesetz auf jeden Fall verhindert werden sollte.
@Glasperlenspiel Ach na ja ... die Damen müssen sich halt angewöhnen, ordentliche Steuer-Erklärungen zu machen. Da würden solche Sachen halt als "Aufwand" erscheinen. Vielleicht gefällt das ja dem Staat und der Politik besser ...
Das heißt aber letztendlich auch bloß, dass sie für diesen Betrag ihren Spitzensteuersatz sparen, da sie ihn von ihren Einnahmen abziehen können. Bleiben von den 35 Euro immer noch über den Daumen 20-25 Euro Kosten netto übrig. War aber irgendwie auch klar, dass so ein Amtsvorgang nicht umsonst ist.
in Münster gehts los Schulze Werner bald in Aktion http://www.wn.de/Muenster/2699043-Neues-Gesetz-Etablissements-brauchen-nun-Genehmigung
Letzter Absatz allgemein weil Schausteller-Gewerbe? Oder was darf am Menschen fehlen oder dran sein, dass er die Extra-Genehmigung braucht? "Dame ohne Unterleib" ... wen interessiert das?? Peepshow ja auch nich mehr ... Selbst Schaustellerinnen finden sich kaum Passt! > Quelle <
Zufällig über einen Twitter-Account gefunden, den ich hin und wieder verfolge: Ein Artikel vom 15.2. im Magazin der "Deutschen Aidshilfe" über den Strassenstrich in Hamburg St. Georg. Schon der Titel ist auffallend: (Hier nur einige Ausschnitte.) (Finanziert wird das Projekt von Estee Lauder, einem amerikanischen Kosmetikkonzern.) (Auch bei diesen Frauen geht es hier um den SS!) Jetzt zum ProstSchG: Nun zum Kondomeinsatz: Und nun noch einige Infos zum Umsetzung des Gesetzes aus Sicht der Hamburger: Zur Wertung des Gesetzes: (Fettschrift immer von mir. G.) Mein Kommentar: (1) Es gehr hier also nur um die Straßenprostitution, die im Bereich St. Georg also max. 50 Frauen umfassst. Das ist also -- wie überall -- ein ganz kleiner Teil des gesamten Paysex. (2) Ursache ist praktisch immer die Notwendigkeit der Finanzierung der Rauschgiftsucht (die persönlichen Beispiele habe ich hier nicht übernommen.) (3) Finanziert wird die Projekt von einem amerikanischen Konzern. Die reiche Stadt Hamburg interessiert sich nicht dafür. Soviel zum "Kostenträger" Schutz der Prostituierten. (4) Der Kondomeinsatz wird dort von der Hilfsorganisation unterstützt, ist aber offenbar kausal an den Rauschgiftkonsum gebunden. (5) Das ProstSchG wird -- zumindest beim SS -- zu einer stärkeren Verlagerung in die Illegalität führen. Der Nutzen wird auch aus diesem Bereich angezweifelt. (6) Jetzt erkennt man langsam, dass die Umsetzung des Gesetzes zumindest nicht trivial ist und die Vorbereitungen dazu einen viel größeren Zeitraum erfordern.
Nein! lese bitte das komplette Diskussions-Thema, denn aus dem Text kann vom Laien nicht die Bedeutung in der Praxis entnommen werden hier----> https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=26223 Neben den zuvor genannten Folgen ist davon auszugehen, dass auch im Vorfeld Recherchen angestellt werden, wie es in Puffs zugeht. Und da sich jeder Laden eine neue Betriebsgenehmigung holen muss grenzt es an geplanten Selbstmord, wenn man seine Leute heute erkennbar blank herummachen lässt. Daher wird es in ganz kurzer Zeit bald überall vorbei sein, sich von Huren öffentlich nachweisbar blank behandeln zu lassen. Es sei denn, die Betreiber stehen auf Selbstmord. Mit Tüte darfst du hingegen tun und lassen was du willst. Weitere Wortmeldungen zu der Thematik bitte ich, ausserhalb des Berichtewesens zu platzieren.
ich verlasse mich halt lieber auf fakten und originale quellen, als mich durch fremdes halbwissen und laieninterpretationen durchzuquälen... für andere, denen es ebenso geht: hier ist der link... https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2372.pdf
Oooooh ich "rieche" sie, Huckepak und getarnt in Lifestyle ... die neoliberalen und neocon Weltschverschlimmbesserer nach Muster Soros, Bush, Clinton, Ombamba und Co .... Freunde von Frau Merkel, die Erfinder der Hunderttausenden Zwangs-Prostituierten a la "Hunt Alternativ Fund" verbreitet u.a. von Alice Schwarzer, war ja schon selbst Thema im örTV @Scobel ===> im Beitrag unten << Soros der die Flüchtlingsbewegungen finanziert ... ===>>> ganz unten im Beitrag <<< Die Russen haben das richtich gemacht ... alle NGOs (Non-Government Organisations), die im Auftrag ausländischer Interessengruppen Sachen&Propaganda verbreiten, Finanzen offenlegen oder RAUS. Die Chinesen schmeißen die grad ganz raus!!! Es wird Zeit, dass sich auch bei uns was ändert!! .
Kondomzwang zwischen Verlobten Gibt es im Gesetz einen § der es zwingend vorschreibt, dass Sex bei/unter Verlobten nur mit Kondom vorzunehmen ist? Nachdenken ist ja erlaubt, oder?
Für mich nich ganz klar, auf welche Variante du hinaus möchtest. Sobald Geld fließt, wird der Staat das anders sehen. Bis 1998 wäre da noch was zu machen gewesen, wenn man dann die Verlobung wieder schnell gelöst hat, weil etwa die Dame untreu gewesesn iss . Dann hättest ihr "Kranzgeld" geben müssen bzw. können! Aber heutztage in Club wahrscheinlich gar nix in die Richtung, allenfalls bei allein werkelnden Damen! Da müsste man dir behördenseitig dann beweisen, das du gewusst hast oder hätten können, dass sie "hauptamtlich" mit Kohle macht. Iss schwieriches Terrain sowohl für Beweis oder Nachweis, dass nicht Sprich wenn dann könnteste auch "Willkür-Opfer" der Justiz werden. Ab und zu ein Exempel wie bei Geschwindigkeits-Überschreitungen ... das hält die Meute in Schach. .