Frage mich ja, wie die Frauen auf Öffnungsdaten kommen wie 1. August oder jetzt schon 1.Juli Das kann doch nur sein dass das so weitergetragen wird um die in Deutschland bei der Stange zu halten, oder einige schon zu einer „verfrühten“ Anreise zu motivieren...
jedes Jahr neu virussen, dieses virus verschwindet... genau so wie die andere... und in november ist wieder eine neue da.... 1 september ist die total wahnsinn wieder vorbei... und wenn diese "Fachleuten" Eier haben dann 1 juli schon wieder...
Oh Mann ... noch so einer ... werde dich aber nicht mit mit schlichten Fakten belästigen ... dazu bin ich inzwischen viel zu müde... und nicht für die Auffassungsgabe anderer verantwortlich!
Aufgrund dieser Aufstellung von DonaCarmen : https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Prostitution-und-Corona-Stand-15.06.2020-2.pdf Und die Clubbetreiber verschweigen den Mädels, dass auf der 2.Seite in der Überschrift das Wort MINDESTENS steht.
Wobei man fairerweise sagen muss, dass viele Clubbetreiber in ihrer existenziellen Notlage tatsächlich glauben, bei der nächsten Verlosung mit dabei zu sein. Bei den Damen gehe ich davon aus, dass es sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass gerade wegen der Pandemie und der Möglichkeit unkontrolliert in der Grauzone zu arbeiten Goldgräberstimmung ausgebrochen ist und jede etwas vom Mondpreiskuchen abhaben will. Speziell in NRW. Anzeigenportale haben eine nie dagewesene Hochkonjunktur im Bereich Einzeldamen ohne Adresse.
Ist doch gefährlich, jetzt die Clubs zu öffnen. Da Männer im Allgemeinen doch Schweine sind , wird es dann eh so kommen, wie beim Tönnies. Besser wäre es doch, im Freien zu vögeln. Im Wald, oder auf abgeteiltem Gelände. Im Freien kann doch wenig passieren. Kommt daher nicht auch der Begriff. Freier? im Freien vögeln? Das kann doch soforft erlaubt werden wir können wieder rumzappeln. Die verkniffenden Gesichter der Männer in den Städten ist kaum noch zu ertragen. Fehlt nur noch, dass die Huren in großen Gewändern auf der Straße hocken und betteln. Auf dem Schild steht dann: Möse lecken, Minute 2 Euro
Nein. Mit dem richtigen Hygienekonzept sollte die Gefahr gering sein. Ob das dann Spass macht, ist eine andere Frage. Aber ein Licht am Ende des Tunnels wäre es. Das kommt auf die Wurst an. Meine ist blütenrein. Und mein Gewissen auch. Nein. Siehe Wikipedia: „In der Umgangssprache gibt es für die Kunden der Prostituierten die Bezeichnung „Freier“: Der Begriff stammt aus dem Althochdeutschen. Freien wurde gleichbedeutend mit „heiraten“ genutzt. Um eine Frau zu freien, bedeutet (nach wie vor, aber ungebräuchlich), sich um ihre Liebe hinsichtlich ihres Einverständnisses zur Ehe zu bemühen. Der Ausdruck „Auf Freiersfüßen wandeln“ war ein anerkennender Spruch für einen Mann, der sich auf Brautschau befand.“ Ergo: der Freier fickt nicht nur im Freien, sondern überall dort, wo ihn die Freiersfüße hintragen. Und hoffentlich auch bald wieder in den Clubs.
Der entscheidende Punkt der griechischen Maßnahmen lässt doch erahnen, wohin die Reise geht. Kartenzahlung und damit eine stärkere Transparenz der wirtschaftlichen Vorgänge im Milieu. Oder will mir jemand weismachen, dass eine Elle Abstand und Reduzierung der Nummer auf den 15 Min Quicky etwas mit Coronaverhütung zu tun hat? Man könnte ja mal einen Testballon starten und versuchen, diesen Punkt ein eines der Puff-Pandemiekonzepte in unseren Landen einzubauen, sollen wir wetten, dass Bordelle danach ganz anders als zuvor betrachtet werden?
Warum nicht? Prepaid Kreditkarten (N26 und Co.) bekämen dann richtig Aufwind. Alles online, Karte kann an Packstation geliefert werden. Dann noch mit Rotlicht-Wunschmotiv. Eine echte Marktlücke...
Als Freier könnte man durch solche Karten sicherlich damit leben, den dabei sicher kommenden Preisaufschlag seitens der Huren mal ausgeklammert. Die Frauen würden allerdings vermehrt Modelle ausserhalb des geregelten Betriebes vorziehen, wo sie sich komplett ohne Abgaben die Tasche befüllen können. Quasi so, wie es jetzt bereits jetzt in der von uns so gentlemanlike geschützten Corona-Grauzone Standard ist.
