Abgetrennt: Rechenbeispiele mit Schwerpunkt Düsseldorfer Modell

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von zi2000, 12. August 2015.

  1. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    ich dachte immer das mit der UST sei noch nicht entgültig geklärt,
    und die Pauschale nach dem DüM nur auf die EST zu berücksichtigen.

    Egal, wenn es wirklich beides abdecken soll, kann selbst der schwächste
    Mathematiker nachrechnen, dass die gängisten 25,- schon bei 100 €
    Tagesüberschuß (also nach Abzug des Eintrittsgeldes) nicht ausreichen
    würden:
    100 = 84,- + 16,- MwST
    84,- - 19% Est = 68,-
    also ca. 34,- Steuerlast bei 100,- (bzw. 27,- bei 80,-/h)

    d.h. rein steuerrechtlich bleiben den Mädels nur 34,- bzw. 26,50 pro 30'
     
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ganz nett zusammengefasst ist es übrigens > hier <

    Wenn das, was dort steht stimmt, wird deine Umsatzsteueranteil-Frage regional unterschiedlich behandelt. Dort steht auch der Hinweis, dass eine Frau erst ab 17.500 Jahresumsatz umsatzsteuerlich tätig werden muss. Gefühlt würde ich behaupten, dass die überwiegende Mehrzahl eh unter 17500 bleibt (Da in Teilzeit) und der Fiskus mit der DV-Vorabgabe in der Summe derer, die sich daran beteiligen bestens fährt.
     
    irrumator dankt dafür.
  3. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    das wäre dann doch ein netter Werbegag für Huren: (ähnlich XXXLutz)
    19% Mwst gespart
    ich arbeite als Kleinunternehmerin umsatzsteuerbefreit
    und kann deshalb meine Leistungen günstiger anbieten


    und ein interessanter Auszug aus dem verlinkten Text:
    komisch, wenn es um die Steuer geht sind Vorgaben für Selbstständige plötzlich möglich.
    wenn es aber heißt, wir sind ein Fkk-Club, wenn du hier arbeiten möchtest
    mußt du das akzeptieren
    ist es plötzlich eine unerlaubte Weisung :confused:
     
  4. Martin.nemecky

    Martin.nemecky Stammschreiber

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    Du hast mit deiner grundsätzlichen Aussage recht, dass die Pauschalzahlung sehr niedrig angesetzt ist.

    Nur ist schon ein Denkfehler drin.
    Umsatzsteuer (oder auch gerne MwSt) bezieht sich nicht auf den Tagesüberschuß.
    Sie ist zu entrichten auf alle Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt.
    Also ist ab einem Tagesumsatz von € 157,-- die hier angeführte Pauschale von € 25,--
    vollständig für die Umsatzsteuer verbraten.

    Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen,
    wenn ihr Umsatz im Vorjahr € 17.500,-- nicht überschritten hat
    und im laufenden Jahr € 50.000,-- voraussichtlich nicht überschreiten wird.
    Es steht ja jedem frei einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt zu stellen,
    bzw. eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, um zuviel gezahlte Steuern zurückzuholen.
    Natürlich ist mir bewußt, dass gerade Schwarzmeerdamen hierfür einen hochmotivierten Profiluden
    oder einen sehr ambitionierten LK bräuchten. Aber auch sie haben grundsätzlich die Möglichkeit.

    Da über die Einkommen der Damen ja gerne gestritten wird,
    ein Beispiel anhand dessen sich jeder selbst ein Bild machen kann ob die € 17.500,-- erreicht werden:

    das entspricht lediglich 117 Tage mit 150€ Tagesumsatz.

    Also weniger als jeden 3. Tag eine Kaufmichnummer, für die oft und gerne dieser Satz aufgerufen wird.
    Eine FKK-Club Dame die € 150,-- Tagesumsatz nicht erreicht, hat wohl andere Probleme.
    Also 5 RTC Zimmer, oder 3 Halbstundenzimmer bei Neby, Lulo, Samya....


