Boykottaufruf wegen abweichender Fotos gerechtfertigt?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von Smiley, 22. Oktober 2011.

Status des Themas:
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  1. Struwwelpeter

    Struwwelpeter one ring to rule them

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    oder auch in Ehrenfeld. Ich glaube dort habe ich meinen ersten BJ bekommen. :D

    Ostheim? Da fällt mir spontan Carolin Kebekus. Die OT (ordinäre Tussi) aus der Bronx von Köln.
     
  2. Macchiato

    Macchiato Team Freiercafe

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    Die Kurve kriegen....

    Ich versuche mal die wesentlichen bisher gegannten Argumente zusammenzufassen:

    Thema lautet: Wann ist ein Boykottaufruf gerechtfertigt?

    Ceon versuchte ein Kriterum zu definieren (das in dem vorliegenden Fall nicht gegeben scheint)

    Struwwel bemerkt, dass überall leicht gemogelt wird

    Egon meldet sich zu Wort und stimmt zu:

    Illu hält einen Boykottaufruf generell für kontraproduktiv, weil man dem Sünder dadurch indirekt Aufmerksamkeit schenkt:

    Über den Umweg Lüge landen wir beim Zauberwort Illusion:

    Landen bei Pflastern, mit denen man das biologische Alter bestimmen kann, und sinnieren über offene Türen, Ordinäre Tussen und de Bläck Föss...

    Ich Möchte darum bitten, dass wir den Versuch machen, an der Eingangsfrage zu bleiben und ich bitte die Diskussionsteilnehmer um Herausarbeitung von Kriterien, anhand derer man einen Boykottaufruf begründen kann.

    Bis auf die Vorsätzliche Wiederholung kam bisher kein Argument zur Klärung dieser Frage.
     
  3. Pornozunge

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    ???

    Grundsätzlich gebe ich Illu da Recht,
    ein Boykottaufruf schlägt eine viel zu große Welle und sorgt eher für mehr Traffic auf der Betreiberseite, als er es verdient hätte.

    Auf der anderen Seite erschliesst sich mir die Frage nicht so ganz, denn gerechtfertigt hin oder her, seit wann muss ein Aufruf zum Boykott wegen gefakter Bilder genehmigt werden?
    Der Poster läßt bei einem solchen Aufruf doch nur seinem Ärger freien Lauf, und das fällt doch eher unter negative Berichterstattung.
     
    Turboguenter dankt dafür.
  4. Macchiato

    Macchiato Team Freiercafe

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    Das darf und soll er auch und deshalb steht der Bericht unangetastet im zugehörigen Thema...eine mehrseitige Diskussion die abgetrennt wurde behandelt nun den Sinn oder die Berechtigung von Boykottaufrufen allgemein.
     
  5. Struwwelpeter

    Struwwelpeter one ring to rule them

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    back to the "Eingangsposting"

    Was sagt "wikipedia" zum Thema Boykott.

    Ob sich überhaupt Kriterien für einen Boykott herausarbeiten lassen, scheint mir schwierig. Aber ich lasse mich gerne überzeugen.
     
    Macchiato dankt dafür.
  6. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #26 Smiley, 25. Oktober 2011
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2011
    @PZ

    Zumindest habe ich mir selber das nicht angemaßt.

    Aber der Betreiber des FC ist formal rechtlich angehalten, von den Foren-Teilnehmern gewisse Regeln einzufordern und zwar unabhängig von einem eigenen Codex. Anderfalls könnte (theoretisch) sich ein vermeintlich oder potentieller Geschädigter (hier ein x-beliebiger Club) am Betreiber schadlos halten, wenn er zeigen kann, dass der Grund für den öffentlichen Boykott-Aufruf nicht stimmte, mißbräuchlich oder vorsätzlich lanciert wurde.

    Da würde ich nicht zu sehr auf das BVerfG-Urteil von 1958 setzen! Die Gerichte und der Gesetzgeber haben bei uneingeschränkter Ausübung heutzutage sicher noch weitergehende Befürchtungen.

    Kritik ist ohne Frage erlaubt, aber Aufrufe wie Rufmord, Boykott o.ä. sind rechtlich heikel. Ich weiß um die ambivalente Geschichte "Rechtsstaat"=Propaganda-Trick oder Beton-Deckel, um alles "unten zu halten".

