Die Kasseler Richter lehnten den Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Offenbach ab, die sich gegen die Pandemie-Beschränkungen des Landes Hessen gewehrt hatte: Bordelle bleiben zu: Betreiberin scheitert mit Eilantrag - WELT Pressemitteilung des VGH Kassel Nr. 27/2020 v. 09.06.2020 Der VGH Kassel hat entschieden, dass die Bestimmungen der Hessischen Corona-Verordnung über die fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten nicht außer Vollzug gesetzt werden. Die Antragstellerin betreibt in Offenbach am Main ein Bordell und muss ihren Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 18.03.2020 geschlossen halten. Sie begehrte deshalb den Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrolleilverfahren gegen § 2 der Hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07.05.2020. Die Antragstellerin hat ihren Antrag im Wesentlichen damit begründet, dass ein absolutes Verbot des Betriebs von Prostitutionsstätten ohne die Möglichkeit der Zulassung im Einzelfall aufgrund eines Hygienekonzeptes nicht länger zu rechtfertigen sei. Insbesondere liege eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, Massagesalons und Fitnessstudios vor, die in Hessen seit Mai wieder geöffnet hätten. Der VGH Kassel hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs erweist sich die angegriffene Regelung aufgrund der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung weder als offensichtlich rechtswidrig, noch sei bei der anzustellenden Folgenabwägung die Außervollzugsetzung der Regelung geboten. Angesichts des nach wie vor fragilen epidemiologischen Geschehens in Deutschland sowie des in Prostitutionsstätten typischerweise einem ständigen Wechsel unterliegenden Aufenthalts von Personen in geschlossenen Räumen sei die fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig. Das von der Antragstellerin vorgelegte Hygienekonzept, welches unter anderem Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Gebot der Einhaltung des Mindestabstands, Temperaturmessungen bei ihren Kunden sowie die Aufnahme ihrer Kontaktdaten beinhaltet, konnte den Verwaltungsgerichtshof nicht überzeugen. Weder die Betreiberin noch die Ordnungsbehörden seien in der Lage, die Einhaltung dieser Hygienevorgaben effektiv zu kontrollieren. Zudem bestünden Zweifel daran, dass die Kunden ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäß hinterließen, um bei einem Auftreten von Infektionsfällen ihre Nachverfolgung im Zusammenhang mit der Einleitung notwendiger Quarantänemaßnahmen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sei die Ungleichbehandlung von Prostitutionsstätten gegenüber anderen körpernahen Dienstleistungen sachlich gerechtfertigt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die streitige Regelung, die bis zum 05.07.2020 gültig ist, lautet: "§ 2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt: 1. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, 2. Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), Bordelle, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnliche Einrichtungen." Quelle: Eine Nachricht anzeigen | juris Das Rechtsportal
Damit gibts die Begründung nicht nur vom Land RP, sondern nun auch gerichtlich fixiert ... na klasse!
So weit sind wir schon in D, daß die Bürger vorabverurteilt werden. Von daher: Ich bezweifele auch, daß die Bürger sich an Recht und Ordnung halten, deswegen vorsorglich verhaften ! Ich bezweifele, daß die Politiker nicht korrupt sind Ich bezweifele, daß die Richter unabhängig urteilen Ich bezweifele, daß es im Ausland so viele Kinder gibt, wie Kindergeld bezahlt wird Ich bezweifele, daß vdL jemals zur Rechenschaft gezogen wird D) Ich bezweifele, daß..................... kann man(n) beliebig fortführen
Im Saarland gab es neulich schon eine ähnliche Urteilsbegründung Umfrage - Wann werden Puffs wieder hochgefahren? D.h. da muss man von Freierseite wohl freiwillig mit dem Ausweis wedeln, bevor man es erlaubt bekommt. Das fände ich übrigens (Den Datenschutz mal ausgeklammer) gar nicht so schlecht, auch in anderen Branchen, in denen die jetzt übliche Form der Handhabung einfach eine Farce ist. Max Mustermann streut nämlich im Falle eines Falles tatsächlich unkontrolliert weiter.
