Stopp mal! Nach dem Berichten zu folgen, sind die Damen zum Gewerbeamt, um ein Gewerbe (als Tänzerin) anzumelden. Da es kein zulassungspflichtiges Gewerbe und auch kein regional zahlenmäßig limitiertes Gewerbe war, kann das Gewerbeamt nicht anders. Wenn die Damen aber hinterher in Arbeitnehmer-ähnlichen Strukturen arbeiten (müssen), kann dem Gewerbeamt nur begrenzt ein Vorwurf gemacht werden. Einzig, dass nicht nach geprüft wurde, wäre zu bemängeln. Da hätte es unter Umständen auffallen können und zum Entzug der Gewerbeerlaubnis bei der einzelnen Dl führen können. Beim FA ist es ähnlich. Das FA prüft zunächst nach vorliegende Informationen und legt darauf hin die Steuern fest. Wenn die zugrundeliegenden Informationen von den Dl her falsch sind/waren, wird die Sache nicht dadurch legal, dass Steuern gezahlt werden. Ebenso beim Betreiber. Und da liegt der Hase im Pfeffer! Freilich hätte ich zunächst vom FA bei Nachprüfung erwartet, dass die Sache auffliegt. Aber bei guten schauspielerischen Leistungen mag das bei normalen Prüfungen schwierig zu entdecken sein. Aufgeflogen ist deshalb die Sache erst, als die wirklichen Umstände der Arbeit bei dem Menschenhandels-Vorwurf geprüft worden. Dass das Geschäftsmodell durch Gewerbeamt legalisiert worden sein soll, ist schwer zu beweisen. Ebenso beim FA. Es wurde offenbar getäuscht und man kann sich nicht herausreden, ihr hättet es ja bei der Nachprüfung entdecken können. Insofern wird nun klar, dass ProstG eigentlich "klare Kante" im Geschäft erzwingt. Mauschelei geht eigentlich nicht oder ist sehr gefährlich.
Totale Überraschung, was da zutage kam - das hätte ja keine Behörde auch nur ahnen können, wie das so "üblicherweise" in Clubs abläuft - mehr als 10 Jahre sind ja auch ein wirklich viel zu knapper Zeitraum um sich da als Behörde/Exekutive Informationen zu beschaffen... träum weiter Das hat man ja an den letzten 10 Jahren, sowie an der von allen Seiten geäußerten Kritik an der Umsetzung im Zusammenhang mit dem ProstG gesehen. Aber ich prophezeie dir zu 99%, dass - egal wie es auch immer mit dem Urteil weitergeht - es nicht dazu führen wird, dass sich in absehbarer Zeit Heerscharen von angestellten SW's in den Clubs tummeln. Daran hat nämlich niemand ein wirkliches Interesse. Ganz interessant auch die Sicht der Exekutive durch Prof. Dr. Joachim Renzikowski:
Du scheinst noch nicht verstanden zu haben, wie der gegenwärtige sogenannte "Rechtsstaat" funktioniert! Der ist nämlich nicht verpflichtet, vorsorglich dein Geschäftsmodell zu prüfen! Sondern du musst selber schaun, dass du gegen kein Gesetz usw. verstößt. Mir ist das egal. Ich trage da kein Risiko und hab da nix von!. Mir scheint das wohl eher so zu sein, dass die eine Seite (Rotlicht) frohlockte, endlich legal, aber die Pflichten daraus übersehen hat. Die Kontroll- und Opferseite bemängelte, dass ihr nunmehr der "General-Verdacht" und die Vollmacht daraus entzogen wurde. Willste mir "Konkurrenz" machen! DAS habe ich nie "erwartet"! Zeig mir wo! Das war ne Erwartung der ProstG-Gegner/Kritiker ... zieht sich durch so gut wie alle Reportagen und Presse-Äußerungen! Ich bin aber kein ProstG-Gegner! Tja wer im rechtlich ungedeckten Raum arbeiten will, kann das ja tun. Ich würde das jedenfalls in meinem "Geschäft" nicht machen bzw. mich hüten ... Strafrechtler Renzikowski: Hier schreibt und denkt der Strafrechtler ... Es bedarf keine zusätzlichen Gesetze, wenn der nun gewährte Freiraum durch schon existierend Gesetze und Verordnungen reguliert ist! Schreibt er auch später: Jenau! Tja ... da merkt man(n) schon, dass der Prof. noch nie in der sogenannten "Marktwirtschaft" an der Basis arbeiten musste. Das mag ich nicht alles ganz bestreiten, aber woanders ist das auch nicht viel anders ... Überhaupt Manches klingt gut. Manches bestätigt mich sogar! Das hier z.B. Ja genau so ist es! Schrieb ich schon mehrfach in abgewandelter Form. Und was er zur Ausübung in Dortmund schreibt ... Selbstständiges Gewerbe oder Betriebe ... ist doch das genau, wo das Zivil- und Verwaltungsrecht folgt. Yepp! Und das eigentlich seit 11 Jahren! So ist es und SO habe ich es auch immer behauptet. DAS scheint mir der eigentliche Punkt zu sein! Wenn man manche öffentliche Diskussion so verfolgt oder Kommentare liest, dann ist die Gesetzes-Realität weder bei vielen Bürgen noch bei der Verwaltung und Ordnungsmacht noch bei bei vielen Anbietern richtig angekommen. Dementsprechend unwillig beschäftigt man sich damit. Und in der Zwischenzeit habe Einige im Gewerbe offenbar geglaubt, nur weil nix weiter passiert, ist das alles legal so.
