Eine Sexsteuer auch als Vergnügungssteuer genannt, kann man nur indirekt, mit einer Pauschalsteuer belasten. Da weder Bund, Länder und Kommunen, die nötige Steuerhoheit dazu besitzen, um eine spezielle Sexsteuer zu erheben. Außer man nennt das Kind um und unter den Begriff Sexsteuer wird nun diese unter der Erhebung, einer Pauschalsteuer (pauschale Vorauszahlung) angefordert, bei Prostituierten und im Betriebe aus dem Rotlichtbereich. Aber ich finde es als korrekt, wenn man eine vernünftige Regelung anwenden kann, wofür man eine Pauschalsteuer auf die käufliche Liebe entrichten sollte. Modelle gibt es ja schon welche, wie; Als sie in Köln (01.01.04) eingeführt wurde, zwecks Aufstellung von Sexsteuer-Automaten wie sie in Bonn bekannt sind. Für diese Abgabe von 150 Euro, wurde früher vom Finanzamt der Stadt Köln, in der Regel, von jeder bekannten Prostituierte im Monat verlangt. Nach der ersten Änderung, der Steuersatzung in Köln (01/2006), brachte ein bisschen mehr Gerechtigkeit im Kölner Rotlichtviertel ein. Da nicht jede Prostituierte in Vollzeit arbeitet. Teilzeitprostituierte brauchen da nur noch, sechs Euro Steuern zahlen, für ihren tatsächlichen verrichteten Arbeitstag. Anstatt den vollen Monatssatzes von 150 Euro. In Bonn (01/11)soll dies, durch die Aufstellung eines Sexsteuer-Automaten(ein umgerüsteter Parkscheinautomat, der als Steuerticket-Automat dient), geregelt werden. Auf dem Bonner Straßenstrich, zieht nun Freischafende Dame, aus dem horizontalen Gewerbe, vor ihrem Geschäftsbeginn, ein Steuerticket, statt Parkticket und zahlt freiwillig 6 Euro, pro Nacht, von Montag bis Sonntag 20.15 Uhr bis 6.00 Uhr. Somit haben auch andere Städte dieser Variante der Sexsteuer, als eine willkommene, pauschale Einnahmequelle, für sich entdeckt. Aber über eine bundesweite Regelung ist beim Bfm, noch nicht entschieden worden. Der Düsseldorfer Tagessatz von 25 Euro, dient da als Richtwert. Zudem wird für die Pauschalzahlungen vorgesehen, Bordellbetrieb namentlich zuzuordnen, damit die Anrechnung der Vorauszahlungen auf die später festzusetzende persönliche Steuerzahlungslast gewährleistet ist. Nur hier liegt der Hacken bei der Kontrolle. Wie kann man bei Kontrollbesuche fest stellen, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet? Da diese Methode fragwürdig ist. Selbst Richter am Bundesfinanzhof wurden schon bemüht und mussten entscheiden, ob Kontrollbesuche der Steuerfahndung zulässig sind. Die Berliner Prostituierten sollen 30 Euro pro Tag zahlen. Was Hydra und Verdi nicht als gut befinden, da es einen zu hohen Pauschalsteuersatz vorsieht, weil in anderen Bundesländern oft nur 20 Euro pro Tag an das Finanzamt zu entrichten sind. Mit dieser Problematik, hat sich auch, das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) gründlich auseinandergesetzt und lehnt das pauschalierte Verfahren zur Besteuerung der Einkünfte von Sexarbeiter/innen ab, weil es gegen Recht und Gesetz verstoßen und Sexarbeit diskriminieren würde. Lt. bufas.net werden seid Erhebung (08.11), in mindestens fünf Bundesländern, unabhängig von tatsächlichen Einkünften, über Betreiber/innen von den teilnehmenden Prostitutionsbetrieben, bei den Sexarbeiter/innen tätigen sind, wo sie auf Sammellisten erfasst werden, Beträge von 7,50 € bis zu 30 € pro Arbeitstag eingezogen. Doch je nach Bundesland oder Region werden unterschiedliche Regelungen, der Daten dazu beschlossen. An einigen Orten reicht die Angabe des Künstlernamens, an anderen geht es, bis hin zum eingetragen Familienstand. Ausländerinnen haben in der Regel ihre Passnummer zu hinterlassen. Diese Daten sollen von den Betreiber/innen, mit den eingezogenen Geldern zusammen, von denen der bei ihnen tätigen Sexarbeiter/innen, monatlich bis vierteljährlich, an die zuständige Finanzbehörde abzuführen werden. Auf Wunsch kann darüber eine Quittung ausgestellt werden. Oder man wendet bei der Sexsteuer das Düsseldorfer Verfahren für den Sexsteuerjahresausgleich an, wie es in Baden-Würtemberg, sowie überwiegend in NRW und wie es neuerdings auch in Berlin angewendet wird. Es ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Auch wenn sie letztlich keine Pauschalsteuer ist, sondern nur dazu dient für die Absicherung der Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer), aber sie befreit nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Eine Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen. Sollte am Jahresende keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. So werden dann bei der Abgabe einer Steuererklärung die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein oder aber gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) darstellen. Wer als Prostituierte selbstständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet, ist das älteste Gewerbe der Welt ein Gewerbe und damit sind Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben. Aber auch in Finanzamtskreisen, wird bestimmt heute auch das Internet als Medium zur Steuererhebung genutzt, wodurch sich eine große Anzahl von Erotik-Websites/ Forumangeboten, als Informationsquellen eröffnen, wie neben denen die bisher nur die aus einschlägigen Anzeigen in den Tageszeitungen zur Kontrolle herangezogen wurden, um das Finanzsäckel reichlich auffüllen zu können. .
