Nachdem ich mir nun das Faktenwissen der Sachlage inklusive Kommentaren und sachdienlichen Hinweisen hier angelesen habe, an dieser Stelle die Frage: Könnte man die Gefahr inflagranti bei einer verbotenen Zimmertätigkeit erwischt zu werden nicht theoretisch dadurch umgehen, dass man sich einfach ausschließlich mit dem Rücken zur Tür einen blasen lässt oder zur Not sogar mit dem Rücken an die Tür gelehnt? Oder würde die Schöne mit der Weste vom Ordnungsamt dann tatsächlich einmal um das Bett rumgehen und das Geschehen aus der Nähe begutachten? Wenn dann das Ordnungsamt die Tür ohne zu klopfen aufreißt und diese einem volle Möhre in den Rücken donnert, könnte man dann nicht ggf. sogar auf Schmerzensgeld klagen? Nur so als witziger, aber durchaus halb ernst gemeinter Denkanstoß. Solch eine Vorgehensweise hätte zudem den großartigen Vorteil, dass sich das Ordnungsamt nach zwei bis drei solcher Fälle garantiert mehr als einmal überlegen wird, ob nochmal einfach so in ein Zimmer hineingepoltert wird. Übrigens auch eine theoretische Möglichkeit: Was, wenn jemand beim OV ohne Kondom erwischt wird und er just in jenem Augenblick abspritzt (ggf. erregt durch den unverhofften, hübschen Besuch) und die Ordnungsämtlerin unabsichtlich im Gesicht erwischt? Zählt das dann als Gesichtsbesamung und die Frau vom OA fordert einen Aufpreis? Fragen über Fragen....
Wenn das mal kein neuer Fetisch wird: Gesichtsbesamung von OA-Mitarbeiterinnen Man könnte auch der DL eine Uniform des OA anziehen und beim Öffnen der Türe rufen:“Hier wird schon kontrolliert, geht ins nächste Zimmer“. Im Ernst: es wird wohl ein Berufsrisiko bleiben, für die OA-Schlam**, alles ins Gesicht zu bekommen, für die SDL, kontrolliert zu werden und für uns Freier, dass uns jemand mehr oder wenig attraktives in Uniform auf den Lümmel schaut. Ich sehe da keine grossen Möglichkeiten, das zu vermeiden und habe auch wenig Hoffnung, dass das in Zukunft besser werden könnte.
Leider nein. In einem mir zugetragenen Fall fand beim Einbruch des Ordnungsamtmitarbeiters gar keine sexuelle Handlung statt! Weil incl. Suche in der Tonne kein gebrauchtes Kondom aufzufinden war gab es einen Ordnungsgeldbescheid. Kuscheln kommt im Weltbild übereifriger OA-Tussen nicht vor. Meines Wissens konnte ein Rechtsbeistand mit einem Schreiben dafür sorgen, dass das Ordnungsamt den Gesetzestext versteht, woraufhin der Bescheid nichtig war. Ich schätze das folgendermaßen ein: Die wissen aktuell noch nicht, was sie da tun, sind hyperaktiv oder lesbisch und es gibt keinerlei feste Regeln. Viele zahlen aus Scham voreilig, Irgendwann wird es Leute geben, die sich durch die Instanzen klagen. Das wiederum wird dazu führen, das es eine Linie gibt, auf die man sich einstellen kann. Nach wie vor mein Tipp: Nehmt eine gut gefüllte Lümmeltüte mit. Für die notwendigen Warnungen / Türbeschaffenheit werden die Betreiber nach der ersten Überrumpelung garantiert sorgen. Normalerweise sieht man die Truppe per Cam und hat zwei Minuten Zeit an die Türen zu ballern und die Pärchen aus dem Zimmer zu holen. Wie kann man so blöd sein und weiterficken, wenn die Behörde im Haus ist? Gleiches gilt für offen vorgetragenes FO. Man kann sich zwar auf den Standpunkt stellen, dass es dafür keine Rechtsdefinition gibt, muss aber Richter finden, die die Hinweise zum ProstschG ignorieren. Ich denke mal: Single-Juristen vor: Lasst Euch erwischen und zieht es bis vors Verfassungsgericht durch.
