Wie komme ich in einen NRW Puff?

Dieses Thema im Forum "Forenregeln & Einsteigerhilfen & News" wurde erstellt von Macchiato, 20. Juni 2021.

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  1. Macchiato

    Macchiato Team Freiercafe

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    #1 Macchiato, 20. Juni 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Januar 2022
    Wie komme ich in einen NRW Puff rein?
    Stand: 13.01.2022

    In NRW gilt die 2G+ Regelung: du musst Geimpft oder Genesen, sowie zusätzlich Getestet sein. Seit dem 13.01.2022 entfällt die Testpflicht für Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nachweisen können.


    Was heißt Geimpft?

    Das kannst Du nachweisen, wenn du der Empfangsdame Deinen Impfpass zeigst und mindestens 14 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis vergangen sind. Sind diese 14 Tage nicht vergangen reicht es nicht, um in einen Puff reinzukommen. Zusätzlich musst du Getestet sein, wobei die Testpflicht unter gewissen Umständen entfällt, siehe unten.

    Was heißt Genesen?

    Falls Du schon mal Corona hattest und Du über ein Attest verfügst, dass Du Genesen bist, reicht das auch als Nachweis.
    Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt einen Impfnachweis. Zusätzlich musst du Getestet sein, wobei die Testpflicht unter gewissen Umständen entfällt, siehe unten.

    Was heißt Getestet?

    Du benötigst einen Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum (höchstens 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (höchstens 48 Stunden). Schnelltests im Rahmen des Bürgertests in zertifizierten Testzentren sind für dich kostenlos.

    Neu seit 13. Januar 2022:

    Ein unter Aufsicht der Theke durchgeführter Selbsttest (Vor-Ort-Testung) genügt als Testnachweis, wobei du vorab klären solltest, ob dein Lieblingspuff diese Möglichkeit anbietet. Der (verpackte) Test muss entweder mitgebracht oder vor Ort gekauft werden.

    Die Testpflicht entfällt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung vorgenommen haben (Nachweis über Booster-Impfung vorzeigen) oder wer trotz Impfung in den letzten drei Monaten infiziert war (Impfnachweis und positiven PCR-Nachweis vorzeigen).


    Kontaktverfolgung

    ... gibt es in NRW nicht mehr. Persönliche Kontaktdaten brauchen beim Check-In nicht hinterlassen werden. Ein Ausweis muss jedoch zum Sichtabgleich mit dem Impf/Testnachweis mitgeführt werden.

    In anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regeln!

    Hinweis:

    Ähnlich wie bei ProstSchG und dem Rauchverbot ist es auch bei Corona so, dass Verstöße gegen die zuvor beschriebene Prozedur allen Seiten schaden. Sie sind nicht Teil unserer Berichterstattung!
    Selbiges gilt für Maskenpflicht, Personenbegrenzungen und andere Bestandteile des Hygienekonzepts von Prostitutionsstätten. (Vermutete) Verstöße sind kein Teil unseres Berichtewesens.

    Danke für Euer Verständnis und den Zeitaufwand, sich diesen Beitrag durchgelesen zu haben.
    Diskussionsthema: Coronaverordnung NRW

    Viel Spaß beim Coronaschutzverordnungs-konformen Poppen.
     
    someone0, HansD3, big4711 und 39 andere danken dafür.
  2. freiercafe

    freiercafe Team Freiercafe

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    NRW hat mit Wirkung zum heutigen Tag die Booster-Ausnahme bei 2G+ eingeführt: der Nachweis über eine Auffrischungsimpfung reicht anstelle eines Schnelltests aus. Daneben reicht als Testnachweis nun auch ein Selbsttest unter Aufsicht (Vor-Ort-Testung) aus, sofern diese Möglichkeit von der Einrichtung angeboten wird.
     
    smart, Pluto, Sweetteenylover und 14 andere danken dafür.
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