Was tun? Lohnt sich ein Einspruch per Anwalt? Habe zwar ne Rechtsschutz Versicherung, aber auch 150 Selbstbeteiligung. Hat da jemand Erfahrung?
Wie immer vor einem Deutschen Gericht: Es kommt drauf an... Wiederholungstäter? Brauchst Du den Lappen beruflich? Wie lange Fleppen weg? Kannst Du in der Zeit in Urlaub fahren? Wie viel zu schnell? Aber im Gegenwert von 'ner 1,5 Std.-Nummer würde ich die 150,-- € löhnen. Sollte der Anwalt aus 3 Mon. Sperre eine 1-Monatige aushandeln können - oder aus einer 1-Monatigen keine - plus z.B. 800 € Zuzahlung, fallen die 150,-- nicht mehr ins Gewicht. Willst Du aber gar nicht löhnen - sondern laufen, kannst Du Dir das Geld auch sparen. Vielleicht geht es aber auch um 1 Jahr - oder Lappen für immer weg - dann würde ich die Kohle investieren und den Anwalt zumindest Akteneinsicht nehmen lassen. Evtl. überkommt ihn ja noch eine Idee zum Standort des Blitzers ... .
Bild? Wie wurde die Übertretung festgestellt? Mit ESO ES 3,0 ? dann evtl Messergebnis nicht verwertbar, so die Rechtsprechung. Laser? Foto gut oder schlecht? Halter und Fahrer identisch? Evtl. gelingt es , die Sache in die Verjährung zu treiben - das setzt richtiges Verhalten gleich zu Anfang voraus ... G.
Egal Hatte den Lappen auch für einen Monat abgeben müssen. War mir egal, bin trotzdem nicht angehalten worden. Ich wurde seit 7 Jahren nicht mehr angehalten. Allerdings muss ich zugeben, dass ich nur zur Arbeit gefahren bin und sonst ließ ich mich fahren.
Danke für eure Antworten. Geblitzt worden bin ich in jüngster Vergangenheit öfter. Punkte habe ich welche, aber nicht so viele. Fahrverbot zum ersten mal. Wetter war gut. Es war morgens und schon hell. Mehrspurige Autobahn. Sonstige Umstände normal.
den Blitzer erfährst du nur über den Anwalt ... wenn er Akteneinsicht nimmt ... Könnte aber auch im Busgeldbescheid stehen, gegen den dann Einspruch eingelegt werden muss ... durch Anwalt ...
hatte auch den Lappen für einen Monat weg,wenn Du fahren mußt,nur das nötigste und alles miteinander verbinden usw.und nicht unbedingt am WE nachts einsam von der BAB kommen. Im normalen Verkehr wirst Du nicht angehalten wenn Du die Regeln wie Angeschnallt,nicht telefonieren usw. befolgst. gut aufpassen,mich hatte Sie sogar in der Fahrsperre geblitzt,allerdings nur mit 10 kmh zu schnell,alles was im Verwarngeldbereich ist geht so durch den Computer,nur bei Bußgeldbescheide werden Sie mit dem Fahrer abgeglichen,aber dann gibts richtig Ärger
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abstand-zwischen-blitzer-und-verkehrsschild_027323.html http://www.anwalt.de/rechtstipps/bl...messungen-bei-kalten-temperaturen_023997.html http://www.anwalt.de/rechtstipps/ge...g-wie-nah-darf-der-blitzer-stehen_021966.html http://www.anwalt.de/rechtstipps/um...e-des-messgeraetes-poliscan-speed_041495.html einfach mal durchlesen Oft sind die Blitzer falsch plaziert, in Kurven oder zu nah an dem Geschwindigkeits-Beschränkung-Schild. Auf jeden Fall erst mal Einspruch. Das kann man auch erst mal selbst machen. Begründung wird nachgereicht oder einfach schreiben daß der eigene Tacho weniger angezeigt hat.
D.h. Du bist ohne Führerschein gefahren??? Dir ist schon klar, daß das keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat!? In meinen Augen ist das so ziemlich das Dümmste, was man tun kann. Die Regeln in Deutschland für den Führerscheinentzug sind eigentlich eher moderat. Das sollte man regeln und auch überstehen können.
Regeln befolgen könnte man ja auch mal tun, bevor der Lappen weg ist, dann kommt es nämlich gar nicht erst dazu.
Auf alle Fälle zum Anwalt, die Option Rechtschutz offen halten, ggf. nur Beratung ca.100€. Es gibt einige tatktische Züge die ein Anwalt anwenden kann um den Bußgeldbescheid zu kippen, liegt aber auch oft daran ob er dabei mitspielt. Dann ist RV eine günstige Lösung. Da bereits Punkte vorhanden sind die Nachschulungsgrenzen zu beachten, das kann der Anwalt nach Akteneinsicht beantworten. Einen Einspruch kannst du auch, ggf. ohne Anwalt, in der Verhandlung zurückziehen, somit hast du Zeit gewonnen. Beim Fahrverbot besteht die Möglichkeit innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft die Karte abzugeben. D.h. Zeit bis zur Verhandlung +14Tage bis Rechtskraft +4Monate = Zeitraum für Urlaubsplanung um den Monat zu überbrücken. Taktisches Je mehr Fragen mit NEIN beantwortet werden um so höher sind die Erfolgsaussichten. 1. Blitzertyp steht im Bußgeldbescheid war das orginale Handbuch für den Blitzer bei Aufstellung des B vor Ort Handbuch beinhaltet Seriennummer des Blitzers Nach Akteneinsicht durch Anwalt = 1. Bremse für schnelles Verfahren. Behörde muß Handbuch an Gericht übergeben und der Blitzer darf nicht genutzt werden. Hintergrund:ohne Hanbuch keine Justierung des Blitz möglich(Entscheidung div. Gerichte) 2.Strecke Ist ein Tempolimit an dieser Stelle gerechtfertigt Bevor du hier vorschnell mit einen NEIN antwortest, bedenke die Argumente warum es doch sein könnte. Wie z.B. Lärmschutz, Wildwechsel, Vegitationswechsel (Wald/Acker im Wechsel. usw.) Wetteraspekte Der Anwalt kann ggf. auch die Verfügung der Gemeinde Bezirksregierung für die Geschwindigkeitsbegrenzung besorgen.