Würde mich mal interessieren wie das Tantra diese Aulage so interpretiert bzw. "gelöst" hat... "Laut telefonischer Aussagen läuft fast alles so wie in den anderen Clubs in NRW." Das erscheint dann als eine gewagte Aussage...
Club Purple Der Puff in RLP macht heute auch wieder auf,besonders die Coronaschutzvorgaben mal lesen. Ich denke so wird es auch im Tantra laufen. Die Männer unten,die Frauen oben.....räumlich getrennt natürlich Das nennt man dann Saunapuff oder wie?
Ich kenne den Laden unter der Bezeichnung Club Pearls. Ein reinrassiger Laden mit Termingirls, tollen Themenzimmern, kein Saunaclub. Dort werden sich die Einschränkungen in tolerablen Grenzen halten.
Möchte das alte Thema noch einmal hochholen. In Rheinland-Pfalz sind für Juni/Juli 2021 jede Menge Lockerungen angekündigt. Die Öffnung der Bordelle scheint aber nicht dabei zu sein. Zumindest ist davon in den Ankündigungen nichts zu lesen, obwohl die Inzidenz mittlerweile bei unter 25 liegt.
Pornokinos dürfen öffnen, was da abgeht ist keinenfalls besser als in einem Club oder Bordell. Die Regeln dort zu Öffnung sind völlig unrealistisch (und werden überhaupt nicht eingehalten, selbst erlebt vor ein paar Tagen). Letztlich ist in RLP für "uns" nur die Finca interessant und deren LK ist gestern von unter 35 auf über 35 gestiegen. Kurzfristig geht da sowieso nix, auch wenn morgen ein Gericht das Verbot kippt.
Nein, Dierdorf gehört zum LK Neuwied, die Inzidenz im LK liegt stabil unter 35, Stand heute bei 20,2.
OK, dachte wäre WW, weil es noch östlich der A3 ist und nur wenige km südlich ist auf jeden Fall WW. Dierdorf ist tatsächlich 1km von der WW LK Grenze weg. Mal wieder was gelernt.
Es tut sich anscheinend endlich auch in Rheinland-Pfalz etwas: Bordelle in Rheinland-Pfalz ab 2. Juli wieder offen?
Auch Rheinland-Pfalz bekommt eine neue Verordnung, gültig vom 23.August bis 11.September : Rechtsgrundlagen So wie ich das verstehe, ist nur ein Antigen-Schnelltest erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar ein Antigen-Selbsttest ausreichend. Die Testpflicht besteht auch bei einem Inzidenzwert < 35. Die Kontakterfassung gibt es weiterhin. https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/25_CoBeLVO.pdf "§6.(6) Die Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 ProstSchG ist unter Beachtung des Hygienekonzepts für sexuelle Dienstleistungen, das auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) veröffentlicht ist, zulässig. Es gelten 1. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 für alle Beteiligten durch den Betreiber des Prostitutionsgewerbes oder durch die Prostituierten bei anderen sexuellen Dienstleistungen; die angegebenen Daten sind durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und durch Unterschrift zu bestätigen, 2. die Testpflicht nach § 1 Abs. 9, 3. in Innenräumen außerhalb der Erbringung der sexuellen Dienstleistung die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, soweit im Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen nichts Abweichendes geregelt ist, und 4. die Pflicht des Betreibers oder der Betreiberin zur Erstellung und dem Aushang eines individuellen Schutz- und Hygienekonzepts, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. " "§1.(9) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug genommen wird, muss der dort vorgesehene Test auf das Nichtvorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 durch 1. einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 gelistet ist und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, 2. einen PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder 3. eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 48 Stunden vorgenommen wurde, durchgeführt werden (Testpflicht). Sofern der Betreiber einer Einrichtung die Möglichkeit einer Testung nach Satz 1 Nr. 2 anbietet, ist der Test vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der Besucherin oder dem Besucher durchzuführen. ..."
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Lockdown für Ungeimpfte kommt ab Mittwoch - Boostern im Land ab jetzt nach fünf Monaten möglich Ziemlich weit unten im Link: „Die vorstehend aufgezeigte 2G-Regelung gilt in folgenden Bereichen: ... für Kunden*innen bei der Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen“ Ich verstehe es so, dass dann lediglich die Männer mit 2G Zutritt zu Bordellen bekommen und die Frauen weiterhin mit 3G dort arbeiten dürfen. Seht Ihr das auch so?
Genauso wird das sein. Wie in Krankenhäusern, im Sport, bei Musikveranstaltungen etc. auch. 2G nur für "Besucher". Die "Dienstleister" kommen auch schon mit Testung aus ;-)
In RLP gilt noch 2G aber mit Kontakterfassung. Diese Regeln gelten jetzt in Rheinland-Pfalz Liegt die Inzidenzwert wie derzeit über3,gilt in RLP 2G. Bei einem Wert über 6 folgt 2G+
Da sind sexuelle Dienstleistungen als ein Eintrag unter vielen genannt, wo 2G zutrifft. Es fehlt aber der Hinweis, dass bei sexuellen Dienstleistungen die Testpflicht oben drauf kommt. Corona-Regeln im Überblick
Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag in RLP Schließung von Clubs Discos ab einer Inzidenz von 350 in 7 Tagen. In RLP muss der Landtag eine Schließung aber mit einer Änderungsverordnung erst noch beschließen. Auch eine Schließung bei geringerer Inzidenz könnte beschlossen werden. Was jetzt unter den Begriff Clubs fällt werden wir wohl bald erfahren.
Wer eine Boosterimpfung erhalten hat braucht in Rheinland-Pfalz keinen Test mehr. Keine Testpflicht für Geboosterte in Rheinland-Pfalz