"Das Verbot betreffe nur Prostitutionsstätten wie Bordelle, "Verrichtungsboxen", Stundenhotels, Terminwohnungen oder Straßenstrich" Damit bleibt aber nicht mehr viel legal übrig. Terminwohnung = Appartment Damit ist fast alles in Ladies.de illegal. Privatwohnung ist legal. Egal ob Freier oder DL. Nur sind die Wohnungen der DL fast nie Privatwohnungen. Die meisten wohnen dort nur um zu arbeiten und angemeldet als Wohnsitz sind die auch in den seltensten Fällen. Also für mich kein Privatwohnung im eigentlichen Sinne. Ist mehr ein Übernachten auf der Arbeit, also Prostitutionsstätte, nach meinem Verständnis.
Das ist Politik: nicht verbieten, sondern einschränken. Diese Scheinheiligkeit will doch niemand im Magistrat der Stadt diskutieren, und solange derzeit keine Touris oder Familien zum Shopping bei Primark nach Frankfurt pilgern (hat ja alles geschlossen), ist das Areal im Bereich Kaiserstrasse/Mosel-/Elbe-/Weser-/Taunusstraße sowohl für die Polizei als auch die Luden einwandfrei limitiert. Und kaum eine Rossmann Filiale in Deutschland wird wohl derzeit so stark von DL frequentiert und davor von denen belagert wie selbige in der Kaiserstraße. Es ist immer wieder amüsant zu sehen mit welcher Selbstverständlichkeit und Nonchalance Pärchen mit wenigen Metern Abstand zueinander auch tagsüber sich zu den Hotels bewegen und dort an der Rezeption vorbeischreiten, ohne dass man deren Zutritt zu würdigen weiß.
Mir kommt es glatt so vor, als wird hier gefordert, auch noch die Privatwohnungen dicht zu machen. Der Begriff Prostitutionsstätte ist klar definiert. Eine Wohnung mit nur einer Bewohnerin zählt nicht dazu. Und eine Dame, die sich beim Einwohnermeldeamt meldet, den Nachbarn nicht auf den Sack fällt und von dort ihre Dienste anbietet ist legal. Viele der Ladies-Damen arbeiten auf der Basis. Terminwohnung = Appartment trifft es auch nicht Eine Terminwohnung ist normalerweise eine Wohnung mit mehreren Zimmern, die man zur Prostitutionsausübung nutzt. Diese ist genehmigungspflichtig und hat nichts mit der One-Girl-Show in ihre allein genutzten Wohnung. Ob die Wohnung nur zeitbegrenzt angemietet wird ist dabei unerheblich. Entscheidend ist: Max. eine Dame und Meldung nach Einwohnermeldegesetz, Name auf der Klingel usw. Alles bezogen natürlich auf Hessen. In NRW ist alles Illegal, sobald sexuelle Dienstleistungen verkauft werden.
Also geht man mit der DL in ein Hotel, welches kein Stundenhotel ist. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Meiner Meinung nach könnte es auch sein, das der Bbesitzer der Whg. Müller heißt und die darin beschäftigte einen osteuropäischen oder asiatischen Namen trägt. Was dann ? Ist das nun ein Trainerin für Joga Übungen?
Ich vermute, eine Prostituierte kann auch als Untermieter bei einem Herrn wasweisich einziehen. Entscheidend ist meiner Ansicht nach, dass sie dort gemeldet ist und nicht mehr als eine Dame ihre Dienste anbieten. Name auf dem Briefkasten stärkt die Glaubwürdigkeit bzgl. des privaten Charakters der Wohnung. Es gelten dann (Je nach Polizeilandesverordnung) auch andere Regeln wie beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung. Aus diesem Grunde raten wir in der Fundbörse auch dazu, zwar Interessante aber eher schädliche Infos über Huren Wgs, sprich Mehrfachnutzung einer Bude NICHT zu erwähnen. Dann kann man nämlich den Ort als illegale Prostitutionsstätte werten und jederzeit dort reinmarschieren.
Zum Thema „Prostitution in Hessen“ ein aktueller Artikel: Ärger über Wohnungsprostitution in Pohlheim
Warum sollen Hotels, die bislang über alle gängigen Portale zu buchen waren und sind, plötzlich das Attribut "Stundenhotel" erhalten? Wenn einst auf dem Straßenstrich eine DL in dein Auto gestiegen ist, dann wurde aus deiner Karre dadurch auch kein Fickschlitten. Wir könnten mal ein Forentreffen im Frankfurter Bahnhofsviertel organisieren und, bewaffnet mit Plakaten und Megaphon, die Öffnung der Bordelle lautstark fordern. Anschließend pilgern wir zum Palace und machen eine Kundgebung im Hof.