Hallo, vor einigen Wochen hat mir eine DL auf die Frage warum sie mit Kondom blasen will geantwortet, kürzlich war die Polizei hier und ist ins Zimmer gestürmt als sie einen Gast bediente. Ich habe ihr die Geschichte nicht geglaubt. Aus verlässlicher Quelle habe ich soeben erfahren, dass heute bei einer Razzia in einem Club genau dieses Szenario abgelaufen ist. Ohne anzuklopfen sind Beamte in Zivil ins Verrichtungszimmer gegangen. Daher meine Frage an die juristisch informierten Mitleser, darf die Polizei das ? Ich möchte aber hier keine Debatte mit Vermutungen und Halbwissen anstoßen, das Thema sollte uns alle interessieren und wir sollten unsere Rechte kennen. "kann gerne verschoben werden, falls meine Zeilen hier falsch platziert sind"
Ohne es juristisch begründen zu können sage ich eindeutig JA. Bei meinen Bebachtungen von Polizeirazzien, bei denen nur eine Personenkontrolle durchgeführt wurde läuft es so ab, dass die Beamten den Laden betreten und sich überzeugen, dass alle Leute wirklich zusammengetrommelt sind. Dazu gehen sie auch in die Verrichtungszimmer und gucken, dass sich dort niemand versteckt. Ohne genauere Details zu wissen würde ich erst einmal anzweifeln, dass Sinn der Türöffnung die Pellenkontrolle war bzw. dass dies dort irgendwen interessiert hat. Ich denke, das ist ein Fall für die Ordnungsämter. Auch kann ich mir schwer vorstellen, dass beim Aufmarsch einer Kompanie in Klamotten nicht sofort eine unübersehbare Aufruhr im Laden herrscht, bei der man schon reflexartig den Dödel aus der ordnungswidrigen Zone herauszieht. Vielleicht kann ja einer der Augenzeugen genaueres sagen. Ich für meine Person verfalle jetzt nicht in Vollpanik. Das soll natürlich jeder so handhaben wie er es für angemessen hält.
So richtig kann Ich die sache nicht glauben ,das Polizei oder Beamte unbemerkt so einfach in einem Club kommen ,und im Zimmer stehen in vielen läden schliessen die DLs die Türe von innen ab. vorbeugende Maßnahme einen Stuhl Kommode oder Schrank von innen vor die Türe stellen
Pellenkontrolle unbemerkt ? Wer sagt denn, dass die Beamten unbemerkt in den Club kamen, es waren ca 15 Personen in Zivil, also jeder im Barraum hat es bemerkt. Bitte erkläre mir aber mal wie da ein Aktiver auf dem Zimmer etwas davon mitbekommen soll ??? Meinst du die kommen mit dem Megaphon in den Club und Brüllen " Pelle aufziehen, wir kontrollieren ? Das Ordnungsamt war übrigens auch vertreten. ich schrieb eingangs : steht natürlich jedem frei seine Meinung hier zu äußern, logisch
Wie gesagt Ich kenne viele Club da werden die Türen während der Fickerei abgeschlossen , durch ein Tür die zu ist kommt erst mal keiner von der Pellenpolizei , es sei denn eine SEK Einheit öffnet die Tür gewaltsam. was für den Betreiber mit kosten verbunden wäre.
Bei den heute technischen Möglichkeiten? Früher hätte man da einen versteckten "Klingelknopf" unter der Theke gehabt, der zwar nicht auf den Zimmer klingelt aber ein Lichtsignal in den Zimmer aktiviert z.B. für 10 sec blinkende hellstrahlende farbige LED oder Lichterkette die von statisch auf Laufen für paar Sec umschaltet. Theoretisch geht natürlich auch ne Äpp ähnlich einer Blitzer-App. Die darf zwar der Fahrer und in dem Sinne der Freier nicht benutzen, aber die Beifahrerin und in dem Sinne die Beischläferin schon! ps Es gibt natürlich ein "Für und Wider" bei Drahtgebunden gegen Funk/Smartphone. Letztere ließen sich "jammen". Drahtgebundene Sachen nicht aber verschwinden nicht einfach ... sind also "beweisfähig" -- der Mensch ist erfinderisch ... andere
Z.B. Steuerrfahndung/Zoll,Kripo usw. zu jeder Tages und Nachtzeit, auch ohne Anwesenheit von Privatwohnung bis sonstwas ...und da sind wir schon beim Problem: Der Jurist sagt dann immer "Es kommt auf die Begründung" an. Gut macht sich immer "Gefahr im Verzug" bzw. heutzutage "Terror-Verdacht" Die Begründung von Polizei/Staatsanwalt mag falsch, unbegründet, überzogen oder was weiß ich sein! Erinnert sei an die Erstürmung der Finca vor paar Jahren, wo der Grund schlicht "Behörden-Kuddelmuddel" war! Ja und man kann dagegen klagen! Nur macht es das Geschehene NICHT rückgängig. Wird im Zuge einer "überzogenen Maßnahme" dann noch andere Sachen festgestellt, entbrennt der Streit, ob das ordnungs- oder straf-rechtlich verwendet werden darf bzw. kann. Spielte bei dem Streit um die sogenannte "Schleier-Fahndung" (anlasslose Kontrollen) ein große Rolle.
