Diese Einstellung hat sicher nicht jeder! Im Schnitt sind meine Damen im letzter Zeit auch älter geworden. Und, ruhig bleiben (ich meine damit nicht Dich tohu), ja Sascha aus dem Neby ist erst 19. Eine unabhängige, gute Rumänin kann hier an 2 Arbeitstagen im Club auch locker das Monatsgehalt eines rumänischen Facharbeiters verdienen. 960 Arbeitstage entsprächen dann 40 Jahresgehältern .
zu sascha: weiss ich. Darum bin ich ja ganz ruhig lieber carbo, und buche sie nicht. Obwohl es mich jucken wuerde. Der Verdienst stimmt schon... Solange sie das Geld zusammenhalten und nicht rausprassen...
Ja, da gehört eine persönliche Disziplin zu und natürlich, dass man nicht über Schlepper hier hin kommt, aber das ist laut Prostituiertenprojekt Hydra eine Minderheit. Und natürlich auch, dass da nicht Großfamilien im Heimatland von abhängen. Aus Mitteldeutsche Zeitung Frage: In den "Pussy-Clubs" sollen viele Frauen aus Osteuropa gearbeitet haben, und oft besteht der Verdacht des Menschenhandels. Kellerhoff (Hydra): Um das mal klarzustellen - Menschenhandel beginnt schon, wenn ein Bordellbetreiber Frauen zwischen 18 und 21 Jahren bei sich arbeiten lässt. Selbst wenn das die Frauen freiwillig machen, ist der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt. Seit die Grenzen zu den neuen Beitrittsländern wie Rumänien, Bulgarien und Ungarn offen sind, kommen von dort Prostituierte zumeist freiwillig nach Deutschland, um hier zu arbeiten. Sie nutzen dazu die vorhandene Infrastruktur, dazu gehören bei weitem nicht immer Schleuser. Bei wiki zum Thema Prostitution findet man bizarrerweise Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion. Mittel- und Südamerika, Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. ... also sehr klischeebehaftet!
Das finde ich als Aussage sehr interessant. Also entweder ist der Mensch (ergo auch die Frau) mit 18 "Erwachsen" und hat alle Rechte und Pflichten oder sie isses nicht! Bei den bestehenden Gesetzen ist sie es. Mit der gleichen Begründung wäre es Menschenhandel über VerkäuferInnen zu reden, die werden auch nicht immer gut von den Kunden behandelt. Die Politik muss sich hier entgültig klar werden ob es nur um Stimmenfang geht oder ob der Mensch ab einem Alter X Verantwortung für sich selber übernehmen kann / darf und letzten Endes dann auch MUSS! Rein finanziell kann man sich ja auch die Frage stellen warum besagte Frauen nicht woanders arbeiten?! Der Lohn wäre immer noch signifikativ höher als "zu Hause". Das Geschriebene bezieht sich ganz klar NUR auf die von Kellerhof angesprochenen freiwilligen.
[Klugscheiß]... Nach deutschem Recht gelten Personen zwischen 18 und 20 Jahren als "Heranwachsende", auch wenn sie "volljährig" sind. Aua, nicht Alles was hinkt, ist ein Vergleich.... Gruß Frankyk dem man wieder die geeignete Ablenkung vom off-topc fehlt....
Ja es gibt halt in Deutschland verschiedene Altersgrenzen: 18 volljaehrig 21 geschaeftsfaehig, will heissen zB. Eine GmbH gruenden geht erst ab 21 Jahren. Mit 18 Jahren ist in Deutschland eben nicht alles Moeglich. In sofern faende ich es, dass es kein Widerspruch ist, Prostitution ab 21 Jahren zu erlauben. In den Niederlanden ist wohl auch ein Bestreben, oder schon Gesetz in diese Richtung vorhanden. Warum die Frauen nicht in einem anderen Job arbeiten? Ich denke zum einen muss Sie, wenn sie es freiwillig tut, schon mal den Job als Prostituierte moegen, und zum anderen weil sie,wie Carbo erwaehnte, viel viel Geld verdienen kann. LG tohu
Das war eine Grenzerfahrung. Seitdem ich da war weiß ich, dass ich mir wie ein Padophieler vorkomme. Außerdem bin ich ein Mensch der, leider oder gottseiddank, alle extreme ausprobieren muss. Dafür bin ich im P6 Unterwegs. Ich war auch nur 1 mal im TL. Dort werde ich auch nicht mehr hingehen. Gruß hierundda
DA gebe ich Dir recht. Ich habe versucht Ihr meine Gründe darzulegen. Der Versuch "Sie auf denRechten Weg zuurückzubringen" war auch eher vom Pflegezustanmd her gemeint. Ein Mädel welches unten angelangt ist kann ich allein nicht helfen. Gruß hierundda
Ich lgaube FrankyK hat da einen ganz wichtigen Punkt der Sucht gebracht. Jeder von uns hat bestimmt mal versucht aus dem P6 zu kommen. Ob SS, WoPu oder Club ist dabei egal. Wir alle sind aber, da wir hier noch schreiben gescheitert. Ich für meine Teil habe einen P6 Entzug hinter mir und weiß, dass die Sucht nie nachlässt. Ich bin nach fast einem Jahr wieder rückfällig geworden. Gruß hierundda
