Zwei Zitate aus dem LR-Diskussions Thread: Die Schweiz und Österreich mit Deutschland zu vergleichen, dass ist ein Vergleich mit ungleichen Bedingungen, wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Ein solcher Vergleich funktioniert nicht. In der Schweiz und in Österreich gibt es kein ProstSchG mit der Beschränkung der Prostitutionsanbieter*innen auf EU-Mitgliedstaaten. Es bestehen nicht die Beschränkungen und Vorgaben an die Betreiber, die das ProstSchG in Deutschland vorgibt. "Deutsche" Frauen, die sich in Deutschland nicht als Prostituierte registrieren lassen wollen, arbeiten in Belgien, den Niederlanden, der Schweiz oder in Österreich. In der Schweiz und Österreich müssen ausländische (zukünftige) Ehefrauen keinen bestandenen Deutschtest A1 vor einem Goethe Institut bestanden haben, um nach Wien oder Zürich zu ihrem Ehemann zuziehen zu können. Es gibt deshalb auch in Deutschland weniger (Ex-) Ehefrauen aus Nicht-EU-Ländern, die in der Prostitution arbeiten. Latinas und extrem gebräunte Beauties unter 30 Jahren, die ich in der letzten Zeit im Paysex erleben durfte, kamen alle über Spanien, Belgien oder den Niederlanden nach Deutschland. In der Schweiz verdienen ausländische Prostitutionsanbieter*innen deutlich mehr Geld als in Deutschland in den meisten Clubs. Es ist finanziell sehr attraktiv in der Schweiz im Paysex zu arbeiten. Die Betreiber von Prostitutionsstätten in der Schweiz und in Österreich unterliegen keinen rechtlichen Einschränkungen und können Prostitutionsanbieter*innen einen Mindestservice und einen Servicepreis vorgeben. Wenn die Vorgaben der Betreiber (z. B.: französische Zungenküsse für jeden x-beliebigen Clubgast) nicht erfüllt werden, dann ist dauerhaft "Feierabend" angesagt und der freigewordenen Platz im Club wird zeitnah neu besetzt. Ein Zustand von dem Clubbetreiber in Deutschland derzeit nur Träumen können. Vor dem ProstSchG gab es im GT in Brüggen eine Warteliste von CDLs, die im Club arbeiten wollten und auf einen freien Platz warteten. Wo gibt es heute so etwas noch in Deutschland? Ohne eine zahlenmäßige Konkurrenz für rumänische Service-Luschen Anfang 20, leben wir halt mit der aktuellen Situation in Saunaclubs, dass mittlerweile häufiger grundsätzlich keine Zungenküsse mehr angeboten werden und es nur einen etwas erweiterten Laufhausservice gibt. Mangels ausreichender Alternativen an Frauen, die einen guten Service bieten, gibt es auch keinen Druck, mehr Service fürs Geld der Freier bieten zu müssen. Wir Freier kriegen es nicht auf die Kette, an einem Strang zu ziehen. Ein Zusammenhalten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen (Solidarität) ist nicht in Sicht. Schwanz gesteuert macht jeder Freier sein eigenes Ding. Es werden 15 Minutenzimmer mit Optikficks genau so akzeptiert, wie Extra-Zahlungen für alles mögliche, was vor 2017 zur Grundversorgung gehörte. Über Aussagen: "Du machst die Preise kaputt" wird nur gelacht. Es ist so, wie es ist. Vielleicht ändert sich die Situation, wenn Albanien irgendwann mal in die EU aufgenommen wird und eine neue Welle an servicestarken schönen Frauen den Rumäninnen Konkurrenz macht.