Knopf an der Türe Ich hab ja schon öfter geschrieben das es wichtig ist an der Türe einen festen Knopf zu haben. Die Mädels ziehen die Türe zu und nur mit Schlüssel von aussen zu öffnen. Dann kann auch kein eifersüchtiger Gast das Zimmer betreten. Und diese Knopf Garnitur kostet nicht viel und gibt's in jedem Baumarkt.
Nach gewissenhaftem Abchecken der Lage stellte sich übrigens heraus, dass keine Pellenkontrolle stattgefunden hat und auch niemand beim Ficken überfallen wurde. Sprich: Sämtliche anderslautenden Geschichten sind frei erfunden oder, mit welcher Motivation auch immer, enorm ausgeschmückt. Es läuft folgendermaßen: Seit Einführung regelmäßiger Besuche in Puffs sagen die Beamten an der Theke "Guten Tach" und die Partystimmung verwandelt sich schlagartig in emsig-nervöses Husch, Husch ... Polizei, Polizei usw. Sprich: Nach 30 Sekunden, weis jeder, dass ungebetener Besuch um Hause ist. An den Ausgängen platzieren sich Leute, die dafür sorgen, dass niemand unbemerkt abhaut. Die Ladies werden zusammengetrommelt, Fickende werden darum gebeten, nach der Verrichtung ins Büro zu kommen. Dann werden die Pässe und diverse andere Papiere gecheckt und alle sind froh, wenn weitergefickt werden kann. Die Münchhausen-Interpretation dazu lautet: Blankblaskonsumenten wurden bei der Verrichtung von übereifrigen Beamten der Pellenpolente inflagranti überfallen. Alarm, Alarm ... Missbraucht Forenplattformen dazu, um mal wieder die Puppen tanzen zu lassen, denn ansonsten hört mir ja eh keine Sau mehr zu. Das nur zum Thema "Sichere Quelle".... Trotzdem wertvoll, das Thema mal angesprochen zu haben. Ich kaufe mir noch heute einen Türkeil mit Bärchenmuster. Passt gut in den Bademantel und kann man wirkungsvoll unter die Tür treten. Sie eignen sich auch für andere frivole Spielchen. In Fickboxen, die oben geöffnet sind betreibe ich eh nur noch Verbalerotik oder nutze Präservative beim Verkehr. Denn gegen hereinschleichende Beamte, Spanner oder V-Männer der Polente im Bademantel ist kein Kraut gewachsen. Dort ist nämlich das höchst effektive Selfie-Stativ für Verrichtungsspione weit verbreitet. --> klick <
Das mit dem Türkeil ist doch eine ganz gute Idee Ich finde den Elefant irgendwie geil, oder den Pinguin fürs Samya https://www.ebay.de/itm/Turstopper-...hash=item43f7c97200:m:m4gv1b3dzXfokiFkZPFidhQ Für Alarmanlagen-Enthusiasten empfiehlt sich vielleicht auch das hier ! https://www.ebay.de/itm/Reisealarm-...810732&hash=item1c508a4ee5:g:TNUAAOSwRjNXOL6t Falls das wirklich laut ist, könnte das bei der Polizei aber auch zu ärger führen. Aber in jedem Fall sicherlich billiger als andere Ordnungstrafen.
Schade wenn meine Frage falsch verstanden wurde. Ich habe weder geschrieben noch angedeutet, dass die Kontrolle in dem Club zwecks Überprüfung des gesetzeskonformen Ausführens des bezahlten Beischlafs diente. Ich wollte nur in Erfahrung bringen, ob Beamte während des Schäferstündchens in das Zimmer eintreten dürfen. Mehr habe ich nicht geschrieben oder angedeutet. Aber ich greife den Gedanken mal auf, falls es erlaubt ist. Muss der Beamte handeln wenn er unvorschriftsmäßig ausgeführten Beischlaf oder FO sieht ? §256 Strafvereidlung im Dienst könnte hier Anwendung finden. Ob nun tatsächlich Beamte an dem Tag in dem Club ins Zimmer gegangen sind möchte ich hier nicht weiter ausdiskutieren, bringt nichts und hat mit der Klärung meiner eingangs erwähnten Frage auch nichts zu tun.
