Nutte wird schwanger - hat Sie Ansprüche gegen mich ?

Dieses Thema im Forum "Offtopic" wurde erstellt von HackyFZ, 1. September 2023.

  1. HackyFZ

    HackyFZ Bekannter Schreiber

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  2. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Wenn das so stimmt, dann sollte man die Damen aus ärmeren Ländern auf diesen Passus aufmerksam machen.......und sie haben ganz andere Perspektiven für ihren Lebensunterhalt aufzukommen ;)
     
    Bebita dankt dafür.
  3. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Uff..
    ich weis ja nicht was du da liest oder ob du eine falschen Link eingepflegt hast, aber in dem Link geht es um den Huren/Nutten/Prostituierten Pass!

    Ok wie gehts weiter..
    Du wirst sagen ne ist es wohl ist ja auch Gewerbeamt, leider nein!
    Warum weil was bekommt man wenn man ein Gewerbe anmeldet, das wichtigste ?
    Ta Da
    Den Steuerlichen erfassungsbogen zugesendet!
    Bekommen nun die Huren den zugesendet, an sich war die Idee vielleicht sogar mal existent und deswegen wollte man und will man immer noch in manchen Orten eine aktuelle Meldebescheinigung.

    Egal ansonsten ist der Link ja selber entlarvend weil da steht

    Rechtsgrundlage(n)
    Yup Rechtsgrundlage Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG.
    Ok keine Gewerbe...
    Aber egal wie gesagt.

    Egal mal gucken was jetzt noch kommt...
     
  4. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    I wo, da könnte man doch ganz anders vorgehen. Man erklärt einfach Kevin Costner zum Vater, der zahlt zZ 63.000 pro Monat Kindesunterhalt, da muss ne hure lange für lutschen
     
  5. maxpower12

    maxpower12 Stammschreiber

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    #45 maxpower12, 2. September 2023
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. September 2023
    Wenn die Mutter einen solchen Test verweigert, wird der angebliche Vater sofern berechtigte zweifel bestehen aber wohl auch nicht zahlen müssen. Nehme ich an. Andernfalls könnte jede schwangere Frau nach einem one night stand einfach was behaupten und...absahnen...
     
  6. HackyFZ

    HackyFZ Bekannter Schreiber

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    Das Familiengericht kann des Vaterschaftstest anordnen:
    siehe Fall 1:
    Vaterschaftstest - Anwalt.org

    Fall 2 scheint mir aber noch interessanter zu sein:
    Vaterschaft ist ungeklärt
    Bringt eine Frau ein Kind zu Welt, weiß allerdings nicht wer der Vater ist, so kann sie von den infrage kommenden Männern eine Probe fordern. Diese sind allerdings nicht dazu verpflichtet, die Proben abzugeben.

    und weiter:
    Dass eine Frau also von jedem x-beliebigen Mann einen Test verlangen kann, ist demnach ein Mythos.
     
    maxpower12 dankt dafür.
  7. deressener

    deressener Stammschreiber

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    Da möchte ich aber mal die rechtliche Grundlage sehen, vor allem dann wenn es sich um eine SDL handelt, die mit allen möglichen Männern verkehrt hat. Eine einfache Behauptung "der wars" dürfte wohl kaum ausreichen, zumal der potenzielle oder tatsächliche Erzeuger alles abstreiten wird. Ohne Vaterschaftstest dürfte da kein Cent fließen. Der allerdings kann gerichtlich angeordnet werden.
     
    smart und mex danken dafür.
  8. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Du liest da immer nur die Hälfte oder?

    Vielmehr muss die Mutter glaubhaft versichern, zur Empfängniszeit mit dem Mann auch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben

    Jo und das war ja hier die Voraussetzung oder?
    Dazu kommt dann noch das das Fenster für die Empfängnis gar nicht sooo viele tage sind UND vielleicht die Hure eben nicht an Tag 10 mal die Sahne reingespritzt bekommt, bzw das Kondom reißt.

    Und zu guter letzt Leute bedenkt sobald das Kind außer Landes verbracht wird gelten die Gesetze des dortigen Landes.
    Das ist dann ne nicht ganz so feine Problematik und da kann man dann nur googlen wenn man die Landessprache kennt....
     
