Emmerich/Kleve: noch nen 'Menschenhändlerprozess'

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von badura, 6. November 2012.

  1. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    :gott: da jibbt es auch 2 Sorten von "Beschuldigten"!;)

    Die, für die das AUS in jeder Beziehung bedeutet Ende /Strick und die, die ne "Retour-Kutsche" adäquater Größenordnung parat haben, z.B. Entlassungen ... nein gemeint ist " De-Investition".;)
     
  2. Xx_er

    Xx_er Guest

    jepp - und die Mädelz sind jetzt sicher auch nicht angestellt - seltsam das Ganze...

    Und der Satz: "Die Damen haben sich untereinander auf bestimmte Preise für einzelne Leistungen verständigt ..." ist auch noch immer auf der HP !


    theoretisch ja - praktisch wird "gekürzt", wenn zu wenig Gäste gekommen sind :rolleyes:
     
  3. Xx_er

    Xx_er Guest

    und noch ein Wort...

    zur jetzigen Gewerbesteuerpflicht der Prostituierten:

    Den Entscheid des BFH München werte ich als ziemlich willkürlichen Akt, der keinesfalls irgendwie juristisch logisch ist, denn a-tens ist in der GewO nichts bzgl. Prostitution geregelt und b-tens wurde das ja bis dato auch anders seitens der Finanz gesehen. Somit ist meine starke Vermutung, dass einfach finanzpolitische Interessen diese "Erkenntnis" geleitet haben und keine "sachlich logischen Argumente".

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Prostitution-wird-gewerbesteuerpflichtig-article10612241.html

    Vielleicht liegt aber der Grund enfach darin, dass der Volksmund von der Prostitution immer schon als "dem ältesten Gewerbe der Welt" spricht... :D
     
  4. bismarck

    bismarck Gesperrt

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    #144 bismarck, 13. Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2013
    Das ist auch nicht nötig. Die GewO enthält ja keine abschließende Liste der Gewerbe, sonst müßte sie ergänzt werden, sobald jemand ein neues Geschäftsfeld entdeckt. § 6 enthält lediglich eine Liste derjenigen Tätigkeiten, auf die die GewO keine Anwendung findet: die freien Berufe, Landwirtschaft usw.

    Der Gesetzgeber hat nicht einmal genau definiert, was ein Gewerbe ist. Da gibt es lediglich die herrschende Meinung der Juristen, und demnach ist ein Gewerbe jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung, langfristig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

    Ergänzung: § 15 EStG bietet eine Definition eines Gewerbebetriebes im steuerrechtlichen Sinne (um den es hier geht). Entscheidend ist wohl der Passus "und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt". Das wurde vom Bundesfinanzhof früher verneint, und in dieser Hinsicht hat er seine Meinung geändert.
     
  5. Xx_er

    Xx_er Guest

    ich habe auch nicht behauptet, dass das nötig wäre, nur hätte man statt der finanzpolitischen Entscheidung (Prostitution = Gewerbe) genauso die Prostitution explizit in der GewO ausschliessen können...

    naja, das ist ja aber "historisch gewachsen", dass durchaus etliche Berufe, obwohl das gefettete genauso zutrifft, davon aber i.d. GewO ausgenommen sind ;)

    Rein persönlich für mich, hat die Tätigkeit einer (guten) Prostituierten auch mehr "künstlerisch freien" Charakter als "gewerblichen". Sie "heilt" bedürftige Männer von so einigen dringenden Bedürfnissen ... ;)

    Und Heilpraktiker sind ja *afaik auch kein Gewerbe iSd. GewO :D
     
  6. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Freier Beruf fällt ja eigentlich per Definition aus, da man dazu besondere Fähigkeiten benötigt.

    Was spricht denn gegen ein Gewerbe?
    Die Gewerbesteuer?
    Sorry da gibt es einen Freibetrag von 24500 (Einkünfte, nicht Umsatz) und darüber hinaus wird die Gewerbesteuer als Ausgabe bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt.
    Bei über 2000 € netto pro Monat darf auch eine SDL Steuern zahlen, finde ich.

    Oder gibt es andere Argumente gegen ein Gewerbe?


    .
     
  7. bismarck

    bismarck Gesperrt

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    Das explizite Ausschließen wäre aber Aufgabe des Gesetzgebers. Die Gerichte legen die bestehenden Gesetze nur aus.
     
  8. Xx_er

    Xx_er Guest

    ist mir im Grunde sch...egal und nicht dass ich wüßte - aber frag' mal (oder lies die Gerichtsakten) von jenen - vermutlich wirklich selbständigen - SW's, die gegen ESt-Bescheide in denen ihr "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" "unterstellt" wurden, Einspruch bzw. Klage erhoben haben.

    Die werden dafür ja wohl irgendwelche Argumente gebracht haben...


    da wär' ich jetzt echt nicht d'rauf gekommen ;)

    Das ist's ja auch, was in vielen Kommentaren zum ProstG von unterschiedlichster Seite bemänget wird - nämlich dass die weiterführende Umsetzung des Grundgedankens im Verwaltungsrecht legislativ nicht Platz gegriffen hat.
     
