Politik : Fiktion „Total-Verbot“ in Anmarsch??

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von DeKlomp, 18. November 2017.

  1. Lutonfreund

    Lutonfreund Stammschreiber

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    Was man dabei nicht vergessen darf, ist, dass die Bundes-CDU erst, ich meine, letztes Jahr diesen Beschluss in ihr Parteiprogramm aufgenommen hat. Inwieweit das weisend ist für Landesverbände ist, weiß ich nicht.
    Aber mir fällt ein Spruch eines berühmten CDU-Politikers ein, der da lautete: Was schert mich mein Geschwätz von gestern ...
     
    LoveDMAs und ClubPeter danken dafür.
  2. Walter3

    Walter3 Stammschreiber

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    Oder es gibt noch ein anderes Zitat: wer parteiprogramme liest, der liest auch telefonbücher (ältere Foren Kollegen werden sich noch daran erinnern, was ein telefonbuch ist)
     
    Fux, Pussylover666 und Lutonfreund danken dafür.
  3. maxpower12

    maxpower12 Stammschreiber

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    Ist das wirklich so?Wäre ja total verrückt....

    Noch was zum nachdenken.....man könnte auch zur einfacheren kontrolle von sexarbeiterinnen nur den straßenstrich und die privaten wohnungen verbieten aber bordelle und ggf wopus weiter erlauben. Wäre vielleicht ein guter kompromiss....

    Und nochwas, wenn das argument für sex kaufverbot die kriminalität ist müssten sie auch glücksspiel, Casinos und sportwetten verbieten
     
    Bergi dankt dafür.
  4. Bergi

    Bergi Stammschreiber

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    Gerade daran verdient der Staat gut,
    wird also nicht verboten.
     
  5. duck4

    duck4 Stammschreiber

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    Richtig. Der bestehende Beschluß der SPD (gegen Kaufverbot) ist z. B. aus 2020, also aus politischer Sicht Steinzeit. Was eher zählt ist das aktuelle Momentum (auch in der CDU) und das ist klar pro Verbot. Was daraus letztlich wird weiß niemand - hoffentlich gar nichts! - aber das Risiko ist wie gesagt größer denn je. Auch weil es entsprechenden Druck seitens der (demokratisch nicht ausreichend legitimierten) EU gibt.
     
    LoveDMAs dankt dafür.
  6. ClubPeter

    ClubPeter Stammschreiber

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    Also, dazu fällt mir folgendes noch ein.
    1. Wenn Sexkaufverbot, dann sind auch keine Pornoproduktionen mehr möglich, oder? Ist ja gekaufter Sex. Und deutsche Darsteller dürften auch nicht im Ausland drehen, die Beweislage dabei übrigens stets superklar?
    2. Wenn Sexkauf auch im Ausland für Deutsche nicht erlaubt sein sollte, für wen genau gilt das? Deutsche Staatsbürger? Leute, die in DE wohnen, zb Migranten oder ExPats? Wenn es nur für deutsche Staatsbürger gilt, könnten zb migrantische FK weiterhin legal gegen Geld bumsen, im In- und Ausland? Wenn es generell gilt, muss jeder Geschäftsreisende, der einige Monate hier lebt, mit Verhaftung rechnen wenn er mal im Ausland eine Escortlady gebucht hat? Für mich als Nichtjuristen einigermaßen schwierig...
     
    Exverlobter und duck4 danken dafür.
  7. duck4

    duck4 Stammschreiber

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    Und was passiert, wenn ich mich als Frau identifiziere und mein offizielles Geschlecht umschreiben lasse?

    Solange ich dann in Frauen-Unkleiden und -Saunen gehen und als Boxer - pardon: Boxerin! - Frauen straffrei verprügeln und damit noch Olympia-Medaillen gewinnen darf, kann gekaufter Sex mit Frauen dann ja kaum "ohne Konsens" oder "Gewalt" sein!
     
  8. Exverlobter

    Exverlobter Stammschreiber

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    Wirklich? Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen. Das ist ja wie wenn ein Amerikaner auf der Autobahn ohne Tempolimit fährt, und von der Polizei angehalten wird und man ihm sagt: "Sorry, du bist Amerikaner , du darfst auf der Autobahn nur 55 Meilen pro Stunde fahren."

