OVG kippt Corona-Beschränkungen im Einzelhandel Im Klartext bedeutet das: Beschränkungen (Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die bislang erforderliche Terminbuchung) sind bis auf weiteres sofort nichtig. Wahrscheinlich werden das die Läden kaum so handhaben aber es gibt keine gesetzliche Handhabe, das zu unterbinden. So war es damals bei den Puffs übrigens auch, die Läden haben jedoch freiwillig eigene Konzepte gestrickt und angewendet, bis die Landesverordnung angepasst war.
Der Problem ist aber jetzt bei gerechter Gleichbehandlung, eine schrittweise Öffnung und Schließung geht nicht. Nur alles auf, alles zu. Das hat auch seine Nachteile. Eine Öffnung verzögert sich damit, weil man dann erst spät öffnet, wenn es in großen Stile verantwortbar ist. Man sieht es ja bei den Puffs und Clubs. Die Konsequenz der Klagen letztes Jahr ist nun, dass seit vielen Monaten alles zu ist.
Kann man so sehen. Es zeigt aber auch, dass man nicht einfach willkürrlich oder wegen niederer Motive zusammengerotzten Müll in den Verordnungen verzapfen kann, der gegen höhere Grundsätze wie beispielsweise die Gleichbehandlung verstöst. Klinke mich mal aus. Ihr findet mich mit FFp2-Maske in meinem Hifistudio.
Das Imperium schlägt zurück.. teilweise Siehe 14:25 +++ 15:20 Lindner findet Ausgangssperre „unverhältnismäßig +++
Ich linke mal auf den detaillierten Artikel: NRW sieht sich zu schärferen Regeln gezwungen Das ist dann ja wohl mal schwer nach hinten losgegangen.
Wenn ich juristisch fit wäre, würde ich sofort dagegen klagen. Kann ja nicht sein, dass ich erst meinen Blumenladen ohne Einschränkungen (also z.B. ohne Terminvereinbarungen) öffnen darf und dann ganz plötzlich, nur weil eine andere Branche zurecht klagt und Recht bekommt, muss ich plötzlich Einschränkungen hinnehmen. Dies beweist die Willkür der Entscheidungen und die Planlosigkeit. Jeder Richter wird die jetzige Änderung der Verordnung sofort wieder kippen. Ich tippe mal auf Mittwoch oder Donnerstag.
Der Fehler war die Buchläden und Blumenläden zu öffnen. Was dann kam war eine Folge der Fehlentscheidung, nicht umgekehrt. Jetzt hat das Gericht klar gestellt. "Ungleichstellung" nur bei sachlich begründbarem anderen Risikoprofil. Alles was gleiches Risiko hat, muss gleich behandelt werden. Im Umkehrschluss, wenn etwas anders behandelt wird, muss es nachvollziehbar sachlich begründet werden. Das gilt insbesondere für die Landesregierungen. Ja, es ist ähnlich wie bei den Bordellen und Clubs letztlich ist die Klage nach hinten losgegangen. Ich glaube aber nicht, dass die neue VO von heute schnell wieder von einem Gericht kassiert wird. Das Urteil hat der LR durch die Blume eigentlich genau das gesagt was es jetzt getan hat. Auch wenn das Urteil letztlich schlecht für die Läden war. Es hat den BL gezeigt, macht sinnvolle "gerechte" VO und nicht welche, die willkürlich aussehen.
Das ist schon klar, aber wie kann ich erst kein Risiko darstellen und wenn jemand auf Gleichbehandlung klagt, sage ich (bzw. Landesregierung) ok, ist doch Risiko... Das passt nicht und wird so auch nicht durchgehen. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.
Bei der Öffnung der Buchläden und Blumenläden wurde meines Erachtens nicht gesagt, die haben weniger Risiko. Die wurden einfach "genommen" als erster Schritt. Das Gericht hat auch nicht gesagt, strengere Maßnahmen sind falsch. Letztlich blieben nur 2 Möglichkeiten, alles auf oder alles zu. Bei den steigenden Zahlen der letzten Wochen, keine Frage was da gewählt wurde. Jetzt könnte man nur gegen die Maßnahmen an sich als ungerechtfertigt und zu streng klagen. Vor 3 Wochen hätte man da ganz gute Chancen gehabt. Aktuell sehe ich da so gut wie keine Aussicht auf Erfolg. Wo ich Erfolgsmöglichkeiten sehe, sind Klagen gegen Ausgangssperren. Das sind schon sehr harte Maßnahmen, ohne dass man da einen unmittelbaren Zweck sieht. Wer alleine in der Nacht durch die Grund spaziert, gefährdet weder sich noch andere. Natürlich unterbindet es auch Fahrten zu Parties o.ä. Aber da muss gegen Parties vorgegangen werden und nicht jedem pauschal die "Freiheit" zu berauben.