    Nehmen wir zu Kenntnis, solche Boykott-Aufrufe sind hauptsächlich für den Foren-Betreiber Glatteis!

    Zumindest fand ich den Aufruf unverhältnismäßig in Anbetracht des Berichtes und des threads. Aber das ist meine Meinung und die habe ich kundgetan.

    Kritik in Berichten, Unmut oder Verärgerung sind sicher kein Problem und das habe ich auch nicht kritisiert.
     
    albundy69 dankt dafür.
  7. Pornozunge

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    Vielleicht sollten wir erst einmal herausarbeiten, wo Boykott anfängt.

    Wenn ich schreibe, dass ich aufgrund gefakter Bilder die Location verließ und jedem rate, den Laden zu meiden, ist das schon ein Aufruf zum Boykott?
     
  8. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #28 Smiley, 26. Oktober 2011
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2011
    @PZ

    Nein das Verlassen nicht!

    Erst dann, wenn du Andere aufforderst, dort auch nicht mehr hinzugehen, keinen Vertragschluß zu machen usw!
    Dann könnte .... da ist "glitschiges Gebiet", weil nach meiner Kenntnis die Rechtsprechung da im Fluß ist!

    Einen gewissen Hinweis mag das jüngste Urteil des BGH hinsichtlich Beleidigungen und Behauptungen in Blogs geben!

    >>>Link<<<


    Und nun kommt dazu, dass im Fall, wenn der Andere einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, er grundätzlich Schadensersatzansprüche hätte gegen den Schreiber hat.

    Und wenn man wegen Nichtgreifbarkeit des anonymen Bloggers wie im BGH Urteil den Provider wegen nicht erfolgter Löschung in Haftung nimmt, dann bleibt es am Provider (hier dem Forenbetreiber) hängen.

    Ich bin kein Jurist und bei 2 Juristen bekommste 3 verschiedene Auskünfte:D, aber die Geschichte ist heikel.

    Bitte denkt daran, Juristerei ist keine exakte Wissenschaft, sondern die komprimierte Moral-Vorstellung und der Verhaltenscodex der jeweils machthabenden herrschenden Kaste. Einiges mag auf die wie uns "unten" "vernünftig" erscheinen! Das ist gut, denn ansonsten gäbe es sofort Rebellion!
    Aber bei neuen Erscheinungen (Internet-Medien Foren Blogs) müssen DIE (oben) auch erst ihre Auffassung finden.

    Zum konkreten Fall nochmal. Den Frust versteh ich wohl.

    Nur stellen wir uns vor, wenn jedes negative Erlebnis hier in einem Boykottaufruf endet!
    Wo soll das hinführen.

    Das FC macht sich da selber unglaubwürdig und nach ner Weile nimmt das keiner mehr ernst!

    Also ...
     
  9. egon Dr. Rammler

    egon Dr. Rammler Stammschreiber

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    Boykott ? nee ich seh dat anders...........

    es gibt Kollegen, die sehen so ein Forum in gewisser Weise auch als einen Verbraucherschutzverein an (so auch ich :D)
    von daher betrachtet, ist es doch legitim (meiner pers. Ansicht nach) wenn man andere Kollegen vor Zuständen in einem Club, Sexgeschäft, Wopu, Gangbangladen usw.etc aufmerksam macht bzw warnt. Es müsste jedoch sichergestellt sein, dass diese, seine Aussage auch wirklich der Wahrheit entspricht und es sich nicht um ein Wutfake handelt um so einem Laden eins auszuwischen, weil sich jemand schlecht behandelt gefühlt hat, verarscht oder wie man immer es nennen will.
    Gr. Egon
     
  10. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    Ach egon

    @egon

    Jaa doch! :gott: DAS hat doch keiner bestritten oder in Abrede gestellt!:bigmotz:

    Aber in 1Apolls Bericht steht als Überschrift

    und im Text
    Das ist ein reinrassiger Aufruf zum gemeinschaftlichen Ausüben von wirtschaftlichen Druck, der unzweifelhaft, sonst funktioniert es ja nicht, zum Meiden durch Freier und damit Umsatz-/Erlös-Einbußen beim Betroffenen führen soll!

    Mit anderen Worten: ihm soll wirtschaftlicher Schaden zugefügt werden, damit ... Nun klar!?

    Das ist zwar nicht verboten aber kann auch zum Bumerang werden! Denn dagegen könnte der Betroffene (Club) vorgehen mit ner Schadensersatzklage!