    Danach bleibt immer noch die Einkommensteuer.
    Aber wir hatten an anderer Stelle schon vortreffliche Diskussionen darüber.
    Einige fanden es OK, andere waren der Meinung es wäre gerecht,
    wenn die Damen wie jeder andere auch Einkommensteuer zahlen müssten.
    Gerecht wäre es schon.
    Nur würde es sich wahrscheinlich über kurz oder lang auf die Preise auswirken.
    Und damit mich als Freier treffen.
    Außerdem ziehe ich keinen direkten persönlichen Vorteil daraus,
    wenn eine Dame zur Steuerzahlung verdonnert wird um der Gerechtigkeit willen.

    .
     
  5. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    #5 zi2000, 12. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2015
    im vorliegenden Fall, abgesehen von der zu entrichtenden Tagessteuer, eigentlich schon,
    denn Eintritt oder Miete und Übernachtungskosten (diese nur 7%)
    enthalten ja selbst wieder UST die natürlich gegengerechnet wird,

    d.h. die Zimmereinnahmen, die den Eintritt (oder Wohnungsmiete, gew.) abdecken
    sind sozusagen UST befreit, da diese ja schon mit dem Eintritt entrichtet wurde,
    deshalb habe ich pauschal von Überschuß geschrieben.
     
  6. irrumator

    irrumator Guest

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    ich denke nicht das eine hure mehr als 150 euro tagesumsatz, auf die arbeitstage des gesamtjahres gesehen hat
     
    1 Person dankt dafür.
  7. jamesbond

    jamesbond Gesperrt

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    Der Autor bringt zum Ausdruck, dass er anderer Meinung ist. M.
     
    klappi dankt dafür.
  8. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    #8 zi2000, 12. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2015
    lass es mich so ausdrücken:
    wenn der Staat es realisieren würde, dass Sexarbeit genauso fair und gleich behandelt
    werden würde wie jeder andere Job
    dann
    sollte die SDL auch genauso fair und gleich wie jeder andere Steuern zahlen (müssen)

    so entsteht meine Toleranz gegenüber der "schwachen" Besteuerung
    nur durch die ungleiche Berufsbasis.

    (und wir alle wissen, dass neben dem Finanzamt leider oft auch noch andere
    die Hand aufhalten - ganz ohne Steuern zu zahlen :mad:)

    die pauschalen 25,- (=6000,-/p.a. bei 240AT) decken hochgerechnet pi*[​IMG]
    einen schwachen selbstständigen Job mit ca. 3500,- Monatsumsatz
    bei 1750,- Gewinn (zzgl. 600,- Kosten ohne VST = UST auf 2350,- mtl.)

    so ist die Tagespauschale wirklich nur ein geringer Teil von dem was bei einigen
    wirklich fällig wäre, da hilft auch ein kleinkariertes Gejammere über die tägl.
    Pflichtabgabe (siehe link voice4sexworkers) nichts
    fast alle anderen monatl., aber dafür mit entsprechend dicken Brocken!!!


    würden sich die 25,-, wie von mir ursprünglich vermutet,
    nur auf die EST beziehen sähe die Welt schon "realistischer" aus.
    (ca. 30000 zu verst. Einkommen - ich kenn' aber die Progressionstabelle nicht,
    was ca. einem Monatsbrutto von 4000,- entspräche)


    btw.
    andere Länder sind da viel "einnehmender".
    (natürlich nur gem. Aussagen von DLs)

    Schweiz: "Startgebühr": ca. 1500,- Steuervorauszahlung vor Beginn des Arbeitsaufnahme
    Holland: (bei Damen mit Wohnsitz in Holland): ca. 1500,- mtl. Vorauszahlung

    demgegenüber ist das DüM geradezu ein Schnäppchen
     
    1 Person dankt dafür.
  9. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Bitte schau mal hier. http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2015.pdf

    Basierend auf diesen Zahlen bitte ich die obigen Kalkulationen so darzustellen, dass sie plausibel und vor allem verständlich sind.