Ich bin kein Jurist. Allerdings hat mich die Aussage von Herrn Kubicki, der dann Jurist ist, bei der Sendung „Hart aber Fair“ zum Thema Reisen vom 15.06.20 ab der Minute 17 zum Nachdenken gebracht. Sinngemäß sagt er dort, dass eine abstrakte Gefahr niemals ein Grund für eine Grundrechteeinschränkung sein dürfe. Er bezieht es dort zwar auf eine „Zweite Welle“, aber auch die erste Welle darf, meiner Meinung nach, so nicht auf ewig begründet sein, insbesondere wenn man die Öffnungen in anderen Bereichen der Gesellschaft heranzieht, wie z.B. Lockerungen beim Reisen und besonders bei Massagen, Fitness/Sport und Saunen. Die bisherige juristische Herangehensweise der Clubbesitzer musste scheitern. Hier wurde nur auf mögliche Öffnung einzelner Clubs geklagt. Umgekehrt muss man argumentieren. Der Staat bzw. die Länder und hier die Gesundheitsämter müssen gerichtlich gezwungen werden, endlich einen Fahrplan vorzulegen, da ansonsten die Grundrechtseinschränkungen zu unverhältnismäßig werden. Natürlich kann dann dabei herauskommen, dass erst ein Impfstoff vorhanden sein muss, aber immerhin hätte man dann ein rechtlich abgesicherten Zeit- oder Stufenplan, an dem man sich orientieren kann. Dabei kann man als Argumentationshilfe die überall bemerkbare Steigerung der illegalen Haus- und Hotelprostitution auf zwei Ebenen heranziehen. 1. Man bekämpft die illegale Wucherung, wobei der Gesundheitsaspekt dort noch schwerer zu kontrollieren ist als das legale Treiben in den Clubs, holt die Menschen (Betreiber, DLs und Freier) aus der Illegalität und generiert wieder (besteuerbare) Einkommen. 2. Die Tatsache fehlender oder zumindest nur weniger aussagekräftiger Studien zur sexuellen Übertragung des Virus kann behoben werden durch die Erfahrungen der bestehenden und nicht leugbaren Existenz dieser illegalen Sexdienstleistungen bei ausbleibenden Superspreading-Ereignissen (die Fallzahlen gingen trotzdem zurück, neue sind auf bestimmte Arbeits- oder Wohnverhältnisse zurückzuführen), so dass ein langsames Hochfahren in Stufen (erstmal Handentspannung ähnlich der Massage, später mehr) und mit Hygiene-Konzepten vertretbar und wünschenswert wäre.
Der neueste Blogeintrag von Prostitution2020 bringt die aktuelle Lage ziemlich gut auf den Punkt. Viel besser kann man auch die aus unserer Sicht desolate und absurde Rechtslage im Moment nicht veranschaulichen. Mir stellt sich allmählich auch die Frage, ob für Behörden die Infektionsgefahr vom Bezahlvorgang ausgeht... Zitat: "(...)Im Rahmen der bundesdeutschen Lockerungen, ist die „private Prostitution“ seit spätestens Ende Mai in 10 von 16 Bundesländern „nicht verboten“, Nymphomaninnen können inzwischen sogar mehrere Personen zu Hause empfangen und mit ihnen verkehren und auch bei „Swingerclubs“ machen die Behörden regional die Augen zu. „Verkehren ist kein Problem“, wenn, ja wenn man es nicht in einer dafür vorgesehenen „Betriebsstätte“ tut! Viel absurder geht es wohl kaum! Beim privaten Seitensprung gibt es keinen „Hygieneplan“ und beim Haus-Hotel-Besuch mit Sicherheit keinen Ansatz zur „Kontaktverfolgung“. Die einzigen „Stätten“, die beides leisten können und wollen, werden vom Staat und von den Gerichten als mögliche „Infektions-Hotspots“ angesehen! Das ist in etwa so, als wenn man in Deutschland nur noch dann Autofahren darf, wenn man garantiert und nachweislich nicht im Besitz eines Führerscheins ist! Wozu gibt es noch ein ProstSchG, wenn man den Wildwuchs geradezu fördert oder zumindest billigend in Kauf nimmt? Ist nun der Sex im Hinblick auf Corona gefährlich oder sind es „nur“ die Orte, wo geschützter Sex gegen Geld „legal“, weil konzessioniert, angeboten wird? Nach den Gesetzen der Logik hat die „Bezahlung“ keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen! Wenn eine Sexarbeiterin kein Geld nimmt und umsonst „verkehrt“, ist für den Staat womöglich alles OK?(...) Quelle: Prostitution 2020 - State of the union - Aktueller Lagebericht