Heute in der neuen Westfälischen endlich mal ein Nichtklischeebeitrag zu unserem Thema Prostitutionsschutzgesetz abgedruckt. Nach Schutzgesetz: Immer mehr Prostituierte arbeiten illegal Ja wen wundert es, dass das Dingens vollkommender Schwachsinn ist: Anbieterinnen, Betreiber, Freier ganz bestimmt nicht. Aber leider ist dieser Personenkreis bei Kreation des Schwachsinns nicht berücksichtigt/gefragt worden. Das Ding ist voll nach Hinten losgegangen, so die Erkenntnis der "Experten" jetzt. Was für ein Wissensgewinn. Aber ich fand es toll, dass so eine "Erkenntnis" mal abgedruckt und veröffentlicht wird. Das Ordnungsamt tut dann auch nur seinen Job, wie von noch krankeren Stellen vorgeben. Dabei wissen sie nicht, was sie tun, wie sie es tun und warum sie es tun. Sie sind nicht zu beneiden und müssen Aktivitäten vorweisen... Mülltonne. Alles Mülltonne, was eifrige Politiker/innen da verzapft haben. Ich fand es nett, dass mal so eine Art Artikel zu lesen war im Gegensatz zu den üblichen ausschließlich Klischeedingern, wo sich nur chronisch Untervögelte, Politikerinnen und Berufsfeministinnen einen bei runterholen können. Das Gesetz gehört komplett gekippt, damit wäre etwas geholfen. Gebt mir mal einen Tipp, welche Partei ich dazu wählen sollte, dass meine Interessen zumindest etwas vertreten werden. (Nee lieber nicht oder per PN. Von Wahlwerbung halte ich auch nichts.) Es geht mir nicht darum Organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Verbrechen an Frauen schön zu reden. Da bitte dürfen/sollen die Organe mit Einsatzbereitschaft und Fleiße gern hinterher gehen. Nur da hört es dann ganz schnell auf die Herrlichkeit des Staats und seiner Organe, was die lächerlichen Zahlen zu Verurteilungen bei wirklich relevanten Themen belegen.
Alles korrekt, was Du da schreibst. Doch beachte: Nach Kippen dieses Gesetzes kommt das Thema automatisch neu auf den Tisch, weil es unter dem Druck von EU-Vorgaben zur Eindämmung der Zwangsprostitution/Menschenhandel entstanden ist. Es dient nicht dem Zwecke, dass wir geschmeidiger ficken können. Im aktuellen Klima neige ich zur Annahme, dass bei Neuverhandlung die Prostitution sicher nach schwedischem Modell eingestampft wird. Die komplette öffentliche Meinung ist mittlerweile prostitutionsfeindlich eingestellt und die Parteienlandschaft wird das Thema nutzen, um sich für weite Wählerschichten zu profilieren, die wegen anderer Dinge unzufrieden sind und für deren großen Probleme man keine Lösungen anbietet. Lasst es uns in einem anderen Thema weiterspinnen. Es sprengt den Rahmen.
Genau so ist es. Es wird nicht mehr besser oder liberaler werden. Das nordische Modell wird unwidersprochen als Erfolg und Vorbild verkauft. Freier haben keine Lobby. Wer gegen sie ist erntet garantiert Applaus. 50 Prozent der Bevölkerung sind natürlicherweise dagegen. Die EU hat schon eine noch unverbindliche Entschließung verfasst es komplett zu verbieten. Das positivst denkbare ist es, dass es bis zum Review mit Einschränkungen und Schikanen weiterläuft. Am Beispiel YY sieht man das selbst wenn es erlaubt ist unerwünscht ist und mit der Willkür einer Bananenrepublik eine Schließung betrieben wird.
