Ich bin jetzt erst mal gespannt, ob sich in NRW was tut. Die aktuelle Verordnung gilt ja bis zum 1.7.2020. Das bedeutet, dass wir in den nächsten Tagen erfahren werden, ob die Beschränkungen in NRW aufgehoben werden oder nicht. Theoretisch wäre dies möglich, da man besonders gefährdete Gebiete wie zB. Gütersloh ja ausnehmen kann. Realistisch betrachtet dürfte es allerdings wieder auf eine Verlängerung des Verbots für 2-4 Wochen hinauslaufen, vermutlich schon deshalb, weil man jetzt darauf baut, dass in den Schulferien keine große Gegenwehr kommt. Wetten werden noch angenommen.
Vor dem 01.07. ist dat Armin mit de Prüfung eh nich fettich. Also Jungs, auf nach Holland und für den Rückweg noch nen schönes Tütchen einpacken
Augen auf! Einfach mal die Bannerwerbung im Forum betrachten ..... und dann vielleicht die Suche mit dem Stichwort "Mabuhay" bemühen ...
Gerade bei diesem tollen Wetter könnte man(n) hervorragend den Außenbereich nutzen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich frage mich schon länger, warum in den Bundesländern, in denen Treffen mit Einzeldamen wieder erlaubt sind, die Clubs nicht mit ihren großen Außenbereichen argumentieren. Im gesamten Gebäude dürfen sich maximal 10 Personen aufhalten wegen Getränken, Toilette, Umkleide etc. Und ansonsten müssen sich die wartenden Gäste und die freien Mädels draußen aufhalten, wo die Ansteckungsgefahr deutlich niedriger ist als in den normalen verrauchten Aufenthaltsräumen. Als Beispiel möchte ich die Finca in Rheinland-Pfalz sowie Oase und Sharks in Hessen nennen, aber mit Sicherheit haben in diesen Bundesländern auch noch weitere Clubs große Außenbereiche.
Die Haltung der deutschen Gerichte zu der Problematik bestätigt mich in einem aufgrund langjähriger einschlägiger Erfahrung in dem Sektor gezogenen Fazit: Es gibt 3 Arten von Richtern, Typ a) wendet brav Relationstechnik a la Anders/Gehle an und kommt am Ende zu einem Ergebnis, das am Anfang noch völlig offen war - extrem selten, im Kreis von Amtsrichterinnen praktisch ausgestorben - b) Ergebnis wird aus dem Bauch heraus vorab nach Gutsherrenart und Nasenfaktor bestimmt, dann die Begründung daraufhin nachträglich zurechtgedrechselt. Zum Schein werden aber in die Urteilsgründe noch vereinzelte Gegenargumente eingestreut und scheinbar abgewogen, die theoretisch zu einem anderen Ergebnis hätten führen können - die breite Masse - c) wie b), aber ohne Gegenargumente, der Gewinner des Prozesses hat im Richter quasi einen 2. Anwalt - im Vordringen begriffen -
Ich möchte deine einschlägigen Erfahrungen nicht anzweifeln aber ich denke, auch als Nichtjurist sollte jedem einleuchten, dass Klagen, die auf solchen schwachen Argumenten basieren, nur abgelehnt werden können. Eine Ablehnung wird fast immer mit der fehlenden Kontaktverfolg begründet. Da muss ich kein Richter nach Kategorie a, b oder c sein. Da würde fast jeder Richter der Welt genau so urteilen. Seit über einem Monat hört und liest man nur von Klagen und anschließendem Gejammer anstatt das Konzept entsprechend anzupassen. Wenn es immer eine ähnliche Begründung gibt, muss in diesem Bereich halt nachgebessert werden.
Das ist genau der Punkt. Es scheint halt so zu sein, dass die Clubs und das entsprechende Milieu nicht so sehr eine 'kooperative Kultur' und Traidtion haben. Zum Beispiel könnten die Clubs anbieten, nur den Aussenbereich zu öffnen und Innenbereiche bis auf die Zimmer geschlossen zu halten (Barbereich, Sauna, Aufenthaltsräume etc.). Natürlich könnten dann einige Clubs nicht aufmachen, geht aber Kneipen genauso. Und für mich als Nutzer, bin schon zufrieden, wenn 4 von 10 Clubs mit nur Aussenbereich öffnen. Das ist halt auch Flexibiltät gefragt und keine endlose Streiterei oder Argumentation.
