Clubtour durch die Schweiz

Dieses Thema im Forum "Reisespaß & Ausland" wurde erstellt von Schweizer9, 31. Juli 2020.

  1. baldi

    baldi Bekannter Schreiber

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    Ich verstehe das so, dass lediglich die Sperrstunden für den Sudiobetrieb wegfallen bzw. Nicht verlängert werden.
    Einen Clubbetrieb mit Wellness und Bar sehe ich bis Ende März/April nicht.
    Auf jeden Fall gilt Kanton übertrumpft Bund.

    Ich will aber auch keine Fake News verbreiten. Das RKI würde sagen die Lage ist Diffus.
     
    27971 und albundy69 danken dafür.
  2. baldi

    baldi Bekannter Schreiber

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    Update ohne Gew(e)ähr

    Der Bundesrat berät am 01.03. über evtl. Änderungen Pandemiegesetz

    Aargau - komplettes Prostitutionsverbot bis 22.03.2021

    Basel Stadt - komplettes Prostitutionsverbot bis 22.03.2021

    Luzern - komplettes Prostitutionsverbot bis 22.03.2021


    Schwyz - Clubs & Kontaktbars als Studiobetrieb gestattet.


    Solothurn - Erotikbetriebe geschlossen bis 22.03.2021
    Privat & Escort 24/7 erlaubt

    St. Gallen - Clubs & Kontaktbars als Studiobetrieb gestattet.

    Thurgau - Clubs & Kontaktbars als Studiobetrieb gestattet.

    Zürich - komplettes Prostitutionsverbot 22.03.2021
     
    Schweizer9, kaitu, 27971 und 5 andere danken dafür.
  3. kaitu

    kaitu Stammschreiber

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    tonys und 27971 danken dafür.
  4. Schweizer9

    Schweizer9 Bekannter Schreiber

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    So langsam normalisiert sich die Lage in der Schweiz wieder, aber leider immer noch NICHT in Basel Stadt, Aargau, Zürich und Luzern.
    Unsere Covid19 Info - ProCoRe
     

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    Nedski, smart, Lebowski1234 und 2 andere danken dafür.
  5. Nedski

    Nedski Bekannter Schreiber

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    Ja, danke, aber die Normalisierung bezieht sich nur auf die Öffnungszeiten, oder? Vom normalen Clubbetrieb sind die Clubs auch in den freigegebenen Kantonen noch weit entfernt, wenn ich das richtig sehe?
     
  6. Schweizer9

    Schweizer9 Bekannter Schreiber

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    Soweit ich es aus der Entfernung mitbekomme (dieses Jahr war ich noch nicht in der Schweiz), können sich die männlichen Gäste wieder ungegrenzt lange in den Clubs aufhalten. Einschränkungen kann es jedoch bei Wellness (einige Clubs werben aber auch mit Sauna), beim Essen (gibt es auch normalerweise nicht in jedem Club) und bei Getränken (nur alkoholfreies Angebot) geben. Da man immer wieder mit Änderungen rechnen muss, empfiehlt sich ein vorheriger Anruf.
     
  7. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Wie sieht es eigentlich zurzeit mit der Einreise in die Schweiz aus?
    Muss man etwas beachten?

    Wollte mir vielleicht mal wieder die Schweizer Berglandschaft anschauen:)
     
    tonys und Winnetou Kowalski danken dafür.
  8. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Nach dem 1. Absatz habe ich nicht mehr weitergelesen.
    Klingt alles gruselig. ( Aktuelle Hinweise )

    Schweiz – BMEIA, Außenministerium Österreich
     
  9. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    In der verbotenen Stadt
    Die Einreise aus Deutschland gestaltet sich wohl vollkommen problemlos:

    Coronavirus: Einreise in die Schweiz

    Kurzform:

    Man guckt, ob man sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikoland/Gebiet aufgehalten hat

    Falls nein setzt man sich in die Karre/Fahrrad und fährt/geht zu Fuß rein rein in die Schweiz und muss auch nichts ausfüllen.

    Aktuelle Liste der Risikoländern

    Coronavirus: BAG-Liste der Risikoländer

    Derzeit nichts aus Deutschland ausfgeführt.
     
