Coronaverordnung NRW

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von albundy69, 17. August 2021.

  1. Harvey

    Harvey Master of Disaster

    Registriert seit:
    15. Januar 2017
    Beiträge:
    2.414
    Dankeschöns:
    14.426
    Das mit den 6 Stunden gilt für Besucher. Und ich denke mal das es wohl 6 Stunden vor Eintritt gemeint ist.

    Für Prostituierte und Mitbarbeiter bleibt ja auch noch der schon seit Ende August bestehende Schlussatz der für Berufsausübende eine Ausnahme macht . Sodass der schnelltest für Sie auch 48 Stunden alt sein kann sofern sie eine Maske tragen.
    Wobei hier jetzt die Frage wäre wenn sie denn einen 6 Stündigen Test (vor Eintritt?) Dabei haben dann keine Maske tragen müssten?
     
  2. Alexxx

    Alexxx Stammschreiber

    Registriert seit:
    24. Juni 2015
    Beiträge:
    206
    Dankeschöns:
    640
    • Die Regelung gilt für Alle in NRW , nicht nur Besucher.
    • Die Regelung : negativer Antigen-Schnelltest sofern max 6h vor Eintritt zur Veranstaltung, kann anstelle eines bisher erforderlichen PCR Testnqchweis genutzt werden.
    • Damit kann sich auch die DL wie mit einem Zutritt nach PCR Nachweis verhalten. Formal bedeutet das aber dass man außerhalb des 6 Zeitfensters des Tests die ‘Veranstaltung ‘ nicht verlassen kann ohne neuen Test zu machen.
    • am Oktober muss man dann abwägen : 6h Fenster mit 20€ Schnelltest oder die längere Zeit des 50-80€ PCR. wobei beim PCR noch die Lqborzeit verloren geht. .... ** nur relevant für die welche sich nicht impfen können oder wollen, oder noch nicht den vollständigen Impf- oder Genesenen Status haben.
     
  3. Peter.B

    Peter.B Mitglied

    Registriert seit:
    5. Juni 2021
    Beiträge:
    6
    Dankeschöns:
    12

    oder impfen lassen
     
    Wet&Dry, bobby0506, Hauslaeufer und 2 andere danken dafür.
  4. kaitu

    kaitu Stammschreiber

    Registriert seit:
    13. November 2009
    Beiträge:
    193
    Dankeschöns:
    381
    Was gilt ab morgen mit der neue Coronaverordnung NRW in Bordellen hinsichtlich der Maskenpflicht für Kunden?

    Laut § 3 (2) 6., kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden von Gästen und Beschäftigten in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wenn im jeweiligen Hygienekonzept keine abweichenden Regelungen getroffen sind und der Zutritt nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt ist, wobei ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest erforderlich ist

    Quelle:
    https://www.mags.nrw/sites/default/...b_19.10.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
     
    RocketMan dankt dafür.
  5. freiercafe

    freiercafe Team Freiercafe

    Registriert seit:
    12. März 2010
    Beiträge:
    2.931
    Dankeschöns:
    3.281
    Dasselbe wie heute: Für Prostitutionsstätten gibt es keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

    Club = Diskothek.
    Saunaclub = Prostitutionsstätte.
     
    pique, Nudelsepp70, Pluto und 7 andere danken dafür.
  6. newcomer9

    newcomer9 Bekannter Schreiber

    Registriert seit:
    30. September 2010
    Beiträge:
    153
    Dankeschöns:
    199
    #346 newcomer9, 17. November 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. November 2021
    Bei Karnevalveranstaltungen, Clubs, Discos etc. gilt in NRW ab nächste Woche die 2G+-Regel (Geimpft/Genesen plus Test).
    Das dürfte dann wohl auch in Bordellen Anwendung finden.
     
    hot_stallion dankt dafür.
  7. Thomas37

    Thomas37 Stammschreiber

    Registriert seit:
    14. November 2020
    Beiträge:
    123
    Dankeschöns:
    253
    Da bin ich zu 100% von überzeugt. Das heisst: Auch für die ungeimpften Frauen hat es sich dann erstmal erledigt und diese werden dann wieder in die Illegalität gehen!
     
