Aus gegebenem Anlass: An alle Club-Romeos mit Hausverbot

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Macchiato, 10. Januar 2012.

  1. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Nein, das wäre Eingriff in die private Vertragsfreiheit.

    In 99% aller Fälle in Saunaclubs sind die Dl Gast wie du und ich!

    Was die privat mit dir ausmacht, ob nun in Sachen Sex, ob die ihr nen Auto andrehst oder was auch immer, ist Privatsache. Der Betreiber tut gut daran, sich nicht in solche Privatsachen reinzuhängen.
    (Wer lesen kann .. das steht auch meist auf der HP von solchen Läden)

    Na so einfach ist es nicht, auch wenn in den Pauschal-Clubs die Mädels tatsächlich "angestellt" im Sinne des Gesetzes sind.
    Aber auch da gilt, solange sie den Vertrag erfüllt, sind Privat-Sachen außen vor.;)
    Formal jedenfalls ... dass das im Einzelfall trotzdem zum Stress führen kann und den Hausfrieden stören kann, ist ne andere Sache.

    Anmerkung:

    Ich rege mal bei der Forenleitung ne Rubrik an, wo nach ProstG die rechtliche Stellung der DL und der Freier nochmal kurz und knapp dargestellt sind.

    Es scheint da immer noch hierzulande weitverbreitete Mißverständnisse zu geben.
    Irgendwie ist es ermüdend, ständig im Einzelfall vereinzelten Schreibern die Realitäten zu erklären. :prost:
     
    Iubi dankt dafür.
  2. Triple sSs

    Triple sSs Guest

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    Ja und jeder Saunaclub hat z.B. sein Hausrecht - Vertragsfreiheit der DL hin oder her.

    Dann wird eben das Eintrittgeld zurückgezahlt und die DL ist möglicherweise trotzdem verbrannt für den Laden.

    Klar bei Anstellungsverhältnissen in Pauschclubs etc. müsste man in das Kleingedruckte schauen.

    Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht wieder ermüdet! ;)
     
    Iubi dankt dafür.
  3. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #163 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    Nix hin oder her!!!!

    Das Hausrecht kann weder bestimmte sexuelle Leistungen begründen, noch sonstige private Vereinbarungen der beiden Gäste (Dl und Freier) erzwingen oder verhindern.

    Ein Clubbetreiber, der die Grenzen der heutigen Rechtslage nicht einhält, könnte durch ne simple Bezichtigung der Einflußnahme sehr schnell in den Verdacht geraten, die DL hätte einen Arbeitsvertrag mit ihm. Und dann blecht er ... nachträgliche Sozialabgaben.

    Es gibt zwar sicher ne Grauzone, aber was du erwartest, dass die DL von dritter Seite bestraft wird, ist abstrus.;)

    Das wäre ungefähr so, als wenn dein Arbeitgeber oder besser Kohle-Überweiser (sofern du hast), dich feuert, weil du mit dem Nachbarn wegen der Nichtrückgabe eines geliehenen Gartengerätes im Clinch liegst!:rolleyes:

    :prost:
     
    Premiumtester dankt dafür.
  4. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Bzw. dasjenige, was Du für die Realität hältst!
     
    Xx_er dankt dafür.
  5. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #165 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    Konkret bitte!

    Wie sieht sie denn deiner Meinung nach aus?
     
  6. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Es ging mir zunächst nur darum, darauf hinzuweisen, daß es "die eine Realität" nicht gibt, sondern nur unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit. Zudem: Die Rechtslage de lege lata ist die eine Sache, die Rechtstatsächlichkeit die andere. Beides kann, muß aber nicht übereinstimmen. Das ist kurz gefaßt meine (!) Wahrnehmung der "Geschäftspraktiken" im Bereich der Prostitution, die auf Erzählungen der dort auf Anbieterseite Tätigen beruht. Für detailierte Ausführungen fehlt mir jetzt leider die Zeit. Wenn Du es wünschst, reiche ich sie Dir nach.

    So long.

    Ps.: Ich bin nicht auf Krawall mit Dir gebrüstet. Möglicherweise klang meine Antwort unfreundlicher als sie gemeint war. Wenn das zutrifft: sorry!
     
    Logenplatz und Macchiato danken dafür.
  7. Xx_er

    Xx_er Guest

    de jure & de facto ;)

    vllt. kann smiley ja mal so einen Angestelltenvertrag von "Pauschalclub-SW's" posten oder ein gescanntes Muster beibringen - also nur, falls er nicht vom vielen erklären gerade zu übermüdet ist ... :rolleyes:
     
    saubaer dankt dafür.
  8. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #168 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    @Xx_Er

    Ich weiß, in deiner Heimat jibbt es die Rechtslage nicht ... auch wenn du schon ne Weile hier bist!:rolleyes:
    Warum willst so ein Vertag lesen ... individuelle Arbeitsverträge rückt normalerweise niemand raus ... schon wegen der Kohle usw.;)
    Und Musterverträge findest im Internet.:peinlich:

    Außerdem gilt nach wie vor in Dschland, soweit mir bekannt, Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform! Wird aber empfohlen.