Seit ihr sicher das die CLubs nicht eine menge Vorschläge machen wie man kooperieren kann und ein vernüftiges Konzept aufstellt? Der Gesetzgeber und die Gerichte argumentieren ja in die Richtung das sie es nicht glauben (Unschuldsvermutung ignoriert), es sowieso gegen verstoßen wird und zu wenig Personal zur Kontrolle da ist... Unter Ignoranz dass ein Komplettes Verbot erst recht nicht kontrolliert werden kann Der Politische Wille war zurzeit nicht da und die Gerichte sehen sich nicht in der Verantwortung oder in der Lage zu urteilen und überlassen in diesem Punkt dem Gesetzgeber quasi die Entscheidung alleine.. Hätte auch ganz anders laufen können. Z.B. hätten die Gerichte vom Gesetzgeber fordern können das sie ein von Experten ausgearbeitete Handlungsanweisung vorlegen was eine Bestimmte Berufsgruppe rein aus Epidemiologischer Sicht gefährlicher macht als eine andere, die angebliche gesellschaftliche Wichtigkeit ganz außen vor gelassen, da dies zu subjektiv ist. Und was denn bei einem Verbot gewonnen wird? Und wie das Verbot durchgesetzt werden soll.
Ganz unrecht haben die Kollegen nicht, finde ich. Aber man weiss natürlich zu wenig über die Details um das wirklich beurteilen zu können. Und hinterher und als Aussenstehender dann alles besser zu wissen ist einfach, hilft aber natürlich such nicht weiter. Die Betreiber werden das hoffentlich nicht zu sehr auf die leichte Schulter genommen haben mit der Argumentation, denn das ist schon hoch komplex. Auf der anderen Seite muss nan aus den eigenen Fehlern lernen, wobei wir hoffen, dass die Betreiber das alle überstehen. Meiner Meinung nach bringt es nichts, hier zu jammern oder die Politik, Gerichte oder Verschwörungstheoretiker verantwortlich zu machen. Ich glaube auch nicht, dass Leni & Co. hier ihre Finger im Spiel haben. Die reiben sich nur die Hände, weil gerade alles nach deren Vorstellungen läuft. Aber wie gesagt, jammern hilft nicht. Was mich zB. wundert, ist, dass in den Konzepten noch nicht aufgenommen wurde, dass nur 15 min. - Quickies erlaubt sind. Bei der kurzen Zeit wäre eine Infektion sehr unwahrscheinlich, wenn man nicht gerade direkt angeniest wird. Oder hatte ich das übersehen? Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht, aber nicht hier im Verwaltungsrecht. Hier geht es darum, mit Argumenten gegen die Corona-Verordnung zu überzeugen. Eine Herkulesaufgabe, wie man sieht. Aber du hast schon recht: pauschal eine Gruppe an Menschen zu verdächtigen, nur weil man unterstellt, diese wollte ja anonym bleiben, ist dünnes Eis. Ich glaube, die Gerichte würden schon. Hat man ja bei der Tantra-Entscheidung gesehen. Aber die entscheiden auch nur, wenn sie zuvor überzeugt werden. Das geht leider nicht. Das ist nicht Aufgabe der Gerichte. Genau das ist der Punkt. Durch das Verbot im P6 verlagert sich die Prostitution in die unkontrollierte Illegalität und der Sinn und Zweck des Corona-Verbots und des Infektionsschutzes wird gerade dadurch ausgehebelt. Das ist absurd. Also -> Clubs öffnen! Dann wird alles gut.
