Eine Impfdosis Sputnik kostet um die Eur 9,60 ( 866 Rubel ) EU: Von 1,78 bis 14,70 Euro – so viel kosten die Impfstoffe - WELT Bei Tollwut kostet die Einzeldosis Eur 70,00, davon braucht man 5 Stück Hepatitis kostet Eur 150,00 Dazu kommt dann noch Forschung und Entwicklung, Gebäude und Maschinen und das Zulassungsverfahren, Studien mit zehntausenden Teilnehmern. Allein die Lieferzeit liegt bei solchem Equipment bei 7 bis 9 Monaten zzgl. Evaluierung. Die Rohstoffe und Betriebskosten kommen auch noch. Die Amerikaner sind nur so weit, weil die Regierung 800 Mio USD zur Verfügung gestellt hat. Bei den Chinesen dürfte das ähnlich sein. Das sind Größenordnungen, die ein privatwirtschaftliches Unternehmen kaum stemmen kann. Pfizer in Belgien hatte Glück, die brauchten nur umrüsten. Im Falle eines Neubaus würden die heute ganz sicher noch nicht produzieren.
Sehr aufschlussreich finde ich den jüngsten Beitrag vom März zu Statistiken bezüglich Astraseneca. Unstatistik
Wer sich mal so richtig wie Armin fühlen möchte, kann während des Lockdowns dieses Würfelspiel machen. Das gilt natürlich nicht für diejenigen, die Andi Scheuer anhimmeln. Für ihn ist so etwas zu billig. Scheuer hat allein im letzten Jahr 99 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben - statt wie geplant 24 Millionen. Da ist ja die Methode Armin mit dem Würfel erheblich günstiger für den Steuerzahler. Solche Politiker brauchen wir.
Solange man damit leben kann in solchem Fall ungerechtfertigt für zwei Wochen eingesperrt zu werden ist es natürlich völlig ok Ist ja für'n guten Zweck
Es geht jetzt Schlag auf Schlag: https://coronapedia.de/read-blog/6_...icIbZsERMSqsJZJATWTLUjbWQSJUH-_tqDwHaegi8vOR8
Das Aktenzeichen F ist ja eine Familiensache, also geht es hier - unterstellt, das Urteil existiert überhaupt - um eine Angelegenheit vor dem Familiengericht. Hättest du die Güte, zu erklären, was hier „Schlag auf Schlag“ geht? Würde mich brennend interessieren, da ich nicht verstehe, was ein Urteil eines Familiengerichts bringen soll.
Es steht im Einleitungssatz des Textes, dass es sich um ein Urteil eines Familiengerichtes handelt. Man braucht das nicht herleiten. Schlag auf Schlag ergehen Gerichtsurteile, die die Anordnungen des Infektionsschutzgesetzes aufheben. Das wiederum sollte sich der geneigte Leser herleiten.
Kann man im Artikel nachlesen Beschluss als PDF zum Download: Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_08.pdf Man beachte mal diese Formulierung
Familiengerichtliche Urteile sind ja bekanntlich zivilrechtlicher Natur und wirken daher inter partes, also zwischen den Parteien. Daher nochmals die Frage, was ein solcher Beschluss, sollte er wirklich existieren, für uns bringen soll? Zuständig für Fragen rund um Verordnungen etc. ist ja das Verwaltungsgericht und nicht das Familiengericht, da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?
Mag sein, dass die Zuständigkeit so gelagert ist wie Du sagst. Interessant ist jedoch, dass Gerichte nicht durchweg die Argumentation bestätigen, die uns allgemein als Maß der Dinge vorserviert wird, sondern es zuweilen zermalmen, so geschehen in der langen Urteilsbegründung. Und in Anbetracht vieler offener Verfahren bringt ein solcher Gerichtsentscheid doch ein wenig Hoffnung, dass wir nicht komplett verloren sind. Umgekehrte regimegläubige Sichtweise selbstredend ebenso zugelassen.
In diesen Kontext passt auch eine Meldung der Bams, wo sich mal ein nicht ganz unbedeutender Jurist zum Thema Infektionsschutzgesetz, Machtwahn, Verhältnismäßigkeit und Willkür äußert.
Viele müßten das doch damals live gesehen haben. Nur 1 Minute 25 Sekunden über die Macht der Pharmalobby:
Eine ähnliche Sichtweise vertritt auch das OVG Lüneburg, das seine Corona bedigten Urteile hier einmal kurz zusammenfaßt : Vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf 5-Personen und anderer Verordnungsregelungen | Nds. Oberverwaltungsgericht Hier noch eine gute Übersicht über bisherige Verfahren rund um Corona Über 500 Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus - ETL Rechtsanwälte
Die Ausgangsperren sind ungreifbar und werden es auch sein. Da stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht. Bringt kaum was und ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Verstehe nicht waurm man das unbedingt will. Zu den anderen Tageszeiten ist viel mehr los, egal ob privat Zuhause oder sonst wo. Völlig unangebracht. Geschäfte sehe ich mehr und mehr auch weniger kritisch. Maske auf und gut ist.
Hmmmm, was willst du denn machen ab 21.00? Auto waschen ? Einkaufen? Kaffee trinken bei Freunden? Party? Im dunkeln ist gut munkeln.
angreifbar sollte das heißen. Klar, in der Zeit ist nicht viel zu machen. Aber warum dann solche Einschränkugen, die den Gegnern Munition verschafft. Das ist einfach ungeschickt. Das Problem ist, dass da wo die Leute sich überwiegend anstecken, man kaum was machen kann. Alle Betriebe schließen? Alle Großfamilien aufspalten, die müssen sich 3-4 Wohnungen suchen? Nur noch Eltern und Kinder in einer Wohnung erlaubt? Vater und Mutter sind berufstätig, Kitas alle schließen? Bestimmte Personengruppen des Landes verweisen? usw usw Alles nicht machbar. Also macht man den unwichtigen Rest. Weil sonst nichts geht. So mein Eindruck.
Völlig egal, was das Individuum in dieser Zeit machen möchte oder nicht, müssen derart gravierende Eingriffe in die Grundrechte begründet werden - und nicht umgekehrt... Empirisch zeigt sich der Nutzen dieser Ausgangssperren ja eher sehr mäßig... wenn überhaupt, ist es dann immer noch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Warum werden und wurden denn die Ausgangssperren in unseren Nachbarländern und weltweit durchgeführt? Machen die das alles so zum Spaß?