    Wet&Dry und helfer9 danken dafür.
  10. Schweizer9

    Schweizer9 Bekannter Schreiber

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    Ab 1.April 2021 wird das Prostitutionsverbot in Basel-Stadt aufgehoben, allerdings gibt es bei den Clubs noch einige Einschränkungen.

    Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen
    "Änderung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
    Mit der Aufhebung des § 3b kommt es auch zu einer inhaltlichen Änderung in einem Bereich, in welchem der Kanton Basel-Stadt bisher strenger war als der Bund. Aufgrund der prekären Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und der unerwünschten Verlagerung in die Illegalität, wird § 3b Abs. 1 lit. c) in der Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen gestrichen und somit den aktuell geltenden Bundesregeln angeglichen. Bordell- und Erotikbetriebe dürfen somit wieder öffnen, zudem wird das Prostitutionsverbot aufgehoben. Gastronomieangebote (z.B. Ausschank von Alkohol etc.) sowie das Betreiben von Wellnesseinrichtungen am Standort von Erotikunternehmungen sind jedoch weiterhin nicht gestattet."
     
    Root 69, rabatz16, Knipser und 5 andere danken dafür.
  11. Winnetou Kowalski

    Winnetou Kowalski Tippen ist bääh, aber ...

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    Das ist doch mal ein vernünftiger Grund! :supi:

    .
     
    smart, rabatz16, Rip und 3 andere danken dafür.
  12. fab

    fab Stammschreiber

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    Tja, letzten Endes ist das eine Kapitulation des dortigen Rechtsstaates. Mal völlig unabhängig davon, ob man eine Öffnung für sinnvoll hält oder nicht
     
  13. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #53 albundy69, 31. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2021
    Wobei: Wie Schweizer9´s Zitat bereits andeutet nimmt Basel-Stadt nur eine regionale Maßnahme zurück und passt sich damit der lockeren Allgemeinverordnung (Bund) an. Dort ist meines Wissens Prostitution nicht verboten. Die Schweiz ist föderaler ausgerichtet.

    Somit finde ich den Vorwurf der Kapitulation des Rechtsstaates für fragwürdig. Das Schweizer Recht erlaubt auf regionaler Ebene eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten. Speziell in Basel hat eine lokale Verschärfung bewirkt, dass sich Prostitution in einen unkontrollierbaren Raum verlagert und man hat folgerichtig gegengesteuert.

    Man kann diese Maßnahme daher ebensogut als Stärke eines liberaler ausgerichteten Rechtstaates werten, da er nämlich lokale Realitäten nicht zwangsweise mit dem zentralstaatlichen Dampfhammer gewalzt werden müssen. Dort denkt man auch nicht darüber nach, der Schweizer Obermutti per Parlamentsentscheid uneingeschränkte Ermächtigungsfreiheit zu gewähren, sondern man handelt pragmatisch lokaler Realtitäten bezogen.

    Es drängt sich auch der Vergleich zur Legalisierung von Drogen auf. Als Beispiel ein anschaulicher Wikipedia-Artikel, der ganz klar aufzeigt, dass man manche Probleme von mehreren Seiten betrachten kann, ohne seine Prinzipien zu verletzen: Legalisierung von Drogen – Wikipedia
     
    Zalando, fab, smart und 7 andere danken dafür.
  14. fab

    fab Stammschreiber

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    Absolut nachvollziehbare Argumentation, Al.
    Starker Föderalismus ist manchmal Fluch, manchmal Segen und oft irgendwas dazwischen
     
    albundy69 dankt dafür.
  15. Fireball

    Fireball Stammschreiber

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    Liebe Community,
    wie habt ihr denn die Eimreisebestimmungen zurück nach Deutschland verstanden?
    Wenn ich innerhalb von 24 Stunden wieder zurück bin in DE, muss ich keine Einreisesmeldung vornehmen und habe auch keine Test und Karantänepflicht?
    Wie habt ihr das verstanden?
    Danke vorab.

    Ich konnte eben alles was Albundy69 beschrieben hat alles auf den Seiten der Schweizer behörden nachlesen. Alles korrekt :)
     
  16. 27971

    27971 Guest

    #56 27971, 5. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. April 2021
    Die Einreise in die Schweiz ist derzeit per Pkw, Fahrrad oder zu Fuß völlig unproblematisch und unbürokratisch - solange man in letzter Zeit nicht in Thüringen war. Denn für die Schweiz ist dieses Bundesland aktuell Risikogebiet, und das wird daher, zumindest informell, nachgefragt. Mit einem entsprechenden Kfz-Kennzeichen könnte es dann schwierig werden...

