Das wäre kein Vertrag. Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme und muss die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten. Die sind beim Kaufvertrag beispielsweise die Kaufsache und der Kaufpreis. Fehlt ein wesentlicher Bestandteil, kommt kein Vertrag zustande. Beim Dienstvertrag sind es die zu erbringende Dienstleistung und die Vergütung. Hinsichtlich der Vergütung regelt das Gesetz beim Dienstvertrag ausnahmsweise, dass im Falle einer fehlenden Vergütungsvereinbarung die übliche Vergütung geschuldet wird. Willst du also der Lady in den Arsch ficken und zum Abschluss in den Mund spritzen und sie danach mit einer Ganzkörper Natursektdusche überziehen und sie willigt ein, ohne dass der Preis besprochen wird, musst du nachher die übliche Vergütung entrichten. Würde der Preis zuvor besprochen, hat die Absprache Vorrang. Im Ausgangsfall haben wir es mit einer Vertragserweiterung zu tun. Denn ein Vertrag kann nachträglich geändert werden und das auch durch schlüssiges Verhalten. Wenn du also eine normale Stunde gebucht hast und dir dann überlegst, dass du nun noch Analverkehr möchtest, läuft das etwa wie folgt:"du geile Sau, ich fick dir jetzt in den Arsch!" Das wäre das Erweiterungsangebot. "Ja Baby, besorgs meiner Arschfotze ordentlich" wäre dann die Annahmeerklarung. Auch wenn hierbei nicht über den Preis gesprochen wird, gilt für die Erweiterung die übliche Vergütung als vereinbart. So war das wohl im Ausgangsfall.
Sicherlich, denn bei den Streitwerten vor Gericht wäre auf jeden Fall der Beklagte bescheuert, wenn er sich noch öffentlich vorführen ließe. Also bezahlt er ... Das würd ich auch so sehen. Aber - gibt es denn schon gerichtlich geklärte Präzedenz-Fälle, wo das geklärt wurde?? Denn in der Regel sind das ja mündliche Verträge ohne Zeugen und um "durchzukommen" mit den höheren Preis, hätte sie den mindestens vorher benennen müssen! Ob der Kollege dann schweigend oder mit "OK" weiter gefummelt hat, wird im Zwielicht bleiben. Beide Seiten behaupten Gegenteiliges und die Wahrheit lässt sich nicht feststellen! Das ist so ähnlich wie bei dieser hoch gepeitschten Kampagne um die angeblich zahllosen ungeahndeten Vergewaltigungen und "Nein heißt Nein" . Also ich denke mal die Äpp, wo sich die Dl mit Häckchen über die Leistungen und Iris-Scann den Vertrag absegnen lassen, wird kommen!
Kein Vertrag => Formal-juristisch für Standard-fälle korrekt erklärt aber in der P6-Praxis tückisch, denn das ist bei mündlichen Verträgen ohne Zeugen nicht immer zweifelsfrei feststellbar! Da beim "Dienstleistung-Vertrag" entweder der ortsübliche, ich füge hinzu branchen-übliche, Preis fällig wäre oder eben vor Gericht ein anderer Preis erstritten werden müsste, ist dieser wesentliche Vertrags-Bestandteil eines angeblichen Angebotes damit quasi IMMER gegenwärtig. Bleibt die Frage, wo fängt die "Annahme" und überhaupt der zu bezahlende "Sex" an Letztes war meines Wissens nach schon Streitpunkt vor Gericht, ob z.B. Tantra-Massage anderen P6-Angeboten gleichzusetzen ist. Das Gericht hatte das nach meiner Erinnerung bejaht.
Kein Vertrag bei fehlender Preis und Leistungsabsprache? Bin ja kein Formaljurist - Aber ich halte das für Unsinn. Sobald das Zauberwort "Zimmääh" fällt ist klar, dass auf der Koje gegen Entgelt sexuelle Dienstleistungen durchgeführt werden. Anonsten könnte ich mich ja gleich auf den Standpunkt stellen, dass wegen fehlenem Vertrag alles privat und für lau ist.
