Coronaverordnung Rheinland-Pfalz

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von frauenfreund71, 5. Juni 2020.

  1. 27971

    27971 Guest

    Würde mich mal interessieren wie das Tantra diese Aulage so interpretiert bzw. "gelöst" hat...

    "Laut telefonischer Aussagen läuft fast alles so wie in den anderen Clubs in NRW."

    Das erscheint dann als eine gewagte Aussage...
     
  2. Skywalker

    Skywalker Bekannter Schreiber

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    Club Purple
    Der Puff in RLP macht heute auch wieder auf,besonders die Coronaschutzvorgaben
    mal lesen.
    Ich denke so wird es auch im Tantra laufen.
    Die Männer unten:tasse:,die Frauen oben:ass:.....räumlich getrennt natürlich :D

    Das nennt man dann Saunapuff oder wie?:gruebel: :D
     
    Pluto und Lebowski1234 danken dafür.
  3. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Ich kenne den Laden unter der Bezeichnung Club Pearls. Ein reinrassiger Laden mit Termingirls, tollen Themenzimmern, kein Saunaclub. Dort werden sich die Einschränkungen in tolerablen Grenzen halten.
     
    Pluto dankt dafür.
  4. mitanu

    mitanu Stammschreiber

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  5. LoMa

    LoMa Mitglied

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    Möchte das alte Thema noch einmal hochholen.
    In Rheinland-Pfalz sind für Juni/Juli 2021 jede Menge Lockerungen angekündigt.

    Die Öffnung der Bordelle scheint aber nicht dabei zu sein.
    Zumindest ist davon in den Ankündigungen nichts zu lesen, obwohl die Inzidenz mittlerweile bei unter 25 liegt.
     
    27971 dankt dafür.
  6. Hauslaeufer

    Hauslaeufer Heute mal in Puff?

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    Letztes Jahr war vor der Wahl, jetzt habt Ihr den Salat, äääh die Regierung.
     
  7. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    Pornokinos dürfen öffnen, was da abgeht ist keinenfalls besser als in einem Club oder Bordell.
    Die Regeln dort zu Öffnung sind völlig unrealistisch (und werden überhaupt nicht eingehalten, selbst erlebt vor ein paar Tagen).

    Letztlich ist in RLP für "uns" nur die Finca interessant und deren LK ist gestern von unter 35 auf über 35 gestiegen. Kurzfristig geht da sowieso nix, auch wenn morgen ein Gericht das Verbot kippt.
     
    tiberius69 dankt dafür.
  8. zottel

    zottel Flesh Player

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    Nein, Dierdorf gehört zum LK Neuwied, die Inzidenz im LK liegt stabil unter 35, Stand heute bei 20,2.
     
    klausi_hans und 27971 danken dafür.
  9. der

    der Stammschreiber

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    Ort:
    da unten
    genau, die karossen der gemeldeten DL's und deren beschützer tragen alle NR...
     
  10. klausi_hans

    klausi_hans Stammschreiber

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    OK, dachte wäre WW, weil es noch östlich der A3 ist und nur wenige km südlich ist auf jeden Fall WW.
    Dierdorf ist tatsächlich 1km von der WW LK Grenze weg. Mal wieder was gelernt.
     
    derrote1 dankt dafür.
  11. LoMa

    LoMa Mitglied

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    smart, Lebowski1234, Skywalker und 5 andere danken dafür.
  12. Skywalker

    Skywalker Bekannter Schreiber

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    #232 Skywalker, 30. Juni 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2021
    Die neuen Corona-Regeln ab 2.Juli in Rheinland-Pfalz:

    Rechtsgrundlagen

    Siehe Teil4 Wirtschaftsleben
     
    kaitu und smart danken dafür.
  13. helfer9

    helfer9 Stammschreiber

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    Auch Rheinland-Pfalz bekommt eine neue Verordnung, gültig vom 23.August bis 11.September :
    Rechtsgrundlagen
    So wie ich das verstehe, ist nur ein Antigen-Schnelltest erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar ein Antigen-Selbsttest ausreichend. Die Testpflicht besteht auch bei einem Inzidenzwert < 35. Die Kontakterfassung gibt es weiterhin.