    Sprich: Ausgehend vom zu versteuernden Einkommen (Da können wir ja gern deine 6000 Steuerlast zugrunde legen), unter Berücksichtigung von allem, was eine Hure gewöhnlich so in Abzug bringen kann muss sie Freiern pro Jahr wie viel Kohle abknöpfen?:confused::p
     
    1 Person dankt dafür.
  10. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    lieg ich doch gar nicht so falsch (30.000 zvE bedeuten ca. 6000,- Steuern)

    bei 4000,- mtl. "Netto"-Umsatz(Einkommen) wären das 48.000 im Jahr
    mit Netto-Umsatz meine ich die Einnahmen abzgl. der tägl Kosten wie zB Eintritt - [nicht die 25,- Steuer], denn dieser
    Umsatz ist ja durch die gegen rechenbaren Kosten quasi nicht steuerpflichtig, damit wird das ganze überschaubarer.
    also "Netto"-Umsatz = Betriebseinnahmen - Grund-Betriebsausgaben = Einkommen vor Abzüge, vor Steuer


    4000,- mtl. "dieses" Netto-Umsatzes bedeuten ca. 200,-/T am Feierabend übrig

    das ist die Zahl, bei der die Steuerpauschale (nur als EST-Vorauszahlung)
    in etwas ausgeglichen ist, und
    die ein Mädel auch haben sollte, sonst könnte sie auch einer menschwürdigeren [=Zitat: AS]
    Arbeit nachgehen. (bis auf das Zitat würde ich das aber auch so sehen)

    von den 48000,- (= nach "Betriebskosten") weiter abziehbar:

    der pauschale Freibetrag (zZ 8.472,- Euro),
    Vorsorgeaufwendungen (zB KV ca. 3000,- Euro)
    ggf. Kinderfreibetrag (2.184,- Euro + 1.308,- f. Alleinerziehende)
    Summe der allg. abzugsfähigen Kosten: ca. (wg. KV) 15000,-

    also bleiben 33.000,- zvEinkommen, bzw. ca. 3000,- (bei 1 Kind)
    für sonstige abzugsfähige Kosten um meinen 30.000 Ansatz zu erreichen
    (zB Kleidung, Werbung, Altervorsorge, Entfernungsgeld)
    Versorungspauschale wird im Club schwierig, bei WGs möglich


    das Ganz aber wie gesagt o h n e Berücksichtigung von Mehrwertsteuer (UST)
    .
     

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  11. Glasperlenspiel

    Glasperlenspiel Stammschreiber

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    Die o.g. Zahlen scheinen mit überhöht zu sein. Meist ist es ja wohl so, dass die Ladies EUR 10-15 mehr Eintritt bezahlen als die männlichen Gäste.

    Wenn ich die Argumentation jetzt richtig kapiere, dann entspricht EUR 4000.- monatlicher Netto-Umsatz (minus Eintritt) bei sagen wir 25 Arbeitstagen einem erforderlichen Tagesumsatz von EUR 160.-. Addieren wir dazu noch EUR 40.- Clubeintritt, so kommen wir auf EUR 200.- erforderlicher Umsatz am Tag.

    Das sind vielleicht 4 halbstündige Zimmer (immer in einem Club gerechnet).

    Für einige herausgehobene Ladies und für Wochenenden und Feiertage ist das bestimmt realistisch. Aber als "Schnitt" für alle?
     
  12. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Selbst als absoluter Laie erscheint mir der Rechenweg nicht plausibel, die Begrifflichkeiten unscharf und die Ergebnisse tendentziell grob falsch.

    Begründung:

    Um die Steuerlast zu errechnen nehme ich meinen tatsächlichen Umsatz, ziehe alle abziehbaren Posten ab und habe so mein zu versteuerndes Einkommen.

    Darauf wende ich eine Tabelle an und zwar nicht als defaultwert die, für Doppelveranlagung, bei dem beim Partner 0 eingetragen wird, sondern im schlechtesten Fall die Tabelle für Einzelveranlagung und erhalte so die zu zahlende Einkommensteuer.

    Siehe Abbildung

    Mehr ->
    [​IMG]



    D.H. gehe ich von 6000€ Steuern aus liegt ein zu versteuerndes einkommen von 31.400€ vor. Auf das muss ich alle abziehbaren Posten wie gezahlte KF u.v.m draufrechnen, um die in der Abbildung getätigte Rechnung rückwärts zu tätigen. D.H. es muss zwangsläufig deutlich höher sein als 31.400.