Dann Frage ich mich , hat der Freier überhaupt ein gewisses Recht was Zimmern betrifft in irgendeiner Form ? Müssen wir wirklich stillschweigend alles hinnehmen müssen ? Was wäre der Fall : vor dem Zimmer ok halbe Stunde 50 Euro , Mädel sagt nach dem Zimmer habe ich nie gesagt und ich will jetzt 100 kassieren . Was wäre dann ? Darf ich anschließend noch auf die Straße ? Der Zuhälter könnte auftauchen ...komme ich noch in den Club oder habe ich direkt Hausverbot oder was ist Sache ? Boa immer dieser Stress ! Will doch nur nett Zimmern Spaß auf beiden Seiten und nicht immer diskutieren müssen .
Hier ist es einfach. Es hat eine Vereinbarung stattgefunden. Die Halbe Stunde kostet 50. Du bist selbst für die Überwachung der Uhrzeit verantwortlich. Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz bei kleinen Überschreitungen, ausser vielleicht der Weg von Couch zum Zimmer und wieder zurück. Geht die Lady vorher 10 Minuten frischmachen musst du darauf hinweisen, dass danach die 0 losgeht. Vorher rummachen ist ein Streitfall. Besser davon ausgehen, dass es nicht für lau ist und das Thema ansprechen. Beruft die Frau sich darauf, dass keine Vereinbarung stattgefunden hat gilt der ortsübliche Preis, der wahrscheinlich ebenso 50 beträgt. Dasselbe gilt für ortsübliche Praktiken. Wenn du in einem besseren serviceorientierten 0/8/15 Saunaclub bist, in dem Küssen gewöhnlich nicht abgerechnet wird kostet es nur nach vorheriger Ansage Geld. Gleiches gilt für Titten anpacken, blasen, Lecken, dezentes Fingern, Stellungswechsel. Wichtig User05´s Hinweis: Du hast keinen Anspruch auf irgendeine der Praktiken, wenn diese jedoch im ortsüblichen Inkl-Rahmen sind kosten sie ohne Ansage auch kein Extra Geld. Körper oder wie neulich berichtet: Frisur vollspritzen, Anal, Pinkelspiele, Faustficken, Po versohlen und mehr ist in solchen Läden aufpreispflichtig. Da hast du dich vorher abzusichern. Es gibt keinen Anspruch auf Geschenke. Egal, wie nett die Lady lächelt und egal wie viel Honig sie dir verbal um den Mund schmiert. Man kann daher sagen: Es gibt durchaus einen großen Umfang an schönen Dingen, die man auch ohne illusionstötendes Feilschen in Anspruch nehmen kann, ohne in die Kostenfalle zu laufen. Die Uhr sollte man allerdings schon lesen können. Leider haben wir mittlerweile Grauzonen durch für den Herrn ordnungswidrige Praktiken, dort kann ich nur die einzige Empfehlung abgeben, dass man sich mit der Dame einigt, bevor der Akt stattfindet. Alles andere ist zu riskant. Ich glaube auch nicht, dass das BGB dort Lösungen anbietet.
Eigentlich sind deine Fragen hier doch schon hinreichend beantwortet! Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sollte man als Freier von ortsüblichen Preisen ausgehen und auch bereit sein, diese zu bezahlen. Sobald man mit einer Hure auf dem Zimmer ist, ist es im Normalfall unumgänglich, dass die Kosten für die erste Zeiteinheit zu entrichten sind. Wenn man auf dem Zimmer sexuelle Extravaganzen wie Anal oder Aufnahme in Anspruch nimmt, sollte man damit rechnen, dass die Hure dafür hinterher ebenfalls die ortsüblichen Aufpreise aufruft. Soweit ist das doch auch alles fair und nachvollziehbar! Wenn eine Hure nach dem 30-Min.-Zimmer aber 100 Euro aufruft, obwohl keine üblicherweise aufpreispflichtigen Extraleistungen erbracht wurden, kann man einfach guten Gewissens den ortsüblichen Preis zahlen und sagen, dass es mehr Kohle - zumindest ohne Gerichtsverhandlung - nicht gibt. Für den beinahe schon unrealistisch unwahrscheinlichen Fall, dass man darauf hin auf offener Straße bedroht würde, wäre das eine Straftat. Würde der Club einem daraufhin Hausverbot erteilen, könnte man da wohl wenig machen. Aber ein Problem wäre das doch auch nicht, denn warum sollte man nochmals einen Fuß in diesen Abzockladen setzen wollen?
