Da bekam doch jemand heute einen Anhörungsbogen der Stadt Köln ... Gegenstand : "Ihnen wird vorgeworfen ...." ..... Kontaktaufnahme mit einer zwielichtigen Dame im Kölner Süden ... bla ... Ihn erwartet vermutlich ein Bussgeld in Höhe von 75 Euro ... der Arme ... Ihm macht dat nix ... jedoch: bei Vorhandensein einer Ehefrau ... ? Nochmals folg. Hinweis für den Kölner Süden: 1. Eine 24-Stunden-Lizenz hat nur das Eifeltor! 2. Im Umfeld der Brühler Landstr. ist Stassenprostitution nur von 22.00 bis 6.00 Uhr erlaubt! 3. Der Bereich Meschenich ist Sperrbezirk! Details zur neuen Sperrzeitenverordnung u.a. hier: https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=11539
Wie genau @Tiger steht da wirklich im amtlichen Text "zwielichtigen Dame"???? Oder hast das nur umgedichtet?
Neee: ... sowas wie .. "Anbahnung ... Handlung im Sperrbezirk .." .... sprichwörtlicher Text wird morgen eingestellt .... er liegt mir momentan nicht vor ...was mich erstaunt: ich las im Cafe heute einen entsprechenden Artikel im Kölner Express ... ... dieser stellt sonst alles schnellstens online .... allein: es is nix zu finden .... Also: in der heutigen Ausgabe der o.g. Gazette ist der Artikel zu finden ... vielleicht hat die ja ein FK zur Hand .... Da war doch mal was in Berlin ... Notierung von Freier-Kennzeichen ....
@ ceon @ all Der Betroffene teilte mir soeben folgenden Wortlaut mit: Die offenbare Geilheit des Textes wird mich vermutlich um den Schlaf bringen ...
Ich finde dass die Begriffe "Anstand" und "Köln" nicht in ein- und demselben Satz verwendet werden dürften und das auch mindestens eine Ordnungswidrigkeit ist. Aber 75 Eur ist ja beinahe Taschengeld, gegen das, was auf der Rue erhoben wird.
Ich frage mal: Steht das an der Straße dran, dass das Sperrbezirk ist? Woher soll ich als Auswärtiger, der ich keien Foren lese, wissen, dass ich dort nicht mit den wartenden Damen sprechen darf? Wenn ich nicht weiß, dass das "strafbar" ist, habe ich kei Unrechtsbewußtsein, und mich vorher bei neiner Polizeistation in Köln erkundigen, was man in Köln darf und was nicht, wir ja wohl auch keiner verlangen können. Dass ich mit einem alten Auto nicht in die Innenstadt darf, steht ja überall angezeigt, so auch mit dem "Anbahnen"? G.
Presseartikel Der Kölner Stadtanzeiger meldet heute dazu: Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1309335025331.shtml
Kuck mal hier: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/gewerbe/sperrbezirk_hoeningen_2009_11_16.pdf Hier ist noch ein Sperrbezirk für die Kölner Innenstadt: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf32/gewerbe/sperrbezirk-innenstadt-09-09-21.pdf Damit ist der Sperrbezirk veröffentlicht und Freier kann wissen, dass das Ansprechen einer Dame innerhalb des markierten Bereichs strafbar ist. So argumentieren dann jedenfalls die Behörden. Natürlich wissen Auswärtige oft nicht, wo Sperrbezrksgrenzen sind, woher auch? Die googlen das noch nicht alle vorher. Die Behörden reiben sich die Hände, weil sie bei den Auswärtigen kassieren können. Verbotsirrtum gibt es imho in Deutschland nicht, das heißt, "Unwissen schützt vor Strafe nicht." Die Einheimischen wissen besser Bescheid, kennen vielleicht sogar die typischen Ordnungsamt-Fahrzeuge usw. Ein Hauptkriterium, wenn die Ordnungsamtler zur Kontrolle und Abkassierung potenzieller Freier am Strich herumcruisen, dürfte das (auswärtige) KFZ-Kennzeichen sein. An der Rue in DDorf ist es jedenfalls so. Es gibt da einen klasse Bericht von FK 9Zoll: https://www.freiercafe.net/beitrag/73751 Auf dem Straßenstrich sind verschiedene Risiken eben größer, als im kuscheligen Saunapuff oder anderswo. Sperrbezirk und Knöllchen für Anbaggern von Frauen ist eines davon. Vor allem, weil manche Behörden sich echt Mühe geben, die Bescheide so zu verschicken, dass es die Mami zuhause mitkriegt. Wer nicht bereit ist, die Risiken einzugehen, sollte jeden Straßenstrich grundsätzlich meiden.