    Kleiner Tipp:
    Bei Pauschalclubs verspricht der Club bzw. Betreiber Sex (Umfang festgelegt) mit den anwesenden Mädchen für die Dauer von x Stunden. Das impliziert "einen Vertrag" zwischen der Dl und dem Betreiber, ob nun mündlich oder schriftlich...:rolleyes:
    Mit dem Vertrag muss der Club als Arbeitgeber, Sozialabgaben monatlich ans Finanzamt abführen ....

    Hat er das nicht, dann hat nicht nur ne Straftat begangen sondern darf noch rückwirkend blechen!
    Nach der heutigen Rechtslage wäre ein Lude Arbeitgeber und hätte für die Mädchen monatlich Abgaben abzuführen!;)

    Solltest dich mal von nem Anwalt "beraten" lassen ...:cool:

    Jedenfalls is DAS der zentraler Punkt vieler Prozesse in Dschland, wo man(n) auch Saunaclub-Betreibern ein Vertag mit den DL anhängen wollte.
    Berichte gibt es hier im FC auch dazu. Wenn du nix findest, dann geb ich dir noch gern nen Tip!:winkewinke:
     
  9. Xx_er

    Xx_er Guest

    ich bin zu doof zum Suchen - poste mal 'n Link :winkewinke:


    ach SO läuft das - ich sehe, ich kann hier noch viel über die harten Fakten & realen Realitäten des Pay6 lernen - dank Erklärbären wie dir zB. ...
     
    Smiley dankt dafür.
  10. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Na da will ich dem "Doofen" mal ausnahmsweise helfen ... mein Berater-Honorar bleibt wieder auf der Strecke.:(

    http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/arbeitsrecht/arbeitsvertraege/grundmuster.html

    Falls DU in deiner "Tätigkeit" im Umgang mit den Damen was "übersehen" hast:D, lass dich nicht erwischen, sonst vergeht dir die Ironie ... :prost:
    Der Grat, als "Arbeitgeber" oder nicht zu gelten, iss schmal ... da kannst hier noch so rummosern!
    Biste einmal in Verdacht und die können die etwas nachweisen, dann sag Adieu dem prallen Leben ... für ne Weile.
    :winkewinke:
     
  11. Xx_er

    Xx_er Guest

    nene...

    :confused:

    ich meinte schon einen Mustervertrag speziell für Prostituierte !
     
  12. Xx_er

    Xx_er Guest

    #172 Xx_er, 11. Dezember 2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2012
    btw...

    um "blöden Gerüchten" vorzubeugen: Ich betreibe schon lange keinen Club mehr und mein "Umgang mit den Damen" ist rein privater Natur ;)
     
  13. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #173 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    @Xx_Er

    :megalach:

    Ja so ähnlich hab ich mir das gedacht!:D

    Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht!

    Da das Anbieten und vertragliche Aushandeln sexueller Dienstleistungen hierzulande nicht mehr sittenwidrig ist, kannst einen ganz normalen Musterarbeitsvertrag zugrunde legen!;)
    Wichtig sind Beginn, Ende, Vertragsauflösung, Entgelt und die vereinbarte Arbeitsleistung (was sie alles mach und was nicht, wie oft und wie lange sowie Ausnahmeregeln). Bei den Dl wäre evtl. auch der Punkt Nebentätigkeit noch ganz nützlich zu klären!:p

    Arbeitsvertrag einer im Pauschalclub angestellten Dl ... abgesehen davon, dass auch ein normaler Arbeitnehmer nicht seinen konkreten Vertrag in Internet stellt, kann der Vertrag auch mündlich (z.B. mit Zeugen) sein.
    Wie soll ich das verlinken??

    Der formalen Sache nach ist es aber so, wenn der Club/Betreiber bestimmte Leistungen im Außenverhältnis anbietet und die Dl das im Innenverhältnis zu ihm mitmachen, dann muss zwangläufig ein irgendwie gearteter mündlicher oder schriftlicher "Arbeitsvertrag" existieren! Selbst wenn Sie nur stillschweigend nickt ...
    Was denn sonst??
    Und daraus leitet sich eine Sozialverversicherungspflicht des Arbeitgebers ab.;)

    Anders als üblicherweise in den Saunalclubs.
    Da schreibt ja der Club/Betreiber ausdrücklich, dass er mit den Damen und was die machen oder nicht, nix zu tun hat, um eben keine vertragliche Verpflichtung einzugehen!
    Ist doch ganz einfach!:rolleyes:

    Und wenn man sich vergangene und laufende Verfahren z.B. das um den >>>Fungarden Emmerich<<< angeguckt, dann laufen die trotz aller Vorverurteilungen auch im Prinzip so!

