Mit den Grundrechten hat das erst mal nicht viel zu tun. Daher ist der Gedanke von dir zwar gut, von der Vorgehensweise aber leider falsch. Der Staatsdiener (OA, Polizei, Zoll etc) hat sich erst mal darum zu kümmern, dass bestehende Gesetze umgesetzt werden. Dabei prüft er nicht die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, sondern führt nur pflichtgemäss aus, was zu tun ist (Exekutive) Das Gericht (Judikative) prüft zunächst auch nur, ob das Gesetz richtig angewandt wurde. Da wird es dann schon heikler, weil geklärt werden muss, ob der Staatsdiener ein Ermessen hat, ob er das Ermessen richtig angewendet hat, ob die Aktion verhältnismässig war etc. Das kann schon ein recht spannendes Thema sein, richtet sich aber erst mal nicht gegen das Gesetz selbst, sondern beschäftigt sich mit der richtigen Anwendung. Grundrechte spielen dabei natürlich auch eine Rolle, das Gesetz selbst wird in der Regel aber nicht explizit am Grundgesetz gemessen. Da müsste das Gericht schon von einem eklatanten Missverhältnis ausgehen. Erst vor den höheren Instanzen (zB Bundesverfassungsgericht) findet dann eine echte Grundrechtsprüfung statt, häufig sehr abstrakt und losgelöst vom konkreten Fall, aber oft mit erstaunlicher Tiefe und interessanten Überlegungen der Richter. Da lohnt es sich durchaus, mal die Begründungen zu lesen. Zudem ist es nicht so, dass man sich als Bürger immer auf die Grundrechte berufen kann. Sonst könnte man auch bei jeder Verkehrskontrolle, Hausdurchsuchung etc. mit den Grundrechten kommen. Das muss man daher relativ sehen, wobei ich deinen Beitrag so verstehe, dass du die konkrete Behandlung der Freier und CDL bei der Razzia unverhältnismässig findest und als Verstoss gegen die Menschenwürde siehst. Da würde ich dir in der Tat zustimmen. So was sollte man dann auch nicht einfach so durchgehen lassen.
Die sind in den anderen Foren Ich wundere mich über die Aufregung hier. Sonst nichts zu tun? Keine Taten für Fickberichte auf Lager? Wenn woanders mal eine Razzia war, gibt es ein paar Postings dazu und fertig. Hier wurde mal der Sitz der Kondome geprüft und einige erwischt.. Mit dem Club Babylon hat das als Club nichts zu tun. Fanboys.. wozu? Gibts die?
Das hat nichts mit Aufregung zu tun. In anderen Foren wurde gelöscht. Hier wird sachlich diskutiert. Das ist klasse. Ich persönlich finde es schon sehr interessant, wie Ordnungsämter vorgehen. Das kann sich auch an anderen Orten wiederholen. Von dem her, bitte weiter diskutieren.
Um ein wenig Druck vom Kessel zu nehmen habe ich das Thema umbenannt in "Kondomkontrolle Sammelthema". Hier können Erfahrungen sämtlicher ähnlich gearteter Aktionen und Verfahrensweisen diskutiert werden. Wir sind uns bewusst, dass diese Thematik Gift für entspannte unbeschwerte Puffbesuche ist, halten es aber im Rahmen der aktuellen Lage für fahrlässig, dies unter den Teppich zu kehren. Ähnlich wie bei der inhaltlichen Beschränkung im Vorfeld der Gesetzesnovelle halten wir es für fahrlässig, wegen irgendwelcher wie auch immer gearteter Seilschaften zu Anbietern, Freierkollegen Sicherheit vorzugaukeln und damit implizit ans Messer zu liefern.
Nach meinen Infos haben die Betroffenen brav gezahlt um schlimmes im privaten Bereich zu vermeiden. Verständlich. Aber der Clubbetreiber hätte doch eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen können um seine Besucher vor solchen Übergriffen, die eine Verletzung der Menschenwürde auf Seiten des Kunden als auch der DL darstellen, in Zukunft zu schützen. Vielleicht haben die OA- Mitarbeiter ja eigenmächtig ohne Billigung der Amtsleitung oder des Landrates aus persönlichen niederen Motiven gehandelt und diese haben die Vorgehensweise nicht gebilligt und würden sich im Nachhinein davon distanzieren. Wenn niemand es beanstandet ist der Wiederholung Tür und Tor geöffnet.