Aufgrund der Fragilen Verkehrslage wird die Benutzung für Bundesdeutsche Strassen für PKW und LKW geschlossen. Fahrräder sind aber unter Auflagen erlaubt. Die Ordnungsämter und Polizei sehen sich nicht in der Lage Unfälle zu verhindern. Die Begründung ist einleuchtend und auch einfach besser für die frische Luft.
Wo muss ich hinkommen? Stelle mich da mit Ausweis hin zum Einscannen. Kann dann direkt per Mail an alle RTCs, AcaG und Penelope geschickt werden.
Das passt hier nicht. Es handelt sich bei dem Verfahren um ein Eilverfahren, bei dem die Richter eine sogenannte „summarische Prüfung“ vornehmen müssen. Das bedeutet letztlich, dass anhand dessen, was der Antragsteller vorgelegt hat, eingeschätzt werden muss, ob das Verfahren in der Hauptsache Erfolg hätte oder nicht. Gerade bei Corona, wo ohnehin alles sehr vage ist und sich fast täglich ändert, ein sehr schwieriges Unterfangen, was im Zweifel zu einer Abweisung führt. Dass auf den Kontaktbögen vielfach falsche Daten angeben werden, ist durchaus eine realistische Einschätzung, die man schwer widerlegen kann und die auch keine Vorverurteilung darstellt, sondern sicherlich auf Erfahrungswerten beruht. Mir fehlt allerdings eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb dies im P6 mehr auftreten soll als zB. in der Gastronomie und eine Klärung, ob das nicht durch eine andere Gestaltung der Aufnahme der Kontaktdaten (zB. durch Kontrolle des PA, Zusicherung einer vertraulichen Kontaktaufnahme per Telefon oder Email o.ä. Maßnahmen) verbessert werden könnte.
Auch dieses Urteil ist nur wenig verwunderlich, ich kann nicht nachvollziehen wie manch einer glaubt das es zu einer baldigen Änderung der Beschlüsse seitens der Verantwortlichen kommen wird, ich denke eher das es weitere Verlängerungen geben wird, Gerichte werden ebenfalls bis auf weiteres gegen Betreiber entscheiden und die Tore zur Glückseligkeit bleiben verschlossen. Niemand wird das Risiko einer Wiedereröffnung auf sich nehmen, zu groß ist die Angst das in den Clubs/Bordellen etc. nicht nur falsche Angaben was die Personalien angeht zuhauf gemacht werden und somit eine Rückverfolgbarkeit des Virus unmöglich gemacht wird, die Angst vor dem nicht zu kalkulierendem Risiko wie/wo durch die (in deren Augen) große Zahl an Freiern die von heute auf morgen von einem Club zum nächsten tingeln und evtl. das Virus im Gepäck haben neue Hotspots entstehen könnten überschattet alles. Die Demonstrationen tuen ihr übriges denn nun wird der Obrigkeit klar das die Zeiten des verordneten Gehorsams seitens der Bevölkerung vorbei sind und von Tag zu Tag weniger Menschen bereit sind den in ihren Augen nicht länger Sinn machenden Weg der vorgeben wurde mit zu gehen. Da treten nun alle die in der Verantwortung stehen lieber einen Schritt zurück und warten der Dinge ( evtl. Neuinfektion, weiter steigende oder sinkende Fallzahlen usw. ) die da kommen. Ich gebe nur ungerne den Miesepeter aber ich bleibe dabei, die Clubs/Bordelle usw. werden vorsätzlich so lange geschlossen bleiben wie es der Obrigkeit beliebt denn sie haben bis heute, und werden es so vermute ich auch in naher Zukunft nicht, keine Antwort drauf haben wenn jemand fragt mit welcher "Begründung" sie Prostitution wieder zulassen können. Diverse Schmierblätter würden jeden der es wagt nach vorne zu gehen und zu unseren Gunsten eine Entscheidung zu treffen in der Luft zerreißen und ihn öffentlich hin richten. Wer das nicht glauben mag schaue sich doch nur an was ein großes Boulevardblatt mit Herr Drosden veranstaltet hat nachdem er ihnen völlig entnervt von ihrer Penetranz die "Gefolgschaft" verweigerte. Schlagt verbal auf mich ein wenn ihr wollt aber ich bin mir sicher das ich leider Recht behalten werde.
