Das mit den 6 Stunden gilt für Besucher. Und ich denke mal das es wohl 6 Stunden vor Eintritt gemeint ist. Für Prostituierte und Mitbarbeiter bleibt ja auch noch der schon seit Ende August bestehende Schlussatz der für Berufsausübende eine Ausnahme macht . Sodass der schnelltest für Sie auch 48 Stunden alt sein kann sofern sie eine Maske tragen. Wobei hier jetzt die Frage wäre wenn sie denn einen 6 Stündigen Test (vor Eintritt?) Dabei haben dann keine Maske tragen müssten?
Die Regelung gilt für Alle in NRW , nicht nur Besucher. Die Regelung : negativer Antigen-Schnelltest sofern max 6h vor Eintritt zur Veranstaltung, kann anstelle eines bisher erforderlichen PCR Testnqchweis genutzt werden. Damit kann sich auch die DL wie mit einem Zutritt nach PCR Nachweis verhalten. Formal bedeutet das aber dass man außerhalb des 6 Zeitfensters des Tests die ‘Veranstaltung ‘ nicht verlassen kann ohne neuen Test zu machen. am Oktober muss man dann abwägen : 6h Fenster mit 20€ Schnelltest oder die längere Zeit des 50-80€ PCR. wobei beim PCR noch die Lqborzeit verloren geht. .... ** nur relevant für die welche sich nicht impfen können oder wollen, oder noch nicht den vollständigen Impf- oder Genesenen Status haben.
Was gilt ab morgen mit der neue Coronaverordnung NRW in Bordellen hinsichtlich der Maskenpflicht für Kunden? Laut § 3 (2) 6., kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden von Gästen und Beschäftigten in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wenn im jeweiligen Hygienekonzept keine abweichenden Regelungen getroffen sind und der Zutritt nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt ist, wobei ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest erforderlich ist Quelle: https://www.mags.nrw/sites/default/...b_19.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Dasselbe wie heute: Für Prostitutionsstätten gibt es keine Ausnahme von der Maskenpflicht. Club = Diskothek. Saunaclub = Prostitutionsstätte.
Bei Karnevalveranstaltungen, Clubs, Discos etc. gilt in NRW ab nächste Woche die 2G+-Regel (Geimpft/Genesen plus Test). Das dürfte dann wohl auch in Bordellen Anwendung finden.
Da bin ich zu 100% von überzeugt. Das heisst: Auch für die ungeimpften Frauen hat es sich dann erstmal erledigt und diese werden dann wieder in die Illegalität gehen!
Dankeschön für die Info. Bedeutet dann aber dieses Wochenende zunächst noch "freie Bahn".... Also für Geimpft/Genesen/Getestet, korrekt?
Mutmaßungen bringen auch hier wieder nix. Warten wir mal ab, was morgen konkret zu Papier gebracht wird. In NRW sieht der Kurs bislang folgendermaßen aus: 2G in allen Freizeit- und Kulturstätten. 2G+ (also 2G und zusätzlich ein aktueller Schnell-Test) bei Diskotheken /Tanzlokalen, Veranstaltungen, speziell Karnevalsveranstaltungen, also dort wo sehr viele Menschen zusammenkommen.