So wie Al das beschrieben hat ... eigentlich war das genau schon seit 2001 die Lage und nicht erst seit letztem Sommer. Kleine Ergänzung Zur Klarstellung & Erinnerung: Der Club hat damit rein gar nix zu tun, wenn die Dl dort Gast als Selbstständige ist. Anders wäre es, wenn sie beim Club angestellt wäre. Das dürft aber inzwischen selten sein. Was anders ist, wenn ein bestimmter Kollege dort überdurchschnittlich häufig auffällt, dass er Stress mit den anderen Gästen sprich DL hat. Dann kann der Club ggf. was machen. Zuhälter - seit ProstG im Jahre 201 ist ein Zuhälter im Sinne des Gesetzes "Arbeitgeber" und unterliegt jedem Gesetz wie andere Gewerbetreibende auch! Das gilt außer für Steuern und Sozial-Abgaben freilich auch für die Verträge, die seine Angestellten, also seine DL, eingehen. Nur Typen mit einer "Hirn-Attrappe" lassen sich auf ein Kräfte-Messen mit dem Staat ein, wenn ein Kunde offensichtlich reingelegt und dann sogar noch trackiert worden ist. Man kann das ja auch dezent regeln ... und meistens klappt das ja auch. Ansonsten sieh es so: statt der früheren "Gesetzlosigkeit" weil das alles "sittenwidrig" war, hast du auch einen gewissen Schutz ... orts- bzw. branchenübliche Preise im Zweifelsfall und kein "Zuhälter" darf erpressen und ausbeuten. Dass es manchmal halt "Unfälle" gibt ... normal wie im Straßenverkehr und im normalen Leben halt auch.
Deine was wäre wenn Frage stellt sich überall, wo Verträge mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden, nicht nur im Puff. Die meisten werden ja -auch im Puff - ordentlich abgewickelt. Dein Szenario wäre ein Betrug. Gibt es immer wieder und überall. Ich verstehe Deinen Ärger, der wohl auf fehlender Kommunikation beruht. Das macht aber nicht grundsätzlich das Regelungssystem schlecht. Bei uns gilt, wer die Musik bestellt, der zahlt. Und Extras vorher verabreden ist ja auch kein großes Problem. Im Zweifel muss man halt verzichten.
Doch, die Väter des BGB waren vorausschauend und konnten - im Gegensatz zu den heutigen Schreiberlingen - sehr gut abstrahieren. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist gem. § 134 BGB nichtig. Im Beispiel verstößt nicht die komplette Verabredung gegen ein Gesetz, nur ficken ohne Gummi. Daher steht dann in § 139 BGB, dass der gesetzeskonforme Teil Gültigkeit hat. Jetzt kann man noch fragen, was passiert, wenn die Leistung bereits erbracht ist. Aber das schenke ich mir mal. Ich seh mir grad nen Porno an.
Da wirfst du die Rechtsgeschäftslehre mit den prozessualen Beweisregeln in einen Topf. Ob ein Vertrag geschlossen wurde richtet sich exakt nach den von mir beschriebenen Regeln. Ob das im Prozess beweisbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das ist aber kein P6 Problem, sondern betrifft alle Wirtschaftszweige. Und Zeugen machen das im Prozess noch lustiger. Am sichersten wäre natürlich die notarielle Beurkundung. Die halte ich beim ficken aber für eher störend.
Ich kreire mal folgendes Fallbeispiel mit Garantie für einen Hysterieanfall. Man geht aufs Zimmer und vereinbart: Halbe Stunde 50 + 30 für blank Reinstecken. Nach §139 zahle ich nach Verrichtung 50 für das gültige Rechtsgeschäft und verweigere den vereinbarten Aufpreis wegen §134. Auf die Ordnungsstrafe lasse ich es ankommen, weil keine zwei Augenzeugen der Pellenpolenten zugegen waren und ich den Vorgang leugne und sowieso immer ein gefülltes Kondom im Puffutensilienkoffer habe, Vor dem zuständigen Türgolilla berufe ich mich dann auf den cleveren Forenadvokaten Prima, wozu man gute Kumpels doch gebrauchen kann.
Ich vertrete auch Verletzte hinsichtlich der Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruche. Ich würde mal tippen, dass in solchen Fällen vorher kassiert wird. Wie früher, als es noch sittenwidrig und daher auch nichtig war. PS Was du alles im Koffer mitschleppst... Stinkt das nicht nach ner Zeit?
