Beim Baptisten Gottesdienst in Frankfurt haben sich über 100 Leute infiziert. Die sollen den Abstand eingehalten haben. Frankfurter Corona-Fälle: Gemeinde offenbar ohne Schutzmaske Diese Virus ist schon hoch ansteckend. Wenn Du dann in einem Saunaclub 50 DL´s arbeiten hast, dann werden die sich gegenseitig alle infizieren. Da können die Abstand halten wie sie wollen. Wenn jede von denen 10 Kunden am Tag hat, dann sind das 2.000 in 4 Tagen.
Morgens bei der Friseuse, mittags bei der Masseuse, die haben täglich 20 Kunden, halten sich nicht an die C.-Regeln, stecken Kollegen, Kunden und deren Familien an. Nenne die beiden Schleudern Coronaschlampen! Aber mit Deinen zig Wenn-Dann verschachtelten Hypothesen bleiben die Puffs nicht mehr lange zu.
Das hat mit mir nichts zu tun, sondern ist die Auffassung, die in den Gerichtsurteilen so drinsteht. OVG Lüneburg
Das Urteil ist nicht mal das Papier wert, auf dem es steht. Hast Du sonst noch irgendetwas zur Sache beizusteuern?
Es reicht, wenn der richtige sich darauf stürzt. Und da kann es eigentlich nur einen geben: Saul Goodman.
Die meisten Argumente für die Bordelleröffnung, gehen nach dem Prinzip: Mein Kumpel hat eine Bank ausgeraubt und wurde nicht erwischt, dann darf ich das auch.
Nein lediglich soweit das man auch ich in eine Bank reingehen darf und dort auch z.B. mit einem Berater sprechen darf. Ich weiß jetzt nicht ob ausrauben ein höheres Infektionsrisiko in sich birgt. Ich denke mal das macht nicht soviel aus...
Du gehst hier von einer Kette von Konjunktiven aus, die mir doch sehr unwahrscheinlich erscheint. Es ist erstens nicht gegeben, dass sich direkt alle Frauen gegenseitig infizieren und zweitens ist nicht gegeben, dass jede Frau 10 Kunden am Tag infiziert. Die Ansteckungen trotz Abstand in den Kirchengemeinden werden schon ihre Gründe haben. Entweder wurde der Abstand doch nicht so eingehalten, wie behauptet wird, oder es lag an bestimmten Ritualen, die in religiösen Kreisen Gang und Gäbe sind. In katholischen Kirchen wären da bspw. die Hostien zu nennen, die locker alle verseucht sein können, wenn der Priester oder einer der Messdiener an Corona erkrankt ist und einmal draufgehustet oder -geniest hat. Demgegenüber stehen übrigens Berichte von Leuten, die Corona hatten und gar keinen in ihrem Umfeld angesteckt haben oder bspw. Familien, die auf engem Raum zusammenleben und nicht mal von einem erkrankten Familienmitglied angesteckt wurden. Bin gerade zu faul nach einer Online-Quelle zu suchen. Habe die entsprechenden Berichte unterschiedlicher Personen im TV gesehen und sie kamen glaubwürdig rüber, da sie sehr spontan in einer Talkshow geäußert wurden.
Denkst Du dass im Puff die Hygieneregeln eingehalten werden? Da lach ich mir doch den Arsch ab. Sobald die Tür zu ist fliegt die Maske in die Ecke und die Zunge ist im Hals
Solche Aussagen und Einstellungen machen uns das Leben aber bestimmt nicht leichter. Und tragen auch dazu bei, dass sowohl Freier als auch Huren in der Presse und jüngst auch bei den OVG - Urteilen einfach mal durch die Bank als unzuverlässig abgestempelt werden.
Bei dem Frankfurter Spreading beim Gottesdienst ist es egal wer wieviele, warum und überhaupt angesteckt hat und ob die C.-Regeln eingehalten wurden oder doch nicht (Kirchgänger lügen nie). Entscheidend ist, dass dieses Ereignis nicht automatisch alle anderen Gottesdienste als Superspreading-Happenings gebrandmarkt hat und dass generell Gottesdienste trotzdem weiterhin nicht verboten sind. Dieselbe Gelassenheit darf man deshalb auch im Umgang des Staates mit den Puffs erwarten. Nicht mehr und nicht weniger. Puff auf!
