In der Klartext Rubrik wird über alles mögliche diskutiert, was mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu tun hat. Ich finds gut, dass das Thema auch auf solchen Plattformen stattfindet
Berlin Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) über das neue Prostitutionsgesetz http://www.morgenpost.de/berlin/art...r-eine-scharfe-Regulierung-von-Bordellen.html
Wenn ich mal aus dem Interview bzgl. der Pommesbudenlizenz zitieren darf: über den Puffbesitzer "Er braucht also weder eine Gewerbeanmeldung...." Das kann doch nicht wahr sein, oder? Oder wird hier wissentlich gelogen?
Wenn es dort Bier u.ä. gibt, brauchen sie z.B. ein Schanklizenz (wie jede Gaststätte). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die keine Gewerbeanmeldung haben; irgendwie muss die geschäftliche Tätigkeit ja eingeordnet werden. Sie sind ja keine Freiberufler. Der Punkt ist nur, welche Kontrollen sich daraus ergeben. An dem Vergleich mit dem Imbiss stimmt, dass ein Imbiss sich einer Hygienekontrolle durch die Gesundheitsämter stellen muss, ein Club und ein WoPu (bisher) nicht. Das ist aber alles rein theoretisch, weil die Gesundheitsämter in den Ballungszentren - soviel ich weiß -ohnehin überhaupt keine Zeit haben, Gaststätten, Hotels, Imbisse usw. nur halbwegs systematisch zu überprüfen. Deshalb wird das neue Gesetz auch nicht viel ändern; es sei denn, man versucht, über die "Gesundheitsschiene" Clubs und WoPus dichtzumachen.
Bundesrat ??? Hallo Leute ich bin einigermaßen verwirrt aber nicht von Euch direkt, sondern von Beiträgen auf die hier verlinkt wurde. Marleen 2010 hat mit Beitrag 834 vom 07.07. auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie etc. verlinkt in der es heißt, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Juli 2017 Inkrafttreten soll Hingegen hat Rheinländer90 mit Beitrag Nr. 843 vom 26.07 auf einen Artikel der Berliner Morgenpost vom Vortag verlinkt mit einem Interview mit dem Berliner Justizsenator (also nicht irgendwer) in dem es heißt, dass das Gesetz noch durch den Bundesrat muss und dann zum Nächsten Jahr Inkrafttreten kann Was stimmt denn nun ? Zugegebenermaßen habe ich am Interview mit dem Berliner Justizsenator einige Zweifel diese begründen sich daraus, dass in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum ProstSchG der 01.07.17 als Datum für das Inkrafttreten genannt ist, nur ein Paragraf der regelt, dass die Länder Ausführungsbestimmungen erlassen sollen soll früher Inkrafttreten, dass spricht also für die Aussage der Presse Mitteilung des Bundesfamilienministeriums Weis jemand näheres ggf., weil schon was im Bundesgesetzblatt Steht Sollte der berliner Justizsenator unrecht haben wäre das wohl wieder berlintypisch
Es hat mich jetzt auch irritiert. Was dafür spricht, dass ich keinen Plan habe. http://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Einspruchsgesetzt handelt. D.H. der Bundesrat hat gegenüber meiner bisherigen Interpretation von ("Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates") offenbar sehr wohl noch die Möglichkeit, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Davon würde ich allerdings nicht ausgehen, da über Details ja schon Abstimmungen stattgefunden haben. Weitere Zusammenfassung: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsbedürftiges_Gesetz
Interessant ist hier auch, dass es bei dem ProstSchG überhaupt keine namentliche Abstimmung gab. Ein namentliche Abstimmung gab es nur bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach der 3. Lesung im Deutschen Bundestag sind eine Reihe von Entschließungen zur Abstimmung gekommen (mit Handzeichen). Darunter waren auch Entschließungsentwürfe der Linken und der Grünen (die mehrheitlichj abgelehnt wurden). Eine der angenommenen Entschließungen war das ProstSchG. Wenn man bedenkt, dass die SPD nun praktisch die Seiten gewechselt hat, kann man schon verstehen, dass man das parlamentarische Verfahren möglichst ohne nachvollziehbare Spuren über die Bühne bringen wollte. Das sieht eigentlich die Gabriels, Hinz's, Schwesigs und Maas's dieses Landes wieder ähnlich. Politische Redlichkeit à la SPD. Jetzt bin ich nur gespannt, ob die parlamentarische Opposition zumindest versucht, eine Klage in Karlsruhe einzubringen, um die skandalösesten Punkte noch zu stoppen.