Wir sollten dem guten Howi mal das Lüneburger Urteil zuschicken und die entscheidenden Passagen gelb anstreichen, die bereits per Gerichtsbeschluss entschieden sind. Hier speziell Passage 43-45, wo der Vergleich mit Dating Plattformen gemacht wird und zwangsläufig von einer höheren Kontaktfrequenz in Bordellen ausgegangen wird. Sein Gedankenansatz ist eine Sackgasse, zumal er wohl kaum in der Lage sein wird, eine Nymphomanin aufzutreiben, die 10 Kerle pro Tag in der Wohnung verarztet. Interessant hingegen ist der Hinweis auf die Sommerferien bei Gerichten und Parlamenten. Frohe erotische Ferien in der Corona Fick-Grauzone.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es hier nur noch ums Ficken in den Clubs geht. Als könne da nichts passieren. Selbst beim Tennisturnier -Docovic- hat Corona zugeschlagen. Und die haben sich nicht die Schwänze massiert, sondern nur Tennis gespielt und gefeiert. Wenn die Clubs öffnen, wird es immer eine Gefahr sein. Wer geht hin? Auf der anderen Seite ist rauchen gefährlicher. Jedes Jahr sterben ca. 8 Millionen Menschen durchs Rauchen. Und das ist erlaubt. Auf den Packungen stehen die absurdesten Hinweise . ZB. Rauchen gefährdet ihre Potenz. Oder Lungenkrebs. Vielleicht kann man es ja so machen wie beim Rauchen. Man öffnet die Clubs und hängt an der Tür Schilder auf. Auf der einen Seite steht: Ficken kann tödlich sein. Ficken gefährdet ihre Gesundheit. Ficken macht schlapp. Hurenficken verursacht ein schlechtes Gewissen . Hurenficken macht arm. Kondome können krebsverdächtigte Stoffe enthalten. Hurenficken kann zu Kaspersyndromen führen. Auf der anderen Seite steht: Ficken stärkt die Potenz. Ficken stärkt das Immunsystem. Ficken macht glücklich und entspannt. Ficken hilft auch den Huren zum Wohlstand. Ficken schützt vor Prostatakrebs. In den Gaststätten muss man, wenn man rauchen will, nach draußen gehen. Kann man in Clubs auch vorschreiben. Müßten nur einige Clubs umgebaut werden. Atrium schaffen, oder Dachterrassen. Langfristig müssen eh neue Konzepte entwickelt werden, um Clubs dauerhaft zu betreiben. Nur wird das Ficken dann teurer. Fleisch soll ja auch teurer werden. Frischfleisch dann auch. Der Unterschied ist nur: Im Fleisch an der Wursttheke ist meist eh nur Scheiß und Dreck. Frischfleisch im Club ist wirklich frisch und lecker. Lieber eine saftige junge wohlriechende Möse auf der Zunge, als ein altes verseuchtes zähes Schnitzel von Lidl und Co. Es gibt immer eine Lösung.
Solange Covid rechtlich nur eine abstrakte diffuse Gefahr ist, können Gerichte gar nicht anders urteilen, als den Gesundheitsschutz an erste Stelle zu setzen. Fehlende belastbare Studien tun da ihr übriges. Meinungsberichte, auch wenn sie durch vereinzelte Tatsachen abgedeckt sind, werden nie Grundlage von Gerichtsurteilen sein. Werden die Verstöße, die Polizei und Ordnungsamt "übersehen", von Personen angezeigt, wird auch hier gehandelt und geschlossen werden müssen. Gerichte sprechen Recht nach Erlassen und Gesetzen. Für alles andere haben sie zwar ein Gefühl und vermeintliches Halbwissen, dass bei fehlender Rechtsgrundlage auch bemüht wird (siehe bisherige Urteile). Erst ein wie auch immer gearteter Fahrplan kann die Öffnung bringen und kann bei vorliegender wenn-dann-Regelung vor Gericht eingeklagt werden. Diese Regelung sollte wegen Grundrechteeinschränkung und Ungleichbehandlung vor Gericht eingeklagt werden. Ab dann muss die Justiz danach entscheiden (und nicht mehr nach Was-wäre-wenn) und wird Öffnungen zustimmen müssen.
Da stellen sich aber zwei Frage: Kann man einen Fahrplan einklagen? Gibt es ein Grundrecht das durch Prostitutionsstättenschließungen verletzt ist?