Das mit dem blank Reinstecken kann aber auch nach hinten losgehen , wenn man zb rein spritzt könnte die bei nicht bezahlung stress machen , angeben man hat Sie vergewaltigt geht zum Arzt untersuchung dann gibt es richtig ärger und kann sich nicht mehr auf § 32 berufen.
Man kann die Dinge auch künstlich konstruieren. Obwohl unterschiedliche Interessen vorliegen, haben weder Freier und auch die Nutte Bock auf Kontakt mit der Polizei. Bei übertriebenen Forderungen wird die Lady stehen gelassen unter Zahlung des ortsüblichen Preises. Das hat noch nie zu Stress geführt. Ok Wiederholungsbuchungen gibt es nicht und die landsmännische Frauenschaft hält einen ebenfalls für einen Arsch. Na und? Und wer in heutigen Zeiten nicht alle Details klärt, ist selber Schuld. Ordentliches Franze, geiles Knutschen GVm lecken und fingern gehören für mich dazu.
Warum einfach... wenn es auch kompliziert geht... Nichts gegen die detaillierten gesetzlichen Ausführungen - aber mal ganz ehrlich - über was soll MANN sich eigentlich noch Gedanken machen vor einem "schnöden" Zimmer??? Ich denke da einfach ganz pragmatisch - so würde ich mich übrigens entgegen anderen Verlautbarungen SELBST beschreiben. Und was macht der Pragmatiker bei einer komplizierten Gemengelage? Also - wartt isn Dampfmaschin... Wir konzentrieren uns einfach mal auf das WESENTLICHE - und das bedeutet zusammengefasst in 2 (ZWEI) Punkten: 1. Für eine gute Leistung gibt es gutes Geld. 2. Für eine nicht erbrachte Leistung TROTZ vorher gemachter Zusage dieser Leistung ODER einen nachträglich verlangten Zuschlag, ohne diesen vorher anzukündigen - gibt es die einzig logische Konsequenz: BEIM NÄCHSTEN MAL DIE FINGER VON DEM GIRL LASSEN !!! Ggf. auch EINMALIG den nicht angekündigten Zuschlag bezahlen - solange er sich noch im akzeptablen Rahmen bewegt. ABER DANN - und das ist der Punkt - DIESES GIRL KEINESFALLS NOCH EINMAL BUCHEN. DAS ist dann MARKT - und das WIRKT - zumindest in den allermeisten Fällen. Ihr erinnert Euch - ich schrieb unter der Rubrik "Servicebereitschaft"- etwas über den "Kampf" der Geschlechter - und bin dann anschließend auch gefragt worden, ob das "mein Ernst"sei... Nun - zunächst einmal ist es eine Überzeichnung und eine Zuspitzung - Zuspitzung worauf? Ganz klar - wenn WIR Männer uns in unserem Verhalten nicht einig sind - dann tanzen uns die Mädels alsbald selbstredend auf dem Schniedel ääähh Kopf herum...oder auf beidem. Daher Zusatzentgelte für die vom Standard nicht abgedeckten Leistungen sind ausnahmslos ohne wenn und aber BEVOR sie zur Ausführung kommen anzukündigen - wenn der Eisbär dann - VORHER - einwilligt, dann ist das o.k. Wenn es vorher nicht angekündigt wurde, gibt es nur die oben beschriebene Vorgehensweise - zumindest sollte das Girl dann KEINESFALLS ein zweites mal gebucht werden. Auch wäre es in diesem Zusammenhang sehr wichtig dies hier zu berichten. NUR DANN macht diese Diskusion hier wirklich einen Sinn. Aber bitte losgelöst von irgendwelchen Paragraphen - lasst uns doch in einer Sprache sprechen, die die Girls auch verstehen... ...o.k. - manchmal kann ich schon ein kleiner Schowi sein - im "Kampf" der... - ääh neu zu ordnenden "Verständigung" der Geschlechter. Aber mal ehrlich - wenn WIR eine WIRkLICHE SYMPATHIE zwischen der Frau und unserer Person herstellen können - dann kommt es nur sehr selten zu Fall 2 . Jaaa, Jaaa... ICH war das mit der "Theorie" von der Sympathie , die mir hier nicht von allen abgekauft wird - trotzdem ist sie wahr. Aber ohne Leistung keine Gegenleistung. Wenn wir uns von den Mäuschen einen guten Service wünschen, dann muss man Ihnen aber auch mit Respekt begegnen...