Diese Opposition besteht zur Zeit nur aus den Grünen und DER LINKEN. Die Grünen sind hinsichtlich der Thematik mehr als gespalten und tendenziell wohl eher für das neue Gesetz. Einzig DIE LINKE war von Anfang an gegen den ganzen Quatsch! Aber ob die sich aufraffen in ihrer derzeitigen Verfasstheit ...
Die entsprechende Meldung aus dem Hause Schwesig (Fettstellung von mir) https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuel...tenschutzgesetz-passiert-den-bundesrat/111420 Und hier die Nachricht aus dem Bundesrat, die besagt, dass kein Vermittlungsauschuss einberufen wird. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...0500/457-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Wenn dem Gauck nicht noch die Hand abfällt ist das Teil somit durch. Ergänzung: Öfters werde ich gefragt, wo man den Inhalt des Gesetzes nachlesen kann. Daher hier nochmals die Quelle (Gesetzentwurf, der die Instanzen durchquert hat): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf
Jetzt wird alles gut Nur der Vollständigkeit halber: Gegenüber dem Gesetzesentwurf gab's noch einige kleinere Änderungen, die man im nachstehenden Link nachlesen kann: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/457-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Diese ändern natürlich nichts an der Substanz des neuen Gesetzes, das wir den ach so um das Wohl der armen Prostitutionsopfer besorgten CDU/CSU- und SPD-Politikern verdanken. Auch Bündnis 90/Die Grünen und die Linken seien gepriesen. Obwohl sie in verschiedenen Landesregierungen vertreten sind, haben sie über den Bundesrat nicht auf die Einsetzung eines Vermittlungsausschuss gedrängt, so dass die Wohltaten des Gesetzgebers schon 2017 Wirklichkeit werden können. Dass bei einem solchen epochalen Werk schon mal unwichtige Dinge, wie ein vernünftiges Einwanderungsgesetz, unerledigt auf der Strecke bleiben, muss das Wahlvolk wohl (oder übel) in Kauf nehmen. Fortunatus Übigens: Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich am 17. oder 24. September 2017 statt. Eine tolle Gelegenheit für uns alle, um zu zeigen, wie hervorragend wir die aufopferungsvolle Tätigkeit unser aktuellen Volks"vertreter" finden. Die Wähler im Saarland (26.3.2017), in Schleswig-Holstein (07.05.2017) und in NRW (14.05.2017) können ihre Begeisterung auch schon vorher übungshalber bei Landtagswahlen zeigen.
Jetzt haben wir wenigstens klare Bilder von dem, was kommt oder was kommen soll. Die einzige Chance, noch irgendetwas zu verändern, wird eine Klage in Karlsruhe sein. Nicht von Interessengruppen oder Einzelpersonen. Diese müssen "beschwert", d.h. direkt betroffen sein. Anders ist das bei den beiden Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag. Die Kritik von Koll. @Fortunatus an den Grünen und an der Linkspartei bei der Vorbereitung der Abstimmung im Bunderat muss man differenziert sehen. Die Regel bei Koalitionsregierungen in den Bundesländern ist eigentlich immer so, dass es bei einem Dissens in Bundesratsangelegenheiten regelmäßig eine Stimmenthaltung gibt. Und einen Dissens wird es beim ProstSchG schon geben, weil die SPD in den Koalitionsregierungen mitwirkt. Ich habe nun keine Daten zum Abstimmungsverhalten der Bundesländer zum ProstSchG gefunden. Aber jetzt bleibt eben die Frage, springen sie, d.h. gehen sie nach Karlsruhe, oder eben nicht. Und meine private Meinung ist: Eine Linkspartei, die die Flüchtlingspolitik von der Merkel undifferenziert unterstützt und die jetzt bei diesem ProstSchG kneift, braucht auf Dauer kein Mensch. Ich hoffe doch nun wirklich nicht, dass die ersthaft glauben, mit diesem Gesetz würde irgendeiner Lady wirklich "geholfen" werden. Obwohl - eigentlich könnten die gut verdienenden Ladies auch irgendwann einmal anfangen, Steuern zu bezahlen. Aber das ist wirklich der einzige Punkt, bei dem ich die Bundesregierung unterstütze. Das nur mal nebenbei...
