PCR- Test- und Impfpflicht- Diskussion

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von lollipop66, 12. September 2021.

  1. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Eine Impfpflicht ist mit dem GG nicht vereinbar.
    Die Würde des Menschen und so ...
    Die Verbotslitanei will man auch nicht bemühen.
    Also kommt man durch die Hintertür, Testpflicht, Lohnfortzahlung usw.
     
    27971, Pluto, Wet&Dry und 3 andere danken dafür.
  2. ioio

    ioio Stammschreiber

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    wenn man Dir jedoch die Verbreitung der Viren, durch Kontrollen, nachweisen kann ..... kommst Du für alle Folgekosten auf ?

    die private Haftpflicht- , Hausrat-, oder auch Rechtsschutzversicherung trägt all die, von Dir verursachten Kosten, sicherlich nicht .

    ist m.E. eine schwere Körperverletzung in X Fällen und dafür gibts dann empfindliche Strafen .
    so zumindest mein Rechtsempfinden .
     
    Archer, Pluto und RocketMan danken dafür.
  3. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    aber nicht die Rechtslage.
    Für eine Straftat braucht es immer noch Vorsatz.
    Dann müßte man einer Person nachweisen können, von der eigenen Infektion
    gewußt und vorsätzlich Andere infiziert zu haben.
    Das ist praktisch nicht nachweisbar.
     
    27971, Goldfan und RocketMan danken dafür.
  4. Raw

    Raw Frauenheld

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    Die Ungeimpften werden von der Politik bewusst in die Kriminalisierung getrieben.

     
  5. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Kriminalisierung würde ich es nicht nennen.
    Aber der Bewegungsspielraum wird massiv eingeschränkt und kann nur durch hohe Kosten wiedererlangt werden. Irgendwann geht den Leuten die Puste aus.
    Entweder zeitlich oder finanziell.

    Zu Ende gedacht geht das schon in Richtung Lockdown für die Ungeimpften.
     
  6. leckschlumpf

    leckschlumpf Impf-Kontrollgruppe

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    #6 leckschlumpf, 12. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2021
    Nein.

    § 229 StGB
    Fahrlässige Körperverletzung

    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Fahrlässigkeit = Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt.

    Das muss man natürlich immer noch nachweisen.
    Wer mit Erkältungs-/Grippesymptomen Ficken geht, ist wohl fahrlässig.
    Einfach nur ungeimpft sein (oder auch geimpft sein), symptomlos, und das Virus weitergeben, reicht wohl nicht.
    Ich meine, ich hätte mal von einer Verurteilung wegen HIV-Infektion gehört. Da hatte der Virusträger Verdacht, er sei infiziert, einen Test machen lassen und dann schwul gefickt, ohne seinem Partner was zu sagen, bevor er das Testergebnis hatte.

    Aber diese Fragen stellen sich bei allen Infektionskrankheiten. Wie präzise müssen die Hinweise sein, dass ich an Fusspilz leide, damit ich mich beim Besuch eines Schwimmbades und Infektion anderer Gäste wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar mache?

    Für die Zwecke dieses Forums: Wenn ihr krank seid, bleibt zuhause! und nicht: "Ich bin aber geimpft, ich darf ficken!"

    Aber zum Thema der gefälschten Tests.
    Das größte Problem ist, dass die Ordnungsbehörden einen Puff sofort zumachen (müssen), wenn sie gefälschte Tests finden. Der gefälschte Test kostet auch Zeit und Geld und birgt das Risiko strafrechtlicher Verfolgung. Warum sollte das jemand machen, statt sich einfach normal testen zu lassen? Zur effektiven Gefahrenabwehr muss dann vom größten anzunehmenden Risiko ausgegangen werden, nämlich dass die Person, die den gefälschten Test vorlegt, INFIZIERT IST. D.h., Bude dicht, Quarantäne und Tests für alle, derer man habhaft werden kann. Das riskiert kein Betreiber.
     
    Archer, pique, Haremist und 6 andere danken dafür.
  7. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Wer mit Krankheitssymptomen ficken geht, kannte seinen Zustand und hat sich bewußt dazu entschieden, somit vorsätzlich gehandelt. Das hat mit Fahrlässigkeit nichts zu tun.

    Aber der nächste Fallstrick ist ja auch nachzuweisen, von eben dieser Virenschleuder infiziert worden zu sein. Die Infektion kann auch woanders geschehen sein.
    Das muß man schlüssig nachweisen können und das wird nicht möglich sein.

    Hier eine Erläuterung dazu :

    Fahrlässige Körperverletzung: Definition & Strafe - Anwalt.org

     
    Wet&Dry und RocketMan danken dafür.
  8. 27971

    27971 Guest

    Wer kommt eigentlich für die Folgekosten, Gesundheitsschäden und Nebenwirkungen der zunehmend erzwungenen Impfungen mit einem wenig wirksamen Experimental-Impfstoff auf, die bei den sog. "Booster"-Dritt-Impfungen sich als zunehmend problematisch und gefährlich erweisen?

    Und deren Verabreichung bei Kindern eigentlich keine fahrlässige Körperverletzung mehr ist, sondern schon an absichtliche Körperverletzung grenzt - da die Risiken die Nutzen hier bekannterweise überwiegen?

    Und wie sieht es mit den früh Geimpften aus, die schon lange nicht mehr getestet wurden, sich neu angesteckt haben und trotz des lästigen Kratzens im Hals eifrig in die Klubs gehen - "Wird schon nichts sein - bin ja geimpft!" und dort die Leute anstecken?
     
    RocketMan, Goldfan, Lutonfreund und 2 andere danken dafür.
  9. antester

    antester Stammschreiber

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    #9 antester, 12. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2021
    Wir haben uns gerade in der Nacht mit meiner Clubehefrau Valeria
    darüber unterhalten ( 121 Zimmer in drei Saunaclubs…und wir LIEBEN uns immer noch…uuuuunglaublich-

    Besser Heiraten……im Ernst……..für Valeria würde ich Monogam werden.
    Al hätte gesagt…klarer LKS- Fall.

    wenn es zur Kontrolle Kommt - sind die Fälscher im Eimer.

    Die Mädelz sind gaaaaanz Stolz Vollgeimpft zu sein.

    ich Erledige die Drittimpfung—— gerne,:D

    Nur Valeria darf davon nichts Wissen.


    Als ich Geboren wurde habe ich geschrien und die Welt war Glücklich-
    wenn ich Sterbe soll die Welt Schreien und ich bin Glücklich.

    Wer Reich Stirbt- - hat Versagt.
    James Bond.
     
    RocketMan und Haremist danken dafür.
  10. Haremist

    Haremist Mitglied

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    Also ganz ehrlich, egal wie man zur Impfung steht, wer diesen Job macht und nicht geimpft ist, spielt wirklich russisches Roulette.
     
    RocketMan, fab und lollipop66 danken dafür.
  11. lollipop66

    lollipop66 Stammschreiber

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    Du stellst Suggestivfragen. Ist das denn so ?
    Ich hätte da meine Zweifel.
    Da mußt Du schon einmal die Belege auf den Tisch legen.
     
    Goldfan dankt dafür.