ja ganz, ganz klar - besser den Fehler dann bitte mal in wikipedia aus http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)#Katalogberufe_und_.C3.A4hnliche_Berufe ja/ne nach >10 Jahren selbständig hier - echt keinen Schimmer... bitte, bitte erklär's mir allein solche völlig neuen Weisheiten, die du mir da nahebringst, hau'n mich aus den ahnungslosen Socken... *ähm ich hab' die oben von mir verlinkten Sachen zur "Geschichte des ProstG" auszugsweise gelesen und verstanden. Eine verknappte Quintessenz davon, nach deinem Verständnis empfinde ich - also persönlich für mich - als eher überflüssig. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe ...
@sunny Präziser gesagt, sie "tarnen" sich darunter und ansonsten geht es nur um P6! Selbst wenn einen mal bei ner Modenschau in em Autohaus stolziert oder auf den Disoc-Bühne vortanzt, vor dem Objektiv-Prügel eines Fotografen posiert wird die Kohle hauptsächlich doch anders als mit "künstlerischer Aktion" verdient. Es jibbt ja noch Freibeträge aber nicht desto trotzt, sie wird jetzt steuerlich als das geführt, was sie wirklich macht. Das stimmt!
öhem Zitat von sunny Dies wird jetzt nicht mehr möglich sein, da sie so jetzt offiziel Gewerbesteuer schulden. Warum schulden sie jetzt Gewerbesteuer? Sie müssen das versteuern was sie im Gewerbe einnehmen, also aus Tänzen, GoGo usw. Ich möchte mal bezweifeln das das so viel ist daß Gewerbesteuer anfällt. Für das was sie im Rahmen der Prostitution verdient haben, ist ja entsprechend dem Urteil der Bordellbetreiber zuständig, also für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Einzig der nicht gezahlte Arbeitnehmer-Anteil an Krankenversicherung kommt da rückwirkend auf die DL zu, sofern sie überhaupt mit Realnamen und zustellungsfähiger Adresse bekannt sind. Also selbst eine DL die sagen wir mal 5 Jahren im Fungarden gearbeitet hat und sagen wir mal 300 000 € verdient hat, dürfte keine Steuern nachzahlen, im Gegenteil ihre müsste die Steuerpauschale von 25 €/t sprich ca. 25 000 € erstattet werden. Davon kann sie auch die Krankenkasse nachzahlen, wobei die Krankenkasse glaub ich 10 % pro Monat an Zinsen nimmt. Wenn man das mal weiter spinnt würde ich als Dienstleisterin der ich lange Jahre in ein und demselben Laden in NRW (ich weiß nicht inwieweit das Urteil eines Lndgerichts auch für andere Bundesländer gilt) nun gegenpber dem FA meine Steuerpauschale und ggfs. gezahlte Einkommensteuer zurückverlangen und den Clubbetreiber anzeigen wegen nicht gezahlter Lohnsteuer und Sozialversicherung Da kommt dann sicher Leben in die Bude
echt - interessant - das solltest du vielleicht näher ausführen, wie das jetzt konkret in der Praxis von statten geht Ich finde in den Elster-Formularen nix a'la "Einkünfte aus Prostitution" und wenn sie was anderes angibt und nicht geprüft wird... Bei jenen die am DD-Verfahren teilnehmen, war es ja vorher der Finanz auch schon klar, was die wirklich machen.
Zumindest ist das so absolut irreführend, denn klickste mal auf Altenpfleger => http://de.wikipedia.org/wiki/Altenpfleger steht da: Einige sind nicht alle und grundsätzlich ... also wohl doch eher die Minderheit oder Ausnahme. Aber im Grundsatz wäre mir das neu und wohl auch nur in speziellen Fällen mit ner besonderen Ausbildung oder Qualifikation vielleicht. Auch in einem >>>Schriftstück der IHK Saarland<<< Seite 5 Mitte
die führen dich absichtlich in die Irre - glaub's mir... da hamma's wieder - das mit dem Verständnis Ich als Ahnungsloser in D. würde vermuten, die meisten sind angestellt und einige freiberuflich tätig. Aber wenn du dir - wie geschrieben - ganz sicher bist, dass die gewerblich selbständig sind, dann ist das mit Sicherheit so !