  9. Xx_er

    Xx_er Guest

    *scnr Nachtrag...

    also ich kenn' da deutlich mehr als eine, der ich selbige attestieren würde... :D :cool:
     
  10. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Macchiato dankt dafür.
  11. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Ergänzt. Danke für den freundlichen Hinweis!:)

    Das Folgende iss natürlich wieder ne typische öXperten-Meinung!:D
    Das iss "Juristen-Deutsch" und hat mit Logik nix zu tun! :gott:
    Wenn man per (politischen, wirtschaftlichen, ethischen ...) Postulat eine Möglichkeit von zwei Möglichen per se ausschließt, gilt umgekehrt, dass sinnvollerweise Varianten der einen Möglichkeit nicht bei der zweiten drunterfallen können oder sollen.
    Das mache die nur zu Klarstellung und nicht weil sich dadurch schon ein Absicht ergibt.:besserwisser:
    (im Angelsächsischen heißt das "for dummies" :duckweg:)

    Die "Absicht" ist, was vom Anspruch her unter "Freie Berufe" fallen soll!
    Und nur DAS hat der BFH nochmal klargestellt. Nix weiter.

    Klar auch Astrologinnen und Kartenlegerinnen haben besondere Fähigkeiten ...:peinlich:

    Mit Sicherheit nicht, weil da der von dir "eingeführte" Renzikowski das bereits klargestellt hatte.
     
  12. Xx_er

    Xx_er Guest

    cum grano salis ;)

    bei manchen Freiern kommt doch auch 'ne Kombination aus "Schauspieler + Altenpflege" in Betracht :D
     
  13. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    ja nee ist klar.
    Nur Presse. Einfacher Bürger ist nicht.
     
    Xx_er dankt dafür.
  14. Xx_er

    Xx_er Guest

    #154 Xx_er, 13. Mai 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Mai 2013
    och geh' smiley - wenn wir 2 was lesen, verstehen wir einfach nicht dasselbe ...:rolleyes:

    --> http://jakobs-rechtsanwaelte.de/aktuelles/

    Allg. über freie Berufe hat der BFH gar nix - und schon gar nicht "nochmal" - was klargestellt. Er hat seine bisherige Ansicht bzgl. Prostitution revidiert und ist damit der bereits andernorts überwiegend vertretenen Meinung gefolgt.
     
  15. Xx_er

    Xx_er Guest

    ironischer Nachsatz...

    vllt. bekommen wir jetzt noch ein "Münchner-Verfahren" des BFH serviert, das analog dem DD-Verfahren auch eine pauschale Vorauszahlung der Gewerbesteuer für Prostituierte "regelt" :rolleyes:

    Denn jener überwiegende migrantische Teil der SW's, die jetzt schon keine ESt-Erklärungen abgeben (oder nur wenn sie als "etwas sesshaftere" explizit gemahnt und mit Konsequenzen bedroht sind), werden ganz sicher sofort und freudig Gewerbesteuer zahlen...
     
  16. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #156 Smiley, 13. Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2013
    Informationsfreiheitsgesetz

    @Crimson

    Es gibt ein Bundesgesetz und auch ein Landesgesetz in NRW, nach dem bestimmte Behörden Auskünfte erteilen müssen.;)

    Informationsfreiheitsgesetz

    Gerichte fallen auch darunter, sofern es Verwaltungsaufgaben betrifft.
    Also in der Sache selber sind sie sicherlich nicht auskunftspflichtig, aber sie müssten wohl rausrücken, wann und wie das Urteil veröffentlicht wurde/wird.

    >>>Quelle<<<
     
  17. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @Xx_Er
    Die hast vermutlich keine Ahnung, wie solche Sachen in Dland laufen.:D

    Urteil und Begründung sind 2 verschiedene Sachen.
    Ne Presse-Mitteilung ist noch ne andere Geschichte!;)

    Es jibbt ne Vorgeschichte u.a., dass Teile der dt. Justiz, Körperschaften und öffentliche Meinung sich gegen die Konsequenzen, die sich aus ProstG ergaben/ergeben, sträubten.

    Nun jibbt es aber auch so etwas wie eine Rechtssystem-Konsistenz, die meisten erst entsteht, wenn widersprüchliche Auffassungen höchstrichterlich entscheiden sind. :rolleyes:
    Anderenfalls bzw. falls ein Sache noch nicht so weit gediehen ist, jibbt es eben immer wieder die Möglichkeit anderer Urteile, Auffassungen, Bescheide usw.

    Und insofern werden andere Auffassungen nun steuerrelevant revidiert, u.a weil sie sonst unweigerlich mit solchen älteren Sachen eben "Freier Berufe" vs. "Gewerbe" kollidieren würden.
    Damit hat der BFH der Rechtssystem-Konsistenz nun endlich auch auf der Steuerseite genüge getan!;)
     
  18. Crimson12

    Crimson12 Querquatschkopf

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    Danke
    Hier gibt es noch was konkretes dazu:
    http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19980010

    Leider steht da nicht welcher Zeitrahmen gilt für die Veröffentlichung :eek:
    Dem Gericht wäre es nicht vorzuwerfen wenn sie das Urteil erst nach paarundzwanzig Jahren veröffentlichen.
    Wie war das: eine Krähe .......
     
  19. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #159 Smiley, 13. Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2013
    Altenpflege iss aber ganz klar Gewerbe.;)

    Es sei denn, die Dame hätte einen anerkannten höheren Abschluß im Bereich Medizin, so dass sie vielleicht wieder unter "Freie Berufe" käme ... :duckweg:

    Im Zuge der Niederlassungsfreiheit in der EU ...
     
  20. sunny

    sunny Bekannter Schreiber

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    Ich glaube, ihr vergesst den Umstand, das bisher etliche DLs sich selbständig als Hostess, Model, Tänzerin etc. angemeldet haben, um eben NICHT nach außen erkennbar offiziel als DL zu arbeiten. Und dies sind "freie Berufe".

    Dies wird jetzt nicht mehr möglich sein, da sie so jetzt offiziel Gewerbesteuer schulden.
     
    Smiley dankt dafür.