    Möglicherweise bin ich aber auch voll auf dem Holzweg und klinke mich bis zur sachkundigen Klärung aus dem Thema aus.

    An sich schade, dass erneut ein Thema voll geschrottet wurde, in dem es eigentlich darum ging, was man als Schreiber in Hinblick auf steuerliche Fragen in der Berichterstattung beachten sollte.

    in der Grundsache bin ich bei irrus Meinung, die von James hart kritisiert wurde. 150 pro tag aufs Jahr hochgerechnet haben nur die Königinnen der Branche. Solche, die fast jeden tag auf der Couch sitzen und bestens rennen. Die überwiegende Mehrzahl der Damen drückt teilweise tagelang ungeküsst die Bank und steht sich mit der Veranlagung nach DV-Modell schlechter.

    Man darf sich nicht durch die paar Saunaclub Topacts irritieren lassen, denn auch in kleinen Wopus wird gefickt und Vorabzahlung nach Düsseldorfer Modell gezahlt. In Bochum beispielsweise gibts laut kompetenter Aussage allein 170 solcher Etablissements. Dagegen sind die paar Saunatopacts Kleinvieh. Ist zwar nur indirekt Themengegenstand, sollte man aber am Rande im Kopf behalten.
     
  13. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    wie gesagt:
    wenn ein Mädel es nicht schafft am Tag 200,- plus zu machen könnte
    sie sich auch eine "anständige" Arbeit suchen.
    Und, um mal von der Clubszene weg zu kommen:
    in einer (Einzel-)Wohnung sind 300,-/T ein sch... Tag,
    oder das o.g. aus dem Mund eines Wohnungsmädels:
    wenn mir am Tag nur 100,- blieben könnte ich auch normal jobben.

    dass manche "Mauerblümchen" damit schwer zu kämpfen haben sehen wir
    natürlich öfters, was aber nicht bedeutet, dass es manche Top-Ladies nicht
    bis zu einem 3-stelligen Betrag schaffen.
    (ein Bekannter hat im Palace einmal die Einnahmen einer befreundeten CDL
    verwaltet - kein Fake, die Dame war später u.a. bei RTL2 zu sehen - und
    staunte nicht schlecht, als "er" um 01.00 (seit 18.00) schon 750,- hatte.)
     
  14. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    wie im header des Bildes klar zu lesen ist, ist es der Rechner für die Grundtabelle
    (also Einzelveranlagung o h n e Splitting) von der von dir genannten Seite:
    http://www.grundtabelle.de

    die Zahlen im Screenshot des Rechners entsprechen genau der Tabelle (bei 30.000)

    p.s. solltest du, lieber Al, wie auch immer, eine Möglichkeit gefunden haben
    den Soli zu umgehen bzw. nicht zahlen zu müssen wären bestimmt alle hier
    glücklich, wenn du uns den Trick verraten würdest, ansonsten


    mußt du bei deinem Blick in die Tabelle bei zu zahlenden 6000,- die Werte
    der Spalte Steuer und Solidaritätszuschlag addieren
    (was in etwa 30.400 entspricht: 5685,- + 312,68 - die KiSt bleibt unberücksichtigt.)

    leider bin ich kein Fachmann (kann aber rechnen), so dass mir die offiziellen
    Fachbegriffe fehlen, was dann verständlicher Weise zu unglücklichen Virwirrungen
    führen kann, weshalb ich versuchen möchte meine Berechnung mit den
    offiziellen Begriffen deines Bildes zu deklarieren:

    OFFIZIELL - - - - - - - - - - - - hatte ich bezeichnet als

    EINNAHMEN- - - - - - - - - - (wäre der absolute Gesamtumsatz aus Poppaction+! Trinkgeld soll je korrekt sein :D)

    - Betriebsausgaben - - - - - (hier: Eintritt, Miete)
    - Werbeausgaben - - - - - - - -(da variabel, bei mir unter sonstige Abzüge genannt)

    EINKÜNFTE- - - - - - - - - - - mein "Netto"-Umsatz

    - sonstige Freibeträge - - - - - (da variabel, bei mir unter sonstige Abzüge genannt)