. die düsseldorfer 25 € pro tag als ESt-vorauszahlung sind schon happig. voll fleissig arbeitet dl 40 wochen im Jahr an 7 tagen = 280 tage x 25 = 7000 €. um so viel steuern zahlen zu müssen, brauchst du in d rund 35T € zu versteuerndes einkommen. also nach abzug von krankenkasse = 7T € und allen aufwendungen, eintritte, fahrtkosten und sachaufwand. Sachaufwand und fahrtkosten pro Arbeitstag kommen ratz fatz 25 € billig gerechnet zusammen = nochmal 7T €, d.h. die steuer entspricht minimal einem gewinn aus gewerbebetrieb von 49T €. 49000 / 280 = 175 € eff. anteil (angen. 60% im wopu) = 300 € kundenzahlung um ESt-mässig gerecht behandelt zu sein. für clubs müsste statt dessen eintritt und schlüsselpauschalen angerechnet werden. dürfte dann aber etwas weniger sein. bei den üblichen 80430 im wopu oder 50430 im club wäre die grundlage 4-6 kunden am tag, um in der Est steuerlich gerecht behandelt zu sein. und jetzt die sog. top-acts mit 30 kunden am tag wegdenken und sich mal daran erinnern, wie oft die türklingel im deinem top eingelaufenen wopu während deiner anwesenheit wirklich zu hören war oder wie viele dls im club stundenlang ungebucht rumsitzen. ein bischen rücklage für später, die anderen steuern sind (bei 49T € Netto-Umsatz und 35T € Gewinn ca. 2,5T GewSt und ca. 7,5T eff. UStZahllast) da noch nicht hinzugerechnet. die 25€ hören sich niedrig an, sind es aber nicht. da ist schon ein ordentlicher sicherheitszuschlag drin, der im Verhältnis bei Teilzeit-DL noch übermässig ansteigt. ursprünglich hiess es mal, der staat darf sich nicht zum zuhälter machen ....
Klarsicht einbringen Hi liebe Gemeinde, wow das ist ja ein heiß Diskutiertes Thema. Dachte garnicht das dass Interesse so rießig ist an den Gehältern der Damen, aber gut. Da ich selbst Selbständig bin, kann ich gleich vorab sagen "Es ist ein verdammt hartes Brot"! Die meisten Arbeiten zwischen 14-15 Std. täglich, oder sind sogar 24 Std. in dem Appartment zu erreichen und stehen extra für jeden "Kunden" auf und machen sich zurecht. Dabei darf man nicht vergessen, dass die meisten DL's eben auch am Wochenende / Feiertagen arbeiten. Jetzt stellt euch vor, euer Chef sagt morgen zu euch: "Also Herr XYZ, ab morgen Arbeiten Sie bitte täglich von 10-11 Uhr bis 2-3 Uhr nachts und das bitte 6 Tage die Woche (egal ob Weihnachten/Silvester/Geburtstag/usw.). Wenn sie das dann 6 Monate am Stück gemacht haben, bekommen Sie mal 3-6 Wochen Urlaub. Jeden Tag wo Sie krank sind, oder nicht zur Arbeit erscheinen können, bezahle ich Ihnen kein Geld" Ohne das ich jetzt eine Gehaltszahl in den Raum werfe, sagen 95% schonmal von vornherein...Nein Danke! Die meisten DL's arbeiten aber genau das. Dazu kommt das Sie ihren Körper fit halten müssen und auf ihr äußeres achten müssen...Klar sonst kommt ja keiner. Wie schon mehrfach erwähnt sind die meisten ja sowieso Gewerbetreibende, somit natürlich auch Krankenversicherungspflichtig (15,7 % kommuliert - da die meisten den Wohnsitz in Deutschland haben - Pauschalbetrag bis einem Umsatz von 2073,52 € / Monat - 380,-€) und Umsatzsteuerpflichtig (19%). Wenn ihr also 1CE pro halbe Stunde zahlt, dann zahlt ihr diese Brutto...nicht Netto. Im Klartext: Eine DL ist ungefähr von 15 Std. arbeit, ca. 8-10 Std. auf Zimmer - wir gehen mal von 8 aus und 6 Tage die Woche Arbeit (Essen/Trinken/kurze Pausen/frisch machen/Abkassieren/Kunden werben/warten auf Zimmer frei/usw.). D.h. Die DL verdient am Tag 400,- € / Brutto x 6 = 2400,- € / Woche x 4 = 9600,- € / Monat! Hört sich ganz gut an. Bei den meisten schwankt es dann noch, sodass sie nicht täglich die 400 Euro erreichen. Sind mal Krank oder können nur mal 2-3 Tage die Woche arbeiten usw. Aber wir gehen mal vom besten Fall aus. 9600,- € / Monat - 19% = 1824,- € 9600,- € / Monat - 15,7% = 1507,20 € Pauschal berechnen wir mal für Essen, Trinken, Auto, Hin-Rückreise, Pflegeartikel, Fitnessstudio, Solarium, usw. 500,- € (ich weiss ziemlich gering)! Dazu noch Miete von einer kleinen Wohnung 500,- €! Roundabout sind wir bei 1000,- € fixkosten im Monat. 