der eigentliche Punkt ist, dass das ProstG die praktische und rechtliche Situation von Betreibern & SW's verbessern sollte - das ist nicht bzw. kaum eingetreten, dank des (euphemistisch ausgedrückt) "nicht sehr ausgeprägten" Interesses der Verwaltungsbehörden. Aus Betreibersicht stellt sich das - sollte das Urteil Schule machen - so dar: - vorher stand er wg. dem (alten) StGb §181a immer mit einem Bein im Knast - neuerdings wg. Lohnsteuer- & Sozialabgaben Hinterziehung Und komm' jetzt nicht mit: "na dann soll er die Mädelz doch einfach anstellen" - das würde nur wieder zeigen, wie wenig Ahnung du von der Praxis hast
Falsch! Seit 11 Jahren ist das so, falls die Dl nicht wirklich den Umständen nach "selbstständig" arbeitet! Und nochmal ... schon 2010 haben die Vorgänge in Augsburg und Pohlheim doch gezeigt, wie das ist! Komm ich nicht und hab ich auch nirgends gefordert!!!!! Ich habe nur festgestellt, dass es 2 Varianten gibt! Alles andere ist und war in ganz normalen anderen Gesetzen und Verordnungen, die auch für den Rest der Warenwirtschaft gelten, geregelt. (Genau so scheint es das Gericht zu sehen und passagenweise der Prof. Renzikowski überwiegend auch.) Und eben aus der üblichen Gesetzes-Lage, die ich auch beachten muss, speist sich meine "Ahnung"! Das Dilemma des öXpertentums ... ja ja Da kommt der arme Smiley und sagt Jahre vorher, wo er Diskrepanzen sieht und wird nun auch noch . Dass du und Einige andere Frust haben, versteh ich sogar. Aber "vorhersagbar" war das, wenn man den dt. Gesetze und Verordnungen "versteht".
Unsinn - die Rechtspraxis (!) war anders - gab ja auch einige Prozesse/Anklagen wo das mit der Scheinselbständigkeit anders beurteilt wurde bzw. gar nicht Thema war, obwohl die Clubpraxis nahezu ident wie im Fungarden gehandhabt wurde. wieso sollte ich verärgert sein Eher amüsiert über deine Besserwisserei *ops "klare Beurteilungskompetenz" der Sachlage Du solltest echt einen Leitfaden für ahnungslose Clubbetreiber schreiben, wie die nun - gemäß der, nach deiner Ansicht völlig klaren Rechtslage - ihren Club rechtssicher organisieren sollen ...
Nichtverfolgung oder Ignorierung bedeutet nach meiner Auffassung nicht "Legitimierung" oder Straffreiheit. Letzteres nur, wenn verjährt. Gummi -Bla-Bla Konkret! Geschenkt ... das öXpertentum iss auch ganz hübsch! Du wirst lachen, da bin ich gestern schon drauf angeschrieben worden! (Von wem ... darf ich selber ja nicht outen ... aber sehr prominent! ) Aber auch da zeigt sich deine "wahre Ahnung"! Sone Art "Rechts- und Steuerberatung" ist in Dland strikt reglementiert. Die kann man nicht einfach mal SO machen, nur weil selber fähig ist, Gesetze zu befolgen bzw. zu verstehen! Ich könnte mir aber vorstellen, das ist in Österreich nicht anders.
