Bordellbetreiber wg. Steuerunterschlagung vor Gericht

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von jaja, 13. November 2009.

  1. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Danke Tiger für Deine aufschlussreiche Erläuterung :braue::D

    Wobei man ergänzend erwähnen sollte, dass diese 15 Euro nur eine pauschale Vorauszahlung darstellen. D.h.: Bleibt die Dame am Jahresende unterhalb der Hürde zur Abführung der Steuern bekommt sie die Vorauszahlungen im Rahmen ihrer Steuererklärung erstattet.

    Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkommen: Ein Betreiber behält die Vorauszahlung ein und führt sie nicht ab....

    Wirds nicht Zeit für ein staatliches Bordell? Könnte das dem Gemeinwohl nicht sehr zuträglich sein ;)

    Quelle: Nitribit-Bremen
    :winkewinke:
     
  2. hiersel

    hiersel Guest

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    Nun ist dieses, von dem Betreiber, doch Betrug, und meiner Meinung nach sind die Damen aus dem Schneider.
    Gruß Hiersel :winkewinke::winkewinke:
     
  3. GINA

    GINA DIE Gina®

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    Wenn die Damen aber keinerlei Quittung für die Einbehaltung der Pauschalsteuer durch den Betreiber vorweisen können, sind sie nicht aus dem Schneider... ;)

    Ich gehe mal davon aus, das sie so blauäugig waren und keine Quittung verlangt haben... und nun sitzen sie dann im Schlammassel...
     
  4. Rudy

    Rudy Gesperrt

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    Vieleicht sollte man Freibeträge einführen, die von den 15,- Talern abzurechnen wären, zum Beispiel für Kinder, für Kindermädchen, für Arbeitskleidung, für den Ludengatten, so wie die Steuerklasse 3 bei verheirateten. :)