Auch wenn es "Klugscheissen" heisst, darf man minmal recherchieren Ok... der von Dir angeführte §105 sagt eigentlich nur aus, dass der Gesetzgeber bei Verfehlungen einer Person zwischen 18 und 20 im Ermessen der Justiz noch nach Jugendrecht bestraft werden kann - Ziemlich Gummi aber völlig ok, man will ja keinem das Leben sofort verderben. Aber wo der Widerspruch mit meiner Aussage ist kann ich beim besten Willen nicht ersehen. "Sich prostituieren" mag nicht sehr originell sein aber eine "Verfehlung" im Sinne vom StGB oder BGB ist es bestimmt nicht, da der Gesetzgeber §138 BGB entsprechend abgeändert hat und das ProstG eingeführt hat. Interessant, da wir ja schon von §§ reden, sind in dem Zusammenhang noch §§180ff des StGB in denen festgehalten wird, wer was darf und wie Zuhälterei (181a) definiert und unter Strafe gestellt wird. Schwierig wird es bei der Selbstständigkeit... laut EuGH ist jeder Arbeitnehmer (und damit de jure nicht mehr Selbstständig wenn er eine weisungsgebundene Tätigkeit ausübt... die Frage ist also sind die DL im Club weisungsgebunden... wenn ja ergibt sich viel Spielraum für Juristen. Aber der Gesetzgeber verbietet keine selbstständige Tätigkeit vor 18Jahren und mit dem erreichen des 18. Lebensjahres ist auch die volle Geschäftsfähigkeit gegeben die allerdings eingeschränkt werden kann, es sei denn ich misinterpretiere die §§104 ff BGB total Formys
@formys - der moralische Knackpunkt ist für mich dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand LG carbo
Stimmt... aber das wäre nur anwendbar, wenn zB eine DL von 19 einem Freier 100€ geklaut hätte - Keine Verfehlung - Keine Anwendung des § ...
Genau: es ging mir nicht darum, dass die Mädels sich strafbar machen. Es ging um das Ausnutzen von deren "Unreife" oder "Unerfahrenheit". Wenn eine 18 Jährige aus dem hinterletztem Dorf in RO hört, was sie hier mit ein "bisschen Kuscheln" verdienen kann, dann ist die Hemmschwelle bei fehlender Alternative relativ niedrig. Leider habe ich vor Ort mal mitbekommen (nicht im P6, der Typ war auch noch stolz darauf), was Frau da machmal tun muss, um einen "normalen" guten Job zu bekommen. Da ist der Unterschied nicht mehr so groß... Wenn da entwicklungsbedingt noch(?) die "sittliche Reife" fehlt (gilt jetzt für alle Nationnalitäten, inkl. D), oder nehmen wir eine Nummer kleiner und sagen "Lebenserfahrung", dann ist denen nicht ganz klar, worauf sie sich da einlassen. Rein kommen sie relativ schnell, aber raus? Da der Gesetzgeber sich nun mal nicht immer jeden Einzelfall anschauen will, hat er eben eine Bandbreite von 18-21 vorgesehen. Die kann natürlich individuell völlig daneben sein, in beiden Richtungen. Ich kenne einen 40 jährigen Pädagogen, der zwar Jungendliche unterrichtet, den ich aber noch nicht mal als "Heranwachsenden" bezeichnen würde. Gruß Frankyk Ü30-Fan, was sonst...
Die Aussage von mir und ich bin so vermessen, das auch aus anderen Aussagen hier herauszulesen, ist, dass eine Person, die von der geistigen Reife dem Jugendstrafrecht zuzuordnen ist, auch für die Prostitution emotional nicht unbedingt geeignet ist. Anwendbar ist §105 da natürlich nicht! LG carbo
Selbstbeschränkung ist schon mal gut, wie tohuwabu sagt. Bisschen behördliche Aufsicht auch. Wer selbst helfen will, übernimmt sich aber. Damit Hilfe stattfinden kann, müssen a) deren professionelle Verfügbarkeit b) Leidensdruck des Betroffenen zusammentreffen. Woran es fehlt, ist meist a). Keine Kohle bei den Städten, da alles für sechsspurigen Ausbau der Umgehungsstraßen, Opernhäuser usw. ausgegeben. Wenn hier (Kölle) 'ne Stiftung o.dgl. aufmachen würde, die mehr Mädelz wirksam betreut, kriegten die von mir sofort mein halbes Urlaubsgeld. Wär mein Traum.
Ja, das Problem ist nur, dass es ERMESSENSSACHE ist. Auch nach §105 kann MUSS ABER NICHT Jugendstrafrecht angewendet werden. Ich hab das sehr wohl verstanden, nur ist dem Problem nicht mit §§ beizukommen. Einige Frauen werden wohl schon mit 17 soweit sein andere mit 25 immer noch nicht. Das könnte man uU (wie in anderen Berufen) damit umgehen, dass man eine Ausbildung zur DL anbieten würde... aber da sind wir dann wieder auf anderem glitschigen Terrain... Zuhälterei und Sittenwidrigkeit. Was mich wieder zu meiner initialen Aussage bringt : Entweder ist man mit 18 volljährig oder nicht, leider sind Gesetze in dieser Hinsicht sehr binär. Ich will aber nochmal unterstreichen, dass ich schon verstanden habe, dass nicht alle mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch die entsprechende Matura erreicht haben. Formys