    Die würde vermutlich nicht 1Apoll oder die diffuse Freier-Gemeinde treffen, die nun den Laden meiden, sondern den Betreiber des FC!

    Aber darum ging es mir ursprünglich als Antwort auf 1Apolls-Bericht gar nicht!

    Sondern nur um die Tatsache, dass aus einem Bericht mit z.T. hinterfragungsbedürftigen Beschreibungen des Hergangs ein öffentlicher Aufruf zum gemeinschaftlichen Schadenszufügens gemacht werden soll!

    Nochmal:

    Stellen wir uns vor, jeder der hier was negativ berichtet, verbindet das mit nem Boykott-Aufruf!:peinlich:

    :besserwisser:
    Und im vorliegenden Fall ist der Service der "nicht erwarteten" Dl noch als gut/brauchbar bezeichnet worden.

    Also hier passt was nicht zusammen! Meiner Meinung nach!
     
  11. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    @PZ
    Na beim Aufruf!
     
  12. Pornozunge

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    Das wäre das AUS für den Pay6 :D
     
    Smiley dankt dafür.
  13. Struwwelpeter

    Struwwelpeter one ring to rule them

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    Meinungsfreiheit, Schutz des Verbrauchers, Schadensersatz

    Es gibt ein klares Gerichtsurteil (siehe Wikizitat); solange es nicht überarbeitet bzw. einige Passagen geändert werden, ist es gültig.

    Für mich bedeutet das im vorliegenden Fall, dass der user das Recht hat seine Meinung öffentlich kund zu tun und andere auch auffordern kann, aus diversen Gründen diesen Laden nicht mehr zu betreten.

    Das sog. "Lüth-Urteil" ist nichts anderes, als das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Ich glaube du vermischst bzw. verwechselst hier einige Dinge.

    Wenn wie im vorliegenden Fall, der Schreiber sagt, dass es sich um "fakeBilder" handelt, so ist das sein gutes Recht. Ist weder eine Beleidigung noch eine Behauptung, sodern erst mal seine subjektive Meinung.

    Schadensersatzansprüche? Sollte seitens des Clubs nur möglich sein, wenn er nachweisen kann, dass ihm aufgrund genau dieser Aussage, die Kunden wegbleiben. Das erscheint mir schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

    Wie sieht es denn mit Schadensersatzansprüchen im umgekehrten Fall aus? Man vereinbart aufgrund der/des Photos einen Termin im Club mit der Dame, hat ggfs. etliche Kilometer Anfahrt und dann ist diese Dame nicht die auf den Photos, weil gefakte Bilder.

    Sicherlich betreiben die Anbieter Werbung, aber darf diese irreführend sein?

    Klar lebt dieses Geschäft vom Verkaufen, aber muss man sich als potenzieller Kunde deshalb alles gefalllen/bieten lassen? Man hat auch als "Verbraucher" gewisse Rechte.

    Ist nicht so gesehen, jede Aussage die sagt:

    Spart Euch das Geld
    Dann kann man das Geld eher verbrennen
    etc.


    nicht auch als Boykottaufruf zu betrachten?
     
  14. horst09

    horst09 Benutzer

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    Um es kurz auf den Punkt zu bringen. Das Thema Bildtuning gehört genauso in das Berichtethema wie schlechter Service. Danach kann sich dann jeder ein eigenes Bild machen.

    Vor ein paar Jahren war dieses Thema auch ganz extrem bei der Agentur Eden in Essen hochgehalten worden. Geändert haben die aber nicht wirklich etwas daran. Da kann man halt nur mit den Füßen abstimmen. Aber jeder Jeck ist anders und nicht jeden stört das. Deswegen führt so ein Aufruf zu nichts, ausser, wie Illu anmerkte, zu mehr Traffic auf der Page des Betreibers.
     
  15. user05

    user05 Bye, bye Rodeo Girls

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    Das ist eine Tatsachenbeahuptung, weil sie einem Beweis zugänglich ist. Wenn die Behauptung zutreffend ist, darf sie auch aufgestelt werden, ansonsten nicht.

    Boykottaufrufe können wettbewerbswidrig sein. Das würde dann aber in erster Linie das Forum als Verbreiter betreffen, insbesondere, wenn die zum Boykottaufruf dargestellten Gründe unzutreffend sind. Aber auch zutreffende Mängel rechtfertigen einen Boykottaufruf nicht unbedingt.

