Obwohl viele der Ansicht sind, dass Wohnungsprostitution stillschweigend geduldet wird (und manche die Ansicht vertreten, dass sie sogar erlaubt ist) kommt es doch immer wieder vor, dass man solche Geschichten lesen muss: Frauen berichten: Kölner Ordnungsamt geht „gewaltsam“ gegen illegale Prostitution vor
Eine Frage an unsere Juristen: Gilt es als Notwehr, wenn eine in Panik geratene Dame, die vielleicht sogar die Sprache nicht versteht, einem grobschlächtigen Ordnungsmitarbeiter nach Aufbrechen der Tür einen überbrät? Ich frage deshalb: Man hört von Fällen, bei denen diese Damen in Not schon mal Besuch von Leuten bekommen, die sich ähnlich asozial verhalten, keine Ordnungsmitarbeiter sind aber so aussehen und darauf aus sind, den Damen im Bewusstsein ihrer Grauzonentätigkeit einfach die Kohle wegzunehmen. Dass ich moderne Prostitutionsstätten mit Notbutton und Security als Segen für die Dame empfinde brauche ich wohl nicht weiter erwähnen.
Mal ganz pauschal und einfach beantwortet: Schwarze Kappe ist nicht OA, dann Notwehr. Schwarze Kappe ist OA, dann kommt es zum einen darauf an, ob das Eindringen rechtmäßig war (hätte ich bei der Schilderung oben auch meine Zweifel, aber wir waren ja alle nicht dabei und das ist ein anderes Thema) oder ob es rechtswidrig war. Und dann kommt es darauf an, ob die Dame erkennen konnte, dass die Schwarze Kappe das OA ist. Wenn sie den Glauben haben konnte, dass es ein Einbrecher ist (und so wird es ja oben dargestellt), dann unterliegt sie einem Irrtum, was sich dann im Prinzip ähnlich positiv für sie auswirkt, wie wenn sie tatsächlich in Notwehr gehandelt hätte. Ist aber ein sehr kompliziertes Thema und hängt sehr vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen ab.
Ich finde ob da Wahrheit ist oder nicht sowieso uninteressant, fact is dass wieder die prostituierten discriminiert sein worden , dass heisst wir vertrauen die meiste andere Geschaffte aber prostitueerden dass sind irgendwo criminelen oder kriminell gelinkte Menschen, die mussen sie sowieso Retten, wo von eigentlich? dass ist ein Mantra dass bei euch in Deutschland durch Die SPD Abgeordnete dame??? geführt wird (die name vergessen) und die Gläubigen Gristenen" die zeit 2000 Jahr immer Menschen retten wollen... genau so in Holland wo sie immer die chance greifen die Frauen aus diese Arbeit zu retten( und die (corona)Zeit is dafür natürlich eine sehr gute Zeit)... und wie? aufhören mit deine Zwangarbeit und nach social ambt wo du dann so wenig bekommst dass du direct zurück gehen kannst... oder ins Fabrik fur 5 euro pro Stunde .
Soweit ich weiß, darf die Ordnungsbehörde keine Durchsuchungen von Wohnungen vornehmen und selbst die Polizei braucht einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Da gibt es wohl eine Ausnahme für Puffs. Aber nach dem Bericht ging es ja um das Infektionsrisiko. Ob es in Zeiten von Corona eine spezielle Ermächtigung zu Durchsuchungen gibt, weiß ich nicht. Allerdings sind Verwaltungsgerichte oftmals sehr großzügig gegenüber der Verwaltung. Mit Notwehr würde ich sehr zurückhaltend sein.
Ja, ist irrtümlich angenommene Notwehr u führt zur Straffreiheit: BGH spricht Hells Angel frei: Tödlicher Irrtum ohne Strafe
Genau Leckschlumpf, dieser Bericht über den Rocker kam mir auch auch beim durchlesen von Al's Post in Erinnerung. Bemerkenswert diese Passage aus dem Artikel: Der Angegriffene soll sich als Verteidiger des Rechts nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen müssen. Er darf vielmehr das Verteidigungsmittel wählen, das den Angriff sofort und ohne Risiko für ihn selbst beendet. Seitdem bewahre ich diverse Garten und US Sportgeräte, die sich zum vertreiben von Unholden eignen in Griffweite unter der Matratze auf, man kann ja nie wissen wann einen die Lust auf ein Baseball Match oder auf's Holzfällen überkommt.