Mir fallen da auf die Schnelle gleich dutzende Beispiele für Ungerechtigkeit und Messen mit zweierlei Maß auf und es ist notwendig, dass es den Strategen und dem Wahlvolk per Gericht aufgezeigt wird. Es ist nämlich so, dass gewissen wahlrelevante Gruppen zu Lasten anderer gebauchpinselt werden, einzig aus rein politischen Zwecken. Danach könnte man mal das Thema Akzeptanz für das Treiben des Regimes neu diskutieren. Derzeit scheitert nämlich jede rationale Debatte daran, dass der eine Part das Geld in den Sack gesteckt und seinen Malleurlaub gewährt bekommt, während andere der Arsch auf Grundeis geht. Gleicht man das an löst sich auch das Thema Spaltung der Gesellschaft in Luft auf. Traumbeispiel:
Im Augenblick kann doch von einer Übersterblichkeit gar keine Rede mehr sein. Jetzt soll der Lockdown routinemäßig wieder verlängert werden. Diese Republik ist ein einzigartiges Irrenhaus. Angi und einige Ministerbräsis sind wohl gerade aneinandergerasselt. Hoffentlich können die sich dann mal auf gar nix einigen. Schlimmer kann's dadurch auch nicht mehr kommen..
Wie du in den Beschlüssen nachlesen kannst beruft man sich ja neuerdings auf eine angeblich wissenschaftlich gesicherte höhere Sterblichkeit der Mutation, obwohl die Sterbefälle zeitgleich mit Auftreten der Mutationen bei hohen Inzidenzen stagnieren. D.h. Die Betten als Todschlagargument für systemtreue Lemminge und Lanz-Geschädigte haben weitgehend ausgedient. Vorteil dabei: So eine fiktive und schwer greifbare Zahl 60 kann man vor Gericht nicht so einfach angreifen, wenn man auf die Idee kommen sollte, sämtliche Schliessungen vor Gericht als kompletten Willkürakt zu brandmarken.
Nun ja, das hat wohl eher damit zu tun, das die vulnirablen Gruppen fast durch sind mit geimpft werden.
Ja, so habe ich es auch gelesen wie so vieles, was rechnerisch wenig plausibel und sich im Nachinein als Unsinn herausstellte, ich sage da nur: Anti Schweden Propaganda, angeblicher Bettenmangel, angebliche Infektionsgefahren unter freiem Himmel und damit zusammenhängende Ausgrenzungskampagnen und und und.
In Wien hat man Massentests mit 113.000 Personen gemacht Die Schnelltests an sich sind schon recht genau. Es ist aber entscheidend, daß der Abstrich richtig durchgeführt wird. Geringe Positivrate bei Massentests
Diese Rechnerei mit den Inzidenzwerten ( pro 100.000 ) ist in weiten Teilen auch immenser Bullshit. Ein Ort mit 20.000 Einwohnern hat 1 Infizierten und damit eine Inzidenz von 5. Wenn man diese Zahl 5 liest, dann denkt man an 5 Personen, ist aber nur 1. Wenn sich da nur ein einziger Haushalt infiziert, machen die schon Lockdown. Weite Teile Deutschlands haben Städte und Gemeinden mit deutlich weniger Einwohnern als 100.000 Dadurch wird das Infektionsgeschehen völlig verzerrt dargestellt. Passau hat gerade einmal 50.000 Einwohner. Da kann man doch nicht ernsthaft pro 100.000 rechnen wollen. Es macht keinen Sinn. Bei der gleichen Anzahl Infizierter pro Fläche verdoppelt sich der Inzidenzwert. Gerade im Bereich der Grenze wohnen gar nicht so viele Leute, daß ich Bereiche mit 100.000 Einwohnern zusammen bringe. Die gleiche Anzahl Infizierter Personen in einer Großstadt wie Berlin oder München hätte fast keinen Einfluß. Wo es gaaaanz dunkel auf der Karte ist, liegt z.B. Marktneukirchen-Erbach im malerischen Erzgebirge. Die haben keine 8.000 Einwohner, sind aber eine Organisationseinheit für die eine Inzidenz pro 100.000 ausgerechnet wird.
Also ich muss ja sagen, dass ich zumeist mit deiner Meinung einherging und dass ich deine meist moderaten Töne und Beiträge i.d.R. sehr schätze. Leider kann ich deinen Beiträgen in den letzten Tagen nicht mehr ganz so viel abgewinnen. Sicher sind wir alle ziemlich genervt aber deine Ansichten haben sich ganz schön krass geändert. Ist zumindest mein Eindruck. Muss nicht richtig sein, wollte ich einfach mal gesagt haben.