Danke Tiger für Deine aufschlussreiche Erläuterung Wobei man ergänzend erwähnen sollte, dass diese 15 Euro nur eine pauschale Vorauszahlung darstellen. D.h.: Bleibt die Dame am Jahresende unterhalb der Hürde zur Abführung der Steuern bekommt sie die Vorauszahlungen im Rahmen ihrer Steuererklärung erstattet. Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkommen: Ein Betreiber behält die Vorauszahlung ein und führt sie nicht ab.... Wirds nicht Zeit für ein staatliches Bordell? Könnte das dem Gemeinwohl nicht sehr zuträglich sein Quelle: Nitribit-Bremen
Nun ist dieses, von dem Betreiber, doch Betrug, und meiner Meinung nach sind die Damen aus dem Schneider. Gruß Hiersel
Wenn die Damen aber keinerlei Quittung für die Einbehaltung der Pauschalsteuer durch den Betreiber vorweisen können, sind sie nicht aus dem Schneider... Ich gehe mal davon aus, das sie so blauäugig waren und keine Quittung verlangt haben... und nun sitzen sie dann im Schlammassel...
Vieleicht sollte man Freibeträge einführen, die von den 15,- Talern abzurechnen wären, zum Beispiel für Kinder, für Kindermädchen, für Arbeitskleidung, für den Ludengatten, so wie die Steuerklasse 3 bei verheirateten.