Und wieder: nein! "Bei realistischer Betrachtung" ist eine Floskel. Die dahinterstehenden Überlegungen stehen nicht expressis verbis im Urteil. Aus gutem Grund. Denn diese Überlegungen sind nicht sachgerecht und angreifbar.
Ich denke, da sollte man schon etwas tiefer bohren, denn wie die Richter zu dieser Erkenntnis gelangen, wird nicht konkret erläutert. Aus meiner Sicht gibt es da zwei Fragen: 1. Muss das denn zu 100% gewährleistet sein oder reicht auch weniger? 2. Aus welcher wissenschaftlichen Quelle stammt diese Erkenntnis? Es handelt sich ja um ein Eilverfahren, da kann man also nicht lange Gutachter mit der Frage beauftragen. Und dass es dazu wissenschaftliche Studien gibt, die das konkret für P6 belegen, ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass der Betreiber da aber irgend etwas dazu vorgelegt hat, wenn nicht, wäre das ein böser Fehler. Der Betreiber muss in so einem Verfahren die Nachweise erbringen, dass seine Ansicht zutreffend ist. Das ist in so einem Fall natürlich sehr schwer, birgt aber auch die Chance, dass man damit das Gericht überzeugt, denn die Gegenmeinung hat auch nicht viel Konkretes in der Hand.
Ja muss sich darauf gut vorbereiten. Bei einer Pressekonferenz sagte z.B. der RKI Wieler live in die Kamera das man unter 1000 Fälle pro Tag allein durch die Quarantänemassnahmen in Schach halten kann. Und das sie sich sicher sind das sie das jetzt können usw. Und die Zahl R komplett an Bedeutungslosigkeit verliert. Genau das scheint ja auch zu passieren, denn wir können lockern was wir wollen und es geht jede Woche weiter runter. Dann hätte ich gerne gewusst was denn eine fragile Lage ist. Und wer das bestimmt. Man hatte ja beschlossen das wenn in einer Region mehr als 50 von 100 000 (war das Pro woche?) Fälle auftreten das dann wieder regional geschlossen wird. Nun haben wir keine 3000 neue Fälle Pro Woche für ganz Deutschland. Das sind nur etwa 3,5 Fälle pro Woche Pro 100 000 Einwohner Das ist im Prinzip fast gar nicht wirklich mehr messbar.. Es dauert wahrscheinlich selbst komplett ohne Quarantäne mehrere Monate bis sich da wieder was aufbaut, das weiß man ja nun, da es in den Südeuropäischen Ländern ja monatelang gedauert hat bis erstmal was aufgefallen ist.
Am Beginn des Lockdowns wurde den Bürgern erzählt, es ginge darum, eine Überlastung von Krankenhäusern zu vermeiden und die Kurve der Infektionsausbreitung abzuflachen. Heute steht eindeutig fest, dass es in Deutschland nur noch wenige aktive Corona-Infektionen gibt und in den Krankenhäusern alles tiefenentspannt läuft. Von einer exponentiellen Infektionsausbreitung oder überlasteten Intensivstationen kann überhaupt keine Rede sein! Dennoch wird die Wiedereröffnung der Bordelle mit fadenscheinigen Pseudoargumenten verhindert, denn die Sicherstellung einer Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen ist bei realistischer Betrachtung bei Restaurantbetrieben, Friseuren und überall sonst natürlich genau so wenig zu gewährleisten wie bei Bordellen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen! Die Öffnung einzelner Brachen erfolgt mithin anscheinend nicht anhand objektiver Kriterien, die nachvollziehbar und für alle gleich wären, sondern vielmehr willkürlich und nach Gutsherrenart. Der Punkt, wo sich die Politik die bohrenden Fragen gefallen lassen muss, ob sie ihre Bürger tatsächlich schützen, oder nicht vielmehr entmündigen möchte, und ob sie danach trachtet, eine unliebsame Branche auf hinterhältige Weise bewusst in den wirtschaftlichen Ruin zu trieben, gefallen lassen muss.
Pro Landkeis uns so groß sind die ja nicht. Göttingen dürfte so 150.000 Einwohner haben und allein mit dem Hochhaus sind die schon gut dabei. Der Richter sagt, in einem Puff brauchen wir nicht mit wahrheitsgemäßen Angaben rechnen. Damit können wir keine Infektionsfälle nachvollziehen und damit bleibt die Bude zu. Puffbetreiber sind nicht berechtigt, sich den Ausweis zeigen zu lassen.