Al hat Recht. Diejenigen, die das Gesetz kritisieren sind ja nicht nur P6-Angehörige, sondern vor allem Leute, die ganz eigene Ziele verfolgen. Entweder gefällt ihnen die ganze Richtung nicht, oder sie wollen Geld vom Staat. Eigentlich wie immer. Die Argumentation ist immer gleich und trivial: Man geht von einer angenommen Zahl von Prostituierten aus ("nach Meinung von Experten"), in unserem Fall "rund 42.000". Diese Zahl ist aber völlig aus der Luft gegriffen. Normalerweise nahm man für Deutschland 100.000 -150.000 an, d.h. für NRW vielleicht 25.000-35.000. Und dem wird gegenübergestellt die Zahl der bisherigen Anmeldungen (7300).. Aber nicht einmal diese Zahl ist sinnvoll, weil sich die Frauen nur ein Mal anmelden, sie aber an verschiedenen Stellen arbeiten können, und dort die Gefahr besteht, dass sie mehrfach gezählt werden. Wenn man bedenkt, dass das Gesetz erst seit 2017 läuft, finde ich diese Zahl von 7300 aber schon sehr gut. Bei fast allen Gesetzen braucht man 4-5 Jahre, um die Wirksamkeit zu bewerten. Beim ProstSchG wird das im Zeitraum 2022-25 sein. Die Vermutung illegaler Prostitution ist also eine reine Luftnummer. Der einzige sinnvolle Nachweis wäre nämlich, dass man Frauen bei der illegalen Prostitution antrifft. Da scheint es aber überhaupt keine Ergebnisse zu geben. Entweder ist der illegale P6 doch viel seltener als behauptet, oder man kann dort nichts finden. Das liegt aber auch daran, dass sich die Behörden (Ordnungsämter) auf die legale Prostitution konzentrieren. Nehmen wir z.B. Elsdorf. Zumindest die Frauen, die dort schon lange anschaffen, werden sich höchstwahrscheinlich im Rhein-Erft-Kreis (Bergheim) angemeldet haben, weil alles andere viel zu aufwändig gewesen wäre. Wenn ich die Sache richtig verstehe, läuft das jetzt alles darauf heraus, dass die Tanten bei der Kontrolle im wesentlichen die Frauen kontrolliert haben, mit denen sie die Gespräche geführt und vor allem die Ausweise kontrolliert haben, die sie selber ausgestellt haben. Darauf muss man erst einmal kommen. Und darauf sind diese Leute offenbar auch noch stolz. Aber wenn man so seine Möglichkeiten verplempert, dann dann darf man sich doch nicht wundern, dass man in Wirklichkeit überhaupt keinen Überblick über die Paysex-Landschaft hat. Und wenn es so etwas geben sollte, wie Zwangsprostitution, dann wird man sie höchstwahrscheinlich nicht in den Clubs antreffen. Insofern ordnen sich die Schwierigkeiten mit diesem Gesetz in den Zerfall des deutschen Rechtsstaates ein. Von den entscheidenden Aspekten (Clankriminalität, Gewaltkriminalität, Kleinkriminalität, die schon garnicht mehr angezeigt wird usw.) bekommt man nichts mehr auf die Reihe, aber man führt Krieg gegen die eigene steuerzahlende und im Wesentlichen rechtstreue Bevölkerung. Aber dann können sich die Spitzenpolitiker in Bund, Ländern und EU die Wahlergebnisse nun "überhaupt nicht erklären."
