Ich blicke das alles auch nicht so recht. Impfpflicht ist jedenfalls indirekt durchgesetzt.Und ohne Impfung Test kommt man bald nirgendwo mehr rein. Denke, das gibt Theater - wird aber dank Brechstange die Impfbereitschaft stärken. Über die 35er Puff-Inzidenzgeschichte steht da nicht drin. Ist meines Achtens Ländersache Es wird auf jedenfall ne neue NRW Verordnung geben. Interessant ist Seite 5, unten Mit anderen Worten: Superspreadingevents sind nicht per se verboten, sondern können in Absprache mit den Ämtern durch ein passendes Pandemiekonzept und Technik möglich gemacht werden. Unabhängig von der Inzidenz Ich bin optimistisch, dass in der nächsten NRW-Verordnung die Puffschliessungen wieder vom Tisch sind. Das ist zwar auch kein Trost, so lange man es nicht schwarz auf weiss hat, aber man kann sich so lang immerhin einen drauf kloppen.
sehe ich genauso........ nur das kloppen sollte vielleicht nicht zu laut sein, nur keine schlafenden hunde wecken,,,,,
Man kann sich natürlich die Frage stellen, ob man kurzfristig überhaupt eine neue NRW-Schutzverordnung braucht, um den Beschlüssen gerecht zu werden. Die Zugangsregeln werden erst ab 23.08. angepasst, die kostenpflichtigen Tests kommen noch viel später. Möglicherweise können wir noch einige Tage auf die Inzidenzen starren, während die Läden selbst darüber nachdenken, Überbrückungshilfen zu beantragen...
Eine Veränderung durch gestern sehe ich bislang nicht wirklich. Es ist (und bleibt?) die magische 35. Nachfolgend sind unter "Freizeit" auch nur in Stufe 1 Bordelle wirklich benannt. Coronaschutz - die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Heute hat NRW selbst die 35er Inzidenz gerissen. Wenn es nicht wieder drunter taucht... Heist also jetzt noch 8 Tage + 2 oder so? oder nur 3, je nach laune.. Für die gesamte Prostitution. Ich glaube vielen ist gar nicht bewusst das die niedrige Inzidenz im Landkreis nun nicht mehr weiterhiftt. Also müssten Klagen oder Alternativkonzepte überlegt werden. Gegen Massagen hätte ich auch nix einzuwenden. Oder auch gerne "Sitzungen" mit bis zu 500 Personen "Thema Erotikgewerbe". gerne mit kleinem Lehrgang oder Schnupperkurs
Inzidenzstufe 1 für das Land ist nicht für der betrieb von Bordellen erforderlich (CoronaSchVO § 15 § Absatz 4 Nummer 2)
Ich glaube, da wirfst Du etwas durcheinander. Stufe 2 = 35-100 (wg. Wegfall von Stufe 3) Puffs dicht Stufe 1 = 10-35er Inzidenz - Puffs mit GGG und Rückverfolgung Stufe 0 = 0-10, alles offen ohne Test
CoronaSchVO § 15 Freizeit- und Vergnügungsstätten Absatz1: 8. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen Absatz4: 2.In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig: ...der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8 genannten Einrichtungen und die Erbringung und Inanspruchnahme der dort genannten Dienstleistungen mit Negativtestnachweis und si- chergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit..
Möglicherweise lag die Betonung auch auf Landesinzidenz, was natürlich stimmt. Die Landesinzidenz ist irrelevant. die Inzidenzregeln gelten für Kreise/Städte
§ 1 (3) "Maßgeblich sind die regionalen Infektionszahlen der Kreise und kreisfreien Städte sowie bei Angeboten mit überregionalen Bezügen auch die landesdurchschnittlichen Infektionszahlen" Es wurde ja zumindest bei der Stufe 0 auf 1 oft so gewertet wie die Inzidens im Land war. Kann aber auch sein das alle mit de Gesetze und deren Interpretation so überfordert sind das auch mal was durchruscht. Inbesondere umso weniger das Angebot überregional ist.
Die "Regeln" sind ein klein wenig "weich". Da gibt es einen gewissen Spielraum für die Ämter. Einfach mal die letzten 10 Beiträge genau lesen. Am Ende entscheidet das zuständige Amt und da ist es theoretisch möglich, dass in Bochum und in Leverkusen anders entschieden wird, bei gleicher Zahlenlage. Im Prinzip ist klar >35 +8 Tage, dann übernächster Tag zu. Aber es muss nicht zwingend vom Amt so entschieden werden. Dazu kommt die noch offene Frage sind Clubs, Bordelle ein überregionales Angebot?
Das wird aber zu 100% so entschieden, genau so wie in der Vergangenheit. Das ist der springende Punkt. Die Inzidenzlage in NRW ist ja recht heterogen. Da wird dann gerne recht schnell mit der Verhinderung von Ausweichbewegungen argumentiert.
Inzidenz spielt in Baden-Württemberg ab Montag keine Rolle mehr Und das sogar mit nur "3G" - Zumindest für/mit "2G" sollte dies Standard sein/werden! Somit kommt Bewegung in die Sache. Hoffentlich zieht NRW nach!
Könnte ein 2-3 G werden, da für körpernahe Dienstleistungen ein PCR-Test verlangt werden könnte: Das Sozialministerium teilt am Mittwoch dazu mit: „Grundsätzlich ist geplant: Dort, wo intensive Körpernähe nicht zu vermeiden ist, ist ein PCR-Test notwendig. Wo nicht, reicht auch ein Antigenschnelltest. Die genauen Bereiche werden dieser Tage definiert werden.“ Quelle:Corona: Neue Regeln in BW - Inzidenz fast egal, PCR-Tests teilweise Pflicht
Jetzt auch im Express: BaWü schafft Inzidenzwerte für Massnahmen ab https://www.express.de/politik-und-...schafft-inzidenzwert-fuer-massnahmen-ab-70827