Nach einem Gespräch mit einer Dame, die "not amused" war und dieses Thema als allgemeine Warnung mißdeutete: Ich bin nicht Sprachrohr südlicher Kölner Dirnen: jedoch: ich habe hier keine allgemeine Warnung ausgesprochen, sondern lediglich von Erfahrungen aus meinem Umfeld berichtet und die Kölner Presse zitiert ... Offen: mir liegen die Mädels am Herzen ... und der Strich im Süden ist - unter Beachtung der neuen Regelungen und bei den strichtypischen Unwägbarkeiten - nach wie vor einen Besuch wert ... erst heute berichtete ein recht neuer FK: https://www.freiercafe.net/showthread.php?t=13590 Also: Eifeltor und die nächtliche Brühler Landstr. sind im Sinne des Themas unbedenklich !
Wenn die Dame sich an die Gesetze hält, sollte sie Dir dankbar sein. Du lenkst damit die Freier von der illegalen in die legale Zone!
Hinterhalt Letzteres stimmt schon, wenn es um Dinge geht, die man unter "normalen Lebensumständen" verstehen würde. Bei allen andern spezielleren Ansinnen besteht "... selbst vorher informieren ist Pflicht!". Soweit so gut! Aber wenn ich nun vergleiche, welcher Sums wegen paar Nackedeis im Internet getrieben wird, dann sehe ich hier im juristischen Sinne "Ungleichbehandlung" im Sinne GG. Die Kommune hat hier einen "Hinterhalt" für Auswärtige oder Unbedarfte sich geschaffen.
Klar, und zwar gewollt. Und dann wundern sie sich noch, warum, sie so beliebt sind. Was der Carbo geschrieben hat, unterstreiche ich übrigens. Wenn die Damen zu korrekten Zeiten an korrekten Orten arbeiten, dann sollten sie dem Tiger dankbar sein. Wenn nicht, dann ist es anmaßend, sich darüber zu beschweren, dass hier eben die Auswärtigen und Unbedarften vor der Gefahr eines Fickknöllchens gewarnt werden. Das ist der Sinn und die Aufgabe von Foren wie diesem.
Die Dame verstößt gegen kein Gesetz wenn Sie im Sperrbezirk anschaffen geht, nur gegen eine Verordnung... mfg
Einen ähnlich gelagerten Fall hatte das Amtsgericht jüngst in Düsseldorf zu entscheiden: Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/Anwalt-fordert-Schilder-fuer-Sperrbezirk-id4822165.html
Wobei eine Verordnung nur erlassen werden kann, wenn es ein entsprechendes Gesetz gibt - tja, unsere Juristen , ein ...
Wut Das was ein Amtsrichter meint, muss nicht immer stimmen! Auch deshalb gibt es ja mehrere Instanzen und ne Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nur die kommen mit so etwas immer durch, teils weil der Anwalt wenig Lust hat, teils weil Ihnen das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig erscheint usw. Beweis=> Ja genau so geht das! Der Richter konnte den LKW-Fahrer sicher so taxieren, dass der nach so ner "Drohung" von der Gegenwehr abließ. So kann das "Gerechtigkeitsgefühl" und das Gefühl für Fairness auch verloren gehen! Die Bürger fühlen sich eher in einer "bürokratischen Diktatur" und glauben den Polit-Bürokraten Filz nix mehr. Herauskommt der "Wutbürger" - der wie in Stuttgart auch entschiedene juristische Verfahren ignoriert! Passiert das im großen Maßstab, dann dann ist es vorbei ....
So was sollte mal durchgezogen werden - durch die Instanzen. Nicht in jeder Stadt gibt es Sperrbezirke, auhc nicht dort , wo drei "einschlägige Wohnwagen" beieinander stehen- oder eben drei "einschlägig als Prostituierte zu erkennende" Frauen. In Hamburg war ein Teil der auf der Straße anschaffenden Frau als solche nicht zu erkennen. Her mit dem Schild "Freien verboten" Und das an allen Straßen die das Gebiet abgrenzen. Dann kann der Opa ja seinem Enkel erklären, was das für ein Schild ist... Auch wenn man vom Ort sein sollte: Muss ich immer einen Plan mit mir rumtragen, in dem die Grenzen eingemalt sind? Geschwindigkeitsbegrenzungen werden ja auch angezeigt - und deren Ende. Bezieht sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens (sogenannter Verbotsirrtum), dann schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das wird von den Gerichten sehr selten angenommen, daher schützt hier Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe. Beispiel: A nimmt den Schirm des B mit, weil er glaubt, dies sei bei Regen nicht verboten. Hier hätte der A erkennen müssen, dass er auch bei Regen nicht fremde Schirme mitnehmen darf. G.