Alles gut erklärt http://www.prostitution2017.de/images/basisinfoneu.pdf Anderer Aspekt § 26 (1) . Die Dame, ihr Künstlername "AZF", darf die Dienstleistung jederzeit abbrechen. Also auch: vorher alles klar, 100460, man steckt ihn kurz rein, die Dame hat keine Lust mehr, Abbruch. 100%ok soweit, aber sind jetzt die 100 Euro fällig und einklagbar von der Dame? Oder nur anteilsweise die Zeit? Geht die mündliche Dienstleistungvereinbarung über die Zeit oder die exakte Dienstleistung (Dienstleistung "vaginale Penetration" ist ja erfüllt, auch wenn er nur 10 Sekunden drin war).
Wie ich unseren Gesetzgeber so kenne, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass über derartige praktische Folgeprobleme auch nur ansatzweise nachgedacht wurde. Würde ich in so eine Situation geraten, würde ich allenfalls die anteilige Zeit bezahlen aber vermutlich eher gar nix! Wenn AZF dann damit drohen sollte mich zu verklagen, würde ich's einfach drauf ankommen lassen...
Dort steht nichts über die Folgen der einseitigen Kündigung seitens der Dame. Wenn vorher nichts beweisbar abgemacht worden ist und kein Geld geflossen ist würde ich das Geld wegen Minderleistung kürzen. Vorabkasse am besten vermeiden. Das schwächt die Verhandlungsposition. Damit unterscheidet sich das neue Gesesetz unter czz´s Aspekt aber nicht vom alten: Siehe unsere korrespondierende Diskussion zu diesem Thema aus 2013, wo wir diesen Themenkomplex umfassend durchgesprochen haben. Rechte des Freiers nach Zahlung des Zimmers. Das interessante an dieser Passage ist, dass sie unter dem Punkt "Pflichten des Betreibers" zu finden ist. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Frau jederzeit die Bremse ziehen kann und dem Betreiber keinerlei Eingriffsmöglichkeiten gewährt werden. Egal, was auf der HP oder dem Tresen gedruckt ist. Das Problem von czz sehe ich daher nicht als sonderlich relevant an. Wichtig wird künftig sein, dass man sämtliche Vereinbarungen mit der Dame präzise mit allen Eventualitäten trifft. Die Thekenmutti hilft nicht mehr. Beweisbarkeit mal ganz außen vor.
Hhhmmm vielleicht ist im Grundsatz die "Fummelvereinbarung" gar keine so schlechte Idee. https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=39186 Mir schweben grad downloadbare PDFs, zweisprachig, als "Fick4Kohle"-Vertrag" vor. Gerichtsfeste Sachen ... Am Besten als geschützte PDF aufn Smartphone - Sprache wählen, Liste klicken und beide bestätigen und ab die die Cloud. Keine Diskussionen hinterher. Beweis ist in der Cloud.
Genau, ungeschützte PDF gehen nach dem 1.7. natürlich auch gar nicht mehr - was man sich da für Viren einfangen könnte!
Bei der Diskussion mit der Dame darf der Betreiber sicher nicht eingreifen. Er kann dir aber z.B. natürlich nach einer Diskussion einen Eintrittsgutschein oder Freifick spendieren; wurde bei mir auch schon zwei Mal so gehandhabt. Und gegenüber der AZF hat er natürlich Hausrecht. Sie hat ja keinen Rechtsanspruch, dort Ihre Dienstleistung anbieten zu dürfen. Also Hausverbot für die Dame; s.o. wurde bei mir auch schon zwei Mal so gehandhabt. Ich würde das weiter fassen, eigentlich hat er sogar die Pflicht, AZF den Zugang zu verweigern, da natürlich - den AZF macht die Arbeit keinen Spaß, also machen sie das eventuell nicht freiwillig, also Verdacht auf Zwangsprostitution also muss der Betreiber im Zweifelsfalle den Zugang zu seinem Betrieb verweigern bzw. am besten direkt Anruf 110 zur Kontrolle.
Raw Nur für diejenigen, die den Witz nicht verstehen. PDFs kann man auf 2 Arten mit Passwort-Schutz versehen! 1. Gegen unbefugtes Öffnen (in dem Zusammenhang jetzt nicht relevant) 2. Gegen nachträglich Veränderung, so dass PDF auch als "Dokumente" im juristischen Sinne sein können. Im letzten Fall bleibt eben ein Dokument-PDF bei der Dame und eines beim Freier. In dem Zusammenhang wäre sogar bargeldloses (Nicht)Bezahlen der Dame von Vorteil!
