Davon bin ich nicht überzeugt. Das Oberverwaltungsgericht hielt die Bewegungsfreiheit ohne Masken in Diskotheken für entscheidend: Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos
Und das gleiche gilt auch für Bordelle immer wieder: https://www.mags.nrw/sites/default/...b_11.09.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Neu ist halt, aber das war auch schon anfang September so, das die PCR Test Pflicht für besucher Gilt. Aber für Berufsausübende auch schnelltest reicht. Das Könnte zumindest zu etwas mehr DL führen.
Und genau das wird sich kein vernünftiger Clubbetreiber antun wollen, das fliegt dann bei der nächsten Kontrolle auf.. Mal sehen wie die Lage in vier Wochen ist, ich denke das normalisiert sich wieder. Sowohl im Gäste-als auch im Mädelsaufkommen
Das genaue Gegenteil ist der Fall! Die Clubbetreiber sind heilfroh, dass sie nun endlich wieder alle arbeitswilligen Frauen einlassen dürfen. Die Frauen zahlen nämlich nicht nur selbst Eintritt, sondern sie sind darüber hinaus auch der Grund, warum Männer überhaupt bereit sind, die hohen Clubeintrittspreise zu zahlen. Bei schlechtem Lineup kommen nämlich auch geimpfte Freier nicht wieder. Clubbetreiber können es sich somit quasi gar nicht leisten, ungeimpfte Huren abzuweisen, denn damit würden sie sich nur einen gravierenden Wettbewerbsnachteil gegenüber Konkurrenzclubs aufbürden, zu denen die sexy Impfverweigerinnen natürlich sofort abwandern würden. Die Clubfrauen sind im Übrigen immer noch selbständige Dienstleisterinnen. Genau so wie der Betreiber ihnen keine Vorgaben im Hinblick auf ihren Service oder ihre Anwesenheitszeiten im Club machen darf, dürfte es kaum seine Aufgabe sein, ständig die Einhaltung der Maskenpflicht bei einem Teil der anwesenden Frauen zu überprüfen. Dies ist realistisch sowieso kaum möglich, denn es würde voraussetzen, dass sich die ungeimpften Huren kennzeichnen lassen müssen, damit jeder Clubmitarbeiter auf einen Blick erkennen kann, welche Schnelltesthure Maske tragen muss und welche Impfnutte nicht. Klingt für mich nach Nazithemenparty im Fetischclub, also zum Kotzen! Für wahrscheinlicher halte ich, dass Rotlichtbetreiber - wie stets in Zeiten staatlicher Gängelung und Prohibition- kreative Lösungen finden: Sobald das Ordnungsamt klingelt, könnte man z. B. einen markanten Song spielen, um alle anwesenden Damen an die Maskenpflicht zu erinnern...
Kleiner Auszug aus der aktuellen Schutzverordnung vom 11.9.21 (3) Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Vo- raussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test ver- fügen: 1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließ- lich privater Feiern mit Tanz, 2. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Danke für´s Raussuchen, denn ein Gelegenheitsleser ist damit völlig überfordert. Ich frag mich so am Rande, ob der Laumann selber noch durchblickt. Zumindest die Kriterien für sexuelle Dienstleistungen wurden endlich einmal klar benannt. Worauf das abzielt, ist uns allen klar. Hier §1 Absatz 3 in der Fassung 9/11 ( kleiner Spaß am Rande, das ist der 20. Jahrestag vom Anschlag in New York ) Mit anderen Worten : Wir können machen, was wir wollen, denn der Rechenweg und die Schwellwerte werden mal wieder nicht genannt. Man könnte auch den tagesaktuellen Spritpreis an der Tanke mit aufnehmen. Ganz besonders bemerkenswert finde ich die 26. Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen. Mich erinnert das alles an Loriot´s Pappa ante Portas. Haarfarbe und Frisur passen ja schon einmal. „Skurril überspitzte alltägliche Missgeschicke, ausgefeilter Dialogwitz und ein exzellentes Gespür für Situationskomik – ein Sehgenuss erster Güte mit Loriot und Evelyn Hamann in Paraderollen.“ Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW
So, jetzt geht wieder mit Antigen Schnelltest in NRW, nicht älter als 6 Stunden, welche Auswirkungen das auf die Mädels wohl hat? Sollte es zumindest einfacher machen wenn der Club selbst die Tests anbieten könnte, genaueres ist mir aber auch noch nicht klar . . .
Ja, das habe ich im WRD heute auch gehört. Es wurden Clubs und Diskotheken genannt. Unsere Lieblingsorte wurden nicht extra genannt. Ich gehe aber auch davon aus. Werde vorher anrufen und mich vergewissern. GG und schöööönnnnes Wochenende
Es steht Schwarz auf Weiß in der ab 01.10.2021 gültigen Coronaschutzverordnung NRW: § 4 Absatz 3: (3) Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Vo- raussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen: 1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließ- lich privater Feiern mit Tanz, 2. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen. Ein Saunaclub ist übrigens eine Prostitutionsstätte und kein Club im Sinne des Gesetzgebers. Bevor morgen früh die ersten Schnellgetesteten enttäuscht abgewiesen werden, lohnt sich dennoch ein Anruf, ob die Theke denn schon auf die neue Verordnung umgestellt hat.
Laut Gesetzestext ist auch nicht ganz klar, wie die 6 Stunden Gültigkeit des Tests zu verstehen sind. Streng genommen müsste ein Clubbesucher den Club 6 Stunden, nachdem das Testergebnis vorlegt wieder verlassen und ein DL müsste alle 6 h einen neuen Test machen. was natürlich beides nicht praktikabel ist...
Tja, wie lange und ab wann der Test dann gültig ist? Keine Ahnung, aber 6 Stunden brauch ich nicht um zu kommen . . . Für die Mädels könnte das klappen wenn der Club den Test anbietet . . . Sonst können die ja das Stäbchen in der Nase lassen anstatt im Mund . . . Hüstel . . . Bin geimpft, da die Impfung ja nach bestätigten Wissenschaftlichen Untersuchungen die Zeugungs- und Spermaqualität erhöht . . . Hab ich schon gemerkt . . . Grins
Die Zeitangaben bei den Testnachweisen in der Coronaschutzverordnung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Probennahme. Statt PCR Test genügt jetzt ein offizielles Antigen-Schnelltest-Ergebnis das max 6h vor Eintritt in den Club, die Chorprobe, ...oder des Wohnungspuffs / DL getestet wurde. Zeitpunkt steht im Testergebnis. Quelle : CoronaBürgerHotline - FAQ der NRW Seite. **Antigen-Schnelltest Bis 11.10. in NRW noch im Rahmen der kostenlosen Bürgertest möglich. Danach wird das vorrausssichtlich knapp unter 20€ liegen -