Meldung schon 2 Tage her, habe aber hier noch nichts dazu gefunden. Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Danke für den Hinweis auf diesen Beschluss. Ich hatte zwar kurz davon gelesen, konnte mich aber bisher noch nicht wirklich damit befassen. Interessant finde ich folgenden Teil der Begründung (fett durch mich): „Die Regelung lasse unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden. In der aktuellen Pandemielage seien das Land Nordrhein-Westfalen und ein Großteil der übrigen Bundesrepublik nach den in der Coronaeinreiseverordnung benannten Kriterien als Risikogebiete einzustufen. Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären. Dies sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte.“ Das war auch ein Punkt, der mich schon immer sehr gewundert hat. Gut, dass das OVG da Klarheit geschaffen hat.
Das dauert meist etwas. Aber es ist schon interessant, wie schwierig die Abwägung der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung in solchen Fällen ist. Und ich finde es auch interessant, dass die Gerichte das mit doch meist recht machvollziehbaren und vernünftigen Erklärungen wieder in den Griff bekommen.