  8. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

    Registriert seit:
    11. Oktober 2020
    Beiträge:
    242
    Dankeschöns:
    1.786
    Ort:
    Gotham
    Dankeschön für die Info. Bedeutet dann aber dieses Wochenende zunächst noch "freie Bahn".... Also für Geimpft/Genesen/Getestet, korrekt?
     
    Rip dankt dafür.
  9. Rip

    Rip aka ArabFun6

    Registriert seit:
    6. Dezember 2018
    Beiträge:
    1.477
    Dankeschöns:
    10.688
    Ort:
    Ruhrgebiet
    Mutmaßungen bringen auch hier wieder nix. Warten wir mal ab, was morgen konkret zu Papier gebracht wird. In NRW sieht der Kurs bislang folgendermaßen aus: 2G in allen Freizeit- und Kulturstätten.
    2G+ (also 2G und zusätzlich ein aktueller Schnell-Test) bei Diskotheken /Tanzlokalen, Veranstaltungen, speziell Karnevalsveranstaltungen, also dort wo sehr viele Menschen zusammenkommen.
     
  10. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

    Registriert seit:
    10. Juli 2013
    Beiträge:
    339
    Dankeschöns:
    692
    Die Regeln gelten meisten für die Besucher und nicht zwingend automatisch auch für die DLs.
    In Hessen z.B. reicht für DLs Schnelltest, keine Gs nötig! Es wurde dort nur verschärft, dass jetzt jeden Tag ein Schnelltest erforderlich ist, vorher 2 pro Woche. Es reicht sogar ein Selbsttest, muss also nicht mal von einem Testcenter kommen.

    Man will halt keine Arbeitsplätze gefährden. Es sind ja nicht nur Sexarbeiter betroffen, sondern auch Frisör, Massage, Servicekräfte aller Art, usw
     
  11. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

    Registriert seit:
    11. Oktober 2020
    Beiträge:
    242
    Dankeschöns:
    1.786
    Ort:
    Gotham
    Nach der MPK gestern bin ich mir nicht absolut sicher, was nun in NRW Sache ist, aber was ich verstand formuliere ich hier gerne mal.

    2G wird in NRW aufjedenfall für große Veranstaltungen eingeführt (Diskos, Fußball, Theater, Museen etc. + Besucheranzahl begrenzt). Veranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt nur noch für "Priviligierte" (Genesen/Geimpft). Beruf mit 3G (Getestet/Genesen/Geimpft).

    Das Thema 2G+ soll nach der Hospitalisierungs-Kennziffer entschieden werden. Wenn der Schwellenwert eine bestimmte Zahl überschreitet, dann gilt für so ziemlich alles (Restaurant, Kino, Clubs etc.) 2G+ (Geimpft und Genesen + zusätzlicher Test). Das Ganze soll (bin mir nicht ganz sicher) ab nächste Woche Montag gelten bzw. bis die Coronaschutzverordnung NRW eben angepasst worden ist. Das wird sicher schnell der Fall sein.

    Gerne Anmerkungen oder Richtigstellungen kommentieren, damit wir alle auf dem Laufenden sind. :)
     
    RTC.SEX, Sailor, FC-Themenguard 04 und 4 andere danken dafür.
  12. Bergi

    Bergi Stammschreiber

    Registriert seit:
    16. September 2021
    Beiträge:
    919
    Dankeschöns:
    6.274
    Genau ab einer Hospitalisierungsrate von 3 ist ist 2G angesagt, NRW hat jetzt 4,1.
    Ab 6 ist 2G plus, und ab 9 ist Schluss mit lustig, da sind kann auch in der Theorie der Club zu gemacht werden.
     
    pique, RTC.SEX, Wet&Dry und 3 andere danken dafür.
  13. RocketMan

    RocketMan Gesperrt

    Registriert seit:
    11. Oktober 2020
    Beiträge:
    242
    Dankeschöns:
    1.786
    Ort:
    Gotham
    #353 RocketMan, 19. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2021
    Demnach wäre momentan noch der Stand --> 3G (Geimpft/Genesen/Getestet) im Club Eintritt wie gehabt mit Impfausweis oder Test. Für alle FK dann hier einfach zum schnellen nachlesen :)

    Nachtrag: Stand heute (19.11.21) 3G (Getestet/Genesen/Geimpft).
    Ab 22.11.21 2G (Genesen/Geimpft). Je nach Hospitalisierungswert größer 6 2G+ (Genesen/Geimpft + Test)
     
