Ab Sonntag gilt überall eine neue Coronaschutzverordnung. Die einzelnen Verordnungen und Regeln der Bundesländer, bezüglich unseres Hobbies werden noch aufgearbeitet und aktualisiert In NRW steht zum jetzigen Zeitpunkt obrige genannte Verordnung fest. Was bleibt, sind Maßnahmen der einzelnen Läden/ Betreiber, die diese nach ihrem Hausrecht unterschiedlich handhaben und anwenden können. Siehe auch in der Verordnung NRW : (2) Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen und für Angebote verantwortliche Perso- nen wird empfohlen, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter auf- recht zu erhalten beziehungsweise an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und die in Anlage 2 zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zu be- rücksichtigen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen.
So wie ich das lese, gibt es für NRW nach der Verordnung keinerlei Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen mehr für das Sexgewerbe. Habe ich da irgendwas übersehen?
@fab ganz genau. Es sei denn, Betreiber XY weist per Hausrecht in seinem Club z.B. Maskenpflicht aus. Oder es kommt noch mal in NRW zu einer Hotspot-Regelung, was derzeit nur in Hamburg und MeckPomm der Fall ist.