Die haben halt welche erwischt, die privat was zu verlieren haben. Ein Single kann da sich ganz anders verhalten. Und es draufankommen lassen. Es besteht ja eine Kondompflicht beim Akt. Was ist wenn man nur nebeneinander liegt und quatscht? Kann doch keiner verlangen das man sich dabei schon eine Tüte rüber zieht.
Hätte er. Aber dann hätten die Besucher eventuell als Zeugen aussagen müssen, und das wäre ihnen vermutlich nicht recht gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das ohne Einbindung der Besucher hätte stattfinden können. Ich habe daher schon Verständnis für die Betreiber, die hier gute Miene zu bösem Spiel machen. Vor allem schützt so eine Prüfung nicht vor der nächsten Kontrolle. Und da schauen die Prüfer dann vielleicht noch genauer hin.
. Wenn ich mir das Folgende nochmal durch mein anderes Hirn ziehen lasse … … kommt mir der Gedanke, dass wir hier beim Lecken (in den Berichten) seit fast 2 Jahren ganz andere Maßstäbe zugrunde hätten legen müssen! Gut, dass ich immer gelogen habe in meinen Berichten - so wie Ihr, wenn wir so etwas zur Verschönerung einfach behauptet haben. Ich überlege gerade, ob ich das ab gleich nicht einfach auch lasse. Wie seht Ihr das? Hugh .
Meines Erachtens ist den Behörden völlig klar, dass so etwas, und auch dieses, genauso wie jenes zwar reduziert, aber weiterhin praktiziert wird. Nicht zuletzt deshalb, weil deren männliche Vertreter es selber genauso treiben, wenn sie nach Dienstschluss den Betrieben in privater Mission, also zum Ficken, einen Besuch abstatten . Und auch die Kerle aus der gesetzgebenden Volksvertretung müssen nur in die eigene Unterhose schauen, und schon wissen sie Bescheid über die Sitten der Freier. Denn sie gehen ja selber in die Puffs (was man ihnen stillschweigend nachsieht, wo sie doch, einsam und fernab von Ehefrau, in Berlin schuften müssen, die Armen). Insofern Häuptling, zu deiner Überlegung: man kann "das ab gleich lassen", aber es nützt m. E. nichts.
Bei meinen Berichten werde ich die Verwendung des Lecktuches ähnlich wie das obligatorische Kondom nicht separat hervorheben. Es macht nämlich das Kopfkino kaputt und das könnte den einen oder anderen davor abhalten, mir sein Vollmast-Dankeschön zu geben. Da bekommt man ja schon beim Lesen einen Dauerhänger.
Nirgendwo. Ich halte die zugrundeliegende Quelle für widersprüchlich zur Gesetzesbegründung. Genaue Erläuterung >hier< Ergänzen könnte man noch, dass das Ordnungsamt und das Gesetz stete Bereitstelung von Kondomen verlangt. Nirgendwo sind diese perversen Gummitücher für die weibliche Fotze erwähnt und bei Kontrollen wird deren Fehlen auch nicht beanstandet. Soll ich der Kontrolleurin etwa das Cellophan von der Zigarettenschachtel vorzeigen?
Da in den vielen Clubs nicht mit Vorkasse gearbeitet wird, ist m. E. der Verdacht dass Geschkechtsverkehr im Rahmen der zu regelnden Prostitution stattfindet zwar begründet, aber nicht zu beweisen wenn 2 zwei sich einig sind. Ich würde so argumentieren und es da drauf ankommen lassen....
Wahrscheinlisch sprichst Du den Fall an, dass vor Gericht eine Kontrolleurin die Beobachtung der ungeschützten Praktik bezeugt, die beiden anderen dies jedoch abstreiten. In Deinem Fall steht es dann rein rechnerisch 2:1 für den Freier. In einer Informationsveranstaltung von 6Profis über ProstSchG, bei der die Dortmunder OA-Leiterin referierte wurde von ihr gesagt, dass solche Verfahren nur dann eingeleitet werden, wenn ZWEI Leute den Vorfall bezeugen können. Tondokument liegt vor. Sie wird einen Grund haben, das hervorzuheben. In meinem Laien-Juristenwissen bin ich bisher davon ausgegangen, dass bei Aussage gegen Aussage zugunsten des Beschuldigten entschieden wird. Das scheint aber wohl ein Irrglaube zu sein, denn als Beschuldigter darf man lügen, dass sich die Balken biehen und es bleibt dem Richter nur die Wahl, zwischen der Glaubwürdigkeit der Rumänischen Prostituierten und der Amtsmitarbeiterin zu entscheiden. Vielleicht sagt mal einer der juristisch bewanderten Kollegen etwas dazu...
