Coronaverordnung Bayern

Dieses Thema im Forum "Themen zur Corona Pandemie" wurde erstellt von Lebowski1234, 16. Juli 2020.

  1. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Etwas Erfreuliches zum Abend

    Verschiedene Teilnehmer der Pressekonferenz im "MyWay" Frankfurt zur "RedlightOn" - Kampagne berichten auf

    Facebook
    (Quelle: geschlossene Gruppe) und Twitter (Quelle: https://twitter.com/hauptstadtdiva/status/1283772468319182849),

    dass ein Laufhaus in Bayern Haus74/76 das größte Modell-Haus in Kempten erfolgreich geklagt hat und seit gestern Abend wieder öffnen darf.


    h74.png


    Die folgenden Infos stammen aus einer Videobotschaft, seriöse Quelle.

    Der Anwalt des Ladens (Michael Karthal) erzählte bei dem Meeting von dem Verwaltungsgerichtsverfahren, in dessen Rahmen das Gericht bei der Staatskanzlei den Unterschied zwischen gewerblichem Sex mit Haus-/Hotelbesuchen
    und einer 1-1 Konstellation in einem Laufhaus oder einer Wohnung erfragte.

    Die Staatsregierung teilte mit, es gäbe keinen Unterschied.
    So könne man eine 1-1 Situation wie im Laufhaus ohne Zusammentreffen mehrerer Leute wie im Club in der Verordnung ausklammern.

    Die Betriebskonzepte anderer LH, Wohnungen etc. sollten jetzt möglichst dem des haus74 ähneln, um öffnen zu dürfen. Wie sich das jetzt entwickelt wird man sehen...
    Ich mach mir jetzt ein Brinkhoffs darauf auf...:adios:
     
    Pluto, Chris32, Lutonfreund und 19 andere danken dafür.
  2. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Schön, dass Du diese Info reingesetzt hast.:daumenhoch:

    Das gute: Mit dem richtigen Anwalt lässt sich offenbar doch manchmal etwas bewegen.

    Befindet sich zufälligerweise jemand der Forenkollegen im Raum Kempten?

    Es wäre nämlich schon interessant, wie man die Bedingung "ohne Zusammentreffen mehrerer Leute" verstehen darf bzw. wie das in der Praxis umgesetzt wird.
     
    Pluto, spanier, Lebowski1234 und 2 andere danken dafür.
  3. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Freut mich sehr. Danke an @Lebowski1234 für den Hinweis. Der Anwalt scheint echt gut zu sein, das klingt alles nicht schlecht. Die Richtung stimmt.
    Für Kempten ist das Verwaltungsgericht Augsburg zuständig. Dort hat man es leider nicht so mit dem Internet, ich konnte weder auf der Webseite noch auf den einschlägigen Fachportalen etwas dazu finden. Wie Al schon richtig sagt, wäre es interessant zu wissen, was da konkret verhandelt und entschieden worden ist. Und ein Live-Eindruck von einem FK aus dem Allgäu wäre natürlich auch schick ...
    :fruitsex:
     
    Lebowski1234, Mark Aroni und NGC7000 danken dafür.
  4. Archer

    Archer Bekannter Beschreiber

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    Kann sein das ich kommende Woche in der Gegend bin, dann schau ich da Mal vorbei.
    Wollte eigentlich ne Bierwanderung im Allgäu machen. Aber Bier und Laufhaus passt ja auch irgendwie...:)
     
  5. NGC7000

    NGC7000 Stammschreiber

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    Ja, das passt sehr gut.Zwischen drin mal eine andere Bewegung tut gut.
     
    Archer dankt dafür.
  6. Mark Aroni

    Mark Aroni Stammschreiber

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    Villa Allgäu macht anscheinend wohl auch auf.
     
    Pluto, lucasdiego und frauenfreund71 danken dafür.
  7. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    #7 albundy69, 18. Juli 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2020
    So wie mir das mitgeteilt wurde lief die Sache so ab, dass irgendwann mal eine Hure positv geklärt hat, dass sie in Hotels arbeiten kann. Darauf hin wurde eine Normenkontrollklage/frage (Anwalt hilf) gestellt, wie sich diese Arbeit davon unterscheidet, wenn man in einem gemieteten Einzelzimmer arbeitet (mit Klingelschild usw) und ansonsten kein Publikumsverkehr stattfindet (höchstwahrscheinlich das auch noch ausserhalb Sperrgebietszonen) und die Frage wurde positiv beantwortet. Quasi eine 1:1 identische Situation wie im Hotel.

    Ich gehe mal davon aus, dass die hier betroffenen Laufhäuser etwas anderes sind als unsere Laufhäuser, wo man durchmarschiert und Huren im Schaufenster shoppen geht.