*** Scheinselbständigkeits Prüfer des FC - Einsatz im Revier *** *ROFL das gäbe zumindest ein ganz wunderbares neues Format für eine RTL2-Doku...
Jau ein echter "öXperten-Witz" Ich hab es ja grad ausgeschlossen, dass ich sowat jenau oder ähnlich machen würde! Obwohl es sei denn als "schauspielerische Leistung" - fiktiv quasi . Da darf ja auch jeder sonstwat spielen ...
eben... es wäre ja nur eine Verlagerung deines Spielplatzes vom öffentlichen Forum ins TV - und ausserdem weder Steuer- noch Rechtsberatung ! Bei deinen prominenten Kontakten sollte sich das doch organisieren lassen... Und bzgl. deines telegenen Auftretens würde ich mich vorher von Oberender/Beretin briefen lassen
Wohl nicht ganz. Denn dann würden mich viel mehr identifizieren können und mit schönen ruhigem Clubgang wäre es dann vorbei... Schlimm jennuch, dass die bei der Polizei offenbar planen, mein bestes Stück zu jeder Zeit inspizieren zu können (München iss ja schon so), nein da kriegst auch noch Autogrammkarte und Stift gereicht! ... oder Karte mit nem Tesa hinten drangeklatscht, Stift rein und dann "...ich warte draußen, bis du fertich bist ... " Tja wenn du wüsstest, was du nicht weißt ... Ach wat ... es muss krachen! Sonst jibbt es keine Quote! Ich trete, wenn schon, als "Original" auf!
aber noch mal ernsthaft zur "Scheinselbständigkeit": Ich - als fiktiver (Sauna-)Clubbetreiber - wüsste (so das Urteil zur Rechtspraxis wird) jetzt nicht, wie ich sicher sein kann, dass in einem allfälligen Prozess nicht irgendein Richter "erkennt", dass die Girls eigentlich Angestellte sind Was mir auf die Schnelle einfällt - zumindest könnte man: - nicht am DD-Modell teilnehmen - checken, dass jedes Girl Gewerbeanmeldung & Steueranmeldung hat - die Girls kassieren selbst beim Freier - alle Girls zahlen Clubeintritt - keine (Club-)Werbung mit den Girls machen, sondern sie "animieren" selbst zu werben - keine Preisauskünfte bzgl. der Girls in irgendwelcher Art tätigen - keine Weisungen zur Anwesenheit - keine Weisungen bzgl. "Service-Standards" - keine Entgegennahme von Freier-Reklamationen bzgl. des "Service" aber ob das hinreichend ist - keine Ahnung... Ganz kritisch wird's klarerweise bei den sg. "Pauschalclubs" - dazu fällt mir wenig ein, wie man das hinbekommt, dass das nicht so wirkt, als seien die Girls angestellt - vorallem da dort ja meist auch fixe Arbeitszeiten gelten und das Girl eben nicht selbst kassieren darf. Eine Idee neben der Beachtung der restlichen o.a. Punkte wäre jedes Girl in einen GbR. oder PartGG. -Vertrag reinzunehmen auf jeden Fall eine Herausforderung für (Winkel-)Advokaten
Prostitution ist immer noch kein freier Beruf. Dem steht auch eine kürzliche Einstufung als (steuerpflichtiges) Gewerbe durch den Bundesfinanzhof entgegen.
stimmt auch wieder - ich bin ja kein RA - sehe jetzt auf die Schnelle nicht, ob das schon prinzipiell gegen die Möglichkeit einer GbR. spricht, gegen eine PartGG vermutlich schon...