Die Regeln gelten meisten für die Besucher und nicht zwingend automatisch auch für die DLs. In Hessen z.B. reicht für DLs Schnelltest, keine Gs nötig! Es wurde dort nur verschärft, dass jetzt jeden Tag ein Schnelltest erforderlich ist, vorher 2 pro Woche. Es reicht sogar ein Selbsttest, muss also nicht mal von einem Testcenter kommen. Man will halt keine Arbeitsplätze gefährden. Es sind ja nicht nur Sexarbeiter betroffen, sondern auch Frisör, Massage, Servicekräfte aller Art, usw
Nach der MPK gestern bin ich mir nicht absolut sicher, was nun in NRW Sache ist, aber was ich verstand formuliere ich hier gerne mal. 2G wird in NRW aufjedenfall für große Veranstaltungen eingeführt (Diskos, Fußball, Theater, Museen etc. + Besucheranzahl begrenzt). Veranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt nur noch für "Priviligierte" (Genesen/Geimpft). Beruf mit 3G (Getestet/Genesen/Geimpft). Das Thema 2G+ soll nach der Hospitalisierungs-Kennziffer entschieden werden. Wenn der Schwellenwert eine bestimmte Zahl überschreitet, dann gilt für so ziemlich alles (Restaurant, Kino, Clubs etc.) 2G+ (Geimpft und Genesen + zusätzlicher Test). Das Ganze soll (bin mir nicht ganz sicher) ab nächste Woche Montag gelten bzw. bis die Coronaschutzverordnung NRW eben angepasst worden ist. Das wird sicher schnell der Fall sein. Gerne Anmerkungen oder Richtigstellungen kommentieren, damit wir alle auf dem Laufenden sind.
Genau ab einer Hospitalisierungsrate von 3 ist ist 2G angesagt, NRW hat jetzt 4,1. Ab 6 ist 2G plus, und ab 9 ist Schluss mit lustig, da sind kann auch in der Theorie der Club zu gemacht werden.
Demnach wäre momentan noch der Stand --> 3G (Geimpft/Genesen/Getestet) im Club Eintritt wie gehabt mit Impfausweis oder Test. Für alle FK dann hier einfach zum schnellen nachlesen Nachtrag: Stand heute (19.11.21) 3G (Getestet/Genesen/Geimpft). Ab 22.11.21 2G (Genesen/Geimpft). Je nach Hospitalisierungswert größer 6 2G+ (Genesen/Geimpft + Test)
Hospitalisierungswert NRW: 4,03 Verdopplungszeit: 23 Tage Bedeutet, in ca. 29 Tagen sind wir bei einem Hospitalisierungswert von 9. Da rechnen wir noch fünf Werktage plus Wochenende drauf, dann bedeutet das: Spätestens Neujahr sind die Puffs in NRW dicht. Das wird nicht zu verhindern sein, aber laßt Euch bitte impfen, laßt Euch bitte boostern, damit , abgesehen von allem anderen, die Puffs nur kurz geschlossen bleiben.
Laut RKI daten, der Trend sieht aber nicht so schlimm aus: NW Quelle: Covid-19-Trends in Deutschland im Überblick
Ab dem 24.11.2021 gibt es in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Für sexuelle Dienstleistungen gilt dann 2G+. Auch Geimpfte und Genesene müssen sich vorher testen lassen. 2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Neue Coronaschutzverordnung ab 24. November 2021
Ab morgen gilt in NRW 2G+ für Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen Neue Coronaschutzverordnung: https://www.mags.nrw/sites/default/...b_24.11.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf Antigen-Schnelltests soll höchstens 24 Stunden zurückliegen, PCR-tests höchstens 48 Stunden.
Also ab Mittwoch, 24.11.21 einen kostenlosen Schnelltest machen (dauer ca. 15 Minuten plus anstehen ggf.) dieser ist dann nur einen Tag gültig, zusammen mit Impfnachweis oder Genesennachweis (4 Wochen nach postiv bis 6 Monate danach gültig) den Club aufsuchen. Verschiedene Länder sagen dazu zusätzlich noch, die letzte Impfung darf nur 9 Monate her sein, wird hier bestimmt auch noch kommen. PCR test gilt zwar für zwei Tage, ist meines wissens aber nicht kostenlos, oder ?
Wenn ich es richtig verstehe scheint für Prostituierte und Mitarbeiter 3G und für nicht geimpfte Test + Maske zu gelten. Oder sind das die teilnehmenden? Dann wäre auch 2G+. Wobei das quasi eine impfpflicht für eine Berufsgruppe wäre
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Schnelltests "mindestens einmal pro Woche" kostenfrei. Selten doofe Formulierung, das heisst doch effektiv so oft wie man will umsonst. Oder interpretiere ich das falsch? Juckt uns ja weniger, aber bei den Mädels ist es was anderes...