1824 + 1507,20 + 1000 = 4331,20 € / Kosten 9600 - 4331,20 = 5268,80 € / Verdienst. Hört sich viel an ja das stimmt, aber jetzt zur Kernfrage: "Würdet ihr im Monat 360 Stunden arbeiten gehen für 5268,80 €????" Also ich kann die Frage für mich beantworten mit einem klaren "Nein"!!! Der normal Verdienst liegt in Deutschland bei 2,500,- € bei einer 40 Stunden / Woche. Also vergeßt nie, das die Mädels in der Woche über das doppelte soviel Arbeiten wie wir. Ich wäre eher dafür, dass es für diese Art von Arbeit eine Steuerentlastung gibt. PS: Der ein oder andere sagt jetzt natürlich "Die arbeiten aber nicht so hart wie ich", dann stellt euch die Frage: "Würde es euch Spass machen, jeden Tag 8 Stunden lang Sex zu haben...Euch frauen anbietet, die euch nicht gefallen, oder wo es nicht passt, die Überwgewicht haben, schlechte Zähne, nicht gut riechen, oder sonst was???? Und vorallem würdet ihr jeden Tag mit solch einem grinsen auf der Arbeit rumrennen??? Freue mich auf weiterhin gute und rege beteiligung an dem Thema
Heeh Mann ... du "selbstständig"?? Inn was denn?? Du scheinst mit "Arbeiten" was misszuverstehen! Ja ja ich weiß manche Typen wie Chefs, Politiker, Intellektuelle usw. .... die "arbeiten" auch immer!! In Wirklichkeit ist es nur eine Art Bereitschaftsdienst, zumindest bei den DL, bzw. bei manch anderem Zeitvertreib bzw. Wichtichtuherei!!
Naaaa Dongle, jetzt muss ich dich mal ehrlich Fragen, ob du wirklich jeden Post von mir erstmal "falsch" verstehen magst? Reine Schikane oder doch einfach ein unglückliches Leben deiner Seite aus? Sorry Leute für die "direkte" Verteidigung, aber ist nicht der erste Post den Dongle von mir in irgendeiner weise "negativ" kommentieren muss. Wie schon mehrfach erwähnt, werde ich hier sicherlich nicht mein Leben breit treten. Ich fahre auch kein Porsche oder Ferrari oder sonstiges und habe mit Sicherheit auch keine Millionen auf dem Konto rumliegen...trotzdem bin ich selbständig...ja richtig. In was, oder besser noch als was und wo, das geht dich wirklich nichts an! Laut deiner Meinung, dürften Politiker nichts Verdienen!? Genauso wie Feuerwehrmänner und Polizisten!? Da diese ja "nur" einen Bereitschafsdienst ausüben und somit nicht wirklich arbeiten!? Desweiteren suchst du sicherlich auch den P6 auf, sonst wärst du wohl kaum hier angemeldet, d.h. im Klartext du unterstützt eine "nicht wirkliche Arbeit", zahlst für diese Bereitschaft, nimmst diese Bereitschaft in Anspruch, aber Verurteilst auch gleichzeitig diese Menschen?...Logik? Bitte um Erklärung! Arbeiten heisst für mich, Einsatz und Willen zeigen um Geld zu verdienen, ob man dann wirklich Geld verdient oder eben nicht, das wird sich zeigen! Gerade in der heutigen Zeit, heisst "Arbeiten" nicht morgens um 8 Uhr auf der Arbeit zu erscheinen, irgendwas zu machen (Papierkram, Fließband, etc.) um dann um 17 Uhr wieder feierabend zu machen. Es gibt sowas wie Gleitzeit - Schichtarbeiter - usw. An manchen Tagen fange ich um 7 Uhr an zu arbeiten bis 14-15-16-17-18-19-20 Uhr...An manchen Tagen fange ich aber erst um 13 Uhr an zu arbeiten, habe vllt. nur ein Kunden geplant und bin um 15 Uhr schon wieder zuhause! Heisst das jetzt ich gehe auch nicht arbeiten!? Dann frag ich mich echt, warum ich jeden Monat ein + zwischen den ganzen - auf meinem Konto sehe!? Natürlich könnte ich jetzt noch tausend andere Varianten dir aufzählen, aber das würde schlichtweg keine Sau lesen, also mach ich lieber mal einen Punkt! The Stage are yours Dongle!
