Hm, ist es nicht eher so, dass wir mit unserer Lust die Damen zu beglücken, und durch die Barzahlung ohne Quittung oder Kassenzettel/Rechnungsbeleg praktisch Beihilfe leisten? Ich hab in Erinnerung, das Geldgeschenke bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei sein sollen, wo ist also ein Problem mit irgendwelchen Papieren oder Belegen?
Und noch eine Kleinigkeit, ich zitiere aus der großen weiten I-net Welt: Infoblatt zu Steuern für selbständige Prostituierte Das Wichtigste in Kürze! In Deutschland gibt es eine Steuerpflicht. Das bedeutet, dass auch das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen versteuert werden muss. Nach deiner Anmeldung als Prostituierte bei dem Regionalverband in Saarbrücken, werden deine Daten an das Finanzamt weitergeleitet. Du bekommst dann einen Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Der Fragebogen muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt werden. Dann bekommst du eine Steuernummer, falls du noch keine hast. Wie kann ich meinen Verdienst nachwiesen? Es besteht eine Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Jeder, der in Deutschland selbständig arbeitet, muss seine Einnahmen aufschreiben. Ebenso können auch die Ausgaben aufgeschrieben werden. Jede Ausgabe muss im Kassenbuch mit einem Beleg (Kassenbon, Rechnung) nachgewiesen werden. Die Einnahmen und Ausgaben können miteinander verrechnet werden. Das nennt sich der Gewinn. Anhand von dem Gewinn werden die Steuern berechnet. Was ist das Düsseldorfer Verfahren? Das Düsseldorfer Verfahren ist eine vereinfachte Art, seine Steuern im Voraus zu bezahlen. Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig. Wenn du an dem Düsseldorfer Verfahren teilnimmst, musst du trotzdem eine Steuererklärung machen. Es ist wichtig, dass du darauf achtest, dass du immer Quittungen mit Datum und Unterschrift von deinem Betreiber als Nachweis erhältst. Diese Quittungen müssen in dein Kassenbuch. Welche Steuern muss ich zahlen? Einkommenssteuer: Das Finanzamt stellt nach deiner Steuererklärung fest, wie viel Steuern du bezahlen musst. Zur Steuererklärung kannst du dir einen Steuerberater nehmen. Wer sich gut auskennt, kann seine Steuererklärung auch selbst machen. Wenn dein Einkommen unter der Steuerfreibetragsgrenze liegt, musst du vielleicht keine Steuern zahlen. Das erfährst du nach deiner Steuererklärung von dem Finanzamt. Umsatzsteuer: Ab einem Jahreseinkommen von 17.500 Euro musst du Umsatzsteuer zahlen. Umsatz bedeutet, wie viel Geld du im Jahr von deinen Kunden durch deine Arbeit bekommst. Gewerbesteuer: Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist als Prostituierte nicht notwendig! Wann bin ich Kleinunternehmerin? Jeder, der weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr hat, gilt als Kleinunternehmer. Sobald du mehr verdienst, musst du im darauf folgenden Jahr Umsatzsteuer bezahlen. ALDONA e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte Die jungen und dummen Damen der Schwarzmeerflotte kommen „arm“ her, und gehen auch wieder... um dann später mit EKST-Bescheiden wieder „arm“ zu sein!
Rechtlich ist es so: Wenn du mit einer Sexdienstleisterin aufs Zimmer gehst, dann schließt ihr einen Dienstleistungsvertrag über das Erbringen einer sexuellen Handlung ab. Die SDL liefert eine Leistung (sexuelle Handlungen) und du als Kunde bezahlst dafür ein vereinbartes Entgelt. Mit Schenkung oder irgendeiner Art von Beihilfe oder sonstwas hat das nichts zu tun. Man mag das anders sehen, aber das interessiert den Gesetzgeber nicht. Man hat sich an seine Definition zu halten, die allein ist gültig.
Ich habe das ganze hier gerade mal durchgelesen und hoffe dass alles ein Scherz ist. Der nächste Schritt wäre Bargeldabschaffung und dann darf jeder Zuhause erklären warum auf dem Kontoauszug steht: 30 Minuten mit Samira plus 2 extras. Scheidungsanwälte werden sich freuen
Auf meinen Quittungen aus der Schweiz, steht z.B. lediglich ein Payment Service drauf und paar Nummern.. Ja ich bin so ein bekloppter der aus "Technikgeilheit" extra mit Karte gezahlt hat . Aussersdem brachte mir das irgendwann ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Puffs ein
Ich finde das schon auffällig, dass Du ein paar Nummern abgerechnet bekommen hast. Du bist eben ein Nimmersatt. .
Ich nehme einfach an das noch keiner so bekloppt war 8 Zimmer mit Karte zu zahlen Am Ende sind wir alle nur noch Nummern!
Ich hab in Aplerbeck kein bekommen, weder beim Eintritt noch für Dienstleistung ;-( . Auf meine ironische Nachfrage, die ED und die DL haben mich nur verwirrt angeschaut.
Es wird ziemlich viel Mist zu diesem Thema geschrieben, weil viele gerne ein Scherzken machen oder sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen. Leider auch hier. Alles steht in Beitrag #3 In Aplerbeck gibt es keine elektronische Kasse, somit auch keine Belegausgabepflicht.
Ich Empfehle den kompletten Beitrag vom Bundesfinanzministerium aus Beitrag 3 mal durchzulesen. Falls man als Kasseninhaber auch ein bisschen trollen möchte, könnte man einen lustigen Beleg-nachfrager auch mal auf folgendes Hinweisen "Die Belegausgabepflicht ist bewusst technologie-neutral ausgestaltet. Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben." Und dann direkt mal nach Email Adresse und Handynummer Fragen. Und da in der Info sogar noch das Wort "Beispielsweise" steht, darf man sicherlich auch nach einer Postadresse usw. fragen um Belege dort Hinzusenden.
Das trifft sich gut. Ich gebe dann Namen und Adresse meines Nachbarn an. Das wird lustig. Aber im Ernst: der Link zum Bundesfinanzministerium ist da schon sehr hilfreich. Ich zitiere mal (Hervorhebungen sind von mir): „Frage: Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen? Antwort: Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten. Unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet wird, kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels der Kassen-Nachschau verifiziert werden.“ Das heisst meiner Meinung nach, dass bei einer Kontrolle zukünftig auch die Aufzeichnung über Eintritt und Zimmergänge kontrolliert werden und zumindest auf Plausibilität geprüft werden kann. Wenn das dann nicht passt - und das ist schnell passiert - dann kann das recht unangenehm werden. Ich denke, dass die Betreiber sich da fit machen sollten, sollte das nicht schon geschehen sein.
Das gilt allerdings nur für Fälle, in denen die Fickereien überhaupt in der Clubkasse landen. In den mir bekannten Saunaclubs ist das nicht der Fall. Da geht der Eintritt und Alk-Einnahmen in die Clubkasse und die Ladies machen ihr eigenes Ding unanhängig davon. Bei Wopus sieht es anders aus.
Du Amateur, wenn Du für Dein Brot einen Beleg brauchst, dann frag' beim Bäcker nach "belegte Brote" !