„Unverantwortlich“ - Der einzig Ungeimpfte hat jetzt Corona Ich mag den Typen eh nicht. Jetzt noch weniger.
Ich wollte Folgendes damit sagen : Durch die Schulkinder werden die Eltern und andere infiziert. Da ist es praktisch schon fast egal, wie hoch die Impfquote ist. Nur werden dann mal wieder alle in Sippenhaft genommen, obwohl unbeteiligt.
Man kann es aber auch drehen und anders betrachten. Ich mache mal.: Nö, isset nicht. Durch die Impfung verspricht man sich bei hohen Infektionszahlen einen niedrigeren Anteil schwerer Verläufe. Auch hier: Vielleicht sind es diejenigen, die sich solidarisch an der Impfkampagne beteiligen, die in Sippenhaft genommen werden. Denn wegen ein paar Verweigerern wegen derer wir unser Impfziel verfehlen verzögert sich die Normalität.
Ich gucke gerade übrigens mal wieder den Thementitel an. Es geht um die neue Coronaschutzverordnung. Während das Thema sich dann doch als Version 25 der Anti Impf-Themas verwandelt haben wir doch glatt das Update der Verordnung zum 28.8. verpasst. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Ich würde jemanden, der mit Verwaltungsdeutsch vertraut ist bitten, die Quintessenz des Updates zusammenzufassen. Da geht es nämlich u.a. auch um die PCR-Thematik im Paysex....
"Für Personen, die an den in Satz 1 genannten Angeboten nur im Rahmen ihrer Berufsausübung teilnehmen und während der gesamten Dauer ihrer Teilnahme mindestens eine medizinische Maske tragen, gilt abweichend von Satz 1 auch für diese Angebote die Testpflicht nach Absatz 2." Das hier? Ich würde das in Bezug auf Prostituierte so verstehen, das Sie, wenn Sie, eine Maske Tragen nur den im Absatz 2 genannten Schnelltest benötigen. Bin aber etwas überfordert mit der Formulierung, wo nun welche Absätze zu finden sind. Aber falls das so ist, wäre das wohl ganz klar ein Vorgriff auf ein mögliches Urteil in den Eilanträgen. Und würde zeigen das es sehr wohl was gebracht hat..
Also Absatz 2 ist wahrscheinlich der in Klammern (2) Da werden danach dann Angebote die mit Schnelltest aufgesucht werden können genannt: "(2) Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7- Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, dürfen in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden:" Und Satz 1, dürfte der in Absatz 3 genannten erste Satz sein,der sich auf Diskotheken und Ficken bezieht. Denn man muss in diesem Fall einfach im Absatz 3 zum ersten Satz zurückspringen. "(3) Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test verfügen:" 1. Diskotheken... 2. Prostitution...
Ein Kollege machte mich übrigens auf eine Passage aus dem KSTA aufmerksam, die wir alle offenbar überlesen haben. Die sehen das nämlich so wie Harveys Interpretation der Verordnung. Artikel vom 1.9.2021 Sexkaufverbot im Lockdown: Pandemie verschlechtert Situation von Prostituierten in NRW Ist zwar auch nicht amtlich, aber sicherlich interessant...
In Frankfurt hat das Verwaltungsgericht die PCR-Testpflicht gekippt: https://www.hessenschau.de/panorama...358.html#8d9ff4c9-390e-435d-8c32-bf6932e2f62a
Ja, in Hessen sieht die Landesverordnung aber nur einen Schnelltest für den Bordellbesuch vor. Die Stadt Frankfurt hat das eigenmächtig verschärft.
Gilt auch nur für Frankfurt, Hochtaunuskreis (Oase), Maintaunuskreis, aber z. B. nicht für Darmstadt (Sharks) und Offenbach (ALDI), wo die Inzidenzen mittlerweile > 100 liegen...
200 Mio. Dosen hat die EU bereits bestellt Test laufen zuur Zeit in mehreren Ländern, Markteinführung Q4-21 / Q1-22 Novavax besser als Biontech? Corona-Impfstoff macht Hoffnung - Neue Studie - Berliner Morgenpost
Ja, aber diese Grund muss man sich aus offiziellen Zahlen des RKI/DIVI und Bundesamt für Statistik selbst ableiten, oder holt sie sich aus dem Ausland, und social media. Über instagram und Tiktok etc wußte man das Monate vorher: stellt Euch mal vor was passiert wenn... :
Ich kapier nicht, warum die das machen. Bei Curevac wurde schon gesagt, man bräuchte das nicht, man habe schon genug Impfstoff. Es ist so viel von dem Zeugs vorhanden, daß es mittlerweile in den Kühlschränken abläuft und deshalb zurück gegeben wird.
Ja, mittlerweile artet das ganze Thema in eine Art Material-/Überschuss-Schlacht aus. Das Problem ist halt das letzte, noch fehlende "Drittel".....
Weil das der erste Impfstoff auf konventioneller Proteinbasis ist. Kein nmra oder vektorbaierten Impfstoff. Die Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sind bekannt und höchst risikoarm. Damit überzeugt man die meisten Skeptiker und kann auch eine Impfpflicht durchsetzen.
Tja, da brauchen die Bordellbetreiber wohl gar nicht erst versuchen zu klagen. Der für uns relevante Teil ist im zweiten Teil des Artikels Bouffier will PCR-Testpflicht für Ungeimpfte In Nordrhein-Westfalen mussten unterdessen Gegner der dort in Diskotheken geltenden PCR-Testregelung eine Schlappe einstecken. Ein Gericht wies des Eilantrag eines Discothekenbetreibers gegen die PCR-Testpflicht für Diskobesucher, die keine Corona-Impfung haben und auch nicht von Corona genesen sind, zurück. Solch ein verpflichtender Test sei "verhältnismäßig", entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster.
Ich sehe uns noch nicht durch den Winter dancen: Münster/NRW: 39 Party-Gäste mit Corona infiziert - trotz 2G | Express
Corona-News am Freitag: Diskobetreiber in NRW scheitert mit Eilantrag gegen PCR-Testpflicht Text zum Teil wortgleich wie in Fabs Link. Allerdings werden auch hier Bordelle nicht erwähnt. Überraschend ist, dass der Spiegel anscheinend schon weiss, wie es ab 17.September weitergeht: "Die beklagte Verordnung läuft am Freitag aus. Ab Samstag gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung, in der die 35er-Inzidenz keine Rolle mehr spielt. Allerdings bleibt die 3G-Regel bestehen. Unverändert aus der alten Fassung übernommen wurde dabei auch die Regelung, dass in »Klubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen« ein PCR-Test erforderlich ist."