Hallo Kollegen, ich will an dieser Stelle nochmal die wesentlichen Informationen dieses Threads zusammenfassen. Das OA hat das Babylon in Elsdorf besucht. Dabei wurden die Frauen und Männer auf den Zimmern durch Angestellte des OAs auf die Verwendung von Kondomen durch in Ansichtnahme der Geschlechtsteile kontrolliert, damit wurde bis jetzt eigentlich nicht gerechnet. Und dann die wichtigste Info durch den Kollegen Schlawiener: Freier muss 550 EUR für Blasen ohne Kondom bezahlen und Freier muss 550 EUR für Lecken ohne Lecktuch bezahlen. Sollte das tatsächlich korrekt sein, dann hat das OA von wo immer auch tatsächlich den Bogen weiter gespannt, als wir das jemals erwartet haben. Mit der Leckaktionsstrafzahlung gehen sie damit noch viel weiter als es die Bayern es schon seit vielen Jahren praktizieren. Ich denke das OA handelt hier nach der Devise: "Wo keine Kläger, da keine Verhandlung" und beim Babylon können sie recht sicher sein, das diese Drangsalierung erwachsener Frauen und Männer keine Folgen hat. Ich finde das all die tollen Ideen wie Keil in die Tür; Musik aus; Kommissar von Falco spielen; einen geblasen bekommen, ohne das man es merkt; Gesichtbesamung der OA-Angestellten lustig sind, aber den Ernst der Situation nicht widerspiegeln. Typisch für die deutsche Ordnungsmacht ist die Auswahl des Clubs, mittelgroß, HBs eher älter, HBs mit wenig Migrationshintergrund, naja ein paar Belgier und Franzosen waren auch dabei. Halt kein Großstadtclub mit 600 Spinden und Sishapfeifen. Die Mädels wurden nicht aufgefordert, sich ein Handtuch überzuwerfen und liefen vor den OA-Angestellten zumindest bis zu meiner Abreise weiterhin nackig rum. Und zusätzlich wird das ganze Thema in allen anderen Foren totgeschwiegen bzw. abgeschaltet. So, das waren jetzt meine 5 Cents. HL
Nach etwas googlen habe ich noch diese Webseite gefunden: Bußgeld nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Dort findet man sogar folgenden Absatz, ich denke, hier wird das Zitat möglicherweise erlaubt sein: Interessant, oder? HL
Wie bitte schön soll Mann denn beim Oralverkehr bei einer Prostituierten ein Kondom einsetzen? Dann funktioniert doch vermutlich noch nicht mal bei einem Zirkusartisten!
Der oben zitierte Hinweis auf Oralverkehr bei einer Prostituierten weist aber darauf hin, dass das nicht gemeint ist. Ein Kondom ist ja nunmal kein "Lecktuch".
In der Gesetzesbegründung steht klar drin: Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab; männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden. Weibliche Prostituierte und Kundinnen sind ebenfalls Adressatinnen der Norm; sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom am Körper des männlichen Prostituierten oder Kunden zum Einsatz kommt. Daher sind auch sie als Verpflichtete des Kondomgebots aufgeführt. Man könnte das Anwaltsbüro vielleicht mal fragen, worauf sich deren Rechtsauffassung stützt. Ich würde sie als falsch ansehen. Sehr wohl zeigt sich aber, dass Ordnungsamtskontolleure derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen auf ihren Showevents ausleben. Und auch hier: Irgendwann wird es die ersten Verfahren incl. Urteile dazu geben. Bis dahin: Wenn die Türklinke nach unten geht, Zunge zusammenrollen und rein in die griffbereite vorgeölte Türe. Wo ist bitteschön das Problem?
Ich warte ja noch drauf bis der erste Club darauf besteht, dass die gefüllten Tütchen nach dem Zimmergang an der Theke abgegeben werden. Am besten alle gefüllten Kondome des Tages an einer Pinnwand aufhängen. Dann spart sich das OA den Gang in die Zimmer und hat das Corpus delicti gleich übersichtlich sortiert vorliegen.
Nette Idee, aber es kommt ganz anders: ab 1. September müssen die Freier mit der auserwählten DL vom Club zum nächstgelegenen Ordnungsamt fahren und dort unter amtlicher Aufsicht (in der Verrichtungszelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtete Kameras installiert) den gesetzestreuen Akt vollziehen. Der Schutz der Privatsphäre bleibt dabei ein hohes Gut (steht ja im GG!) und wird zu 100 % gesichert, denn die Videos werden 6 Monate später gelöscht, wie der Innenminister auf der Pressekonferenz glaubhaft versicherte. PS: die Nachwuchssorgen wegen der bis dato drögen Jobs bei den Ordnungsämtern dürften damit ein jähes Ende finden.
