Repression gegen die Prostitution ist Zweck dieses Gesetzes. Wie kann man da einen Nutzen für die Betroffenen erwarten?
Habe in der Finca Erotica beobachtet, dass die DL´s nur noch rote Kondome erwerben können! Da siehst du schon vom Pool aus, wenn oben in der Grundstücksecke im Pavilion öffentlich gefickt wird, dass das Kondom ordnungsgemäß in Stellung gebracht worden ist!
Im Bahama fiel mir letzte Woche auf, dass die roten Kondome, die sonst wohlgordnet in Koexistenz mit zwei anderen Arten von London und Gelbeutelchen in einem Holzkästchen auf jedem Zimmer verfügbar sind, allesamt aufgebraucht waren.
In der Finca gibt es keine Kondome in irgendwelchen Behältnissen auf den Zimmern, sondern die DL´s müssen diese am Empfang kaufen. Der Laden wiederum kauft die Gummis im Großgebinde ein und die Empfangsdame oder eine erwählte DL (habe beispielsweise Nelly mal dabei geholfen) packt diese in 10er-Bündel. Deshalb ist es interessant, das der Betreiber sich jetzt, nachdem es früher immer die normalen hautfarbenen gab, für eine auffällige Farbe entschieden hat! So kann auch die AO-Behörde von Weitem - 10km gegen den Wind - bei der Zimmererstürmung (siehe Babylon) erkennen, ob ordnungsgemäß nach den Statuten des Gesetzes verkehrt wird!
Vorsicht vor Lockvogel-PNs!!! Ich bin mir nicht sicher, ob das hierher gehört, aber wie aus einigen Berichten zu erfahren ist, sind die Behörden hier im Forum auch unterwegs. Ich denke man kann nur davor warnen, darauf zu reagieren, wenn man nur einen Funken Verstand hat... Heute bekam ich per PN folgende Lockvogelmail, Zitat: "Hi Allwin, ... ist leider einer der wenigen bisher nicht besuchten Clubs von mir. Früher als reiner AO Club ... verschrien, hatte dies mich bisher immer zögern lassen. Deine Berichte lesen sich klasse und da der ....bhah Kannst du was über den derzeitigen Service sagen? Sind FN und ZK Standard oder aufpreispflichtig? AO eher Ausnahme oder Standard? Danke Dir - Gruß xxx" Ich komme zu dem Schluß, daß dies ein dummdreister Frageonkel oder ein Behördenmitarbeiter gleichen Kalibers ist...
Ich bitte darum, derartige PNs sofort zu melden und keine Servicefragen an unbekannte Kollegen zu beantworten.
Derartige Pn habe ich auch schon erhalten. Als gesetzestreuer Biodeutscher halte ich mich an Gesetze. Für Fo geht es nach Holland. Allerdings ignoriere ich grundsätzlich PN von mir Unbekannten.
Ich will ja keinem den Abend verderben … aber bist Du sicher, dass Du nicht als Deutscher auch dort nach den deutschen Gesetzen belangt werden kannst? Zumindest wenn Du anschließend wieder hier bist? In einigen Fällen ist das sicher so! .