Pellenpolizei Ich habe bisher nur Personenkontrollen erlebt. Die DL's hatten sich mit ihren Papieren an der Theke oder im Büro einzufinden. Das war aber vor dem 01.07. Ansonsten müssten die Polizei (nicht das Ordnungsamt) schon einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen, der dazu dient Beweismittel aufzufinden und nicht um jemanden inflagranti zu ertappen. Es muss aber erst ein konkreter Verdacht vorliegen, der eine Straftat/Ordnungswidrigkeit betrifft, die in der Vergangenheit liegt und die es zu beweisen gilt. So lange kann kein Mensch ohne Gummi geblasen werden ... , mit Gummi auch nicht. Und außerdem wird es unruhig in dem Club, das kriegt man mit und in Bruchteilen von Sekunden ist der blanke Schwanz aus dem Mund heraus. Der unverhüllte Schwanz darf ja sehr gern von der Dame aus aller Nähe betrachtet werden ...
... und Handbetrieb durch die DL ist ja auch noch ohne Gummi erlaubt, oder habe ich da etwas übersehen?
Du trägst zwar nicht zur Beantwortung meiner Frage bei, aber genau darum geht es. Benötigen die einen Durchsuchungsbeschluß um in ein Zimmer zu gehen oder nicht. Es ist eine grundsätzliche Frage und hat nichts mit dem Club gestern zu tun, der war nur der Auslöser für diesen Gedanken. Die Antwort dürfte aber alle interessieren, denn wie sonst will man Latexallergiker bestrafen ? Darf ich mich im Zimmer sicher fühlen oder nicht ? Aber der Beitrag von DeKlomp zeigt schon auf, dass sie es wahrscheinlich dürfen. Im übrigen ist der ganze Zirkus eh fadenscheinig, auch vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden Clubs unter vorgeschobenen Gründen besucht, nur da hatte keiner die Grundlage für Strafverfolgung wenn blank eingelocht wurde. Da gab es auch keine Durchsuchungsbeschlüsse. Nochmals an die Juristen : ist das Verrichtungszimmer so etwas was dem Schutz der Privatatmosphäre unterliegt, oder nur simpler Teil eines Saunaclubs ?
Das mag für die Finca oder andere kleine Clubs zutreffen, aber ich kenne einige Clubs wie die World, den LR oder das Sixsens die so verwinkelt sind, teilweise sogar auf mehrere Etagen verteilte Verrichtungszimmer haben, dass deine Aussage bezweifelt werden darf. Es sei denn, mitten im Barraum nuckelt eine DL an deiner Nudel, wenn du es dann nicht mitbekommst ist der BJ extrem gut.
Da die Juristen mal wieder nicht aus den Pötten kommen: Das Fickzimmer ist der Geschäftsraum der in der Prostitution tätigen Person. Dort darf ohne Anlass jederzeit innerhalb der Geschäftszeiten eine Besichtigung vorgenommen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__29.html
Ich sehe seit dem "Totensonntag" die Pressemitteilungen der Polizeidienststellen aus Niedersachsen und NRW systematisch durch. Zum einen, weil ich mir selbst einen Überblck verschaffen wollte über die "Aktivitäten" von Zuwanderern und Migranten allgemein. Und zum anderen, weil ich sehen will, was sich in bezug auf die Paysax-Branche aktuell abspielt. Zum Punkt 1), wen es interessiert, geben solche Twitter-Accounts wie @Einzelfallinfos (bundesweit) oder von @Andre Baudach PR (vorwiegend Berlin und Umgebung, GdP) die Lage wieder. Hinsichtlich der Paysex-Problematik gibt es solche Zusammenfassungen leider noch nicht. Mir ist aber jedenfalls aufgefallen, dass polizeiliche Aktivitäten (die publiziert werden), in diesem Bereich (zumindest bislang) viel seltener sind, als angenommen und behauptet. Razzien mit vielen Beamten würde man wohl sicher auch der Presse mitteilen. Das betrifft auch die letzten Tage. Also wird es sich in diesem Fall wohl nur um eine Routinekontrolle durch einige Polizeibeamte gehandelt haben. Die Örtlichkeit ist ja hier nicht genannt worden. Vielleicht kann also der Kollege, der nähere Einzelheiten kennt, noch einmal bei der betreffenden Dienststelle selbst nachsehen.
Vermutlich werden die Kontrollen ab Januar etwas häufiger um zu sehen ob sich noch Dls ohne Hurenpass in den Clubs aufhalten.
Antwort auf meine Frage Na geht doch, besser hätte meine Frage nicht beantwortet werden können. Genau so eine Formulierung habe ich gesucht. Das zitierte Gesetz scheint denen ja die Vollmacht zu geben, das stehen Persönlichkeitsrechte wohl hinten an. Danke von albundy69 zitierter Gesetzestext : (2) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung können die Grundstücke, Geschäftsräume und die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume auch außerhalb der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten betreten werden. Dies gilt auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken dienen. Die betroffene Person oder Dritte, die Hausrecht an den jeweiligen Räumen haben, haben die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden; das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.