    Es ist eine sehr komplexe Materie. Wen es interessiert, der kann es ja mal nachlesen:

    http://www.netlaw.de/urteile/lgd_39.htm
     
  16. club-angelique

    club-angelique Anbieter

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    ooooooh ja :rolleyes:

    Weil wir in diesem großartigen Forum absolut offen zu unserem Bildmaterial stehen, sehen wir uns verpflichtet darüber aufzuklären, dass auch unsere Bilder zT. "gepimpt" sind.

    In freudiger Erwartung erfolgsorientierter, weiterer Boykott-Aufrufe :cool:

    :winkewinke: Club Angelique


    PS: ein seeehr schöner Thread ist das übrigens :D
     
  17. tatwaffe

    tatwaffe Unbeugsam

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    Ich finde das mit dem Boykottaufruf ehrlich gesagt jetzt auch ein bisschen weit hergeholt.......:cool:

    Wenn man vor Ort feststellt, dass es sich im gefakte Bilder handelt, bleibt doch letztendlich dem mündigen Freier die alleinige Entscheidung vorbehalten den Service der Dame in Anspruch zu nehmen oder halt eben wie der Gershi so schön sagt "mit den Füßen abzustimmen"......

    Aber jetzt daraus ne' großangelegte Hexenjagd zu machen......also nee Leute.
     
  18. Struwwelpeter

    Struwwelpeter one ring to rule them

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    Ich sehe jetzt nicht, wo hier eine großangelegte Hexenjagd stattfindet.:confused:
     
  19. Smiley

    Smiley Auguries & Riehsörtsch

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    #39 Smiley, 26. Oktober 2011
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2011
    Ich glaub, ich spinn!:bigmotz:

    @Struwwel

    Sag mal, was nimmst du gerade ... :D :prost:

    Hast du es überhaupt gelesen (und verstanden) was ich geschrieben habe?

    HäääH? :gott: Dat war doch gar nicht das Thema bzw. der Streitpunkt!
    Nochmal! Ich habs auch egon nochmal vorgehalten .. ist doch wirklich nicht so schwer!:rolleyes:

    Kurz und knackig: Nicht die Kritik, die Fake-Bilder, irreführende Werbung usw. sind das Thema hier, sondern der Aufruf zum Boykott aufgrund eines Einzel-Erlebnisses!:bigmotz:


    Gerichtsurteile ändern?
    Gerichtsurteile in Passagen überarbeiten?
    Das wäre mir neu im dt. Rechtssystem!

    Ein jüngeres Urteil schlägt ein älteres Urteil! Ein Höherinstanzliches eines von niederer Instanz. Wie beim Skat Augenzahl und Farbe(Rang).

    :gruebel:

    Ich habe weder behauptet, er dürfe seine Meinung/Kritik nicht in dem Bericht widergeben, noch dass der Aufruf "verboten" wäre! :gott:
    Sondern :besserwisser:

    1. dass ich den Aufruf zum Boykott aufgrund Einzel-Erlebnis für unangemessen halte =>> meine persönliche Meinung
    2. dass er (1Apoll) sich bzw. bei Nichtgreifbarkeit der Foren-Betreiber möglicherweise zivilrechtllichen Ansprüchen ausgesetzt wird, wenn er das duldet, unter Umständen auch mit Rückwirkungen auf alle FK, wenn das FC zum Beispiel geschlossen würde oder eben nicht mehr werbefinanziert wäre! Das wäre mir nun nicht egal.:peinlich:
    :gott: Das stand doch nie außer Frage, was der Aufruf bewirken sollte! :streiten:

    Täusch dich nicht, denn das kommt mehr auf die Fähigkeiten des Anwalts und die Existenz sauberer Buchführung über längere Zeit an!
    Kann der Club über Monate und Jahre seine Umsätze und Erlöse zeitlich sauber darstellen bis zum Tag des Boykott-Aufrufes, und nach dem Tag gibt es eine signifikante Verringerung, dann kann er potentiell die Differenz als Schaden präsentieren. (Ist etwas verkürzt ... aber so ähnlich ist es im Verkehrsrecht bei Unfallopfern auch ...)