    GESAMTBETRAG d. EINK. - (weiterhin "Netto"-Umsatz)

    - Vorsorgeaufwendungen
    - Grundfreibetrag
    - Sonderausgaben

    EINKOMMEN- - - - - - - - - - = zu versteuerndes Einkommen ohne Kind - oder

    - Kinderfreibetrag

    ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN (mit Kind)

    mit den ZVE gehst du in die Tabelle und erhälst die zu zahlende Steuer + Soli.
    davon ab geht dann bei einer DL die bereits geleisteten Zahlungen nach DV
    (setzt natürlich eine Quittung voraus, bzw. dass es der jeweilige Betreiber ordnungsgemäß für die DL
    verbucht und abgeführt hat, aber das ist ein anderes Thema)
     
  15. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    Hier ein paar Basicinfos zum Düsseldorfer Verfahren:

    Einige wichtige Stationen der Entwicklung des Düsseldorfer Verfahrens:

    23. Juni 1964
    Der Bundesfinanzhof entscheider erstmalig das Einnahmen aus der Prostitution der Einkommensteuer unterworfen werden.

    1966
    Als Reaktion darauf erließ die OFD Düsseldorf das so genannte "Düsseldorfer Verfahren" das lediglich in einigen wenigen Städten in NRW
    später in BW (hier insbesondere Stuttgart)

    22. Dezember 2006
    Urteil des Bundesfinanzhofs
    Die Steuerfahndung ist gemäß §208AO zur Durchführung von Kontrollbesuchen mit dem Nebeneffekt berechtigt, Bordellbetreiber zu veranlassen am Düsseldorfer Verfahren teilzunehmen

    2007
    Die Pauschalversteuerung wird auf Landeseben eingefphrt und praktiziert in den Bundesländern Berlin(30 Euro pro Tag) und Sachsen (15 Euro pro Tag)

    2008
    Auch die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland[/B führen die Sonderbesteuerung von Prostiuierten ein. In Hessen wirs das Verfahren vorbereitet und im Spätherbst des Jahres eingeführt.

    Das Ergebnis ist das es in einer Minderheit von 7 Bundesländern wird bisher das DV betrieben.

    Wichtige Punkte einer Grundsatzkritik am Düsseldorfer Verfahren


    1. Sonderbehandlung für eine bestimmte Berufsgruppe
    Es handelt sich um ein berufsgruppenspezifisches Besteuerungsverfahren. In anderen Berufszweigen findet eine vergleichbare Sonderbehandlung nicht statt.

    2. Generealverdacht
    Mit der Einführung einer von allen Prostiuierten täglich zu entrichtenden Pauschalen werden sämtliche Prostiuierte dem diskriminirienden Generalverdacht der Steuerhinterziehung unterworfen.

    3. Entmündigung und Stigmatisierung
    Das Einkassieren der als Steuervorauszahlung deklarierten täglichen Pauschalbeträge durch Zimmervermieter der Frauen bzw. im Falle von Escortprostitution durch deren Auftraggeber ist ein Verfahren, das in paternalistischer und demütigender Art und Weise die Befähigung der Frauen zu selbständigem Handeln grundsätzlich in Frage stellt. Die Frauen werden damit durch Behördenhandeln entmündigt und systematisch stigmatisiert.

    4. Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte
    Die Sonderbehandlung von Prostiuierte beinhaltet zudem durch die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte (Missachtung der Differenz Vollzeit-Teilzeit, der unterschiedlichen Familienstands etc.) eine steuerrechtlich nicht zu vertretende Ungleichbehandlung der Betroffene untereinander. Gegen Typisierung und Pauschalalierung ist nichts einzuwenden. Aber sie dürfen dem allgemeinen steuerrechtlichen Grundsatz, wonach die, die mehr leisten, ein höheres Steueraufkommen haben, die Schwächeren dagegen geringer belastet werden, nicht außer Kraft setzen!

    5. Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG ausgehebelt:
    Durch das auf Ungleichheit beruhende und Ungleichheit verfestigende Sonderbesteuerungsverfahren wird für Prostiuierteder in Art. 3 GG verankendeGleichheitsgrundsatz ausgehebelt. Das Verfahren ist verfassungswidirg. Eine Ungleichbehandlung kann nicht durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt werden.