@PlanetTom Bei solchen Auslassungen solltest Du Dich über nix wundern. Schließt Du Dich da eigentlich mit ein oder hältst Du Dich für den tollen Hecht, der das beste ist, was den Nutten passieren kann???? Ich finde es sehr gesund und gut, wenn so mancher auf Möchtegern-Frauenversteher allergisch reagiert. Oder bist Du etwa der hier? PS.: Videoeinbindung scheint nicht zu funzen: https://www.youtube.com/watch?v=gxIitnexNLc
Ich gefalle mit Sicherheit nicht jeder Hey Dorian, mein Text sollte nur mal zum Nachdenken anregen, damit wollte ich mich keinenfalls als der Hecht im Teich hinstellen, noch kam es in meinen Augen "Prollmäßig" rüber. Mit Sicherheit bin ich nicht von jeder Frau der Typ, das wäre unmenschlich aber das solltest du auch selbst wissen. Mit solch einem Text stellt man sich als "Möchtegern-Frauenversteher" schon hin? Wow das wusste ich nicht das manche Mitstreiter hier doch so ...... naja egal lassen wir das mal. Ich habe hier lediglich meine Einschätzung und meine Einstellung zugrunde gelegt...nicht mehr und nicht weniger. Wer damit nicht klar kommt, der sollte ....
Zeiten ändern sich Aktueller Fall: Ganzer Artikel (sehr interessant!): http://www.abendblatt.de/hamburg/article135286075/Ex-Prostituierte-hinterzieht-44-000-Euro-Steuern.html Mich widert so eine Justiz an, die versucht junge (und mit einiger Sicherheit unbedarfte) Frauen für ihr Leben lang zu stigmatisieren....(210 Tagessätze!! , damit vorbestraft usw.). Boah, vor allem: was ist, wenn eine Frau die Einnahmen z.B. an nen Zuhälter abgeführt hätte. Na klar - würd ihr wegen Steuerschulden der Prozess gemacht werden... Naja, die Richter wissen ja, wofür die von den Prostituierten nunmehr der Staatskasse zugeführten Gelder am besten verwendet werden sollten - die eigene Besoldung soll ja als verfassungswidrig niedrig erklärt werden... Tja, vergangene Juristengenerationen im Staatsdienst waren sich 'zu fein' dafür, vom mühsam erfickten Hurenlohn 'ihren Anteil' zu bekommen.....
Kein Unschuldsengel Doch, ist er. Mußt nur die Überschrift bei Goooogle eingeben und dann anklicken. Dabei kann man dann auch lesen, dass 1. und 2. bei nach dem damals eingestrichen Geld die Strafe von nun wahrlich nicht zu hoch ist. Bei mir wird die Steuer gleich vom Gehalt abgezogen
Service: hier klicken müsste man direkten Zugang haben über den ersten googletreffer. Udo: Arghh, das hab ich zu spätabendlicher Stunde überlesen Ändert natürlich einiges an meiner Urteilsschelte in Bezug auf die Strafhöhe (Steuernachzahlung kommt ja natürlich auch noch dazu) - allerdings nichts an der grundsätzlichen Problematik, da ja neuerdings eine "systematische Verfolgung" spezifisch von Steuervergehen von Prostituierten erfolgen soll. bösartig könnte man behaupten: zum Auftakt hat sich die Justiz ne Hure mit eh nicht so dollem Leumund rausgepickt Udo schreibt: Nehm mal an, das deine Tätigkeit auch nicht die eines Gigolos ist Prostitution ist eine spezifische Tätigkeit mit spezifischen Charakteristika, die sie von allen anderen Erwerbstätigkeiten unterscheidet - bislang wurde dies von den Behörden (informell in Steuersachen bzw. Düsseldorfer Verfahren; formal durch das ProstG) berücksichtigt (vgl. hier zur Begründung der Sonderstellung der Prostitution) Edit: ach, habs mal hier reinkopiert: