Es gab schon einen Thread zur Scheinselbständigkeit, der aber aufgrund persönlicher Befindlichkeiten zerlabbert worden ist, aus diesem Grund nochmal neu. Da wir ähnliche Empfehlungen für Schreiberlinge zum Rauchverbot und auch dem leidigen AO-Thema schon haben, möchte ich in diesem Post 2 weitere Fallstricke eines Forenberichtes aufzeigen, die irgendwie auch zusammengehören. Steuerpflicht bei Huren Die Einnahmen einer Hure sind grundsätzlich einkommens-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Dies ist nicht Neues und hat nix mit dem Prostitutionsgesetz zu tuen. Diese Steuerpflicht gab es schon immer, da aber die Steuer schlecht einzutreiben und aufgrund der fehlenden Rechnungen auch schlecht nachzuweisen ist, wurde auch schon früher gerne pauschalversteuert. Aus dem elterlichen Betrieb weiss ich das in der Kölner Salzjass schon ab den 50/60ern Jahren 5 DM pro Hure und Tag eingetrieben wurde. Die damaligen Kontrollen wurden vom zuständigen Finanzamt gerne persönlich durchgeführt und Papa hat da gerne Anekdötchen erzählt. Diese Steuer wird heute mit dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren beschrieben und wird von dort mit einer Besteuerung von 25 Euro pro Tag empfohlen. Die wirklich erhobene Tagessteuer ist aber sehr unterschiedlich – auf dem Bonner Strassenstrich sind es 6 Euro pro Nacht, die an einem umgebauten Parkscheinautomaten erhoben werden. Ähnliches gibt es auch am Kölner Eigelstein in den Kneipen. Das Maximum meines Wissens ist Berlin mit 30 Euro pro Tag. Dazwischen ist alles möglich. Meist wird die Steuer von Clubbetreibern direkt erhoben und dann quartalsweise an das Finanzamt abgeführt. Dies ist aber immer eine Einzelvereinbarung zwischen Betreiber und Finanzamt. Verantwortlich für dieses Steuerverfahren ist die Hure. Mir ist übrigens eine Ausnahme bekannt, das ist die Kölner Geeste, da dieses als Projekt für drogenabhängige Huren initiiert wurde, gibt es für die dort anschaffenden Mädels keine Steuerpflicht. Warum ist dieses Thema jetzt berichtskritisch? Das Düsseldorfer Verfahren ist, anders als oft angenommen, keine Pauschalsteuer, mit der die Steuerzahlungen einer Hure komplett abgegolten sind, sondern nur eine pauschale Vorauszahlung. Das heisst bei begründetem Verdacht – Hure ist 2 Jahre angemeldet und baut sich danach eine Millionenvilla – dann kann ein Nachweis ueber die Einnahmen gefordert werden und auch nachversteuert werden. Im Umkehrschluss könnte eine schlecht verdienende Hure auch von der pauschalen Vorauszahlung abweichen und eine separate Einkommenssteuererklärung einreichen. Heisst also für uns, das die Berichte über die Tageseinnahmen der Clublieblinge besser zurückgehalten werden sollten, weil den Finanzbehörden die Internetrecherche zur Kontrolle zwecks Verordnung ausdrücklich erlaubt wurde. der irru
Was hat das jetzt mit (Schein-)Selbständigkeit zu tuen? Durch das Prostitutionsgesetz von 2002 ist das Gewerbe der Hure anderen Dienstleistungsgewerben gleichgestellt worden. Damit wäre es für einen Clubbetreiber möglich seine Huren anzustellen, ganz normal zu versichern mit Urlaubs-, Rentenanspruch usw. Dies wird aber wohl wenig gemacht. Das heisst die meisten Huren arbeiten nach wie vor als Selbständige und zahlt Ihre Steuern nach dem Düsseldorfer Verfahren. Mit dem Clubbetreiber wird dann eine Abrechnung über Raumnutzung oder/und Clubeintritt vereinbart. Das heisst die Hure definiert sich als Selbständige, die in den Räumen eines Betreibers eigenverantwortlich Ihrem Gewerbe nachgeht. Nur wenn sie dies selbstbestimmt ohne Regelungen des Betreibers machen kann, dann darf sie als Selbständige nach dem Düsseldorfer Verfahren abrechnen. Damit ist sie dann auch nicht sozialversicherungspflichtig. Können die Kontrollbehörden jetzt nachweisen das die „selbständige“ Hure den Weisungen des Betreibers folgen muss – das könnte sein, Vorgaben zum Service, Festlegung der Dienstzeiten, Festlegung der Preise usw. - eben alles was Ihrem selbständigem Status widerspricht, dann spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten Scheinselbständigkeit und damit wird die Hure und der Betreiber komplett sozialversicherungspflichtig, damit auch natürlich zur Lohnsteuer verpflichtet und nicht mehr Düsseldorfer Verfahren, welches aber angerechnet wird. Das heisst bei einem nachgewiesenen Fall kommen sowohl auf den Clubbetreiber als auch auf die Hure enorme Nachzahlungen zu, auch noch verbunden mit einer satten Strafe. Natürlich werden die Einnahmen wild geschätzt und es wird nicht auf die eine betroffene Hure angewandt, sondern auf alle im Laden Tätigen und das kann sogar vier Jahre rückwirkend erfolgen. Tagesgenaue Anzahl der Huren ist ja wegen Steuererhebung nach Düsseldorfer Verfahren genauestens bekannt. Was heisst dies für den Forenschreiberling? Jeden Hinweis auf eine Anordnung einer Thekendame oder des Clubbesitzers an eine Hure sollte nicht in unseren Berichten erwähnt werden. Sicherlich langt ein solcher Bericht nicht für ein entsprechendes Verfahren, kann aber als begründeter Verdacht für eine genauere Prüfung herangezogen werden. Warum wäre eine solche Strafverfolgung nachteilhaft für uns Hurengänger? Der heutige administrative Aufwand ist für den kleinen Club schon sehr schwierig und wird durch die zu erwartende Verschärfung des Gesetzes noch schwieriger. Wenn jetzt nur noch administrativ gut aufgestellte Grossclubs übrig bleiben, führt dies zu einer Monopolisierung der Szene und damit für uns sicherlich zu steigenden Preisen. Kleiner Nebenkriegsschauplatz ist noch: da unser Forum nur durch die Werbeeinnahmen der Betreiber aufrechterhalten werden kann und diese sicherlich genau mitlesen, ist wohl kein Geheimnis. Wenn hier jetzt viele für den Betreiber kritische Berichte stehen, wird Onkel Latte und Illu bei seinem nächsten Akquisebesuch sicherlich gut der Kopf gewaschen und langfristig bräche die notwendige Finanzierung des Forum weg und damit hätten wir alle keine Spielwiese mehr.Mit kritisch meine ich jetzt nicht die schlechte Bewertung einer Hure, sondern die hier besprochenen Themen! Ich sehe mich zu diesen Themen als sachkundiger Laie und meine Ausführungen dürfen gerne ergänzt werden. Fazit des langen Textes – in unseren Berichte sollte nirgendwo etwas über AO mit der Hure stehen, Rauchen neben dem Essen, Einnahmen unserer Lieblinge oder auch Weisungen der Betreiber an Huren. Wenn das so bleibt, behalten wir auch unseren Spielplatz der irru heute mal seriös
Schlimmer. Es bedeutet sogar, dass Anwesenheitslisten ebenso schädlich sind. (Anzahl DL über den Monat gemittelt). Damit wäre der Sinn des Forums zum Henker.
naja, ich gehe doch mal davon aus, das wenigstens jeder am duesseldorfer verfahren teilnimmt, alles andere wäre grob fahrlässig heutzutage
Ergänzend erwähnenswert ist die Höhe des Betrages, der einem Club dann unter Umständen als Rechnung präsentiert wird. Meiner Kenntnis nach kann dies siebenstellige Forderungen zur Folge haben - seien sie begründet oder nicht - aber die Zahl steht dann erstmal im Raum und der Club kann seine Pforten schliessen, wenn er sich nicht dagegen durchsetzen kann. Alles schon passiert. Weil jemand dachte, er wüßte was und dies lauthals in Foren verkündet.
Wenn ein Betreiber jedoch penibel genau die Abgaben nach Düsseldorfer Modell eintreibt und weiterreicht könnte man auf die Idee kommen, dass er hinsichtlich des Finanzamtes raus ist aus der Nummer und über ein Stück Rechtssicherheit verfügt. Weit gefehlt: Neuerdings macht die Steuerfahndung trotz Teilnahme am Düsseldorfer Modell Umsatzsteuer-Raubrittertum in den Läden. Mit anderen Worten: Je nachdem, wie detailliert man seine Werbung gestaltet oder ob der Betreiber den Hurenlohn kommissarisch erst mal selbst in die Hand nimmt läuft man Gefahr, sämtliche Umsatzsteuereinnahmen der Damen nach derber Schätzung abführen zu müssen, obwohl man von dem Geld nichts selbst einbehalten hat. Mittlerweile häufig vorgekommen und jedes mal mit Millionenforderungen geendet. Ein Scheinselbständigkeitsnachweis ist dafür noch nicht einmal erforderlich. Es ist zwar verständlich, dass ein männlicher Gast in Zeitungs- oder Internetwerbung exakte Fickpreisinformationen erwartet, für den Betreiber der das macht jedoch reiner Selbstmord. Das erklärt beispielsweise, dass viele Läden keine Frauen mehr auf ihren Seiten bewerben, ja, viele gehen so weit und erwähnen nicht einmal das Wort Frau auf der Puff-Internetpräsenz. Was bedeutet das für den Freier: Einfach hinnehmen, wenn der Laden keine Frauenpreise mehr angibt und sich freuen, wenn die Damenpreise trotzden konstant sind. Öffentliches Berufen auf irgendwelche Angaben seitens des Betreibers, irgendwelche Zettel mit Preisangaben die ausliegen oder Beschwerden, wenn die Thekenkraft partout nicht bereit ist, Anwesenheitsinfos und Terminbuchungen zu machen ist nett ausgedrückt ein wenig unklug und mit ein Grund dafür, dass unter Betreibern der Forenbericht an sich weniger gern gesehen ist als früher. Unter dem Gesichtspunkt, den Irrumator erwähnte haben heutzutage übrigens sämtliche Läden meinen Segen, die Gäste vor die Tür setzen, die im Puff Strichlisten mit Zimmerzeiten/zahlen führen. Ausser dem Finanzamt und dem Luden braucht solche Infos nämlich wirklich kein Mensch.
@albundy Ganz kurz, werde mich später in Ruhe mir den gesamten Thread anschauen, aber bei rüberfliegen eine Berichtigung: Die Steureinnahmen mit dem ungebauten Parkuhr auf dem Bonner Strassenstrich ist kein Pauschalsteuer nach dem Düsseldorf Verfahren, sondern kommunale Steuer Vergnügungssteuer. Daher den Unterschied.
Du schmeisst einiges durcheinander. Die Sexsteuer in Bonn und vielen anderen Orten(Gelsnekirchen , Oberhausen ,Dortmund und andere) ist eine kommunale Vergnügungssteuer(sogenannte Sexsteuer) und hat mit dem Düsseldorfer Verfahren garnichts zu tun. Deswegen ist die Summe auch geringer, aber für die Prostituierten istes eine reine Betriebsausgabe die man zwar Absetzen kann aber nicht mit der Einkommenssteuerschuld verrrechnen kann. Diese Abgabe wird an das Steueramt der Kommune geleistet. Bei dem Düsseldorfer Verfahren handelt es sich um eine pauschale Vorrauszahlung der Einkommens- und Umsatzsteuer die an das zuständige Finanzamt gezahlt wird und mit der Steuerschuld verrechnet wird. Das es eine Einzelvereinbarung ist ist Schönfärberei.Den jeder Betreiber das eine Verweigerung des Vorschlags des Finanzamtes am Düsseldorfer Verfahren teilzunehmen die Kontrolldichte erheblich erhöhen würde. Allerdings schlagen die Finazämter die Teilnahme meist auch erst ab einer gewissen Anzahl von tätigen DL die in dem Club vor. Eine feste Grenze gibt es nicht,das regelt jedes Finanzamt anders.Ich habe auch schon erlebt das Clubs die DL verarschen und zwar Düsseldorfer Verfahren abkassieren aber nicht weiterleiten.
ich glaube das am eigelstein ist auch vergnügungssteuer, die erhebung in den 60ern könnte das auch gewesen sein wie gesagt, sachkundiger laie, aber dies ändert nicht an den empfehlungen zum berichtsinhalt der kollegen danke für die korrekturen irru
Nein, damals in den 60er Jahren war es kein Vergnügungssteuer Erhebung. Dies wurde erst in Köln 2005 erstmals kommunal eingeführt. 1964 ist Prostitution einkommenssteurpflichtig geworden. 1966 Gab es den Erlass vom Düsseldorfer Oberfinanzbehörde für die Einführung des Düsseldorfer Verfahrens ohne gesetzliche Grundlage. ---> Rechenbeispiele ausgelagert <, M.
was mich wundert meine intention diesen bericht zu schreiben war, das die tageseinnahmen der huren nicht in berichtemn diskutiert werden sollten und das animiert nur wieder zu einer explizieten rechnung was und wie die mädels verdienen sonderbar ich finde mit den empfohlenen 25 euro kommt vater staat gut weg, wenn jede hure nur einkommensteuererklärung abgeben würde und berücksichigung was da an arbeitskleidung, toykosten und heimfahrten wieder abgezogen werden könnte, verbunden mit dem zusätzlichen administrativen aufwand der FA, käme unter strich weniger raus umsatzsteuertechnisch würde ich sie eh behandeln wie andere freie berufe,, ärzte, architekten, masseure, Artisten - müssen keine zahlen, können aber auch keine erstattet kriegen irru
Ist irrumator eigentlich jetzt Mitarbeiter des Freiercafes? Finds erstaunlich das jemand hier neue forumsregeln aufstellt.
meines Wissens nicht. Jedoch wurde in einem mittlerweile abgetrennten Zankthema ausdrücklich darum gebeten, dass man die Leserschaft ein wenig für juristisch heikle Strömungen sensibilisiert. Das ist nicht alleinige Aufgabe der Forenleitung, sondern kommt am besten dann, wenn es aus der Userschaft hervorgeht. Unsere Politiker werden da noch viel mehr an Schweinereien liefern, was Fickforenberichterstattung per se in Frage stellt. Daher kommen Vorstösse seitens der Schreiberschaft sehr gelegen. Wenn du Lust hast, und dich auf irgendeinem Gebiet berufen fühlst dazu beizutragen...nur zu. Destruktiv auf Offtopic-Aktivisten herumzuhacken ohne konstruktive Impulse zu geben ist weniger gern gesehen.
Ao Regel gab schon vorher und trotzdem ao gangbangberichte und so weiter. Wird wohl alles heißer gekocht als gegessen
Also ich verstehe dieses Thema mit der Argumentation von Al jetzt dahingehend, dass man in diesem Forum vorsichtig sein sollte, den Behörden über die Berichte und anderen Diskussionen (unwillentlich) zusätzliche Munition zu liefern, den Ladies das Leben schwerer zu machen als nötig. Und da fällt mir immer wieder auf, dass die Bericherstatter z.B. so schreiben: "Am Ende des Zimmer hat XYZ EUR 50.- (+Tipp) mit Freude entgegengenommen." Damit wird aber auch der Eindruck erweckt, dass das alles am laufenden Band so geht und ein Finanzbeamter u.ä. einfach hochrechnen muss. Aber stimmt das wirklich?
nur ein paar Beispiele Preise nennen halte ich für extrem wichtig, denn ohne Preis ist die Info eines Verbraucherforums komplett für den Eimer --> siehe auch hier <. Bauchschmerzen gibt es, wenn man sich mit Strichlisten hinsetzt und jeder Dame die Zimmerzahlen im Bericht vorrechnet. Tageseinnahmen spekulativ durchdiskutiert man einfach nicht verstehen will, weshalb Werbeaussagen hinsichtlich der Leistungen der Damen heutzutage defensiver sind als früher. Zu erwähnen, dass es sich um Hausvorgaben bei der Preisgestaltung handelt Dass man die Theke als Schiesdsgericht bei Streitfällen hinsichtlich der Ausgestaltung der Dienstleistung und Abrechung heranzieht und das erwähnt Akribisch Anwesenheitslisten in Foren pflegt Kleiderordnungs-Vorgaben Seitens des Betreibers einfordert oder vorgibt, dass Kleiderweisungen durch den Anbieter selbst erfolgen Termine mit der Theke abmacht und das thematisiert Anwesenheitsprognosen telefonisch erfragt und das hier thematisiert Clubinterne Abrechnung hier spekulativ thematisiert man verlangt, dass eine Dame gegen ihren Willen fickt und sich dabei Clubbediensteter zu bedienen, um dem Kundenwunsch Nachdruck zu verleihen Volkommen absurde Tageseinnahmen als Gesetz zu posten, wenn man absolut keinen Plan hat Vorzugeben, dass strenge Anwesenheitspflichten seitens des Betreiber herrschen, ohne dass man das wirklich belegen kann oder den Betreiber nötigen, dass er der freien Zeiteinteilung einer Dame entgegenwirkt u.v.m Ziel ist es, am besten vollkommen unvoreingenommen schreiben zu können, denn wenn man Beiträge wie diesen als Gesetz formuliert sorgt es nur für Verunsicherung. Trotzdem macht es durchaus Sinn, Dinge wie diese zwecks Sensibilisierung mal anzusprechen, denn es ist mitnichten so, dass alles nicht so heiss gekocht wird, wie es gegessen wird. Im Gegenteil. Speziell wegen #1 und noch viel mehr wegen #6 hat es den einen und anderen bereits erwischt.
Ganz bös' is' Das mit den Strichlisten ist wirklich blöd. Da könnten die Mädels ja gleich auf'm Strich gehen. Tun s'e aber nich' deshalb bitte keine Strichliste. Zum Punkt u.v.m! Da muss Eines von den Vielen noch explizit herausgestellt werden, weil es jeden selbst treffen kann: Nie schreiben wenn man ohne zu bezahlen eine Frau, Mädchen oder nuttige Göre gevögelt hat. Das ist nämlich Steuerhinterziehung wenn der Geldwertevorteil nicht versteuert wurde.. Das ist dann ganz bös'...