PSG wirkt: Stuttgart lehnt 24 von 28 Genehmigungsanträgen ab. Keine Pausenräume und so... Prostitution in Stuttgart: Bisher drei Sexbetriebe geschlossen
@Winnetou Kowalski : da kann ich den Kollegen beruhigen. Die Souveränität eines Staates ist das grundlegende Prinzip des Völkerrechts. In SEINEM Land gelten nur SEINE Gesetze. Absprachen zwischen einigen Staaten betreffen nur verpflichtende Gesetze wie z.B. Unterhalt oder konsularische/zwischenstaatliche Angelegenheiten. Der Kollege @Premiumtester kann sich seinen Spaß also unbesorgt (und ohne schlechtes Gewissen, das er wohl sowieso nicht hat) holen. Grüße, Bodo
Na ja, ganz so ist das nicht vergleichbar, finde ich. Wenn du in Holland kiffst, wirst du als Deutscher - meiner Kenntnis nach - von den Holländern behandelt wie die Holländer auch. Also ohne Kontrollen oder sonstige Einschränkungen. Wenn du aber auf der Rückfahrt bekifft im Auto kontrolliert wirst, kann das natürlich hier Konsequenzen haben. Wenn du in Holland erlaubter Weise FO machst, werden die Holländer dich da nicht an das deutsche OA verpetzen, die in Holland ja ohnehin nicht zuständig wären. Und auf der Rückfahrt verstösst du ja gegen keine Gesetze mehr, es sei denn, du bringst die Maus mit und sie bläst im Auto bei der Verkehrskontrolle immer noch ohne und ist als SDL erkennbar. Das ist aber wohl eher unrealistisch, wenn es auch ein schöner Gedanke ist ... Blow job im Auto, da fällt mir gerade was ein
Zur reinen Information. Anwendbarkeit des Deutschen Strafrechts bei Auslandstaten. http://zjs-online.com/dat/artikel/2018_2_1201.pdf D.h. Beispielsweise, dass man sich hier nicht allzu sicher fühlen sollte, wenn man in Kambodscha eine 13 jährige bucht, oder einen Mord begeht, der erst nach Rückkehr nachweisbar ist. Im Falle Kondompflicht treffen diese Regelungen nicht zu, da es noch nicht einmal Strafrecht, sondern Ordnungsrecht betrifft. In Holland ist es keine Ordnungswidrigkeit. Umgekehrt: Wenn ein Holländer hier beim Blankficken erwischt wird ergeht ein Ordnungsgeldbescheid raus und Holland dürfte Amtshilfe beim Eintreiben des Geldes machen.
Al's Schlussfolgerung, ausländische Staaten würden Rechtshilfe/Amtshilfe bei Bußgeldbescheiden wg Kondompflichtverletzung leisten, ist falsch. Es muss dasselbe bzw ein gleichartiges Delikt im helfenden Staat verfolgbar sein. Siehe den Katalanen Puigedemont, der wg "Rebellion" von Spanien gesucht wurde, aber in D laufen gelassen wurde (u der offenbar unbehelligt in Belgien lebt).
Im Königreich der Niederlande nicht. Und wenn sie erst nach Ablauf der Verjährung nach Deutschland reisen, kann ihnen auch hier nichts passieren.
Prostituiertenschutzgesetz wirkt nicht: Wie Sexarbeit in die Illegalität gedrängt wird - Berlin - Tagesspiegel Mobil
Hallo Rabatz, das ist ja ein Meisterstück des deutschen Qualitätsjournalismus. Geradezu Hochleistungsberichterstattung. 25 ja + 17 nein + 4 lieber doch nicht = 208 in Summe Gibt es denn zwischen Ja, Nein und "laß ich lieber" noch andere Optionen, die mir gerade entfallen sind ? "Vielleicht" wäre noch eine Option. 162 mal wurde die Genehmigung "vielleicht" erteilt. So wird es sein. Das Hamburger Finanzamt ist auch felsenfest davon überzeugt, es gäbe in Hamburg 28 Prostituierte. Das haben die auf Anfrage bestätigt. Das sind also belastbare Zahlen aus dem dortigen Ordnungsamt und die hat der Journalist ungeprüft aus der Pressemitteilung abgetippt. Prüfen kostet Zeit und Zeit haben wir nicht. Ich habe mir gerade 2 Stunden Torsten Sträter reingezogen und das scheint hier die Fortsetzung zu sein.
Erklärung: Die Differenz erklärt sich dadurch, dass noch nicht alle Anträge bearbeitet wurden. Das steht in den folgenden Passagen des Tagesspiegel Beitrages auch drin und wirkt auf mich plausibel.