Seh ich haargenauso. Die Gesetzmäßigkeit musst du halt schnell herstellen können. Bei der Bundeswehr hatten wir ABC-Alarm-Drill bis zum kaputt gehen. "ABC-ALARM!" oder rot-weisse-Leuchtpistole heist: Aufspringen von der Dame, Gummi aus der Seitentasche fischen, aufreissen, aufgummieren. Lecktuch auspacken, auf die Fresse legen, aufspringen, dem OA salutieren. Oder halt wenn das OA kommt den Laden verlassen. Das OA kommt ja nicht oft.
Erste Evaluation des ProstSchG: Prostituiertenschutz ohne Wirkung: Sexarbeiterinnen in der Illegalität Den Bericht (nur NRW) hab ich nicht ergoogeln können.
Guter Link, besten Dank leckschlumpf. Den Bericht gibt es hier: https://www.google.com/url?sa=t&sou...FjABegQIARAB&usg=AOvVaw15_9inI-6SVYVhXDpPe1hS
Auszug aus dem Bericht "Veränderungen und Auswirkungen durch das ProstSchG auf die Prostitutionsszene in NRW" (Quelle des Berichts siehe Link im Vorpost #84): "4.2.3 Negative Auswirkungen auf die Sexarbeiterinnen. Das ProstSchG wurde, wie erwähnt, mit dem vorrangigen Ziel eingeführt, die Szene der Sexarbeit sichtbarer und damit kontrollierbarer zu machen, um allgemeingültige Strukturen zu schaffen, die die Sexarbeitenden bei ihrer Tätigkeit schützen und unterstützen sollen. Hierfür soll das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution gestärkt werden und eine gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Zudem sollen durch die Einführung gefährliche Erscheinungsformen und Kriminalität in der Prostitution verhindert werden, und zwar bezüglich Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten, Gewalt und Zuhälterei sowie weiteren missbräuchlichen Handlungen und Strukturen. Es konnte bereits festgestellt werden, dass die Einführung des ProstSchG diese Ziele in Teilen erreichen konnte, viele der Zielvorgaben jedoch als unerfüllt beschrieben werden müssen. Aus der Beobachtung des Szenegeschehens heraus konnte rekonstruiert werden, dass sich das ProstSchG in einigen Teilen nicht ausreichend an der Lebenswelt der Sexarbeiterinnen bzw. den szeneeigenen Strukturen zu orientieren scheint. Das Prostituiertenschutzgesetz gilt für alle in der Sexarbeit tätigen Personen und schafft durch seine Zielformulierung den Eindruck, als sollten insbesondere diejenigen Sexarbeiterinnen unterstützt und gestärkt werden, die dies nicht aus eigener Kraft schaffen. Mit der Intention, eben diese Zielgruppe zu unterstützen, sind allerdings durch das ProstSchG selbst teilweise Strukturen geschaffen worden, die zusätzliche Hürden und Belastungssituationen für diese Personen bedeuten. Das ProstSchG sollte demgemäß in einigen Teilen überarbeitet werden, um der Lebenswelt der Sexarbeiterinnen sowie den szeneeigenen Strukturen dieser Vergemeinschaftungsform gerecht zu werden. Insbesondere sollte vermieden werden, dass Sexarbeiterinnen weiterhin durch (!) die Einführung des ProstSchG negative Auswirkungen wie Ordnungswidrigkeiten, Verlust des Arbeitsplatzes, finanzielle Einbußen, zunehmende Schutzlosigkeit, ausbeuterische Strukturen, mangelnden Datenschutz oder Stigmatisierung erleben. ..." {gefettet, unterstrichen und Aufmerker - (!) - von mir}
Grundgesetz Artilkel 1.1 : Die Würde des Menschen .... Wäre spannend, wie ein Gericht unter dieser Argumentation Aktionen wie hier beschrieben beurteilt. Oder verlieren wir unsere Grundrechte, wenn wir in den Puff gehen ? Auf andere Bereiche übertragen würde das heißen .... das überlasse ich jetzt Eurer Phantasie.... ;-)