    Theoretisch kannst vermutlich die Fahrtkosten beanspruchen, sofern die erheblich aus deinem ortsüblichen Bewegungs-Rahmen fallen. Ich weiß aber nicht, ob ein Bagatell-Schaden vor Gericht den Aufwand rechtfertigt. Der Anwalt kostet unter Umständen mehr.

    Im konkreten Fall, ich hatt ja nachgefragt, hat er nicht explizit auf Bild gebucht sondern nur auf Name "Laura"! Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass er das Bild gerade auf dem Monitor hatte beim Telefonieren.
    Er hätte dann sagen/fragen müssen genau die Dame auf dem Bild ... weil wer sagt uns denn, dass es nicht doch die Dame war, sondern nur andere Haare, etwas älteres Photo usw. Er hat nur am Telefon eine "Laura" gebucht.

    Eigentlich nicht, aber da muss man auch immer das Kleingedruckte lesen, Beispiel-Bilder, Damen die hier schon gearbeitet haben, Namensgleichheit usw. Auch die Irreführung muss vorsätzlich sein und muss sich durch Tatsachen belegen lassen.
    Im Bericht würde es wirksam heißen, dass die Auf der HP abgebildeten Damen nicht oder nur z.T. anwesend waren bzw. dass die Bilder trotz Identität nicht mehr dem derzeitigen Aussehen entsprechen. Dann ist es genug.
    Die indirekte Folge ist dann, dass auch Kunden nicht hingehen oder nur "na schauen wir mal ... und gehen wir wieder". Aber das passiert durch eigenen Entschluß und nicht durch einen Aufruf ...

    Unbestritten - aber auch der Anbieter gegen wettbewerbswidrige Behauptungen, Werbung und öffentliche Aufrufe!

    Im konkreten Fall sind neben meinen unerheblichen persönlichen Bedenken sicherlich die potentiellen Rückwirkungen auf das FC und die Berichts-Regeln/Standards der Ausgangspunkt gewesen.


    das ist die Vorstufe - eine Meinung, Empfehlung oder Rat!
    Da kann jeder denken, machen oder ignorieren wie er will.

    Aber noch keine "Aufforderung" oder "Aufruf" als ultimative Handlungsanweisung mit beabsichtigten Folgen!

    Und wenn man sich bestimmte Fernsehsendungen, wie "Akte 2011" oder so anschaut, wenn die vor bestimmten Anbietern warnen, dann erfolgt das immer als Meinung (Report), Empfehlung oder Rat!
    Aber niemals als Aufruf zum Boykott!
    Und dafür haben die Gründe ...
     
    Struwwelpeter, saubaer und Turboguenter danken dafür.
  20. Struwwelpeter

    Struwwelpeter one ring to rule them

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    Wir sind doch gar nicht anderer Meinung; zwischen den Zeilen lesen

    och werter ceon.

    Doch habe ich verstanden. Deshalb nochmal für dich nochmal das Zitat.

    Das "Lüth-Urteil" verdeutlicht es nochmals.

    Grundsätzlich halte ich den Aufruf auch für ziemlich weit hergeholt, bleibt unbestritten. Ebenso bin ich der Meinung, dass man sich über gefakte Bilder bzw. falsche Serviceangaben in Anzeigen (im pa6) eh nicht aufregen sollte. Wer länger in diesem Gebiet unterwegs ist, weiss wie der Hase läuft. ;)

    Ob der Schaden aber im kausalen Zusammenhang mit dem Aufruf zusammensteht, wird eine knifflige Angelegenheit. Ist wie bei einem Arbeitsunfall; auch dort muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Ereignis (Unfall) und der Arbeit bestehen. Glaub mir, das ist in der Praxis auch nicht immer so einfach. Aber auch hier bleibt unbestritten ein Ansatzpunkt. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Aber kommen wir mal langsam wieder zurück zum eigentlichen Thema, denn die Folgen sind Dinge, mit denen müssen sich andere Leute auseinandersetzten.

    Also es herrscht wohl die allgemeine Meinung, dass ein Boykottaufruf völlig überzogen und auch in meinen Augen nicht gerechtfertigt ist. Es ist sicherlich sehr ärgerlich, wenn man auf die Werbung reinfällt. Aber dann einmal und nie wieder und gut ist.

    P.S.

    Da ich momentan mit einer fetten Erkältung und Fieber im Bett liege, nehme ich nur Medikamente. Aber ansonsten können wir ja gerne mal ein :prost: kippen oder auch gerne einen :smoke1: buffen.
     
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