Ich bring einfach ab dem 1.7. meinen eigenen Notar mit ins Puff zur Erstellung und Beglaubigung des Service- und Dienstleistungsvertrages. Die Damen werden eh so teuer, da fällt der nicht ins Gewicht
CZZ Mit "meiner" Methode ersparst dir noch jede Menge nachträgliche Arbeit! Wenn das zuständige Amt mit "vernetzt" ist, kann dort auch gleich Fall-korrekt die zukünftige Kondom-Benutzungs-Steuer erhoben und abgebucht werden. Was wech ist, ist wech - keine lästigen Nacharbeiten und ggf. peinliche Situationen mehr.
Die PC Kette ( Dortmund, muenster) auf der HP Time to say Good bye Das wird wohl das Ende des pauschalen Systems sein
Auf nach Karlsruhe! Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht http://www.donacarmen.de/auf-nach-karlsruhe/#more-1464
und wer meint ... ... bei der Umsetzung in NRW werde sich nach der Landtagswahl alles zum Besseren wenden, wird mit Blick auf den Koalitionsvertrag tatsächlich eines Besseren belehrt (Seite 61): "Illegale Geldquellen krimineller Clans und Rocker wollen wir durch wirksame Kontrollmaßnahmen unter Einbindung von Zoll und Finanzermittlern aufdecken und austrocknen. Dazu gehört auch eine strikte Umsetzung des Prostitutionsgesetzes bei hoher Kontrolldichte." Viele Grüße wolle
Das steht mit Sicherheit auf Betreiben der CDU da drin. Die Koalition hat sich allerdings so viele Aufgaben vorgenommen, dass sicher Prioritäten gesetzt werden müssen und da rangiert das ProstSchG eher nicht ganz vorne. Die Hoffnung ruht also auf der FDP, dass sie die CDU-Minister der Justiz und des Innern bei den Durchführungsbestimmungen etwas bremst ... Folglich sollten möglichst viele die FDP-Entscheidungsträger persönlich anschreiben und auf die Unvereinbarbeit des ProstSchG mit ihren "Werten" (bzgl. Bürokratie, Gängelung usw.) hinweisen. Öffentlich wird sich für die Belange der Prostituierten sicher niemand einsetzen ...
trbdc schreibt: Tja, es wird jetzt darauf ankommen, wer Minister wird. Das Innenminsterium wird an die CDU fallen; Justiz auch (obwohl es eigentlich ein klassisches FDP-Ressort ist). Wenn eine der beiden neuen Minister (oder auch Staatssekretäre, die werden ja auch ausgewechselt) sich auf dem Gebiet des ProstSchG profilieren möchte und das als 'Hobby' betreibt - ohje....(profilieren läuft mit Sicherheit nicht über zurückhaltende Auslegung). Medienwirksam ist das Thema ja... Die FDP hat im Bereich des ProstSchG schlichtweg in der Landespolitik nichts zu sagen (zudem kann die CDU immer auf den Koalitionsvertrag verweisen) Der Regierungswechsel auf Landesebene stellt sicherlich eine (große) Gefahr da - ob sie Auswirkungen hat, tja, muss man mal gucken....(das hängt auch von Einzelpersonen ab - bisher gibts ja nur die Ressortverteilung) Noch ein anderer Aspekt: Die Kommunen haben ja in der Regel nix gegen funktionierende Bordelle (die haben Schiss, das sonst Straßenstriche kommen, siehe Dortmund) - die Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Landespolitik werden neu justiert durch den Regierungswechsel (die einflussreichen SPD-Oberbürgermeister werden nur noch wenig zu sagen haben).
Gibt es außer Lindner noch jemanden in der NRW-FDP? Und wenn ja, ist diese Person ein fähiger Jurist? Und nach der BT-Wahl -spekulaiv noch weniger.
"Überwachung der Sexarbeiter" Prostituierte reichen Klage gegen Schutzgesetz ein http://www.n-tv.de/ticker/Prostituierte-reichen-Klage-gegen-Schutzgesetz-ein-article19900659.html
"sogenanntes" Schutzgesetz wäre demzufolge richtiger. Ich drücke heftigst die Daumen, aber jemand schrieb das schon mal, die Richter können nicht nur "nein ... alles gut" beschließen, sie können es eine nicht festgelegte Zeit erst mal ruhen lassen und können dann ohne Begründung (!!!) nach Gesetz die Bearbeitung ablehnen. Sie müssen die Ablehnung der Bearbeitung nicht begründen! Und in Straßbourg sind die Chance noch geringer und das gleiche Spiel... ich will nicht unken, aber es stimmt. Diese Gerichte sind "politische Veranstaltungen" und ihr hättet größere Chancen, wenn das über Umwege was mit Putins Russland, Orbans Ungarn oder Nordkoreas zu tun hätte! Aber gut - die Hoffnung stirbt zuletzt. Dann hoffen wir mal.