    https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/25_CoBeLVO.pdf
    "§6.(6) Die Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 des
    Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der
    jeweils geltenden Fassung einschließlich des Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Nr. 1,
    2 und 4 ProstSchG ist unter Beachtung des Hygienekonzepts für sexuelle Dienstleistungen,
    das auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) veröffentlicht ist,
    zulässig. Es gelten
    1. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 für alle Beteiligten durch den
    Betreiber des Prostitutionsgewerbes oder durch die Prostituierten bei anderen
    sexuellen Dienstleistungen; die angegebenen Daten sind durch Vorlage eines
    amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und durch Unterschrift zu bestätigen,
    2. die Testpflicht nach § 1 Abs. 9,
    3. in Innenräumen außerhalb der Erbringung der sexuellen Dienstleistung die
    Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische
    Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2
    oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, soweit im Hygienekonzept für
    sexuelle Dienstleistungen nichts Abweichendes geregelt ist, und
    4. die Pflicht des Betreibers oder der Betreiberin zur Erstellung und dem Aushang eines
    individuellen Schutz- und Hygienekonzepts, das der zuständigen Behörde auf
    Verlangen vorzulegen ist. "

    "§1.(9) In den in dieser Verordnung bestimmten Fällen, in denen auf diese Vorschrift Bezug
    genommen wird, muss der dort vorgesehene Test auf das Nichtvorliegen des Coronavirus
    SARS-CoV-2 durch
    1. einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das
    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website
    BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 gelistet ist und vor
    nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde,
    2. einen PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das
    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website
    https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist und vor
    nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder
    3. eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere
    Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 48 Stunden
    vorgenommen wurde,
    durchgeführt werden (Testpflicht). Sofern der Betreiber einer Einrichtung die Möglichkeit
    einer Testung nach Satz 1 Nr. 2 anbietet, ist der Test vor dem Betreten der Einrichtung in
    Anwesenheit einer von dem Betreiber der Einrichtung beauftragten Person von der
    Besucherin oder dem Besucher durchzuführen. ..."
     
    nixnutz, Rip, Pluto und 6 andere danken dafür.
  14. Sternfang

    Sternfang Stammschreiber

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  15. jojo2

    jojo2 Mitglied

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    Genauso wird das sein. Wie in Krankenhäusern, im Sport, bei Musikveranstaltungen etc. auch. 2G nur für "Besucher".
    Die "Dienstleister" kommen auch schon mit Testung aus ;-)
     
    big4711 und nixnutz danken dafür.
  16. mustang

    mustang Clubtester

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    ...gilt in RLP nicht auch 2G + wie auch in NRW??
     
  17. Skywalker

    Skywalker Bekannter Schreiber

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    #237 Skywalker, 26. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. November 2021
    piet1968 dankt dafür.
  18. br2016

    br2016 Stammschreiber

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    Da sind sexuelle Dienstleistungen als ein Eintrag unter vielen genannt, wo 2G zutrifft. Es fehlt aber der Hinweis, dass bei sexuellen Dienstleistungen die Testpflicht oben drauf kommt.

    Corona-Regeln im Überblick
     
  19. Skywalker

    Skywalker Bekannter Schreiber

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    #239 Skywalker, 2. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2021
    Diese Corona-Regeln gelten ab Samstag in RLP

    Schließung von Clubs Discos ab einer Inzidenz von 350 in 7 Tagen.
    In RLP muss der Landtag eine Schließung aber mit einer Änderungsverordnung erst noch beschließen.
    Auch eine Schließung bei geringerer Inzidenz könnte beschlossen werden.

    Was jetzt unter den Begriff Clubs fällt werden wir wohl bald erfahren.
     
  20. Skywalker

    Skywalker Bekannter Schreiber

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