Daß deutsche Richter nicht jeden Blödsinn glauben, denen man ihnen erzählt, haben wir ja nun gesehen.
Düsseldorfer Verfahren Ein "interner" Erlaß der ehemaligen OFD Düsseldorf. Leider den genauen Text dazu nicht gefunden. http://www.derwesten.de/staedte/emm...t-mehr-als-fuenf-jahre-in-haft-id7928008.html Jetzt fände ich es mal interessant, wie das Düsseldorfer Verfahren (der Pressetext ist ja wieder mal falsch, das Düsseldorfer Modell ist ein Sportmodell, die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt) die pauschalisierte Vorauszahlung am Straßenstrich handhabt Tja, Pisa ist überall, auch im Landgericht
Quatsch mit Sosse ! Die müssen notgedrungen alles glauben was nicht zu beweisen ist Punkt In diesem Falle trifft das alte Sprichwort zu: "Dusseligkeit muss bestraft werden"
ja da sieht man mal wie das ist wenn man selbst 'nen Schnellschuss hinlegt aber der Link gibt ewas interessantes: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php#solrNrwe nur die Entscheidung aus Kleve ist noch nicht dabei
Die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren ist freiwillig. Ablauf: Quelle: http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/besteuerung-rotlichtmilieu-prostitution.html
Formal ja Aber frag mal einen Betreiber. Entweder Sie nehmen daran teil oder wir kontrollieren 3 x die Woche. Das ist auch falsch. Richtig ist: Der Bordellbetreiber muss für jede Prostituierte eine Pauschale an das FA abführen. Wenn die Prostituierte z.B. abhaut ohne abzurechnen ist es sein Bier.
Fett markierte Passage halte ich für nicht allgemeingültig Das ist eindeutig nicht in allen Regionen gleich. Teilweise reicht die Angabe des Künstlernamen. Ich überlege übrigens, was mit den abgeführten Tagesabgaben nach Düsseldorfer Verfahren geschieht, wenn sich wie im vorliegenden Fall nachträglich herausstellt, dass die Damen gar nicht als selbständig zu betrachten sind? Werden diese auf die geschätzte Sozialabgabeschuld angerechnet? Können sich die Damen die Kohle zurückholen?
das würde mich auch interessieren Und je länger ich mir die gefettete Passage im Pressetext auf der Zunge zergehen lasse, umso mehr kommen mir Zweifel, dass das SO vom Richter ausgeführt wurde, bzw. falls doch, wie selbiger diese "Erkenntnis" begründet Hat dazu jemand eine Idee - mir ist nirgends beim §-Stöbern oder sonst wo zum DD-Verfahren irgendwas in dieser Richtung unter gekommen ! mW. ist es durchaus in der Praxis so, dass Clubbetreiber seitens einiger Finanzbehörden dazu "sanft überredet" werden, am DD-Verfahren teilzunehmen, was aus Sicht der Finanz nachzuvollziehen ist: bringt Steuereinnahmen (die sonst kaum zu vollstrecken wären) und spart Aufwand...
Genau sowenig wie "Richter" mit "richtig" oder "Vertrag" mit "vertragen" zu tun hat, wird Prostitution ein "freier" Beruf" jemals werden ... nur wegens der "Freier". Die Entscheidung des BFH ist völlig logisch und nachvollziehbar, weil "Freie Berufe" >>>Quelle<<< Das dürfte wohl nicht für für Cash zutreffen ... und "frei" im Sinne, jeder kann irgendwas machen, jibbt es nicht!
Da kann m.E. gemeint sein, dass die Abgaben nach dem Düsseldorfer Verfahren nicht die Steuerangelegenheiten des Clubs betreffen, sondern nur die vorweggenommenen Einkommenssteuern der "selbstständigen" DL. Wenn die DL aber aus Sicht des Gerichts eh nicht selbstständig waren, sondern eigentlich als Angestellte zu bewerten gewesen seien, dann ist das Düsseldorfer Verfahren auch als Lohnsteuervorauszahlung nicht anzuwenden. Aus dem selben Pressebericht: Demnach hat möglicherweise der Club geglaubt, dass auch seine Steuerschuld durch das Düsseldorfer Verfahren weitgehend abgegolten worden seien. Dann macht die Formulierung aus dem Pressetext Sinn.