Ich halte da jetzt einfach mal ganz positiv denkend dagegen. Ich schlag aber nicht auf dich ein. Verstehen kann ich deinen Frust ganz gut. Glaube ich nicht. Lassen wir mal aussen vor, was die „Obrigkeit“ will oder nicht. Die Gerichte, die über die Rechtmäßigkeit der Verbote entscheiden, sind unabhängig. Und die interessiert recht wenig, was die „Obrigkeit“ will oder nicht. Und es geht dabei immer um die Frage, wie lange die Schliessung nich gerechtfertigt ist. Da kann sich einiges ändern. Doch. Denn auch bei anderen Lockerungen werden Risiken in Kauf genommen. Aus den Begründungen der Gerichte kann man entnehmen, dass es noch überwiegt, dass die Bevölkerung geschützt werden muss. Das kann sich aber schnell ändern und auch je nach Bundesland unterschiedlich sein. Dieses Verhältnis zwischen Einschränkung der Grundrechte und Schutz der Bevölkerung unterliegt ja der ständigen Veränderung, zum einen durch die veränderten Fallzahlen, zum anderen durch die jeweiligen Hygienekonzepte. Der Weg vor die Gerichte war da sicherlich richtig, auch wenn es leider nicht der erhoffte schnelle Sieg war. Aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich wurde im Leben mit etlichen Gerichtsurteilen konfrontiert, die ich als unsachgerecht oder unfair empfand. Und wenn dem so war hatte ich schon den besten Anlass dagegen zu halten (meist erfolgreich). So auch hier: Saarland, RLP, Hessen sind sich einig, sagt der schwache Anwalt. Die schreiben voneinander ab und die Begründung ist schwach, sagt der Kämpferische und wer nicht kämpft hat bekanntlich schon verloren. Im Einzelnen: Die Infektionslage sei fragil. Dies ergibt sich weder aus den RKI-Zahlen, noch hätte die Regierung selbst geglaubt, dass die bisherigen Lockerungen die Imfektionen sogar weiter linear eindämmen. Da Lockerungen inzwischen alle Lebensbereiche einschliesst, ist ein Ausschluss der Puffs unsachgerecht. Freier würden falsche Nachverfolgungsdaten angeben. Dies ist für andere Bereiche schon bekannt, wie Gastronomie, etc., führt aber nicht zu einer Verbesserung der staatlichen Organisation der Datenerhebung. Wenn der Staat die Datenerhebung nicht effektiv gestaltet, kann er etwaige falsche Angaben einer Branche nicht ernsthaft vorhalten. Puffbetreiber könnten die Einhaltung der Regeln in den Zimmern nicht überprüfen. Kann dies ein Masseur denn, der den Massageraum an eine selbständige Masseuse vermietet? Offensichtlich: Ja! Also eine Ungleichbehandlung des Puffbetreibers. Ordnungsämtern war die Überprüfung der Kondompflicht möglich. Es gibt keinen Grund warum dies für die Überprüfung der Corona-Regeln nicht gelten soll. Ausserdem hat FK czz schon vor Monaten die Öffnung für Juni prophezeit und der hat schliesslich immer recht.
Man kann den aber nicht ausklammern! Ich habe im Puff meinen Ausweis schon nicht vorgelegt für eine Freikarte zum Geburtstag. Kopieren schon mal gar nicht: Mit den Ziffern- und Zahlenkombinationen darauf kann man - meines Wissens - gehörig Schindluder treiben. Das meine ich nicht auf einen speziellen Puff zugeschnitten, sondern allgemein. … obwohl ich Dir im Nachfolgenden wieder zustimmen muss: .
Ich fürchte, wir können darüber diskutieren wie wir wollen. Solange es keine anonymen Corona Fußfesseln oder implantierbare RFID-Chips gibt werden passverweigerernde Freier dann wohl oder übel den Sommer im eigenen Garten verbringen müssen.