    Mal als Beispiel >>>Augsburger Allgemeine<<< bzw. >>>hier<<<

    >>>World Polheim<<<


    Genau aus dem Grund ist der klassische Lude in Dschland zum Fossil geworden!
    Auch "spezielle Schofföre" leben gefährlich! :besserwisser:

    Iss ja gut!
    Hab mir nur Sorgen gemacht ... :duckweg:

    Wenn du nochmal zwangsweise hier für längere Zeit wegen einer "Weiterbildung" oder so wech bist, dann erinnert sich vielleicht keiner mehr an dich!:winkewinke:
     
  14. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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  15. Xx_er

    Xx_er Guest

    dafür gibt's ja dich ! Du erklärst mir - und allen anderen - das schon ... :rolleyes:

    @swingstar

    verwirr' doch smiley bitte nicht mit komplexen Details ! Das lenkt nur vom "realen Kern" und "harten Fakten" ab !
     
  16. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #176 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    Das ganze ProstG ist umstritten!
    Nur Rechtskraft haben diese Kommentare eben nicht!

    Solange nicht irgendein Urteil existiert, dass das Aushandeln sexueller Dienstleistungen wieder strafbewehrt, solange darf man davon ausgehen, dass es erlaubt und vertragsfähig ist!

    Außerdem ... das Wissen oder Nichtwissen gewisser "Paragraphen-Deuter" an ihren Schreibtischen (na ja Manche können inzwischen auch einen PC halbwegs bedienen) über die Realität und die Rechtsfolgen, ist sowieso ein Kapitel für sich.:rolleyes:
    Sowas z.B. iss ne Wertung auf Basis alter kirchlicher Moralvorstellungen ... oder diese Theoretiker können das mal ner erwachsenen Frau erklären, die das freiwillig für sich allein geregelt hat und Geld für die Kleidung, Futter und Ausbildung ihrer Kinder ranschafft, als sich bei HarzIV weiter demütigen zu lassen!:bigmotz:
    Alles Käse!

    Oder Einer, wo es nicht mal HarzIV jibbt wo es null und nix gibt!

    :megalach:
    Mit automatischen monatlichen Alimentierungen aus den eingenommen Steuern könnt ich auch tolle Sachen verfassen!:devil: Das könnt ich sicher noch toppen.:D
    Mit anderen Worten "scheißegal" ... man(n) und Frau darf .
     
  17. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Danke für den Tipp! ;););)
     
  18. swingstar

    swingstar Bekannter Schreiber

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    Dann lies bitte OLG Schleswig, Urteil vom 13. 5. 2004 - 16 U 11/04 veröffentlicht in NJW 2005, 225, ff.. Der dritte Leitsatz der Entscheidung lautet:

    Der auf Geschlechtsverkehr gegen Entgelt gerichtete Vertrag als solcher ist auch nach In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes sittenwidrig.
     
  19. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #179 Smiley, 11. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
    @swingstar

    Nun er könnte deshalb sittenwidrig geworden sein, weil die Leistung in keinem Vergleich zum Entgelt oder umgekehrt stand!;) Solche Fälle hat es wohl gegeben.
    Dazu müsste man das genau lesen.

    Dass deshalb grundsätzlich sexuelle Leistungen von Verträgen ausgeschlossen sind, vermag ich so nicht zu erkennen.
    Das hier aus dem zitierten Urteil
    >>>Quelle<<<

    ist wie immer in solchen strittigen Fällen die Meinung der Landesjustiz sehr stark angelehnt an die alte Rechtsauffassung ... wie oft worden solche Sachen wieder kassiert!?
    Ernst nehmen müsste man(n) das erst, wenn der BGH oder BVerfG sich dazu geäußert hat.

    "keine grundsätzliche Bedeutung":rolleyes: ... Aktendeckel zu und aus!
    Wäre nur was zu machen gewesen, wenn innerhalb der Frist Beschwerde beim BVerfG eingereicht worden wäre. Die Gehörsrüge vorher wäre Formsache gewesen ... die wandert eh in den Papierkorb.
    >>>Quelle<<<

     
  20. The Tiger

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    Difficile est satiram non scribere. :rolleyes:
     
    Xx_er und Smiley danken dafür.