    Komplizierter ist die Wieder-Einreise zurück in Merkels idyllisches kleines Corona-Paradies, denn die Schweiz gilt für die aktuelle Regierung als "Risikogebiet". Dabei hat man im wesentlichen zwei Alternativen:

    1. Die "Offizielle": Man meldet die Wiedereinreise ordnungsgemäß per Formular im Internet an (Digitale Einreiseanmeldung), geht dann unverzüglich zum örtlichen Gesundheitsamt um sich testen zu lassen, und kommt 10 Tage in häusliche Quarantäne. Nach frühestens 5 Tagen kann man sich erneut testen lassen, falls negativ ist die Quarantäne dann beendet (ansonsten Verlängerung). Die Einhaltung der häuslichen Quarantäne wird wohl nur stichprobenartig durch Telefonanrufe kontrolliert. (Allerdings ist eine persönliche Kontrolle durch Polizeibeamte prinzipiell möglich)

    2. Die "Inoffizielle": Man fährt ohne Online-Formular, also "inkognito", wieder zurück und vertraut darauf an der Grenze nicht kontrolliert zu werden. Falls doch sollte man sofort sagen daß man einen "trifftigen Grund" für den Aufenthalt hatte - dabei diesen aber nicht angeben! Dazu ist man nicht verpflichtet, im Gegenteil, die Behörden müssen mE nachweisen daß man keinen trifftigen Grund hatte.

    Man kann auch eine Sonderregelung geltend machen: Im Rahmen des Grenzverkehrs ist ein 24h-Aufenthalt in der Schweiz zulässig und erfordert keine Quarantäne bei der Rückkehr, wenn man nur in bestimmten Grenz-Kantonen war. Soweit ich weiß wird das nicht weiter kontrolliert, d. h. man muß bei einer Kontrolle wohl keinen Beleg dafür abliefern, wo man war und daß man nur 24h dort war...

    Details dazu u. A. hier: Corona: Quarantäne, Tests, Anmeldung und Co: Das müssen Grenzgänger bei Reisen zwischen Deutschland und der Schweiz wissen

    Das alles ist natürlich ohne Gewähr, die Regeln und Kontrollen können sich kurzfristig jederzeit ändern.

    Gruß & Viel Spaß in der schönen Schweiz,
    A.
     
    Schatz, Harvey, Schweizer9 und 2 andere danken dafür.
  17. Root 69

    Root 69 Clubhopper auf Tour - heute hier, morgen da

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    Die Frage ist nur, für welche deutschen Bundesländer die Grenzgängerregelung gilt. So weit ich weiss, gibt es für NRWler nur eine Grenzgängerregelung mit Belgien, Niederlande und Luxemburg. Und die von Dir angesprochene Grenzgängerregelung mit der Schweiz gilt nur für Baden-Württemberg.
     
    helfer9 dankt dafür.
  18. 27971

    27971 Guest

    Gut möglich. Ich habe darüber aber leider noch keine eindeutigen Infos gefunden - poste doch bitte mal Quellen die das bestätigen (oder widerlegen)...
     
  19. MiRi70

    MiRi70 Stammschreiber

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    Ich glaube nicht, dass die Grenzgängerregelung vom Bundesland abhängig ist. Theoretisch könnte ich doch in NRW wohnen und in der Schweiz arbeiten, zumindest zeitweise....
    Ich habe zumindest von so einer Einschränkung nach Bundesland noch nix gehört.
     
    27971 dankt dafür.
  20. Fireball

    Fireball Stammschreiber

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    ich müsste tatsächlich zurück nach NRW hahaha :). Dann könnte ich einfach den Rückweg über Luxemburg machen und wäre doch fein raus hahaha :)
    also wenn wir schon gebildeten nicht klar Regelungen anwenden können, sind diese echt fragwürdig :)
    Mal sehen, wen ich da anrufen könnte. Falls ich was neues herausbekomme, schreibe ich euch :)