Die Diskussion macht in der vorliegenden Form mehr als Sinn, denn einige (einschliesslich mir selbst) sind tatsächlich davon ausgegangen, dass man sich bei Sonderleistungen, die im scheinbaren Sympathiewahn entstanden sind auf den Passus berufen kann, dass es keine Kohle gibt, wenn es vorher keine Ansage gibt. Nun haben alle ein kleines Regelwerk, dass sicher mehr wert ist als halbgares Gesülz über Sympathie und Respekt. Nirgendwo hört Sympathie eher auf, als bei ner Hure, die sich vom Hurenbock um ihre Gage gebracht fühlt. Ich sehe übrigens auch keinerlei Grund, dass Acafan die Lady nicht noch mal buchen soll. Er sprach von einer Supernummer und die Lady hat berechtigterweise ihr Recht eingefordert. Ich würde raten, ihr beim nächsten mal einen Stoffelefanten mitzubringen, das könnte ein Symbol zum Start einer endlosen Puffliebe voller Sympathie und Respekt sein...wer weiss, vielleicht gibts den Arschfick dann sogar irgendwann mal geschenkt
Ein paar Anmerkungen Also dazu folgendes: 1. DU warst im SYMPATHIEWAHN und hast danach für eine "Stadardleistung" einen Aufpreis bezahlt? Ich hab die ganze Zeit schon gesagt - wir können uns von diesem "Gefühl" nicht freimachen - zumindest im Unterbewusstsein ist da immer eine Sympathie oder eine Antipathie - aber Vorsicht: Sympathie darf man natürlich nicht mit GARANTIE verwechseln - es ist immer möglich dass man falsch liegt - eben wie im "richtigen" Leben 2. Respekt sollte man eigentlich vor jedem Menschen haben...NUR wenn man Respektlosigkeit auch noch offen zeigt - dann ist doch klar was passiert - wie es in den Wald schallt so... Respektlosigkeit wird also letztlich zum Bummerang 3. So, so...HALBGARES Gesülze von Respekt und Sympathie - das meinst Du nicht im Ernst - wäre jedenfalls schlimm. Weist Du, was HALBGAR ist? Nicht das Eintreten für Respekt und Sympathie - nein - HALBGAR ist, wenn man keine klare Linie bei den Frauen fährt. Natürlich testen die Mädels aus, wie weit sie mit ihren Forderungen und Nachforderungen bei uns gehen können...ist doch klar. Eine klare Haltung, dass man so etwas nicht mitmacht, das ist eine klare Ansage - alles andere ist "halbgar" - wie Du es so "schön" bezeichnest. 4. Ja, in der Tat - bei der Abrechnung kannst Du des öfteren erkennen, wie "sympathisch" Du der Frau wirklich bist - aber das muss ich Dir ja eigentlich nicht erklären - da haben wir alle schon so unsere Erfahrungen gemacht. Aber noch einmal: Gutrs Geld für ERBRACHTE LEISTUNGEN - auf jeden Fall aber eine korrekte und faire Abrechnung - wenn die nicht erfolgt KEIN Wiederholungs-Zimmer und NATÜRLICH das Erwähnen in einem Bericht - wird aber auch löblicherweise inzwischen von vielen hier auch so gehandhabt. Und das wird offenba bei veränderten Rahmenbedingungen immer wichtiger.
Danke, dass du noch einmal darauf hinweist, kann sicherlich nicht schaden ebenso wie der gebetsmühlenartige Hinweis, dass wir unsere Mitmenschen fair behandeln sollten und möglicherweise geiler ficken wenn wir ner Ollen sympathisch sind. Es hat nur leider komplett gar nichts mit dem Thema zu tun. Hier geht es darum, ob eine erweiterte Dienstleistung bezahlt werden muss, wenn sie nicht vorangekündigt wurde. Da gibt es genügend Szenarien, die jeder als fair betrachten würde.
Irrtum.... Es geht nicht darum ob eine erweiterte Dienstleistung bezahlt werden muss - klar muss die bezahlt werden... Hier geht es darum ob eine Leistung bezahlt werden muss, deren Aufpreis vorher nicht angekündigt wurde. Und wenn eine Frau dies tut, wenn es sich um eine Standardleistung handelt die normalerweise im Preis enthalten ist, ist es Zeit das Pferdchen zu wechseln - egal ob ich am Ende zahlen "muss" oder nicht.