    Umgekehrt kannst du als Deutscher in den USA hingerichtet werden, wenn du einen Mord begehst. Da kannst du dich auch nicht auf deine Staatsangehörigkeit berufen und sagen: "Ich bin Deutscher, ich darf nicht hingerichtet werden, weil es in meiner Heimat keine Todesstrafe gibt."
    Und eine deutsche Frau muss im Iran trotzdem einen Hijab tragen, ich könnte ewig so weiter machen.
    Es gilt immer die Rechtslage des entsprechenden Landes.
     
  9. duck4

    duck4 Stammschreiber

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    Falsch. Deutsche Täter auch dann nach deutschem Strafrecht belangt werden, wenn sie die Tat ausschließlich im Ausland begangen haben:

    § 7 StGB - Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen - dejure.org

    https://www.rechtsanwalt-in-hannover.de/strafrecht-im-ueberblick/geltungsbereich-des-stgb
     
  10. AND

    AND Stammschreiber

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    Was stimmt mit dir nicht ? Hast mich noch nicht auf ignorieren ?
    Deine aggressiven Satzzeichen sind nicht nötig genauso wenig lass ich mir von dir nicht den mund verbieten

    hier laufen leute rum...oh man...
     
  11. Lutschi

    Lutschi Stammschreiber

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    Porno Produktionen gibt es ja im Prüden Amerika auch.
    Dort ist ja generell Prostitution verboten
    Aber auf YouTube gibt es sehr viele Strassenhuren zum Beispiel in LA .
    In Frankreich werden ja auch Pornos gedreht aber meist mit Gummi.
    Was die Franzosen sich wirklich alles gefallen lassen.
    Also Pornos ja Prostitution in den Nordischen Ländern nein.
    Pornos sind ja Steuereinnahmen und gesetzlich geregelte Industrien .
    Nur wir müssten dann auf legale Huren verzichten
    Dem ältesten Gewerbe der Welt.
    Was für ein Irrsinn.
     
    Goldfan und Exverlobter danken dafür.
  12. Exverlobter

    Exverlobter Stammschreiber

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    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Pornodarstellerin und einer Prostituierten? Eigentlich ist es dasselbe. Ernsthaft. Sie haben beide Sex für Geld! Bei der Pornodarstellerin wird es halt gefilmt, aber ansonsten gibt's keinen Unterschied.
     
  13. Nasegrün

    Nasegrün Stammschreiber

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    Du hast die Gesetzeslücke gefunden.

    Wir drehen einen Film, 30 Sekunden mit Handy reichen.

    Eine Filmproduktion.... Alles erlaubt.

    Natürlich haben wir vorher einen Filmvertrag geschlossen.
     
    Bergi und Exverlobter danken dafür.
  14. Lutschi

    Lutschi Stammschreiber

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    Gab es wegen AO auch schon
    Wurde aber verboten
     
  15. LoveDMAs

    LoveDMAs Stammschreiber

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    #695 LoveDMAs, 21. November 2024 um 06:58 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2024 um 07:08 Uhr
    Auszug: "Dieses Prinzip gilt jedoch nur eingeschränkt, da § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB voraussetzt, dass die Tat am Tatort ebenfalls mit Strafe bedroht ist oder keiner Strafgewalt unterliegt."
    Mit "Strafgewalt" dürfte eine Strafverfolgungsbehörde gemeint sein (die es ja in der Regel in fast jedem Land gibt).

    Aus den weiteren Formulierungen in dem verlinkten Artikel kann ich nur erkennen, dass ganz besondere im Ausland verübte Straftaten in Bezug auf inländische (also deutsche) Rechtsgüter wie Hochverrat oder Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates im Inland geahndet werden können. Das dürfte für das Nordische Modell nicht gelten.

    Beim Porno handeln Mann und Frau beide beruflich. Beide werden von der Produktionsfirma bezahlt. Der Mann nimmt dabei keine Dienstleistung in Anspruch und bezahlt auch nichts.
     
    Streuner81 dankt dafür.
  16. Exverlobter

    Exverlobter Stammschreiber

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    Aber nur im professionellen höherpreisigen Bereich. Es gibt genügend Amateurproduktionen, wo die Frauen auf der Suche nach Freiwilligen inserieren. Der Mann macht es für lau und ist auch bei keiner Produktionsfirma angestellt.
    Was widerum zur interessanten Frage führt ob das Sexkaufverbot auch für Frauen gilt, die sich einen Callboy "mieten" wollen. Wenn nicht, könnte man das vielleicht sogar juristisch anfechten. Gleichheit vor dem Gesetz und so.
     
    Nasegrün dankt dafür.