Tipp: wenn du schon zitierst, dann gibt doch bitte die Quelle an, und lass vorallem nicht das Wichtigste weg... lt. http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland) Und ich überlasse es jetzt deiner Logik, uns mit nachvollziehbaren Ausführungen aus der GewO bzgl. Prostitution zu beglücken ...
ist für mich völlig klar, aber es soll ja sehr dusselige Betreiber geben... ja, wenn man das so liest, dann bekommt der Text bzgl. des "darf nicht bei Bordellen Anwendung finden" eine andere (sinnvolle) Bedeutung. Verwirrend in dem Zusammenhang ist dann allerdings noch die Erwähnung von Laufhäusern & Strassenstrich im gleichen Satz - aber ev. hat der Journalist da ja selbst etwas nicht so wirklich verstanden...
Ja aber auch der dusseligste Betreiber hat einen Steuerberater, und selbst wenn nicht wäre das doch sofort bei der allerersten Steuererklärung bzw. sogar schon bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung aufgeflogen. Er kann doch nicht irgendeine Zahl als Vorauszahlung angeben die das Finanzamt nach dem Düsseldorfer Verfahren unter einer ganz anderen Steuernummer vereinnahmt.
@crimson ohne die Faktenlage zu kennen, kann man munter weiter spekulieren... Der Pressetext ist auf jeden Fall "sehr seltsam" - vllt. wird ja mal eine wörtliche Urteilsbegründung online gestellt...
Spekulation Ob es entsprechend gehandhabt wurde, weiß ich natürlich nicht. So sollte es sein: Das ist eine andere Steuernummer als die des Bordellbetriebes ansich, da es ja in einem Fall um treuhänderisch vereinnahmte Gelder handelt, im anderen Fall um die Steuerpflichten des Bordellbetriebs ansich. Ich schreib mal ans Gericht um die Begründung zu erhalten.
ach ja nochwas die SDL haben also keinerlei unternehmerisches Risiko? selbst spezifisch für Pauschalclubs stimmt das nicht. Sie sind ja beteiligt am Tagesumsatz oder an der Anzahl der Zimmergänge der Gäste - und bei beidem gilt: je weniger Gäste desto geringer der Umsatz. Keine vorhandene eigene Kundenakquise? Die Dl sitzen da und warten daß sie angesprochen werden? Keine eigene Werbung? Wenn Dessous und Schuhe als Werbeausgaben anerkannt würden? übrigens heisst der Laden jetzt Fun Garden Star und es geht weiter wie bisher
kommt drauf an: es gibt auch PC's die ein Tagesfixum zahlen... allerdings als GmbH (lt.Impressum) - war das vorher auch eine ?!
Ja aber fungarden ist und bleibt ja ein Club. Fixum? Egal wie viel los ist? Ok GmbH? Weiß nicht ob vorher auch schon. Ist aber auch völlig egal. Ein weit verbreiteter Irrglaube daß die Haftung auf die Einlage (zB 25 000 €) beschränkt ist. Bei Steuerschulden sind auch die Gesellschafter dran insbesondere Geschäftsführende Gesellschafter haften mit ihrem kompletten Privatvermögen. Wie bereits geschrieben hilft da nur Ausland, mit dem es weder ein Steuerabkommen noch ein Auslieferungsabkommen gibt. Schweiz wäre da glaub ich ganz gut. Dauert ja noch was bis die Kavallerie kommt.
Wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzen, sonst nicht. Sonst haftet nur die GmbH, und nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, das allerdings das Stammkapital weit übersteigen kann.