    RTC.SEX, big4711, Wet&Dry und 2 andere danken dafür.
  14. nowak

    nowak Bekannter Schrubber

    Registriert seit:
    11. Januar 2017
    Beiträge:
    1.400
    Dankeschöns:
    13.299
    Ort:
    kölle
    Hospitalisierungswert NRW: 4,03
    Verdopplungszeit: 23 Tage

    Bedeutet, in ca. 29 Tagen sind wir bei einem Hospitalisierungswert von 9. Da rechnen wir noch fünf Werktage plus Wochenende drauf, dann bedeutet das:

    Spätestens Neujahr sind die Puffs in NRW dicht.

    Das wird nicht zu verhindern sein, aber laßt Euch bitte impfen, laßt Euch bitte boostern, damit , abgesehen von allem anderen, die Puffs nur kurz geschlossen bleiben.
     
    bobby0506, RTC.SEX, Bergi und 14 andere danken dafür.
  15. kaitu

    kaitu Stammschreiber

    Registriert seit:
    13. November 2009
    Beiträge:
    193
    Dankeschöns:
    381
    RTC.SEX, sami, Pattaya und 3 andere danken dafür.
  16. newcomer9

    newcomer9 Bekannter Schreiber

    Registriert seit:
    30. September 2010
    Beiträge:
    153
    Dankeschöns:
    199
    Ab dem 24.11.2021 gibt es in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.

    Für sexuelle Dienstleistungen gilt dann 2G+. Auch Geimpfte und Genesene müssen sich vorher testen lassen.

    2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen
    Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

    Neue Coronaschutzverordnung ab 24. November 2021
     
    Honeyslab, bobby0506, Harvey und 4 andere danken dafür.
  17. kaitu

    kaitu Stammschreiber

    Registriert seit:
    13. November 2009
    Beiträge:
    193
    Dankeschöns:
    381
    #357 kaitu, 23. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2021
    Ab morgen gilt in NRW 2G+ für Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen

    Neue Coronaschutzverordnung:
    https://www.mags.nrw/sites/default/...b_24.11.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
    Antigen-Schnelltests soll höchstens 24 Stunden zurückliegen, PCR-tests höchstens 48 Stunden.
     
    AND, Pluto, Honeyslab und 7 andere danken dafür.
  18. RTC.SEX

    RTC.SEX Stammschreiber

    Registriert seit:
    18. September 2021
    Beiträge:
    266
    Dankeschöns:
    1.128
    Ort:
    Bonn
    Also ab Mittwoch, 24.11.21 einen kostenlosen Schnelltest machen (dauer ca. 15 Minuten plus anstehen ggf.) dieser ist dann nur einen Tag gültig, zusammen mit Impfnachweis oder Genesennachweis (4 Wochen nach postiv bis 6 Monate danach gültig) den Club aufsuchen.
    Verschiedene Länder sagen dazu zusätzlich noch, die letzte Impfung darf nur 9 Monate her sein, wird hier bestimmt auch noch kommen.
    PCR test gilt zwar für zwei Tage, ist meines wissens aber nicht kostenlos, oder ?
     
    AND, Bergi, RocketMan und eine weitere Person dankt dafür.
  19. Harvey

    Harvey Master of Disaster

    Registriert seit:
    15. Januar 2017
    Beiträge:
    2.414
    Dankeschöns:
    14.426
    Wenn ich es richtig verstehe scheint für Prostituierte und Mitarbeiter 3G und für nicht geimpfte Test + Maske zu gelten.

    Oder sind das die teilnehmenden? Dann wäre auch 2G+. Wobei das quasi eine impfpflicht für eine Berufsgruppe wäre
     
  20. fab

    fab Stammschreiber

    Registriert seit:
    18. Oktober 2010
    Beiträge:
    1.407
    Dankeschöns:
    6.007
    Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Schnelltests "mindestens einmal pro Woche" kostenfrei. Selten doofe Formulierung, das heisst doch effektiv so oft wie man will umsonst. Oder interpretiere ich das falsch?
    Juckt uns ja weniger, aber bei den Mädels ist es was anderes...
     
    Pluto, sami, VIII und 2 andere danken dafür.