Damit liegst du falsch. Es geht nicht darum, wem ich meinen Ausweis vorzeigen muss, wenn ich dazu aufgefordert werde, sondern ob ich als Betreiber von meinem Gast verlangen kann, dass die Personalien überprüft werden, wenn er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Das geht natürlich immer, und wird von jedem Diskothekenbesitzer oder Rewe Verkäufer so gemacht um das Alter zu verifizieren. Natürlich kann er keinen zwingen, aber er kann dann halt die Leistung verweigern, also den Zutritt untersagen. Ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Personalausweisgesetz. „Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.“ Beachtet werden muss dabei § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz falls eine Kopie angefertigt werden soll, was hier aber ja gar nicht zur Debatte steht, da eine normale Überprüfung ja ausreicht. § 20 PAuswG - Einzelnorm
Das Gericht hat den Wahrheitsgehalt einer Datensammlung im Puff angezweifelt. Wie willst Du dem Argument denn entgegenwirken ?
Mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland schon einen einzigen Fall von Nachverfolgung nach Adresshinterlegung gegeben hat. Ob Restaurant oder Friseur? Und ist das dann per Brief oder Telefon gelaufen? Kirchen haben ja keine Aufzeichnungspflicht.
Auch richterliche Behauptungen ohne eine nachvollziehbare Begründung sind nicht automatisch seriöser als sonstige Meinungsäusserungen. Ausserdem gibt es kein richterliches Argument, sondern nur eine pauschale, durch nichts begründete Vorverurteilung. Ganz leicht lässt sich die Lügenstigmatisierung von Puffgängern wie folgt aushebeln: In den letzten Jahren hat der Staat den Bürger zur Zutückhaltung bei der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten erfolgreich erzogen. Soweit keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, ist es vorsichtshalber sogar allgemein üblich falsche Daten weiterzugeben, zum Beispiel wenn der Datenempfänger unseriös erscheint. Auf den Datenformularen gibt es keinerlei Rechtsbelehrung zur Datenrichtigkeit. Weder erkennt die Mehrzahl der Bürger die Sinnhaftigkeit dieser Datenerhebung, noch akzeptiert die Mehrheit diese. Einfache Stichproben der Datenerhebungen belegen, dass in jeder Branche viele falsche Daten erhoben werden. Dieses grundsätzliche Problem kann man dann aber nicht nur den Puffgängern anlasten.
Ja, und Besuch nur nach Voranmeldung. Aber jeder hat so seine eigenen Hobbys. Im Club meines Vertrauens würde ich sogar meine Personalien der Chefin zur persönlichen Aufbewahrung aushändigen. Ich vertraue ihr da schon so weit und das Ziel wäre es schon wert.
So unser Volker hat folgende Lockerungen verkündet: (Hessen beschließt umfassende Corona-Lockerungen) * Öffnung der Schwimmbäder und Saunen ab dem 15. Juni * Regelbetrieb an Grundschulen ab dem 22. Juni * Lockerung der Kontaktbeschränkungen - jetzt 10 Menschen erlaubt * Wieder Sport mit Körperkontakt möglich Also jetzt müssen die Richter schon noch etwas draufpacken um angesichts dieser Lockerungen ein Bordell-Verbot weiter zu begründen !
Die unbelegte - also frei erfundene und somit böswillige - Unterstellung, Prostitutionskunden würden falsche Daten angeben, widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Wer zum Friseur, in ein Restaurant, zur Kosmetikerin oder in die Kneipe geht, dem glaubt man nämlich hingegen, dass er dort wahrheitsgemäß seine personenbezogenen Daten hinterlegt. Meiner Einschätzung nach handelt es sich somit um rechtswidrige Diskriminierung von Prostitutionsbetrieben!
Habe ich bereits gestern geschrieben. Alle clubs,Bordelle etc. bleibe. Geschlossen. Vorraussichtlich bis 31.08.
Die noch nicht offiziell entschiedene Klage von mehreren Frankfurter Betreibern (u.a. N. Maletzki, Taunus27) hat nach diesem Urteil leider auch weniger erfolgsversprechende Aussichten.
Drollig finde ich den Absatz der Kritik von Schulen. Die wollen lieber gar nicht so gerne öffnen da es echt sehr anstregend ist neue Pläne zu entwerfen. Lehrauftrag?? ach... Egal... Dagegen stehen einige Betriebe die immer noch nicht öffnen dürfen und sich mit Hygiene Konzepten fast verrenken. Die in der Grössnordnung zu Schulen einen viel kleineren gesellschaftlichen Anteil ausmachen als Schulen. Und nun aber zusehen müssen wie sie vor die Hunde gehen. Weil Politiker der Meinung sind das diejenigen die in der Gesellschaft als das allerletzte Gelten entsprechend auch zuletzt aufmachen müssen.
Aus welchem Bundesland kommst Du? Ich war jetzt zweimal in NRW beim Friseur und es wurden keine Kontaktdaten abgefragt. Der erste bestand nur auf Haare waschen für 6 €, um mir die Haare dann abgetrocknet zu schneiden.
Beim Ausbruch in Leer wurden die Daten erfasst und werden dann wohl Basis der Nachverfolgung gewesen sein. Coronavirus-Infektionen in Moormerland (Leer): Restaurant bleibt geschlossen | Niedersachsen