Jein Da greift "Gefahr im Verzug" - hier akute Ansteckungsgefahr / Gefahrenabwehr. Wie auch bei Verdunkelung / Fluchtgefahr Die nachfolgenden Texte entstammen zwar dem Strafrecht, aber die Befugnisse des OA als Ordnungsbehörde sind da nicht anders. ( Bei Gefahr im Verzug ! ) Ein Beispiel hierfür wäre auch Verwesungsgeruch aus einem Keller. Da darf ohne Beschluß sofort eingegriffen werden. Der bloße Anfangsverdacht berechtigt bereits zu einigen Maßnahmen, für die kein richterlicher Beschluß notwendig ist. ( Anfangsverdacht = begründete Verdachtsmomente ) Bei dringendem Tatverdacht ( = Verurteilung mehr als wahrscheinlich ) und bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft Räume ohne richterlichen Beschluß durchsuchen. ᐅ Verdacht: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Wir hatten das Thema vor einer Woche schon einmal. Laut NRW Polizeirecht sind die Hürden recht niedrig: Oberhausen- Polizei ermittelt wegen "illegaler Prostitution" Und das Durchwühlen von Schränken und Schubladen zwecks Beweismittelsicherung (Kondome, Terminpläne, Kundenlisten, Drogen, Hinweise auf Hintermänner) hat ja auch irgendwo seinen tieferen Sinn. Es liest sich halt ein wenig grob...
Mist, jetzt hab ich wegen der Gesetze Kondome gekauft und dann ist das auch wieder falsch? Bin ich schon verdächtig? Auf meinem Handy habe ich eindeutige Kontakte und im Terminplan sind die Sexurlaube deutlich markiert. Ich fürchte die stehen schon vor meiner Tür...
Na ja, wenn da schon Verwesungsgeruch ist, dürfte die Gefahr im Verzug schon lange vorbei sein. Da gibt es dann meist nichts mehr zu retten. Hier dürfte allerdings nicht allein die Gefahr im Verzug relevant sein, sondern § 41 Abs. 3 Nr 2 Polizeigesetz NRW. Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW Danach können Wohnungen bei dringender Gefahr jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen. Ich habe das allerdings immer mit dem Zweck verstanden, Zwangsprostitution zu verfolgen oder zumindest illegale Prostitution aufzudecken. Dass die Abwehr einer Seuchengefahr da auch einschlägig ist, hatte ich zumindest früher eher kritisch gesehen. Scheint aber wohl allgemein so akzeptiert zu sein. Ungeachtet dessen macht natürlich der Ton die Musik. Bei dem Verdacht von kriminellen Handlungen klopfe ich als Polizist nicht erst höflich an und ziehe beim Betreten erst mal die Schuhe aus. Bei dem Verstoss gegen das Kontaktverbot muss man aber nicht mit dem Überfallkommando die Wohnung stürmen und die Leute an die Wand stellen. Aber das kann man natürlich erst vor Ort richtig entscheiden. Und dass da aus Vorsicht oder Übereifer Fehler gemacht werden, bleibt leider nicht aus.
Alles korrekt... Die dürfen das vom Grundsatz her. Aber: Aus meiner Sicht war die Maßnahme unverhältnismäßig bzw hätte anders ausgeführt werden können. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist hier Mal gekonnt ignoriert worden. Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
Ich wüsste ja gerne mal, ob die Herrschaften sich ausgewiesen haben. Klar ist in der Situation alles anders, aber ich denke, als Besucher würde ich schon darauf bestehen. Notfalls wegen Unverhältnismäßigkeit der Mittel mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Naja, alles graue Theorie... Gibt es auf den Ksta-Bericht eigentlich irgendwelche Reaktionen? Leserbriefe oder weitere Stellungnahmen? Leider kann ich das nicht lesen, da mal wieder alles hinter einer Paywall ist. Auf Facebook gibt es 4 Likes zu dem Beitrag. Auch interessant, dass weder Express noch Bild berichten, für die wäre das doch eigentlich ein gefundenes Fressen.
Die Geschichte mit dem Anfangsverdacht zieht wenn ich den von Lollipopp geposteten Artikel sehe nur beim Anfangsverdacht auf eine Straftat. Eine Ordnungwidrigkeit dürfte dafür nicht ausreichen. Ist ein Verstoß gegen die Coronaregeln inzwischen zur Straftat geworden?