und wer gerne in der - lt. smiley völlig klaren - Rechtslage seit Bestehen des ProstG wühlen möchte, zwei ellenlange Arbeiten zu dem Thema mit vielfachen Verweisen auf Meinungen, §§-en und Urteile... bmfsfj: Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ (PDF) Uni Bremen: Das Spannungsverhältnis zwischen ProstG und Art.3 II GG (PDF)
Die GbR oder BGB-Gesellschaft ist die simpelste aller Gesellschaftsformen und Auffangtatbestand. Eine Gesellschaft, die nicht ausdrücklich etwas anderes ist, ist GbR. Schon eine Fahrgemeinschaft ist eine GbR, das funktioniert ohne schriftlichen Vertrag und ohne daß den Mitglieder überhaupt bewußt ist, daß sie eine GbR gegründet haben. Wenn eine Gruppe rumänischer Zigeunermädchen auf die Idee kommen sollte, als GbR einen Flatratepuff zu betreiben, ginge das vielleicht rechtlich in Ordnung. Sobald ein Beschützer dabei ist, der den Großteil der Kohle einstreicht, läuft es wieder auf ein verdecktes Angestelltenverhältnis hinaus. Aber wir wissen ja, daß die alle ein ganz furchtbar selbstbestimmtes Leben führen...
nix Beschützer - die GbR. hat dann im Angestelltenverhältnis einen GF, Security, Barmann, Putze etc...
Das Problem ist für die Betreiber durchaus zu managen , würde aber mit Sicherheit zu höheren Preisen führen . In der Wirtschaft gibt es genug Jobs in denen ein kleines Grundgehalt + Provisionen gezahlt werden , Nur müssten die dann auch auf eiiner Gehaltsabrechnung erscheinen und Sozialabgaben abgeführt werden. Das hiesse aber auch das diese Clubs auf dei Mädels auf Bulgarien und Rumänien mangels Arbeiterlaubniss verzichten müssten und vermutlich wäre es mit den Billigpreisen dann vorerst vorbei bis die dann nächstes Jahr auch eine Arbeitserlaubnis bekommen könnnen . So ein Modell ist für die Betreiber aber wesentlich sinnvoller wie immer mit einem Bein Im Knast zu stehn . Scheinselbständigkeit wird im übrigen in allen Wirtschaftsbereichen verfolgt.
Was ich mal bezweifeln möchte. Das Problem der Scheinselbständigkeit kam vor gut 10 Jahren hoch als man meinte man könnte die damaligen Löcher in den SV stopfen. Seitdem die Politik und die Finanzverwaltung gesehen haben daß eine konsequente Verfolgung zu Lasten der Gewinne vor allem größerer Firmen gehen verfolgt man das kaum noch. Die Alternative zur Scheinselbständigkeit ist nämlich nicht die angestellte Tätigkeit sondern die Arbeitslosigkeit. Siehe z.B. Tausende von angeblich selbständig fahrenden Transportunternehmern die nur für Hermes, DHL, GN und ähnliche Unternehmen arbeiten, natürlich weisungsgebunden sind und auch keine eigenständige Werbung machen (z.T. ist eine selbständige Tätigkeit für andere Unternehmen ja sogar verboten). Politische und verwaltungstechnische Entscheidungen fallen nach Interessenlage und nicht nach Rechtslage. Siehe Revision gegen Straßenstrichurteil Dortmund. Das "mit einem Bein im Knast" sehe ich nicht so. Wenn der Vorwurf des Menschenhandels nicht erhärtet worden wäre, wäre der Beitreiber relativ glimpflich davon gekommen. Es geht ja um die gleiche Größenordnung wie bei Hoeneß, und der wird mit Sicherheit auch nicht im Knast landen. Interessant wäre es zu wissen, wie die Sachlage ist, wenn der Clubbetreiber eine ausländische Gesellschaft ist, z.B. aus Spanien oder aus Rumänien. Der hier über Geschäftsführer oder auch nur weisungsgebundene Personen agiert? Ähnlich dem Baugewerbe, wo ein Teil klassischer Gewerke aus Polen oder gar der Ukraine kommt. Beispiel Flughafen BER, auf dessen Baustelle glaub ich zu über 70 % Ausländer arbeiten.
Der Unterscheid zum Baugewerbe ist folgender: Die Frimen melden in Polen uswe ein gewerbe an und dürfen dann Ihre Aufträge legal in Deutschland ausführen . Prostitution iist In Rumänien strafbar deswegn kann da niemans ein Gewerbe anmelden und Mitarbeiter hier beschäftigen. Im übrigen dürfen die Rumänischen und Bulgarischen Mädels ja legal hier als selbständige arbeiten nur darf es eben nicht sein das Zeiten und Bekleidung und Preise Ihnen vorgeschrieben werden .Das hat das Gericht in der Urteilsbegründung klargestellt. http://www.rp-online.de/niederrhein...ungarden-betreiber-duo-muss-in-haft-1.3382880