Impfzentrum Bochum | Stadt Bochum Impfen kann man sich jeden Tag ohne Anmeldung, jeder Impfstoff. Fast überall.. Das nur ein Beispiel aus Bochum.. Siehe dort die Mobilen Impfungen. Das Impfzentrum selbst hat wie es schreibt auch J & J und auch ohne Termin... Wer morgen Hinfährt hat am 2. September den vollständigen Schutz. Dazwischen villeicht so 4 bis 5 kostenpflichte 48 Stunden gültige PCR tests machen.. und man könnte weiter arbeiten... Oder 2 Wochen Urlaub...
Hier nun die neueste Diskussion aus dem Nachbarland. Man denkt in Wien über die 1G Regel nach, nach der nur noch Geimpfte Zutritt zu Gastronomie und Freizeiteinrichtungen haben sollen. Gesundheitsminister Mückstein sowie mehrere Bundesländer können sich diese Regelung durchaus vorstellen. Das wäre dann die Impfpflicht durch die Hintertür.
Gerade im Radio: 0,4 Mio Dosen J&J (und 1,1 Mio Astra) drohen bei den Hausärzten zu verfallen. Sollte also möglich sein, sich die "Einmal-Dröhnung" zeitnah einverleiben zu lassen.
Ich gebe AL Recht, dass es bei den DLs auch auf die Herkunft ankommt bez. der Impfbereitschaft. Auch das man sich einen Impfpass so besorgt habe ich gehört und kann ich mir auch vorstellen. Die eine oder andere DL wird sich aber auch überlegen ob alle 2 Tage PCR oder evtl. doch impfen und dann wohl am liebsten mit Johnson umso schneller kommt wieder Kohle rein. Kann mir auch vorstellen, dass die eine oder andere privat verschwindet und da ihre Dienste anbietet, Sicherlich wird sich der ein oder Dreibeiner jetzt ( erst ) impfen lassen um relativ unbeschwert ficken zu gehen und um keine PCR Kosten zu haben, kann ich als schon längerer Geimpfter nachvollziehen aber bei mir war es zumindest so nicht hauptsächlich wegen ficken..sondern sich und andere schützen und ne Vorerkrankung. Die "Lösung" zumindest bis Mitte September finde ich soweit gut. Mal sehen was noch kommt...die Geschichte ist noch lange nicht gegessen..
Das mit dem lange nicht gegessen kann ich nachvollziehen, wenn die Inzidenzen durch die Decke schießen sollten schlittern der Politik wieder die Knie und dann kannste auch als Geimpfter nicht mehr vögeln, na schauen mer mal, ich hoffe es geht gut . . . Auch unter dem Aspekt, dass ich von keinem "Superspreader" Fall in einem Club gehörte habe . . . Da hätte sich die Presse drauf gestürzt
Vernietlichung liegt mir fern. Ich stufe die Angst mancher DLs vor der Impfung aber als eher irrational ein, um nicht zu sagen als ideologischen Labskaus im Hirn. Krankheiten wie Covid19 haben auch "Nebenwirkungen", mitunter ist der Tod darunter. . Corona-Intensivstations-Patienten in NRW sind seit Monaten nur noch Ungeimpfte. mRNA-Impfstoffe werden bereits seit 19 Jahren an Menschen getestet und sind gar nicht sooo neuartiges Gentechnikzeugs. Panikmache über die angebliche übermäßige Gefährlichkeit dieser Impfstoffe halte ich für mindestens genauso verantwortungslos wie die abgrundtief dämliche NoCovid-"Strategie" mit ihren realexistierenden schwersten Kollateralschäden. Aber der Mensch glaubt halt gern das, was er glauben will.