Ich würde es noch nicht einmal als Unzuverlässigkeit des Gewerbe bezeichnen, sondern systembedingt. Ein Puff definiert sich nicht durch Ochs am Spieß, Erlebnisdusche und Herrenstammtisch, sondern primär durch sexuelle Dienstleistungen. Diese gehen nicht ohne Nähe. Das Maß an Nähe ist größer als bei jeder anderen mir bekannten Tätigkeit und somit nur schwer vergleichbar, schon gar nicht mit einem Kirchgang. Wenn der Covid-19 kranke katholische Pfarrer nicht gerade vor dem Abendmahl die Hostien angehustet hat lässt sich die gesamte Veranstaltung mit 1,5m Mindestabstand durchziehen. Gleiches gilt für Friseure: Man kann die komplette Dienstleistung mit Maske leisten im Paysex schaffen das vielleicht 2% der Leute, die dies als Fetisch betreiben. Das Konzept vom UEDG sieht in Phase 1 vor (Das war Basis in RLP), dass man auf sexuelle Dienstleitungen verzichtet. Entgegengesetzt wird von den Gerichten die mangelnde Kontrollierbarkeit. Diese ist nicht wegen unserem Hang zur Schummelei bedingt sondern ist im ProstSchG verankert: Alles findet hinter verschlossener Tür statt. Kameraüberwachung nicht erlaubt. Meine Meinung zu dem Thema: Das Urteil klingt leider sehr schlüssig. Ich maße mir aber nicht an, zu entscheiden, ob es juristisch nicht doch gekippt werden kann. Beispielsweise könnte man die Türen der Verrichtungszimmer ausbauen und bei Verstoß die Verantwortung auf eine Art vom Hause benannten Sittenwächter übertragen. Das ist vielleicht nicht gerade sexy, nimmt den Richtern aber das Argument der Überprüfbarkeit. Ich sehe durch das Lüneburger Urteil folgende große Gefahr: Dort wird behauptet, dass aufgrund einer niedigeren Besucherfrequenz Privatwohnungsangebote weniger Infektionsgefahren bieten als der Bordellbetrieb. Überprüfbar sind diese Angebote zwar noch weniger, weil den Ämtern noch nicht einmal bekannt ist, wo und in welchem Ausmaß sexuelle Dienstleistungen praktiziert werden und weil man ohne weiteres solche Verrichtungsräume auch nicht betreten kann. Eine Nachverfolgung mit Adressangabe gibt es gar nicht, somit ist die Chance auf Rekonstruktion von Infektionsketten bei exakt Null. Die komplette Bordellindustrie riskiert aber bei zeitlicher Fortführung der Maßnahmen den Komplettkollaps, während Prostitution in Hotels und Wohnungen sich dramatisch ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen und ohne die seit ProstSchG erworbenen Sicherheits- und Steuervorteile verbreitet, und das ohne erkennbare Versuche der systematischen Kontrolle seitens zuständiger Ämter. Argumente, die für Bordelle das Aus bedeuten gelten bei Hotelfickerinnen offenbar nicht. Vielleicht baut man seine Argumentation besser darauf auf, auch auf die Gefahr hin, dass man damit den Einzelhuren mit ihren Rumänischen Loddels auch noch den Ofen ausknipst...
Kannste Dir sparen, steht in der Heinsberg Studie. Problem an der Geschichte : Nicht unsere Meinung ist der Maßstab, sondern die Auffassung der Gerichte. Stellt sich die Frage : Wie würdest Du einem Richter nachvollziehbar begründen, daß von einem Puffbesuch keinerlei Gefahr ausgeht ? Mein Vorschlag an der Stelle ist immer noch, bereits im Vorwege durch Attest nachzuweisen, daß keine Infektion vorliegt. ( Rachenabstrich, PCR oder Impfung ) Damit fällt die Argumentation der Gerichte in sich zusammen.
Na ja, aber machen wir uns doch mal nix vor: Bei den meisten DLs und Freiern wäre es spätestens nach kurzer Zeit die Realität. Das wissen auch die Behörden, ganz so lebensfern sind die nun auch wieder nicht. Dazu brauchen die noch nicht mal Foreneinträge lesen
Es muss gar keine Lösung her. Vor einem Verwaltungsgericht genügt es, wenn der Kläger die staatliche Massnahme, also das Puff-Aus, ad absurdum führt. Ich bediene mich mal bei Al #202: Eine systembedingte C.-Gefahr bei gewerblichem Sex ist für den Staat gewollt hinnehmbar, siehe Hotelficken, das für diesen weder kontrollier- noch nachverfolgbar ist. Die Massnahme nur gegen Puffs begründet der Staat auschliesslich mit der angeblich höheren Kundenfrequenz. Wenn man die Kundenzahl im Puff pro Arbeitstag bedenkt, bei der sich wegen der dortigen Konkurrenz auch Hängepartien ergeben, ist diese Anzahl genau so im Hotelsex realisierbar, gerade weil die Zahl der DLs aktuell begrenzt ist und Gruppensex möglich, jedoch unter weit negativeren Sozialstandards. Die Massnahme gegen Puffs ist also willkürlich. Puff auf!