Zitat aus dem Thread: Aca Gold: Diskussionsthema Der Wohnraum von Menschen wird als geschützter Bereich im Rahmen der Grundrechte (Artikel 13 GG) angesehen und eine Hausdurchsuchung ist an gesetzliche Grenzen gebunden (Verletzung der Privatsphäre), die im Rahmen eines richterlichen Beschlusses oder bei Gefahr im Verzug, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, beeinträchtigt werden kann (§§ 102 - 110 StPO). Durchsuchung (Recht) – Wikipedia Verrichtungsräume in Bordellen (Saunaclubs, Laufhäuser, etc.) sind keine Wohnräume, weil in Wohnräumen die Ausübung gewerbsmäßiger Prostitution gesetzlich nicht zugelassen ist (s. ProstSchG). Verrichtungsräume sind Gewerberäume, in denen die Privatsphäre im Rahmen der Grundrechte eingeschränkt zu betrachten ist. Kontrollen sind unter anderem im Rahmen von § 29 ProstSchG zu dulden. Überwachung des Prostitutionsgewerbes - Prostituiertenschutzgesetz Kontrollen durch Zoll und Ordnungsbehörden, in Zusammenarbeit mit der Polizei sind in Bordellen während der Geschäftszeiten zulässig, um gesetzliche Vorgaben gegenüber: Betreibern, Prostituierten und Freiern/Gästen zu kontrollieren und zu überwachen. Der Zoll hat bei Durchsuchungen weitreichendere Befugnisse als die Polizei und die Ordnungsbehörden. Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung | CILIP Institut und Zeitschrift Der Zutritt und die Kontrolle der Kondompflicht (§ 32 ProstSchG) in Verrichtungszimmern durch die Behörden wird nicht durch Artikel 13 GG oder § 39 PolG beeinträchtigt, weil dadurch kein Wohnraum sondern ein Gewerberaum beeinträchtigt wird. § 36 PolG - Betreten und Durchsuchung von Wohnungen - dejure.org Ich habe kein Gerichtsurteil im Internet gefunden, indem die Klage eines Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Kondompflicht (§ 33 ProstSchG) beschrieben wird. Es ist davon auszugehen, dass gezahlt und nicht vor Gericht geklagt wurde, ob die Behörden ein Verrichtungszimmer betreten durften oder nicht, um die Einhaltung der Kondompflicht zu überwachen und zu kontrollieren. Bußgeld nach § 33 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Ein Polizist müsste einen dann doch schon direkt mit schwanz ohne Kondom in einem loch der frau erwischen richtig? wenn der schwanz vorm Gesicht der frau herumbaumelt ist das ja keine straftat..
Es schadet nicht, sich das ProstSchG durchzulesen § 32 ProstSchG - Einzelnorm Oral- und Analverkehr werden als Geschlechtsverkehr angesehen.
Es ist mir deshalb völlig unverständlich, warum die Zimmer in manchen - vielleicht sogar den meisten - Clubs immer noch von jedermann zu jeder Zeit von außen zu öffnen sind.
Ähm, vielleicht weil sich manche Mädels wünschen, dass ihnen jemand zu Hilfe kommen kann, wenn ein asoziales perverses gewalttätiges Arschloch meint, er könne machen was er will
Selbstverständlich hat das Personal Schlüssel, um ggf. auf die Betätigung des Notrufs reagieren zu können.
Genau! Zieh das mal durch und berichte anschleßend, wie es ausgegangen ist ... ... und was Deine Frau während des Prozesses gesagt hat. Und wieso "herumbaumeln"? .
Wie praxisrelevant ist der Notrufknopf eigentlich? Ich habe in den Clubs noch nie von einem Fall gehört, wo er (nicht versehentlich) ausgelöst wurde. Aber ich komme auch nicht mehr so viel rum.... In einem mir ganz gut vertrauten Club habe ich das mal nachgefragt. Die Antwort war: einmal. Ein Gast hatte gedacht, das wäre für den Room Service. Er wollte ne Flasche Schampus auf´s Zimmer bestellen.
Da gibt es viele offene Fragen. Eine Vorschrift, dass die Tür von außen zu öffnen sein muss, gibt es nicht, oder? Vielleicht gar nicht so einfach: Ab wann spricht man von Oralverkehr? Bereits ein flüchtiger Kuss dorthin, wo der Schwellkörper beginnt? Was ist überhaupt mit Cunnilingus? Kondompflicht? Einen anderen Ausdruck gibt es nämlich im ProstSchG nicht. Mag vielleicht teilweise lustig sein. Ich weiß aber von einer Razzia 2017 oder 18 im Babylon, wo zumindest 1x ein Ordnungsgeld von 500€ verhängt wurde. Lustig?
Ich drücke diesen Serviceknopf nur dann, wenn ich dringend noch eine zusätzliche Frau auf dem Zimmer benötige … Ist doch ein akuter Notfall! Oder?