Auch nur der Vollständigkeit halber: Es gab einen Antrag auf Einsetzung eines Vermittlungsausschusses aus NRW. Dieser wurde abgelehnt.
Na ganz so iss das nicht. Neu aktueller Auffassung aller Leute, die sich mit so was etwas auskennen, iss das nur ein Art "Abschlagszahlung" auf fällige Steuern. Auf keinen Fall erledigt sich damit das Steuer-Thema für die Damen zum Kalenderjahr! Das "Düsseldorfer Verfahren" war/iss nur eine Krücke, damit die Damen überhaupt was bezahlen.
Ja nun stimmt schon.http://www.wiwo.de/downloads/945744...O über die Besteuerung der Prostitution (PDF) Das Verfahren wird aber auch nicht in allen Bundesländern angewendet. https://de.wikipedia.org/wiki/Düsseldorfer_Verfahren Generell könnte man jede Hure, die in einem Bordell tätig war, zur Abgabe der Steuerklärung zwingen. Erstens muss jede eine Steuernummer haben, zweitens müssen Bordelle, Clubs etc. im Zuge der normalen Burchführungspflichten Angaben über Ein- und Ausgaben machen und das steht dann klar und deutlich, wer wieviel Geld erhalten hat. Die Strategie der Behörden ist aber eine andere. Das das ein ziemlicher Aufwand ist, beschuldigt man lieber die Betreiber (auch die die Steuern nach dem Modell für die Frauen abführen), sie würden Scheinselbständige beschäftigen, dann bekommt man zusätzlich auch noch Sozialabgaben.
Ab 1. Juli 2017 wird das neue Gesetz wohl in Kraft treten http://www.huffingtonpost.de/howard...etzte-parlamentarische-huerde_b_12193518.html Bin mal gespannt ob es zu einer Verfassungsbeschwerde kommt...
Weißt Du wie lange so was dauert? Schwer vorstellbar, dass eine Betroffene gegen das ganze Gesetz vorgehen kann, allenfalls zu einzelen Punkten. Und dann muss das erst den Rechtsweg darunter ausgeschöpft haben und es gibt viele Fallen, in die selbst manchmal Rechtsanwälte tappen. Außerdem Ausgang ungewiss. Die Verfassungsrichter können die Beschwerde/Antrag aber auch nach Liege-Jahren einfach über die Tischkante fallen lassen und nicht als Verfahren annehmen! Sie müss(t)en das nicht mal begründen!!! Ergo - zwischenzeitlich müssen alle Beteiligten sich darauf einrichten! Diese Schlacht iss verloren! Es sei denn, eine neue Regierung 2017 setzt das erst mal wieder außer Kraft. Ich hoffe, IHR wißt inzwischen, wen ihr keinenfalls wählen dürft!? Und nicht zu Wahl gehen führt zu nix.
@Dongle: Die beiden Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag können das anders machen. Und sie haben das ja nun schon häufig anders gemacht. (Stichwort: Euro-Rettung, ESM u.a.). Bin nur gespannt, ob sie das an diesmal probieren. Gründe dafür gibt es genug. Leider habe ich da noch keine klaren Bilder.
HAHA... das ist nicht das Problem, leider bleibt nach Ausschluss aller unwählbaren Parteien nix mehr übrig.