    Es ist derzeit nicht auf NRW übertragbar, da unsere Verordnung klar aussagt, dass sexuelle Dienstleistungen in und ausserhalb von Prostitutionsstätten verboten sind, somit auch in Hotels, Privat, draussen und überall.

    Der Weg zum Ziel ist aber interessant: Es wird allgemeinhin so angesehen, dass in Schritt 1 auf jeden Fall eine Hure um ihr Recht auf Arbeit klagen und durchsetzen müsste. Darauf kann man dann weiteres aufbauen.

    Alles unter Vorbehalt. Am Mo gibt es eine Videokonferenz, wo weitere Infos kommen.
     
    Premiumtester, Pluto, Schatz und 9 andere danken dafür.
  8. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Lebowski1234 und albundy69 danken dafür.
  9. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Na ja, auch wenn der Laden erst mal wieder zu ist, finde ich die Vorgehensweise des Gerichts sehr clever.
    Zitat:
    Das Gericht hat im Verfahren eine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gestellt, wie "der Begriff des „Bordellbetriebs“ i.S.d. § 11 Abs. 5 6. BayIfSMV allgemein und im Verhältnis zum Begriff der „Prostitutionsstätte“ i.S.d. § 2 Abs. 4, § 18 ProstSchG zu verstehen ist, welche Freizeiteinrichtungen als den Bordellbetrieben vergleichbar angesehen werden und auf welchen tatsächlichen Umständen die „generalisierende, typisierende und pauschalierende“ ... Annahme beruht, dass innerhalb von Bordellbetrieben eine deutlich größere Frequenz an infektiologisch relevanten Kontakten stattfindet, als bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb solcher Betriebe.

    Ich vermute, mehr konnte das Gericht hier nicht tun und es hat ja eigentlich auch sehr nachvollziehbar zugunsten des Bordellbetriebs entschieden. Aber man sieht leider auch: es wird vermutlich noch ein langer Kampf.
     
  10. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Ich hatte leider keine Gelegenheit, daran teilzunehmen. Da ich nun auch keine direkten Infos mehr habe, trifft es sich gut, dass der aktuelle Status der Sache im Blog Prostitution2020 veröffentlicht wurde.

    Genau so ist es, wie die nachfolgende Status - Zusammenfassung aufzeigt:

    Wer nur das Neuste zur Sache lesen will, fängt beim grün markierten Satz an.;)

    Quelle: Prostitution2020- Blog, Prostitution 2020 - Die "Causa Bayern" - Bordellöffnungen rechtmäßig?
     
    Han Solo, Käpt´n Udo, spanier und 4 andere danken dafür.
  11. frauenfreund71

    frauenfreund71 3G Geblasen, Gefickt, Gekommen

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    Danke dir. Das klingt ja wirklich spannend. Ich bin mal gespannt, was daraus noch wird. Mein Gefühl sagt mir, dass die Politik sich da schnell was einfallen lassen müsste, wenn sie nicht irgendwann dumm dastehen wollen. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass sich jetzt endlich mal was bewegt.

    „...und man ja „nur“ mit der Stellungnahme der Staatsregierung arbeiten kann. Welches Gewicht dieses Dokument hat, ist noch nicht abzuschätzen!“

    Das ist aus meiner Sicht hier ein ganz entscheidender Vorteil. Die Staatsregierung hat hier ja anscheinend auf eine Anfrage des Gerichts geantwortet. Das kann man jetzt natürlich nicht einfach so wieder zurücknehmen. Bin mal gespannt, was denen dazu noch einfällt.
     
    Lebowski1234, Rip und Elrond17 danken dafür.
  12. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Meldung aus seriöser Quelle: Das betreffende Haus 74 in Kempten darf jetzt wieder öffnen:rolleyes::megalach:

    haus 74 kempten.png
    haus74.de

    Weitere Aufklärung der Umstände folgt zu Zeitpunkt X bei genug Information. Sowie eventuell auch mal was zu den speziellen Betriebseigenheiten/ Hygienekonzept...
     
    spanier, albundy69, fab und 3 andere danken dafür.
  13. spanier

    spanier Stammschreiber

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    Ich kenn den Club zwar nicht in Augsburg,.....aber die scheinen auch wieder öffnen zu wollen.

    A1 lädt ein, ab Fr. 24.07. gehts los!
    Ab Fr. 24.07. gehts los!
    A1 Erotic Club - unser Außenbereich lädt Sie ein mit coolen Drinks und mehr!

    Besuche uns in einer kleinen, diskreten Bar in Augsburg mit eingewachsenem Garten. Hier können wir uns entspannt unterhalten und die Zeit zusammen genießen.

    Wegen Corona bitte mit Mundschutz! Außerdem ist die Anzahl der Gäste beschränkt. Du kannst gerne spontan vorbeikommen oder - wenn Du sicher sein willst - einen festen Termin ausmachen.