Mit Logischer Argumentation hat das Ganze doch nichts mehr zu tun... wenn man solche Bilder sieht Quelle: BILD
Diese Fotos sind aber auch extra immer in einem Winkel Fotografiert das sich zwar möglichst viel Leute überlappen und man aber den wirklichen Abstand ja gar nicht richtig erkennen kann. Dazu müsste man mit einer Drohne direkt von Oben Fotografieren dann könnte man das sogar ausmessen. @ Frauenfreund Ich kenne mich mit genauen Gesetzlichen Regelungen nicht so aus. Die sind auch oft sehr Sptzfindig. Aber so kommt es halt mir als "Otto-Normalbürger" rüber. Es ist nicht meine Auflage das zu differenzieren. Wenn sich jemand daraus eine Meinung bildet sollte er dazu nicht vorher Jura studieren müssen. Es ist Aufgabe der Politik, Entscheidungen und Gesetze so zu treffen das eine Gewisse Logik und auch erkennbare Wirkung dahinter steht.
In Essen sind jetzt einige WoPus wieder als Massageläden auf Perlen-Palast, Zart oder Hart, Kuschelgirls auf jeden Fall. Vielleicht interessiert es ja jemand hier Ich werd wenn ich mal im Ruhrgebiet bin sehen was da los ist
Perlen Palast gehört als externe Massagebude zum EWP. EWP wird wohl derzeit unter neuer Geschäftsführung renoviert. Als Eröffnungsdatum ist dort der 1.10. geplant.
Perlen- Palast ab 22.6. laut HP. Nur mit telefonisch vereinbartem Termin und Hygienekonzept. Zart oder Hart ab 29.6. laut intimes Revier, HP noch nicht aktualisiert. Kuschelgirls schon seit 15.6. Einige der Kuschelgirls waren auch die ganze Zeit bei Ladies zu finden.
15.7! Zumindest würde mir das zeitlich gut reinlaufen, da ich dann tatsächlich mal wieder in DE wäre. Aber wenn die Lauterbachs die Oberhand behalten, wird das noch dauern. Dann eben im Ausland umschauen.
Hallo, aufgrund der aktuellen SARS-COV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats sind sexuelle Dienstleistungen im Prostitutionsgewerbe immer noch verboten. Z.B. bleibt daher auch das Artemis weiterhin geschlossen. Die Gültigkeit dieser Verordnung gilt zunächst bis 24. Oktober (!).
Ergänzung: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung - Berlin.de D.h.: In Berlin bleibt jede Form der Prostitution auf dem Stand wie vorher: Komplett verboten. Ich bin ja kein Experte für Rechtsverordnungen. Aber das Enddatum bezieht sich auf die Gesamtverordnung. Rede ich mir die Welt schön müsste ich darauf hinweisen, dass man Teile je vielleicht bereits vorher ändern könnte. Wenn nicht: Prost Mahlzeit.
Nein, es ist wie Du hoffst. Die Vorschriften können früher geändert (gelockert) werden und müssen das auch, sobald die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkung nicht mehr gegeben ist.
Zwei Bemerkungen dazu: - Die Ansteckungsgefahr in Clubs existiert leider real (wie eigentlich überall) - Die Kontaktdaten-Verfolgung in Clubs scheint doch zu funktionieren 300 Gäste eines Clubs in der Schweiz müssen in Corona-Quarantäne 300 Gäste eines Clubs in der Schweiz müssen in Corona-Quarantäne Nach Besuch eines Clubs müssen sich 300 Menschen in der Schweiz vorsorglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Mehrere Gäste des Betriebs in Zürichs waren zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden. Der Clubbetreiber konnte den Behörden eine Liste mit den Kontaktdaten der Besucher des Clubs vom Abend des 21. Juni aushändigen. Coronavirus in der Schweiz: die neusten Entwicklungen Der Kanton Zürich verzeichnet den ersten sogenannten «Superspreader-Event». Ein Mann, der am 21. Juni in einem Club in Zürich zu Gast war, wurde vier Tage später positiv auf COVID-19 getestet. Fünf weitere Personen, die mit ihm im Club waren, entwickelten daraufhin Symptome und wurden ebenfalls positiv getestet, wie der Kanton Zürich am Samstagabend in einer Mitteilung schreibt. Der Kantonsärztliche Dienst hat in der Folge für alle 300 damals anwesenden Gäste und Angestellten im Club eine zehntägige Quarantäne verordnet.