Ganz bibelfest bin ich da jetzt auch nicht. Meiner Erfahrung nach gilt der Satz „Im Zweifel für den Angeklagten“ in solchen Fällen nicht uneingeschränkt. Die Zweifel werden nämlich meist dadurch ausgeräumt, dass die Richter beurteilen müssen, welcher Zeugenaussage sie glauben. Da geht es aber nicht nur darum, wie viele Zeugen einen Sachverhalt bestätigen, sondern vielmehr, wer aus Sicht des Gerichts glaubwürdig ist und den Sachverhalt glaubhaft und widerspruchsfrei erzählen kann. Die Richter haben meist ein sehr gutes Gespür, wer lügt, beschönigt, Dinge auslässt oder einfach nur meint, sich zu erinnern, obwohl er gar keine so konkrete Erinnerung hat. Das muss dann auch nicht immer eine Lüge oder Falschaussage sein. Wenn einer sich an den Vorfall und das Kondom perfekt erinnern kann, aber vielleicht nicht mehr weiss, wie das Zimmer aussah, in welcher Etage es war, ob der Club voll oder leer war, welches Wetter an dem Tag war, wer die Theke oder den Empfang machte, etc., macht sich schnell unglaubwürdig. Dazu kommt, dass Amtspersonen (OA, Polizei, Zoll etc.) meist grundsätzlich unterstellt wird, dass sie die Wahrheit sagen, da sie kein eigenes Interesse am Inhalt der Aussage haben. Die sagen meist nur, dass der Vorfall damals protokolliert wurde und sich genauso abgespielt hat. Fertig. Bei den Beteiligten wird dagegen oft unterstellt, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt. Daher ist es oft schwer, da eine glaubhafte Zeugenaussage hinzukriegen. Wenn zwei aussagen (DL und Freier) kann zudem passieren, dass der Ablauf völlig unterschiedlich dargestellt wird, was dann dazu führt, dass die Aussagen schwer verwertbar sind. Sind beide zusammen ins Zimmer? Ist die DL nochmal raus? Hat man sich vorher auf dem Sofa unterhalten? Worüber? Wie lange? Was hat man vereinbart? Wann im Zimmer kam das Kondom zum Einsatz? Was wurde vorher ohne Kondom gemacht? Im Stehen, Sitzen, Liegen? Wer lag oben, wer unten? Hat man sich dabei noch unterhalten? In welcher Sprache? usw. usw. Wenn 2 Zeugen sich da nicht perfekt bis ins Detail absprechen, kommt man ins Schwimmen und dann geht das sicherlich schief. Die Behörden haben es da erheblich leichter. Die schreiben am nächsten Tag ihren Bericht und das war es dann.
Ist der Haken dabei nicht auch, dass die DL selbst Taeterin ist, nur mit dem Unterschied das es bei ihr nicht unmittelbar mit einer Strafe sanktioniert wird. Somit kann sie keine unbeteiligte Zeugin sein? Wo sind die echten Volljuristen unter den Foren Mitgliedern ?
Da hast du recht. Das habe ich jetzt erst mal ausgeblendet, sonst wird das hier zu kompliziert. Wir sind ja auch im OwiG-Bereich, wenn da einer eine einfachere Erklärung hat, höre ich mir das gerne an. Man lernt ja nie aus. Ich hab jetzt einfach mal ausgeblendet, ob jemand Täter oder Zeuge ist, weil es primär ja um die Glaubwürdigkeit geht. Auch der Beschuldigte kann sich zur Tat einlassen und es ist nicht so, dass ihm deswegen von vorne herein nicht geglaubt wird. Auch die nicht beschuldigte Ehefrau kann Zeugin sein (z.B bei einen Verkehrsdelikt .... ähem, schlechtes Beispiel , z.B. bei einem Parkverstoss), und auch ihr wird erst mal geglaubt, auch wenn sie natürlich die Tendenz hat, ihren Mann nicht zu belasten.