    Öffnungszeiten:
    Mo-Do 18-23 Uhr
    Fr 18-02 Uhr
    Sa 11-02 Uhr
    So 11-23 Uhr
    Ulmerstr. 209, Augsburg-Kriegshaber
    PS: Bitte erwähne bei deiner Kontaktaufnahme, dass du die Anzeige auf Ladies.de gesehen hast!
     
    roterfuchs, Buttman, albundy69 und 2 andere danken dafür.
  14. spanier

    spanier Stammschreiber

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    in Bayern scheint sich gerade am meisten zu bewegen,....gerade diese Anzeige gefunden, der Laden ist keine 200 m vom Colosseum Augsburg entfernt.


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    erotik-palast.de
    Augsburg
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    Karte
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    oder Open End!
    Mehr Zeiten

    es werden auf ladies.de auch schon 3 der anwesenden Damen mit Fotos gezeigt,......es bleibt spannend.

    Grüsse

    Spanier
     
  15. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    #15 Lebowski1234, 1. August 2020
    Zuletzt bearbeitet: 1. August 2020
    116711530_3072519819451749_3493050339998949323_o.jpg
    Quelle: Kassandra e.V. Facebookseite,
    Kassandra e.V.

    Dazu heisst es sinngemäß in dem Schreiben, welches sowohl die Kreisverwaltungsbehörde Gewerbebetriebe München, als auch Nürnberg rausgeschickt hat:


    Das aktuelle Verbot für Prostitutionsstätten / Bordellbetriebe gilt weiterhin nur für solche, dessen Räume dem Zweck der sex. Anbahnung dienen und/oder gleichzeitiger Aufenthalt für mehr als 2 Personen vorgesehen ist.
    Wenn solche Räume nicht zugänglich oder existent sind, ist der Betrieb (...)möglich, sofern ein individuelles Hygiene- bzw. Schutzkonzept vorliegt, mit:
    Terminvereinbarung, Zutritt, Kontaktvermeidung, Registrierung, Desinfektion, Reinigung, Abstands- und Hygieneregeln, Tragen von Mund-/Nasenbedeckung, Dauer der Dienstleistung und Belüftung (...).

    Unterm Strich heisst das:
    Nur Betrieb mit 1:1 Kontakt möglich, Ansammlungen, egal wo (Treppenhaus etc.) darf es nicht geben.
    Anm.: Quelle wird an dieser Stelle nicht veröffentlicht.
     
    Winnetou Kowalski und albundy69 danken dafür.
  16. yogi1964

    yogi1964 Stammschreiber

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    Zur Ergänzung und zur Vollständigkeit , hier das Schreiben das in München an die Betreiber per Email verschickt wurde.


    Quelle: FB Gruppe zum Thema Rotlicht

    :bighand:
     
  17. albundy69

    albundy69 Womanizer

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    Die Frage wäre, was das schlimmere Übel für Clubs ist. Komplettverbot oder diese Interpretation legalisierter Prostitution.
     
  18. Harvey

    Harvey Master of Disaster

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    Wär ein bisschen so als würde man einer Airline vorschreiben immer nur einen Gast zu transportieren .
     
    Winnetou Kowalski, Mark Aroni und albundy69 danken dafür.
  19. yogi1964

    yogi1964 Stammschreiber

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    Für mich klingt das nach einer Option für
    • Laufstraßen mit 1:1 Kontakt ohne mehrfach genutzten Koberraum und mit direktem Zugang von der Straße. Wie es in NRW beispielsweise bei Großteilen vom Berg oder der Stahlstraße gegeben wäre.
    • Einzeln genutzte Terminwohnungen.

    Für Clubs hat das, ohne Änderung des Betriebskonzepts, so wohl erstmal keine Relevanz.

    :bighand:
     
    spanier und Lebowski1234 danken dafür.
  20. Lebowski1234

    Lebowski1234 Stammschreiber

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    Gute Frage...:gruebel:
    Das Positive: Es ist eine Ausnahmeregelung (die Etablissments, auf die diese nicht zutrifft werden ja nicht vergessen) und ein Anfang. (klar- erstmal nur in München und Nürnberg) aber zeigt auch, dass es auf der einen Seite richtig ist, nicht alle Betriebe über einen Kamm zu scheren, auf der anderen Seite gibt es auch erst mal Benachteiligte.
    Insgesamt finde ich es gut, dass man so ein Signal setzen könnte: Pay6 an sich sollte auch in Pandemiezeiten möglich sein, und begünstigt genauso wenig oder viel Infektionsgefahr wie andere zwischenmenschliche Aktivitäten.
    Die Clubs, die noch nicht öffnen können, stehen nun erst mal noch zusammen mit Diskotheken etc. in der Warteschlange.
     
    spanier, Elrond17 und Harvey danken dafür.