Ja, aber wenn Max Mustermann zu einem Physiotherapeuten geht, dann hat er einen Krankenschein und es gibt Abrechnungsdaten. Der Therapeut muß Patientenakten führen, in denen die Behandlung dokumentiert wird. Daneben gibt es Abrechnungsunterlagen, denn die Zuzahlung muß auch verwaltet werden. Gleiches gilt bei Privatpatienten, nur das Rezept fällt weg. Der Therapeut und seine Angestellten müssen lt. EU Verordnung die Arbeitszeit der Mitarbeiter dokumentieren. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die auch kontrollierbar sind. Bei einem Bordellbetrieb wird bar auf Tatze abgerechnet und die DL´s sind Selbstständige, die nicht einmal unter die Dokumentationspflicht der EU Verordnung fallen. Die arbeiten heute hier, morgen da und eine gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsprüfung in zeitlich engen Recalls gibt es auch nicht. Freier, wie auch DL´s brauchen sich nicht ausweisen und der Betreiber ist nicht berechtigt und auch nicht in der Lage, die Richtigkeit der Angaben sicher zu stellen. Weder bei DL´s noch bei Freiern. Darüber hinaus haben Besucher eines Bordells sehr wohl ein Interesse, nicht ihre Identität preiszugeben. Wir schreiben hier ja auch nicht unter unseren Klarnamen. Diese Sachverhalte sind den Richtern sehr wohl bewußt und darauf basieren die Urteile. Die Frage lautet an der Stelle : "Kann man gewährleisten, korrekte Angaben zu erhalten ?"
Man könnte auch schlicht und einfach die Laufkundschaft ausschließen. Einlass bekommt nur, wer sich vorher per Email oder freigeschalteter Rufnummer inkl Angabe des Namens (müsste noch nicht mal der echte sein) für sein Eintreffen innerhalb eines bestimmten Zeitfenstersb angemeldet hat. Die Empfangsdame notiert die Daten und im Fall der Fälle wäre die Erreichbarkeit gewährleistet. So könnte man auch die ungefähre Besucherzahl steuern. Und Gäste müssten nicht auf gut Glück eine lange Strecke fahren, um am Ende wegen Überfüllung nicht rein zu kommen.
Alles richtig. Was an richterlichen Überlegungen nicht im Urteil steht, darf aber nicht Grundlage der Beurteilung sein, denn das ist nicht transparent oder überprüfbar. Ja, wir sind alle Schmuddelkinder! Wir sollten uns aber nicht gegenseitig mit Kacke bewerfen! Ist unser Interesse an Geheimhaltung schlimmer als desjenigen, der ins Hotel ne Nutte oder ne Nachtbumse bestellt und bar bezahlt ? Sollte man deshalb Hotels verbieten ? Nein! Ist unser Motiv der Geheimhaltung Corona-förderlicher als das Motiv des Verschwörungstheoretiker der aus reiner Bockigkeit im Imbiss den falschen Namen aufschreibt? Auch hier: Nein ! Pseudonamen nutzen auch Dübelfreunde in Handwerkerforen, um den anderen Dünnbrettbohrer jederzeit übel beleidigen zu können. Ich unterstelle, dass der Staat wohl gar nicht korrekte Angaben haben möchte, sonst würde er nicht die mangelhafte Praxis weiterlaufen lassen. Überlegungen von Richtern, die nicht im Urteil stehen, sind unbeachtlich. Und was als Begründungen bisher geliefert wurde, ist leicht zu widerlegen.
Oder draußen in freier Natur. Ein abgelegener Waldparkplatz, ein kleiner Spaziergang zu einer Lichtung, eine Begleiterin, mit der man sehr gut und lange bekannt ist und die daher angstfrei ist... ...geht als Notlösung, ist aber nicht wirklich komfortabel.
Nein. Die von Dir erklörten richterlichen Überlegungen unter #13 stehen nicht im Urteil. Die Urteilsbegründung unter #16 hatte ich bereits unter #10 widerlegt. Du führst richtig aus, was die Richter denken. Diese Überlegungen machen die Richter aber noch angreifbarer als deren im Urteil verwendete Schlagworte.
Das steht so im Urteil : Damit ist alles gesagt. "... der Sicherstellung einer Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen bei realistischer Betrachtung nicht zu gewährleisten."