Ich werde der nächsten Zweiflerin beim nächsten mal genau so übermitteln. Mal gucken vielleicht sogar den Skeptikern unter uns. Garantieren kann ich aber für nix
Diese Aussage ist mit Sicherheit falsch. Dazu mein Beitrag vom 24.Juli: Bis Mitte Juli kann es also überhaupt keine verlässlichen Zahlen geben. Falls es eine Auswertung der letzten Wochen gibt, dann stelle den Link doch mal ein. Aber bitte kein dummes Gequatsche von irgendwelchen Politikern, die mit allen Mitteln für diese Impfung werben wollen.
Du meinst den klassischen "Impfstoff = abgetötet Virenhüllen ohne Gentechnik" ... Bereits 2 Impfstoffe, warten auf die EU Zulassung (seit fast einem Jahr)...Ungarn verwendet ein Impfstoff bereits sehr erfolgreich...Sie scheinen bei Mutationen sehr wirkungsvoll zu sein, der Nachteil scheint in den höheren Herstellungsaufwendungen zu liegen...
Hallo zusammen! Mit der neuen Verordnung, sind die Inzidenzstufen abgeschafft. Es gibt nur noch die Schwelle über oder unter 35er Inzidenz. Die Einzelheiten hier im nachfolgendem Text! 17. August 2021 Neue Corona-Schutzverordnung – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um Regelungen gelten ab Freitag, 20. August 2021 Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung konsequent um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021. Die Corona-Schutzverordnung mit neuer Systematik enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Die neue Corona-Schutzverordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber. Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom NRW-Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Corona-Schutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“ Die wichtigsten Regeln im Überblick: Inzidenzwert Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen. 3G-Nachweis Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept) Sport in Innenräumen Innengastronomie körpernahe Dienstleistungen Beherbergung Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen) Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Zur Erläuterung: 3G = Geimpft, genesen, getestet. Maskenpflicht und AHA+L-Regeln Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
Die Inzidenz bleibt bis zum nächsten Sommer vermutlich über 35. Es gilt dann: Geimpfte und Genesene Maskenpflicht in Bus und Bahn .... , Abstand halten etc. .... . Das wars. Unsere Grundrechte sind nicht mehr beschnitten. Liberaler geht's zur Zeit wirklich nicht! Ungeimpfte: ggf. die Testpflicht. Hoffen wir, es bleibt so.
Man sollte aber wissen, dass man den Puffbesuch als ungeimpfer oder ungenesener Mensch gut planen muss, da man auf das Ergebnis eines PCR-Tests oft 2 Tage warten muss. Außerdem fallen natürlich zusätzliche Kosten von rd. 50€ für den Test an. Es gibt aber auch einen Express-Test innerhalb 30 min für rd. 120 € PCR Registration - Dein Coronatest.de
Im Testcenter habe ich mich soeben nach dem Ablauf beim PCR-Test erkundigt. Nach dem Abstrich muss man im Normalfall 24 bis 36 Std auf das Ergebnis warten. Die Gültigkeitsdauer beginnt jedoch schon mit dem Zeitpunkt des Abstrichs. Wenn das negative Ergebnis erst nach 36 Std vorliegt, hat man davon also gerade mal 12 Std etwas. In der Praxis ist ein PCR-Test 48 Std also schon fast mit 2G gleichzusetzen. Zum Vergleich : In Hessen muss man bei einem Inzidenzwert unter 100 gar keinen Test vorzeigen, und danach ist der PCR-Test immerhin 72 Std gültig. Und in Baden-Württemberg ist für sexuelle Dienstleistungen weiterhin nur ein Antigen-Schnelltest erforderlich.
Wenn sich da nichts schnellers und kostengünstigeres Finden lässt. Wäre das ganze natürlich mehr oder weniger Sinnfrei,..
ich finde es gut, dass da ein neuer Anreiz zum Impfen gekommen ist.. die Clubs werden das schon hinkriegen.. ich kann auch gerne erstmal meine eigenes Handtuch und Badelatschen mitbringen.... Wir sind derzeit nicht so sehr vorne dabei beim Impfen - ich hoffe es ändert sich nun.. denn einen großen LOCKDOWN sollten wir doch hoffentlich mit dem Impfen vermeiden können...