    Bruch mit geltenden Steuerrecht

    Mindestens vier Paragrafen der für die Steuererhebeung maßgeblichen Abgabenordnung.

    1. Zuständigkeit der Steuerfahndung: Verstoß gegen § 208 AO
    Nach §208 AO darf die Steuerfahndung nur dann in Aktion treten, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Strafordnungswidrigkeit vorliegt. Ein Verdacht kann sich nur gegen konkrete Personen, niemals aber gegen eine Berufsgruppe im Ganze richten, wie dies bei der Sonderbesteuerung von Prostiuierte der Fall ist.

    2. Berufsgruppenspezifische Schätzung statt Einzelfallprüfung: Verstoß gegen §162
    §162 AO erlaubt Schätzungen der Steueraufsicht bei einzelnen Steuerpflichtigen, nicht aber eine milieuspezifische Schätzung, die sich dann in einem für alle Frauen gleichermaßen geltenden, mit ihrem individuellen Einkommen in keinem Zusammenhang stehenden Vorauszahlungsbetrag von 25 Euro niederschlägt. Auch dieser Aspekt der Sonderbesteuerungsverfahren ist durch §162 AO nicht gedeckt.

    3. Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung. Verstoß gegen §85 AO
    Der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung muss bedeute, dass die, die viel leisten höher, die die geringere Leistung haben aber niedriger besteuert werden. Stattdessen wird mit einem einheitlichen Vorauszahlungsbetrag über sämtliche Unterschiede wie Teilzeit/Vollzeit, Art der Dienstleistung, Alter des Dienstleistenden etc. einfach hinweggegangen und über Gleichbehandlung Ungleichheit geschaffen.

    Auch die behauptete "Freiwilligkeit" einer Teilnahme am Sonderbesteuerungsverfahren steht- wenn sie denn real existieren würde- verfahrensimmanent im Widerspruch zum Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung.

    4. Verletzung des Steuergeheimnisses: Verstoß gegen §30 AO

    Durch Einschaltung Dritter-nämlich der Bordellbetreiber- in das Bestuerungsverfahren, die als Privatpersonen nicht dem Steuergeheimnis nach §30AO unterliegen, wird den in der Prostitution tätigen Frauen die Inanspruchnahme des gesetzlich verbrieften Steuergeheimnis vorenthalten.

    Wenn ich jetz von Frauen schreibe, so meine ich alle Personen , die in der Sexarbeit tätig sind.


    4.
     
  16. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    #16 zi2000, 13. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2015
    die meisten der genannten Kritikpunkte würden aber nur greifen,
    wenn das DV eine Pauschalsteuer wäre - ist es aber nicht.
    Durch die Möglichkeit, die ja eigentlich sogar verpflichtend ist,
    einer pers. EST-Erklärung sind viele Kritikpunkte entkräftet.
    Niemand zwingt die SDL sich mit der Vorauszahlung abzufinden,

    aber ich denke im umgehrten Fall, also keine Vorauszahlung, dafür
    aber die erforderliche Jahreserklärung zwingend, wäre der Kazenjammer
    noch wesentlich größer.
    woher auf einmal ein paar Tausend € nehmen?

    Ich glaube die jungen Mädels, die nicht einfach nach Hause abhauen
    können, weil sie in D leben, sind ganz froh, das Ihnen diese Last in
    so kleinen Häppchen abgenommen wird.
    (vgl. den dummen Wirt, der mit seiner Tageskasse, da ja Gewinn :confused: saufen geht)
     
  17. marleen2010

    marleen2010 Stammschreiber

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    Ich habe öfters in meine Beratungstätigkeit damit zu tun. Den Frauen wird immer vermittelt von Beratungsstellen ;Betreiber und so wer der sie (falsch)berät (auch von der Steuerfahndung) das es sich um eine Abgeltungssteuer handelt.. Und in dies glauben sie. Und machen nicht die jährliche Steuererklärung.
    Jahre später wird dann seitens des Finanzamtes dann von ihnen Stuerbescheide verlangt. Haben sie natürlich nicht und so werden sie geschätzt.Es ist sehr mühselig jahre rückwirkend die Buchhaltung zu machen, entsprechende Quittungsbelege (MIete und Eintrittsgelder FKK, sonstige Kosten herbei zu schaffen.