Einen Teufel werde ich! Da musst du schon dein zuständiges Finanzamt fragen, wie üblich, oder deinen Steuerberater, der ne entsprechende Haftungsversicherung übrigens haben sollte. Für die Richtigkeit deiner eigenen Angaben unterschreibst du und musst auch selber grade stehen ...
@Ahnungslosen Na klar weil wir an der Stelle in der Diskussion bei "freischaffenden" nicht angestellten Dl waren, wäre die Entsprechung ja nicht eine angestellte Altenpflegerin sondern eine selbständige Altenpflegerin! Und da war die Frage Gewerbe oder Freier Beruf. Zu kompliziert? Dagegen hilft ab und zu, die Socken zu wechseln!
für dich offensichtlich, wenn du dann absolut irregeführt wirst und wikipedia unterstellst, dass dort (im Sinn-Kontext dieses Threads) auch keine Angestellten gemeint sein können, wenn sie andererseits von einigen freiberuflichen schreiben... *ROFL btw. und zu deinem IHK-Schriftstück von 2/2004 guckst du zur Klärung BMF v. 22.10.2004 - IV B 2 - S 2246: http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/145/Content/000145323.htm aber dann bitte wieder zurück zum Thema, bevor du mir noch weitere Sachen erklärst - ich fühl' mich als Ahnungsloser einfach wohler...
Einkommensteuerlich waren Einkünfte aus Prostitution "sonstige Einkünfte". Wenn sie jetzt als "gewerbliche Einkünfte" eingeordnet werden, könnte das ein böses Eigentor der Finanzverwaltung werden. Innerhalb der jeweiligen Einkunftsart ist nämlich eine Verrechnung möglich. Bsp.: Hure erwirtschaftet 50.000. Ehelude macht mit Autovermietung (unstr gewerbl) 50.000 Minus. Erg: Keine StSchuld der zusammenveranlagten Eheleute. Bisher ist das nicht möglich. 50.000 Hurenlohn müssen normal versteuert werden, Ehelude bekommt n Verlustvortrag. Da bietet sich n interessantes Feld für StB an: Optimierung der Steuerschuld durch ständiges Anschieben von gewerbl Aktivitäten (mit entspr Verlust).
Watt willste denn vom Pressesprecher? Fordere das Urteil bei der Geschäftsstelle der Kammer an. Da fragt keiner nachm Presseausweis. Anruf müsste reichen. Du musst natürlich ne Anschrift angeben können. Kostet 0,50 EUR pro Seite.
*sarkasmus-on eventuell auch in deine, wenn der "richtige, liebenswerte" Betreiber erfährt, von wem sie den "guten Tipp" bekommen hat *sarkasmus-off btw.: bzgl. einer Änderung in der Praxis, dass überwiegend die girls in Clubs angestellt werden, nehme ich Wetten dagegen an...
@Xx_Er Das "irreführend" hinsichtlich Wikipedia bezog sich zunächst nicht auf "angestellt" oder nicht, sondern dass Altenpfleger völlig allgemein "freien Beruf" zugeordnet wird. Dem ist auch nach dem von dir gefunden BMF-Schreiben daumenhoch nicht so , denn da gibt es eine erhebliche Einschränkung Eine solche Einschränkung hatte ich nicht im Blick, weil an sich schwer vorstellbar und teilbar, und für mich tut sich da wieder ne Grauzone auf, wo ein freiberuflicher Altenpfleger wieder in Gefahr gerät, doch Gewerbe auszuüben. Dann wäre es wohl sicherer, nur angestellt bei einem Pflegedienst zu sein. Es gab/gibt sicher einen gewichtigen Grund mit dieser Einschränkung!
@smilEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEYYYYYYYYYY... zum Thema bitte ! PS: is' kein Beinbruch, wenn du dich mal ganz klar geirrt hast - passiert mir auch...
*boah-ey... nix Waldorf und Statler - das klappt nur mit smiley, dass aus 'ner ironischen Zwischenbemerkung eine seitenlange *öööhm "ernste Diskussion" wird ...
aus der Pressenotiz... ob da politisches Kalkül dahinter steckt, oder es (nach zB. "Pussyclub") nur ein weiterer "juristischer Knallfrosch" bleibt, wird sich *imho erst in der Praxis zeigen. Bzw. müsste dieses Urteil ja auch erst mal Rechtskraft erlangen... Denn mit o.a. "Argumenten" könnte man gegen nahezu alle Saunaclubs und erst recht alle "Flatrate"-Clubs ermitteln und Anklage erheben.