  9. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    Hier mal was zum Verdauen
    Dosar: 4185/320/2023 la JudecatoriaTARGUMURES

    ich vermute jetzt einfach mal das wir eben in einem fall gelandet sind wo der Beklagter ein Mann mit einem deutsch Klingenden Namen ist und die Klägerin eine Frau mit einem rumänischen Namen.
    Und es um den Unterhalt geht.

    Da das Kind bei der Mutter verbleibt und die Besuchszeiten alle 2 Wochen ein Wchenende sind kann man auch davon ausgehen das der beklagte nicht direkt der Nachbar der Mutter ist.
     
  10. Zorro

    Zorro Team Freiercafe

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    Hast Du das evtl. auch in deutsch? Dann muss es nicht JEDER selbst übersetzen.
    Ich verstehe außer "Pula mare" kein Wort.
     
    nowak dankt dafür.
  11. Bebita

    Bebita Stammschreiber

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    geht eben um den Kindesunterhalt des Herrn S an das gemeinsame kind mit der Frau A. der wird dann eben auf 1/6 des Netto Gehalt festgetstzt monatlich ist ja klar bis zum18.
    Besuchen bzw abholen darf der Gute Herr des Kind eben jede 2. Woche von freitag 18 uhr Sonntag 18 uhr.

    Da wurde die Vaterschaft eben schon entschieden nur mal so als gedanken beispiel dazu.

    Die Vaterschaft in Rumänien läuft uber das Privat Gericht - Judecatorie und da sind eben ALLE Verhandlungen Entscheidungen usw öffentlich.

    Und da die Kinder meistens in Rumänien geboren werden oder bei Abstinez des vaters eben irgendwan mal in Rumänien leben könnten ist eben das dortige recht anzuwenden...

    Ach ja normal wären 1/4 des netto Einkommen warum man hier 1 / 6 akzeptiert ist nicht so ganz klar, ich gehe mal von anderen Kindern aus oder eben die Mehrkosten durch die Besuche des Kindes.

    Ach ja die Kosten, wurden widerum gutwillig gelöst, da kann man davon ausgehen das der vater das eben bezahlt hat.

    Auch interessant es scheint kein Anwalt involviert.

    Also sind die Kosten für die frau vermutlich so bei 120 lei für den Fall also knappe 24-25 Euro.

    interessant es gab schon vorher mal ne Klage die dann aber zurückgezogen wurde
    Dosar: 13866/320/2020 la JudecatoriaTARGUMURES

    Also eventuell jhatte der Guter Herr Schneider da einfach nicht mehr genug oder ausreichend gezahlt und dann ging das ja auch recht schnell.
     
    Zorro dankt dafür.
  12. Käpt´n Udo

    Käpt´n Udo KuschelBärKapitän

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    Oder wenn der Vater den Test verweigert wie z.B. Charles (früher Prinz) um nicht zugeben zu müssen, dass sein rotbehaarter "Sohn", welcher dem damaligen (Be-) Rittmeister seiner Ehefrau unglaublich ähnelt
     
    pcpopper dankt dafür.
  13. HackyFZ

    HackyFZ Bekannter Schreiber

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    Die Diskussion dreht sich.
    In deinen Argumentationen gehst du davon aus das die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
    Die Überschrift der Diskussion lautet ja auch "... hat Sie Ansprüche".
    Soweit OK, soweit passen deine Argumentationen

    Die Diskussion triffet aber ab in Richtung "Vaterschaftstest / Vaterschaft erstmal feststellen"
    Und da habe ich nun zur Kenntnis genommen das Datenschutz/Persönlichkeitsrechts ein hohes Gut sind, und es nicht so einfach ist einen Vaterschaftstest zu bekommen wenn nicht alle Beteiligten einverstanden sind oder sich jemand weigert.
    Ohne positiven Vaterschaftstest -> keine Vaterschaft.
    Das Gericht kann zwar einen solchen anordnen, bei einer Hure mit X-Männer-Kontakten pro Woche halte ich das aber für äüßerst zweifelhaft wenn diese dem Gericht sagt "Der wars".
    Warum sollte das Gericht dieser Meinung folgen ?
    Ich würde sagen "Warum ausgerechnet ich" und gegen den Beschluß klagen

    Insoweit müßte die Diskussions-Überschrift jetzt lauten:

    Prostituierte wird schwanger - kann Sie Ansprüche gegen mich durchsetzen ?
     
    pcpopper, Pluto und duck4 danken dafür.