    Desweiteren gibt es , weil es NUR in 7 Bundesländern massive Probleme der Zuordnung der eingezahlten DV Pauschalbeträge. Denn das zuständige Finanzamt ist der Wohnort, wie du weiß, aber die Pauschalbeträge sind durch den Betreiber an seinem zuständigen Finanzamt bezahlt worden. Dies wird vom örtlichen Finanzamt, wo due SExarbeiterin wohnt, oft nicht anerkannt, zumal wenn es ein Bundesland ist, der nicht die Teilnahme an DV hat. usw. Ich könnte noch vieles aufführen, aber das führt zu weit.
     
    leckschlumpf dankt dafür.
  18. zi2000

    zi2000 Holz -vorderHüttn- Fäller

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    massive Probleme der Zuordnung

    das ist dann absolut eine Schwachstelle des Systems und damit natürlich
    ein Verstoß gegen das Steuerrecht.

    das wäre ja in etwa so, wenn ich mir in BW ein Geschäftsauto kaufe und
    dann in Bayern die Vorsteuer nicht geltend machen könnte.

    da gibt es nur 2 Möglichkeiten:
    a. die klassische Quittung (mit St-ID der DL)
    b. eine direkte EDV Anbindung

    beides (oder wenn das Sytem irgendwie richtig funktioniert)
    hätte widerum für die DL aber auch einen Nachteil:
    der Staat wüßte genau an wieviel Tagen die DL gearbeitet hat.
    aber das ist wahrscheinlich auch gerade so gewollt.

    die Realität sieht aber nach meinen Clubbeobachtungen anders aus:

    die DL zahlt und wird anonym eingebucht
    (Computerkasse, "girl51", "girl52", "girl53" usw. live gesehen)
    ohne jegliche Idendifizierung.
    wie soll dann die gezahlte Steuer der jeweiligen DL zugeordnet werden,
    bzw. (und das ist viel tragischer)
    wie ist kontrollierbar was und wieviel der Club weiterleitet/abführt,

    oder hat hier der Staat ein löchriges System geschaffen mit dessen Hilfe
    ein Weiterer an der Arbeitsleistung der DL mitverdient.
    (nicht legal, aber mit Hilfe eines legalen Systems)

    gerade hier bedarf es einer deutlichen Verbesserug:
    mit "wasserdichter" Steuerabgabe durch den Betreiber hätte der Staat
    im heutigen Clubsystem einen zusätzlichen Vorteil:
    Betriebe, die ihren Gewinn gem. Eintritt durch die Gelder der Damen
    erwirtschaften (also Herren sehr niedrig = kostendeckend, dafür Dameneintritt hoch = Gewinn)
    wären so bei der eigenen Gewinnermittlung besser einzuschätzen.

    hier fände ich z.B. eine Lösung wie:
    die Steuerabgabe der DL ist in doppelter Höhe abzuführen
    ein faire Lösung (und einfache), damit auch gleich bei den Großverdienern
    mitkassiert wird
    (2. Teil ist wie bei DL UST/EST Vorauszahlung des Betriebes)
     
  19. sunny

    sunny Bekannter Schreiber

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    Ich weiss zwar, das so einige es als gerecht empfinden, das die Mädels Steuern bezahlen...............

    ................ m.M.n. sollten sie aufgrund ihrer (irgendwer hat weiter oben die Menschenwürde angeführt) ebenfalls m.M.n. menschenunwürdigen Tätigkeit (und da ist es egal ob sich dese einige selbst aussuchen) Steuerbfreit sein!
     
  20. The Tiger

    The Tiger Genitalveteran

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    Frauen, die freiwillig die menschenunwürdige Prostitution wählen, sind dann wohl Gewalt-Fetischistinnen oder Masochistinnen :D.... solange sie jedoch mit diesen sexuellen Vorlieben Geld verdienen, unterliegen sie der Steuerpflicht.